Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verkaufen, ohne dass die Nachbarschaft mitliest

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen Ihr Haus
  • Adresse und Fotos erst nach Ihrer Freigabe
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung

Kein Schild am Zaun
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Mitglieder sehen zuerst nur Lageplan, Preisband und Flächen.
Wir wohnen noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Ich bin mir noch nicht sicher
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.

Ihr Haus, Ihre Freigabe.

Ihr Haus ist kein Schaufenster, auch nicht für ein paar Wochen.

Haus im Landkreis Garmisch-PartenkirchenBeispielansicht

Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.

Ihr Haus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 3,5 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).

Ihr Haus im Bestand im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Insgesamt leben im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 89.350 Menschen in 22 Gemeinden, darunter Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee und Mittenwald. 69,4 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 14.992; in Bayern sind es 84,2 %.

Karte: Landkreis Garmisch-Partenkirchen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Ostallgäu; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Häuser mit einer oder zwei Wohnungen machen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 69,4 % der Gebäude mit Wohnraum aus, in Bayern 84,2 %. Daneben stehen 6.616 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen.

40,0 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, in Bayern 38,5 %. Für viele dieser Häuser genügt der Verbrauchsausweis nicht: Bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen ist es ein Bedarfsausweis, es sei denn, das Haus wurde mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 gebracht (§ 80 Abs. 3 GModG).

Geheizt wird hier öfter mit Öl als im Bund: 38,2 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %; Gas haben 40,2 %. Käufer fragen bei Ölheizungen nach dem Baujahr des Kessels, dem Zustand des Tanks und dem letzten Protokoll des Schornsteinfegers.

Nur 42,5 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bewohnen ihre Eigentümer, in Bayern 49,3 %. Viele mögliche Käufer wohnen heute zur Miete und kaufen zum ersten Mal; sie brauchen eine Finanzierungszusage, bevor sie bieten. Mit der Nachweispflicht geben Sie nur Mitgliedern mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.

Der Leerstand lag im Landkreis Garmisch-Partenkirchen beim Zensus bei 4,4 %, über dem Wert in Bayern von 4,2 %. Steht Ihr Haus schon leer, sagen Sie es Käufern offen und legen Sie den Zustand mit Fotos fest, die nur Freigegebene sehen. Die Nettokaltmiete lag bei 8,89 € je m².

Rundherum liegen 3 Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, darunter der Landkreis Weilheim-Schongau und der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Käufer suchen oft über die Grenze hinweg; die Zahlen dazu stehen weiter unten.

Häuser und Wohnungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

KennzahlLandkreis Garmisch-PartenkirchenBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)89.35013.245.50383.467.117
Einwohner je km²88188233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen14.9922.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum69,4 %84,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19199,8 %8,4 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197940,0 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200016,0 %19,8 %16,5 %
Heizung mit Gas40,2 %34,4 %53,9 %
Heizung mit Öl38,2 %36,7 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie3,4 %5,7 %4,2 %
Eigentümerquote42,5 %49,3 %44,3 %
Leerstand4,4 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,89 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Ihr Haus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wert ist, und wer das sagt

Jeder notarielle Kaufvertrag geht in Kopie an den Gutachterausschuss, der im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig ist. Aus dieser Kaufpreissammlung entstehen die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und der jährliche Marktbericht, die verlässlichen öffentlichen Anhaltspunkte für Ihr Haus; Unterhand selbst bewertet nicht.

Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten lohnt, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten, mit Miterben oder mit der Bank über einen Betrag sprechen müssen, der belastbar sein soll.

Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Rechenbeispiel für ein Haus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Das Rechenbeispiel nimmt 400.000 € als Kaufpreis an, eine Zahl für die Rechnung, keine Schätzung Ihres Hauses. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) sind dann 785 €; in Bayern kommt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % hinzu.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 16.355 € hinzu, 4,1 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.

Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €8.750 €1.605 €10.355 €4,1 %
400.000 €14.000 €2.355 €16.355 €4,1 %
650.000 €22.750 €3.525 €26.275 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Was das Finanzamt und die Bank wissen wollen

Spekulationsfrist

Die Frist beträgt zehn Jahre ab dem Kauf, maßgeblich sind jeweils die Tage der notariellen Verträge (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Haus selbst bewohnt hat, seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, versteuert keinen Gewinn.

Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen und Grundschuld

Läuft die Zinsbindung noch, gibt Ihnen der Verkauf ein Recht zur Kündigung, sobald das Darlehen mindestens sechs Monate ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Preis dafür ist die Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken lassen stattdessen über einen Tausch der Sicherheit mit sich reden, wenn Sie neu kaufen.

Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn er ein lastenfreies Grundbuch bekommt. Der Notar holt deshalb die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein, lässt den Restbetrag direkt an die Bank zahlen und den Rest an Sie; die Löschung kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (GNotKG KV 14140).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Für die Grundsteuer zählt der Beginn des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 1 GrStG): Der Bescheid für das Verkaufsjahr geht an Sie. Wie die Last ab der Übergabe verteilt wird, regelt der Kaufvertrag; üblich ist, dass der Käufer den Anteil erstattet. Länder mit eigenem Grundsteuergesetz kennen dieselbe Regel.

Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %, im Beispiel 14.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was das Gesetz beim Hausverkauf vorschreibt

Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Form des Kaufvertragsnotariell beurkundet, sonst unwirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des EhegattenZustimmung des Ehegatten, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen; bei Gütertrennung nicht§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchzahlt nach dem Gesetz der Käufer§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen§ 444 BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbei Einfamilienhaus und Käufer als Verbraucher nur zu gleichen Teilen§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindebesteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 9 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 9 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 9 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 2 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 9 von 22 Gemeinden

Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Uffing am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee, Unterammergau, Ettal.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 9 von 22 Gemeinden

Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Uffing am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee, Unterammergau, Ettal.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 9 von 22 Gemeinden

Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Uffing am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee, Unterammergau, Ettal.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 2 von 22 Gemeinden

Murnau am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

In dieser Reihenfolge verkaufen Sie Ihr Haus

So geht ein Hausverkauf unter der Hand, vom Stichtag bis zum Schlüssel.

  1. Entscheiden, wann. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
  2. Den Ordner anlegen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
  3. Preisband festlegen. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
  4. Nachfrage sehen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
  5. Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Stufe 1 ist, was geprüfte Mitglieder sehen: Lageplan, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Baujahr. Stufe 2 ist, was erst nach Ihrer Freigabe sichtbar wird: Adresse, Fotos und Unterlagen. Dazu wählen Sie den Modus der Freigabe, die Mindeststufe und ob Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis verlangen. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Mit dem Grundbuchauszug als Nachweis und der Vorlauf-Zusage, ausschließlich über Unterhand und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal, geben Sie das Haus zur Prüfung. Erst dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung von Identität und Nachweis ist es im Netzwerk.
  7. Anfragen entscheiden. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab, und erst wer freigegeben ist, bekommt einen Termin; den Energieausweis legen Sie spätestens dann vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Die Frist setzen. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Beurkunden, zahlen, übergeben. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, lässt die Auflassungsvormerkung eintragen, holt die Löschungsbewilligung Ihrer Bank und das Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, teilt er die Fälligkeit mit; nach Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Haus mit Protokoll und Zählerständen.

Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen

Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.

Eigentum und Grundstück

  • aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wegerechten und Wohnrechten, Abteilung III mit Grundschulden
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bewilligungen zu Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs; ein Baulastenverzeichnis gibt es in Bayern nicht
  • Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Haus und Technik

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
  • Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
  • Belege über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasserleitungen, Dämmung
  • Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Wenn das Haus vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
  • bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)

Vier Gründe, ein Haus zu verkaufen

Ihr Anlass entscheidet, wie viel Zeit Sie haben und wem Sie freigeben.

