Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ihr Haus im Kreis Steinfurt verkaufen, ohne Schild und ohne Portal

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus
  • Adresse, Fotos, Unterlagen nur mit Ihrer Freigabe
  • Verdeckte Gebote mit Frist, ohne Auktion
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand in der Straße soll mitlesen
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Wir wohnen noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
Mitglieder bieten verdeckt bis zu Ihrer Frist. Erst danach entscheiden Sie, und kein Gebot bindet Sie.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Die Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung. Im Stillen Register warten Sie, ohne dass etwas sichtbar wird.

Ihr Haus, Ihre Freigabe.

Leise verkaufen heißt nicht, unter Wert verkaufen.

Haus im Kreis SteinfurtBeispielansicht

Kreis Steinfurt, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümer, die ihr Haus im Kreis Steinfurt verkaufen wollen, weil sie umziehen, kleiner wohnen möchten oder eine Vermietung beenden.

Verkaufen können Sie, wenn Sie im Grundbuch stehen; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen und sind Sie verheiratet, braucht es die Zustimmung Ihres Ehegatten. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, Kosten und 6,5 % Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen trägt in der Regel der Käufer. Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Kauf höchstens zehn Jahre zurückliegt und Sie nicht selbst darin gewohnt haben.

Kreis Steinfurt: Häuser, Baujahre, Heizung

Auf 1.795,76 km² verteilen sich im Kreis Steinfurt 24 Gemeinden mit 451.004 Einwohnern, 251 je km². Von den 130.018 Gebäuden mit Wohnraum sind 117.085 Ein- und Zweifamilienhäuser, das sind 90,1 %.

Karte: Kreis Steinfurt und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Münster (Nordrhein-Westfalen), Osnabrück, Landkreis Osnabrück, Kreis Coesfeld, Kreis Warendorf, Landkreis Grafschaft Bentheim, Kreis Borken, Landkreis Emsland; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Kreis Steinfurt und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 90,1 % Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Kreis über dem Landeswert von 77,7 %. Ein Haus ist hier der übliche Weg ins Eigentum, und Käufer kennen die Preise der Nachbargemeinden.

Der Bestand ist vergleichsweise jung: 22,1 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus der Zeit ab 2000, bundesweit 16,5 %. Bei jüngeren Häusern fragen Käufer nach Bauträgervertrag, Gewährleistung, Abnahmeprotokoll und Energieausweis.

Gas ist hier der übliche Energieträger: 69,3 % der Gebäude, bundesweit 53,9 %; Öl haben 19,0 %. Käufer fragen nach dem Baujahr der Therme, der Wartung und dem Verbrauch der letzten Jahre.

56,0 % der bewohnten Wohnungen im Kreis Steinfurt bewohnen ihre Eigentümer, in Nordrhein-Westfalen 40,6 %. Wohneigentum ist hier verbreitet; viele Käufer wohnen schon in der Gegend und kaufen, um selbst einzuziehen. Umso mehr zählt, dass Ihr Verkauf nicht im Ort die Runde macht.

Beim Zensus standen im Kreis Steinfurt 2,5 % der Wohnungen leer, nicht mehr als in Nordrhein-Westfalen (3,3 %). Vermietete Wohnungen kosteten 5,96 € Nettokaltmiete je m², in Nordrhein-Westfalen 6,82 €.

Die Tabelle unten stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der 8 Nachbarkreise nebeneinander, angefangen mit Münster (Nordrhein-Westfalen).

Bestand im Kreis Steinfurt, Zensus 2022

KennzahlKreis SteinfurtNordrhein-WestfalenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)451.00417.986.21483.467.117
Einwohner je km²251527233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen117.0853.140.49216.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum90,1 %77,7 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19196,1 %10,8 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197937,3 %42,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200022,1 %15,0 %16,5 %
Heizung mit Gas69,3 %66,2 %53,9 %
Heizung mit Öl19,0 %17,7 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie4,2 %3,9 %4,2 %
Eigentümerquote56,0 %40,6 %44,3 %
Leerstand2,5 %3,3 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,96 €6,82 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wert, Preis und Gebot

Für den Wert gibt es eine amtliche Stelle, und das ist nicht Unterhand: Der Gutachterausschuss, der im Kreis Steinfurt zuständig ist, sammelt alle Kaufpreise, leitet daraus Bodenrichtwerte ab (§ 196 BauGB) und berichtet jährlich über den Grundstücksmarkt. Verfahren und Begriffe stehen in der ImmoWertV.

Auf Antrag der Eigentümer erstellt der Gutachterausschuss ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Das kostet Geld und Zeit, hilft aber, wenn mehrere mitentscheiden oder wenn Sie einen Preis begründen wollen, ohne ihn erst öffentlich auszuprobieren.

