Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.
Haus im Landkreis KaiserslauternBeispielansicht
Landkreis Kaiserslautern, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die im Landkreis Kaiserslautern ein Haus geerbt haben, ob allein, mit Geschwistern oder mit dem überlebenden Elternteil.
Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.
Was ein geerbtes Haus im Landkreis Kaiserslautern ausmacht
106.317 Menschen, 166 je km², verteilt auf 50 Gemeinden: 91,7 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, in Rheinland-Pfalz 86,8 %. Zu den großen Orten gehören Landstuhl und Bruchmühlbach-Miesau.
Bis 1979 gebaut sind im Landkreis Kaiserslautern 55,4 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 61,1 %; ab 2000 entstanden 20,1 %. Ein geerbtes Haus ist hier nicht selbstverständlich ein Sanierungsfall, und das sollte die Beschreibung auf Stufe 1 auch zeigen.
60,7 % der Gebäude im Landkreis Kaiserslautern heizen mit Gas, bundesweit 53,9 %; Öl haben 23,1 %. Für das Erbhaus heißt das: Kessel und Energieausweis gehören früh auf die Liste. Den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).
Wohneigentum ist im Landkreis Kaiserslautern mindestens so verbreitet wie im Land: 60,0 % der Haushalte wohnen in den eigenen Wänden, in Rheinland-Pfalz 54,4 %. Gerade dann spricht sich ein Verkauf schnell herum, wenn das Haus öffentlich steht; bei Unterhand sieht es nur, wer geprüft ist.
Mit 5,5 % lag der Leerstand beim Zensus über dem Wert in Rheinland-Pfalz von 4,8 %. Ein Erbhaus steht oft monatelang leer, bis die Erbfolge geklärt ist; sagen Sie das der Wohngebäudeversicherung, lassen Sie im Winter heizen oder das Wasser abstellen, und lüften Sie regelmäßig.
Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Kaiserslautern beim Zensus 6,50 € Nettokaltmiete je m², in Rheinland-Pfalz 6,75 €. Ob Vermieten für die Erbengemeinschaft lohnt, hängt weniger an der Miete als daran, ob alle dauerhaft gemeinsam Vermieter sein wollen.
Nachbarn des Kreises sind unter anderem Kaiserslautern, der Landkreis Kusel und der Landkreis Südwestpfalz. Die Tabelle unten stellt ihre Zahlen nebeneinander; für ein bestimmtes Haus zählt am Ende die Gemeinde, in der es steht.
Einen Preis nennt Unterhand nicht. Den amtlichen Rahmen liefert der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist; ein Gutachten von ihm können Erben ebenso beantragen wie Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und es dient oft als gemeinsame Zahl in der Familie.
Landkreis Kaiserslautern im Vergleich
Kennzahl
Landkreis Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
106.317
4.123.022
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
37.524
1.069.361
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
91,7 %
86,8 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
35,7 %
37,7 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
19,7 %
24,1 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
20,1 %
15,7 %
16,5 %
Heizung mit Gas
60,7 %
50,7 %
53,9 %
Heizung mit Öl
23,1 %
30,7 %
24,7 %
Eigentümerquote
60,0 %
54,4 %
44,3 %
Leerstand
5,5 %
4,8 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,50 €
6,75 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Neun Schritte vom Erbfall bis zum Kaufvertrag
Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.
Testament abliefern. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
Ausschlagen, solange die Frist läuft. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Nachweisen, wer erbt. Den Nachweis führt der Erbschein (§ 2353 BGB), beantragt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit eidesstattlicher Versicherung. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Vollmachten zustimmender Miterben beschleunigen den Antrag.
Erbschaftsteuer: die Meldung. Das Finanzamt erfährt vom Erbe durch Ihre Meldung: schriftlich, binnen drei Monaten, nachdem Sie davon wissen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Mit einem Haus im Nachlass bleibt die Pflicht, auch wenn Gericht oder Notar das Testament eröffnet haben (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Welches Finanzamt Erbschaften bearbeitet, richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
Grundbuch auf die Erben umschreiben. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall berichtigt das Grundbuchamt gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Verkaufen die Erben, verlangt das Grundbuch ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Der berichtigte Auszug dient bei Unterhand als Eigentumsnachweis.
Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten hilft, wenn Miterben sich über den Preis nicht einig sind, und kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
Die Unterlagen zusammentragen. Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Pläne, Wohnfläche, Nachweise über Modernisierungen; bei Vermietung die Mietverträge. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Käufer auswählen. Sie entscheiden, wer das Haus sieht und wann. Über Unterhand sehen geprüfte Mitglieder zuerst nur Lageplan und Zahlen; Adresse und Fotos öffnen Sie einzeln. Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit fester Frist ein.