Ein Umzug steht an

Ein neuer Arbeitsort, eine neue Stadt: Dann verkaufen Sie, während Sie schon halb woanders sind. Bei Unterhand entscheiden Sie Anfragen und Gebote online, Termine vergeben Sie gebündelt an wenigen Tagen, und das Protokoll zeigt, wer was gesehen hat.

Kleiner wohnen

Wer im Alter in eine Wohnung zieht, will Fremde im Haus vermeiden, solange er noch darin lebt. Geben Sie nur auf Einladung oder einzeln auf Anfrage frei, vergeben Sie wenige Termine, und legen Sie den Auszug in den Kaufvertrag. Kinder oder Vertraute können die Resonanz selbst prüfen, ohne Konto.

Vermietung beenden

Ein vermietetes Haus verkaufen Sie mit Mieter: Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB), und der Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Geben Sie nur Mitgliedern frei, die vermietet kaufen wollen; Besichtigungen stimmen Sie mit dem Mieter ab.

Verkaufen und neu kaufen

Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.

Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten

„Auf einem Portal sehen es mehr Leute.“

Mehr Leute heißt auch mehr Neugierige, mehr Nachbarn, mehr Anrufe. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach steht Ihnen jeder Weg offen.

„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“

Sie nennen ein Preisband, keinen Festpreis. Was der Gutachterausschuss sagt und was Mitglieder bieten, legen Sie nebeneinander; gebunden sind Sie an keines der Gebote.

„Fremde im Schlafzimmer, das will ich nicht.“

Besichtigt wird erst, wenn Sie freigegeben haben, und nur zu Terminen, die Sie anbieten. Wer kommt, hat Beitrag gezahlt und seinen Ausweis gezeigt; Sie kennen seine Nummer und seinen Nachweis.

„Das macht doch ein Makler.“

Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.

Unter der Hand, mit Protokoll

Statt das Haus allen zu zeigen und dann zu sortieren, sortiert Unterhand zuerst: Nur geprüfte Mitglieder mit Beitrag und Ausweis sehen es, und zwar auf Stufe 1, ohne Adresse und ohne Fotos. Wer mehr sehen will, fragt an.

Adresse, Fotos und Unterlagen geben nur Sie frei: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.

Am Ende steht eine Frist und eine Liste verdeckter Gebote, die nur Sie lesen. Kein Zähler, keine Tage am Markt. Was Sie zusagen: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal, ausschließlich Unterhand.

Käufer für Häuser im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Häuser in der Umgebung

Wer ein Haus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Garmisch-Partenkirchen–89.35042,5 %8,89 € je m²
Landkreis Weilheim-Schongau26,6 km139.24153,3 %8,06 € je m²
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen31,7 km130.08146,5 %9,18 € je m²
Landkreis Ostallgäu44,7 km142.06559,2 %6,93 € je m²

Was Eigentümer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen fragen

Wie verkaufe ich mein Haus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, ohne dass Nachbarn es erfahren?

Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, auf Stufe 1 ohne Adresse und ohne Fotos. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnen Sie einzeln, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.

Fällt beim Hausverkauf Spekulationssteuer an?

Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.

Was ist mein Haus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wert?

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 69,4 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, in Bayern 84,2 %.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja. Der Übergabetag steht im Vertrag, und er kann Monate nach der Zahlung liegen; für die Zeit dazwischen vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist auch möglich, senkt aber den Kreis der Käufer.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.

Sind Häuser im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eher alt oder neu?

Bis 1949 gebaut sind im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 22,1 % der Gebäude mit Wohnraum, ab 2000 16,0 %, dazwischen der große Block der Jahre 1950 bis 1979 mit 40,0 %. Käufer lesen das Baujahr Ihres Hauses vor diesem Hintergrund und fragen nach den Belegen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ihr Haus verkaufen, ohne es vorzuführen.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.