Den Marktpreis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, kein Überbieten. Sie zeigen nur ein Preisband, und weil Unterhand keine Tage am Markt zählt, schadet ein erster Versuch Ihrem Haus nicht. Vorher sagt Ihnen die Resonanz, wie viele Mandate geprüfter Mitglieder zu Ort, Objektart und Preis passen.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Kosten für Sie und für den Käufer, in Euro

Angenommen, Ihr Haus im Kreis Steinfurt kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)26.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Der Käufer bringt im Beispiel neben dem Kaufpreis mindestens 28.355 € auf, das sind 7,1 %: Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung, ohne Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel er für das Haus selbst finanzieren kann.

Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €16.250 €1.605 €17.855 €7,1 %
400.000 €26.000 €2.355 €28.355 €7,1 %
650.000 €42.250 €3.525 €45.775 €7,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Finanzamt, Bank und Gemeinde

Spekulationsfrist

Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen ist ein Haus, das Sie im ganzen Zeitraum dazwischen oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben.

Bei einem vermieteten Haus innerhalb der zehn Jahre mindern die Abschreibungen, die Sie abgesetzt haben, die Anschaffungskosten und erhöhen so den Gewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Liegt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr unter 1.000 €, bleibt er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wie das bei Ihnen aussieht, rechnet Ihre Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt

Wer verkauft, darf ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen, ersetzt der Bank aber den Schaden (§ 490 Abs. 2 BGB). Diese Vorfälligkeitsentschädigung rechnet die Bank Ihnen auf Anfrage aus; sie gehört in Ihre Rechnung, bevor Sie ein Preisband festlegen.

Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn er ein lastenfreies Grundbuch bekommt. Der Notar holt deshalb die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein, lässt den Restbetrag direkt an die Bank zahlen und den Rest an Sie; die Löschung kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (GNotKG KV 14140).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern mit Grund

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.

Beim Kauf fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 26.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Oben das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, darunter, was überall gilt.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954)
Kaufvertragnotariell beurkundet, sonst unwirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des Ehegattennötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel„gekauft wie gesehen“ schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln§ 444 BGB
Energieausweisvorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindenur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht im Kreis Steinfurt

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Kreis Steinfurt in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 2 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 2 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 28. Februar 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 2 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 28. Februar 2030. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Kreis Steinfurt nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Nordrhein-Westfalen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 5 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).BaulandmobilisierungsVO NRW (§ 201a BauGB): Verordnung vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. 2023 S. 2), § 1 und Anlage 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 2 von 24 Gemeinden

Greven (Steinfurt), Lotte.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 2 von 24 Gemeinden

Greven (Steinfurt), Lotte.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 2 von 24 Gemeinden

Greven (Steinfurt), Lotte.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 5 von 24 Gemeinden

Rheine, Greven (Steinfurt), Emsdetten, Lengerich (Steinfurt), Altenberge.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

In dieser Reihenfolge verkaufen Sie Ihr Haus

So geht ein Hausverkauf unter der Hand, vom Stichtag bis zum Schlüssel.

  1. Den Stichtag setzen. Am Anfang steht ein Datum: der Umzug, der Einzug ins Kleinere, das Ende der Zinsbindung. Von dort rechnen Sie rückwärts. Wer noch abwartet, trägt sein Haus ohne Objekt ins Stille Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sieht die Nachfrage, ohne etwas zu zeigen.
  2. Papiere zusammenstellen. Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen und Belege über Modernisierungen. Fehlen Bauakten, hilft das Bauaktenarchiv der Gemeinde oder des Kreises. Was fehlt, verzögert später den Notartermin.
  3. Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
  4. Resonanz prüfen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
  5. Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Beim Anlegen trennen Sie, was alle Mitglieder sehen, von dem, was nur Freigegebene sehen: hier Preisband, Wohnfläche, Grundstück und Lageplan, dort Adresse, Fotos und Ordner. Den Freigabe-Modus und die Mindeststufe wählen Sie im dritten Blatt; gespeichert wird beim Tippen.
  6. Vorlauf-Zusage und Prüfung. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Wer darf ins Haus. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab, und erst wer freigegeben ist, bekommt einen Termin; den Energieausweis legen Sie spätestens dann vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Der Termin beim Notar. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.

Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen

Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
  • Flurkarte und Lageplan
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
  • Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Baupläne und eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
  • Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
  • Belege über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasserleitungen, Dämmung
  • Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Wenn das Haus vermietet ist

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für Sie persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
  • bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)

Je nach Anlass ein anderer Weg

Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.

Umzug

Wer in eine andere Stadt zieht, verkauft oft aus der Ferne. Anfragen, Freigaben und Gebote entscheiden Sie im Konto, von überall; jede Ansicht steht im Protokoll. Die Frist der Angebotsrunde legen Sie so, dass der Notartermin vor Ihren Umzug fällt.

Das Haus ist zu groß geworden

Verkleinern heißt oft: noch im Haus wohnen, während verkauft wird. Freigaben nur auf Anfrage, wenige feste Termine und ein Übergabedatum im Vertrag, das zu Ihrem Umzug passt, schonen den Alltag. Wer Ihnen hilft, prüft die Resonanz ohne eigenes Konto.