Beim Notar unterschreiben und teilen. Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar. Sind Sie zu mehreren, unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); die Kosten von Beurkundung und Eintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös fällt in den Nachlass (§ 2041 BGB) und wird nach Abzug der Schulden nach Erbquoten geteilt.
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Testament zum Amtsgericht bringen
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbschaft ausschlagen
sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug
§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immer
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuchberichtigung ohne Gebühr
binnen zwei Jahren nach dem Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vor
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich
zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheims
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuer
Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins
Für die Erbengemeinschaft
Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
Absprache in Textform: Verkauf ja, Preis nicht unter einer Grenze, eine Person verhandelt
notariell beglaubigte Vollmacht für Miterben, die nicht zum Termin kommen
Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel
Das Beispiel rechnet mit einem Erbhaus im Landkreis Kaiserslautern zu 450.000 € ohne weitere Nachlassschulden, eine Annahme, keine Bewertung. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) beträgt dann 885 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz liegt bei 5,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbschein: Verfahren
volle Gebühr nach GNotKG KV 12210
885 €
Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung
volle Gebühr nach GNotKG KV 23300
885 €
Erben
Eröffnung durch das Nachlassgericht
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren
GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahren
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Löschung einer alten Grundschuld (100.000 €)
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
22.500 €
Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notar
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 25.155 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 5,6 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.
Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
15.000 €
1.905 €
16.905 €
5,6 %
450.000 €
22.500 €
2.655 €
25.155 €
5,6 %
700.000 €
35.000 €
3.765 €
38.765 €
5,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Erbschaftsteuer, Gewinn und Grunderwerbsteuer
Die Erbschaftsteuer
Kinder erben 400.000 € steuerfrei, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Enkel 200.000 € oder, wenn ihr Elternteil verstorben ist, ebenfalls 400.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Für Geschwister, Nichten und Neffen bleibt es bei 20.000 €. Hat der Erblasser in den zehn Jahren davor schon etwas geschenkt, wird es angerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Maßgeblich ist der Wert am Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Einen niedrigeren Wert weisen Sie mit Gutachten nach (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis aus dem Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG); ob ein früher Verkauf so zählt, klärt Ihr Steuerberater.
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Einkommensteuer auf den Gewinn
Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Als Erbe übernehmen Sie den Kauf des Erblassers: Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Zahlt einer von Ihnen die anderen aus, kauft er deren Anteile; für diese Anteile beginnt eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Ausgenommen sind Häuser, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wann Grunderwerbsteuer anfällt
Das Erbe kostet keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 2 GrEStG), und auch die Übernahme durch einen Miterben bei der Teilung bleibt frei (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Beim Verkauf an Fremde gilt der Landessatz in Rheinland-Pfalz, 5,0 % seit dem 1. März 2012, im Beispiel 22.500 €. Vertraglich trägt sie in der Regel der Käufer, schulden tun sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe
Bis auf die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz gelten diese Regeln bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Verfügung über das Haus
alle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein
§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im Grundbuch
Erbschein, bei notariellem Testament auch Urkunde und Eröffnungsniederschrift
§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkauf
der Käufer tritt in ihn ein
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse
gilt nur, wo die Landesregierung den Ort per Verordnung bestimmt hat
§ 556d BGB
Energieausweis beim Verkauf
vorzulegen spätestens zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen
zahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Kaiserslautern
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Kaiserslautern. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Kaiserslautern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Kaiserslautern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Wenn Sie zu mehreren erben
Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Alle verkaufen zusammen
Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Nur den Erbteil verkaufen
Wer nicht warten will, verkauft seinen Erbteil, den Anteil am gesamten Nachlass (§ 2033 BGB), beim Notar. Die Miterben dürfen binnen zwei Monaten selbst eintreten (§ 2034 BGB); ein Bruchteil des Hauses allein lässt sich so nicht verkaufen.
Wenn keine Einigung gelingt
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt ein Erbe das Haus für alle. Was dort ankommt, Anfragen, Gebote, jede Ansicht, steht im Protokoll und lässt sich den Miterben vorlegen; unterschrieben wird erst, wenn alle einverstanden sind.
Was Erben uns sagen, und was wir antworten
„Im Haus meiner Eltern soll keiner herumlaufen.“
Ohne Ihre Freigabe kennt niemand Adresse oder Fotos. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Nachweis, und einen Termin im Haus vergeben nur Sie.
„Über den Preis werden wir uns nie einig.“
In der Angebotsrunde geben Mitglieder bis zu einer festen Frist ein Gebot ab. Jeden Betrag sehen nur Sie, als Zahl mit Mitgliedsnummer, und Sie können ihn Ihren Geschwistern zeigen. Ein Gutachten und die Gebote zusammen ergeben eine Grundlage, über die man reden kann.
„Das Nachlassgericht braucht noch.“
Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.
„Was, wenn sich niemand meldet?“
Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.
So verkaufen Sie ein geerbtes Haus über Unterhand
Unterhand ist geschlossen: Wer Häuser sehen will, zahlt einen Beitrag und weist seine Identität nach. Auf Stufe 1 sieht er Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und Lageplan, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.
Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.
Nachfrage im Landkreis Kaiserslautern
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Kaiserslautern
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Kaiserslautern
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt für den Landkreis Kaiserslautern erst eine Zahl, wenn sie mindestens drei beträgt. Wie viele Mandate zu Ihrem Haus passen, zeigt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.
Käufer für ein Erbhaus suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarn mit gemeinsamer Grenze, mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Kaiserslautern
–
106.317
60,0 %
6,50 € je m²
Kaiserslautern
13,3 km
100.247
33,4 %
6,52 € je m²
Landkreis Kusel
13,6 km
68.738
70,2 %
5,49 € je m²
Landkreis Südwestpfalz
31,1 km
89.402
72,6 %
4,99 € je m²
Donnersbergkreis
31,6 km
74.588
65,6 %
5,65 € je m²
Saarpfalz-Kreis
33,2 km
143.300
63,8 %
6,24 € je m²
Landkreis Bad Dürkheim
38,5 km
133.863
62,9 %
6,76 € je m²
Fragen von Erben im Landkreis Kaiserslautern
Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?
Nein, sie entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 ErbStG), unabhängig vom Verkauf. Freibeträge von 400.000 € je Kind und 500.000 € für Ehegatten (§ 16 ErbStG) decken viele Erbhäuser ab. Eine Ausnahme: Wurde das Familienheim steuerfrei geerbt, kostet ein Verkauf binnen zehn Jahren die Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Ein Bruder will das Haus behalten. Was nun?
Will er bleiben, kann er die anderen auszahlen, ohne Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Will er weder kaufen noch verkaufen, darf jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) ist dann der letzte und teure Weg.
Was ist das Haus wert, und wo finde ich amtliche Zahlen?
Der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist, veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Die Nettokaltmiete lag beim Zensus 2022 im Landkreis Kaiserslautern bei 6,50 € je m², in Rheinland-Pfalz bei 6,75 €. Unterhand bewertet nicht.
Das Haus ist vermietet. Was ändert sich für den Mieter?
Der Mietvertrag geht mit dem Haus auf den Käufer über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution ebenfalls (§ 566a BGB). Für Käufer, die selbst einziehen wollen, ist ein vermietetes Haus deshalb ein anderer Kauf. Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Kaiserslautern beim Zensus 6,50 € Nettokaltmiete je m².
Kann ich verkaufen, ohne dass Nachbarn und Mieter es erfahren?
Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.
Was hat der Pflichtteil mit dem Verkauf zu tun?
Wer pflichtteilsberechtigt ist, bekommt Geld, kein Stück vom Haus: die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), gerechnet nach dem Wert am Todestag (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein späterer Verkaufspreis kann diesen Wert belegen; ein Gutachten dürfen beide Seiten beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Was geht schon vor dem Erbschein?
Vorbereiten ja: Wert klären, Unterlagen sammeln, sich mit den Miterben einigen, im Stillen Register die Nachfrage sehen. Unterschreiben können Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist, und ins Netzwerk geht das Haus erst mit diesem Nachweis.
Das geerbte Haus steht leer. Worauf sollten wir achten?
Melden Sie den Leerstand der Wohngebäudeversicherung, denn viele Verträge verlangen das, und sorgen Sie für Frostschutz: heizen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Jeder Miterbe darf allein veranlassen, was zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB). Beim Zensus standen im Landkreis Kaiserslautern 5,5 % der Wohnungen leer.
Wer trägt die laufenden Kosten des Erbhauses?
Alle Miterben nach Quoten (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB): Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Reparaturen. Wer vorlegt, kann bei der Auseinandersetzung Ausgleich verlangen; ein gemeinsames Konto für das Haus macht das einfacher.
Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Können wir trotzdem verkaufen?
Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.