Das Haus ist vermietet

Ein vermietetes Haus verkaufen Sie mit Mieter: Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB), und der Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Geben Sie nur Mitgliedern frei, die vermietet kaufen wollen; Besichtigungen stimmen Sie mit dem Mieter ab.

Erst verkaufen, dann kaufen

Wer verkauft, um woanders zu kaufen, braucht beide Termine in der richtigen Reihenfolge. Bei Unterhand legen Sie Ihr Haus als Objekt an und können als Mitglied zugleich ein Mandat für das Neue hinterlegen; die Übergabe vereinbaren Sie so, dass Sie nicht doppelt finanzieren.

Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten

„Ein Haus muss man doch zeigen.“

Mehr Leute heißt auch mehr Neugierige, mehr Nachbarn, mehr Anrufe. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach steht Ihnen jeder Weg offen.

„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“

Sie nennen ein Preisband, keinen Festpreis. Was der Gutachterausschuss sagt und was Mitglieder bieten, legen Sie nebeneinander; gebunden sind Sie an keines der Gebote.

„Ins Haus soll nicht jeder.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

„Ich habe schon einen Makler.“

Dann nutzt er sein Wissen und Unterhand für den Weg: Als Professional stellt er Ihr Haus ein, und nur Freigegebene sehen Adresse und Fotos.

Verkaufen, ohne dass es die Straße merkt

Bei Unterhand sucht niemand anonym. Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen, und es sieht Ihr Haus zuerst nur als Lageplan mit Preisband und Flächen, ohne Straße, ohne Foto, ohne Ihren Namen.

Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Verkauft wird über eine Angebotsrunde, nicht über einen öffentlichen Preis. Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist, zeigt Unterhand niemandem; Ihre Zusage dafür ist, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich hier anzubieten.

Nachfrage im Kreis Steinfurt

Geprüfte Mandate für Häuser im Kreis Steinfurt
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Kreis Steinfurt
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Kreis Steinfurt und die Nachbarkreise

Käufer suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarkreise mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Kreis Steinfurt–451.00456,0 %5,96 € je m²
Münster (Nordrhein-Westfalen)28,8 km306.36829,2 %8,71 € je m²
Osnabrück32,8 km166.25731,1 %7,30 € je m²
Landkreis Osnabrück37,0 km354.13055,6 %5,71 € je m²
Kreis Coesfeld41,0 km227.16855,3 %6,21 € je m²
Kreis Warendorf46,1 km281.87254,3 %5,92 € je m²
Landkreis Grafschaft Bentheim48,1 km144.67464,4 %6,05 € je m²
Kreis Borken54,3 km379.56157,3 %6,26 € je m²
Landkreis Emsland59,7 km334.40361,9 %5,89 € je m²

Fragen von Eigentümern im Kreis Steinfurt

Wie verkaufe ich mein Haus im Kreis Steinfurt, ohne dass Nachbarn es erfahren?

Ohne Schild, ohne Portal und ohne Adresse im Internet: Mitglieder sehen Lageplan, Preisband und Flächen, nicht die Straße. Wem Sie freigeben, bekommt mehr, mit Wasserzeichen und Protokoll. Ganz unbemerkt bleibt ein Verkauf nicht, aber Sie bestimmen, wer vorher davon weiß.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

Notar und Grundbuch trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Nordrhein-Westfalen schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld und, wenn Sie einen beauftragen, den Makler.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?

Nur auf einen Gewinn und nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie das Haus seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt auch ein Gewinn frei. Den Erlös selbst versteuern Sie nicht.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).

Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?

Bei einem Haus mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel den Bedarfsausweis, außer es erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG); sonst wählen Sie. Vorgelegt wird er spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Zwischen 1950 und 1979 gebaut sind im Kreis Steinfurt 37,3 % der Gebäude mit Wohnraum.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es bei Unterhand zwei: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung hat die Gemeinde für ihr Vorkaufsrecht höchstens drei Monate (§ 28 Abs. 2 BauGB), in der Regel antwortet sie früher.

Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend: Vertrag und Vollzug übernimmt der Notar. Mit Makler gilt beim Einfamilienhaus und privatem Käufer, dass beide Seiten gleich viel Provision zahlen (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine an.

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.

Sind Häuser im Kreis Steinfurt eher alt oder neu?

Bis 1949 gebaut sind im Kreis Steinfurt 15,0 % der Gebäude mit Wohnraum, ab 2000 22,1 %, dazwischen der große Block der Jahre 1950 bis 1979 mit 37,3 %. Käufer lesen das Baujahr Ihres Hauses vor diesem Hintergrund und fragen nach den Belegen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954). Nordrhein-Westfalen; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Nordrhein-Westfalen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Adresse.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.