Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ihre Wohnung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verkaufen, vermietet oder frei, unter der Hand

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse, Etage und Fotos erst nach Ihrer Freigabe
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Die Mieter sollen es nicht im Internet lesen
Fotos sieht nur, wem Sie freigeben, jedes mit dessen Mitgliedsnummer. Den Mieter informieren Sie selbst.
Im Haus soll niemand mitreden
Mitglieder sehen Bereich, Fläche und Preisband, nie Hausnummer oder Etage, bis Sie freigeben.
Keine Besichtigung ohne Finanzierung
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Teilungserklärung und Hausgeld nur für Ernsthafte
Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Seite mit Wasserzeichen.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ihre Mieter, Ihre Nachbarn, Ihre Gemeinschaft: Wer davon erfährt, entscheiden Sie.

Eigentumswohnung im Landkreis Garmisch-PartenkirchenBeispielansicht

Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für Vermieter und Selbstnutzer mit einer Eigentumswohnung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, die den Verkauf in der Hand behalten und Unruhe im Haus vermeiden wollen.

Eine Eigentumswohnung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % zahlt in der Regel der Käufer.

Ihre Wohnung im Bestand im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Insgesamt gibt es im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 50.620 Wohnungen in 22 Gemeinden, darunter Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee und Mittenwald. 63,2 % davon liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %.

Karte: Landkreis Garmisch-Partenkirchen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Ostallgäu; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

21,2 % der Wohnungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben einen oder zwei Räume, mehr als bundesweit (14,4 %). Für eine kleine Wohnung zählen bei Käufern Miete, Hausgeld und Erhaltungsrücklage stärker als Grundriss und Ausblick.

Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bei 42,5 %, unter dem Wert in Bayern von 49,3 %. Wer hier eine Wohnung verkauft, verkauft oft an Anleger, und oft mit Mieter; beides lässt sich auf Stufe 1 angeben, ohne die Wohnung zu verraten.

Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen beim Zensus 8,89 € Nettokaltmiete je m², mehr als in Bayern (8,74 €). Eine vermietete Wohnung bewerten Anleger über diese Miete; legen Sie Mietvertrag und letzte Mieterhöhung deshalb früh bereit.

Mit 40,0 % Gebäuden aus den Jahren 1950 bis 1979 liegt der Anteil im Landkreis Garmisch-Partenkirchen über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer fragen bei Wohnungen dieser Zeit nach Strangsanierung, Dämmung und Aufzug, also nach der Gemeinschaft und ihrer Rücklage.

Gas 40,2 %, Öl 38,2 %, Fernwärme 3,2 %: So heizen die Gebäude im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Für eine Wohnung steckt die Heizung im Hausgeld und in der Rücklage; die Jahresabrechnung zeigt den Anteil Ihrer Wohnung.

Leer standen beim Zensus 4,4 % der Wohnungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, in Bayern 4,2 %. Steht Ihre Wohnung leer, laufen Hausgeld und Grundsteuer trotzdem weiter; das spricht für eine Frist, die Sie selbst setzen.

Zu den drei Nachbarkreisen mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst der Landkreis Weilheim-Schongau; die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.

Wohnungsbestand im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Zensus 2022

KennzahlLandkreis Garmisch-PartenkirchenBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)89.35013.245.50383.467.117
Wohnungen50.6206.642.72843.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen6.616511.0473.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen63,2 %51,4 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen21,2 %15,8 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19199,8 %8,4 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197940,0 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199922,0 %25,9 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200016,0 %19,8 %16,5 %
Fernwärme3,2 %5,3 %6,6 %
Heizung mit Gas40,2 %34,4 %53,9 %
Eigentümerquote42,5 %49,3 %44,3 %
Leerstand4,4 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,89 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Die Eigentümergemeinschaft verkauft mit

Wer zustimmen muss

Prüfen Sie die Teilungserklärung auf eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG). Steht dort die Zustimmung des Verwalters, wird der Vertrag erst mit ihr wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Den Antrag stellt der Notar, die Kosten der Beglaubigung regelt der Kaufvertrag.

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Was in der Rücklage liegt

Die Rücklage der Gemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) verkaufen Sie mit, ohne dass sie Ihnen gehört (§ 9a Abs. 3 WEG). Eine hohe Rücklage senkt das Risiko einer Sonderumlage, eine niedrige erhöht es; der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) nennt den Stand.

Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschluss-Sammlung

Sammeln Sie die Protokolle der letzten Jahre und einen Auszug der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 und 7 WEG). Ist eine Sonderumlage beschlossen, nennen Sie sie selbst; im Vertrag regeln Sie, wer sie trägt. Als Eigentümer können Sie alle Verwaltungsunterlagen einsehen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Mietvertrag für den Verkauf bedeutet

Ob Ihre Wohnung vermietet ist, bestimmt, wer sie kauft und wie Sie sie zeigen. Kündigen, um leer zu verkaufen, erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Der Mieter bleibt

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).

Die Wohnung ist leer

Eine freie Wohnung spricht Käufer an, die selbst einziehen. Kündigen, um frei zu verkaufen, können Sie einem Mieter nicht: Die bessere Verwertung durch Verkauf zählt nur in engen Grenzen, und nie im Zusammenhang mit einer Umwandlung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Zieht er von sich aus, ist das etwas anderes.

Ihr Mieter will kaufen

Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).

Kündigungssperre nach Umwandlung

Ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei einer nach dem Einzug des Mieters umgewandelten Wohnung gilt dafür eine Sperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Sagen Sie Käufern, wann umgewandelt wurde.

Was der Wohnungsverkauf kostet

Angenommen, Ihre Wohnung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird für 280.000 € verkauft, die Teilungserklärung verlangt die Zustimmung des Verwalters, und im Grundbuch steht eine Grundschuld. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) beträgt dann 585 €; die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)9.800 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung allein rechnet der Käufer mit 11.555 €, das sind 4,1 %. Dazu kommen Vollzug, Betreuung, Vormerkung und die Umsatzsteuer des Notars.

Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €6.300 €1.224 €7.524 €4,2 %
280.000 €9.800 €1.755 €11.555 €4,1 %
420.000 €14.700 €2.505 €17.205 €4,1 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Steuer auf den Gewinn

Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist ein Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie die Wohnung selbst bewohnt, ausschließlich seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt er frei. Bei einer vermieteten Wohnung greift diese Ausnahme nicht.

Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen ablösen

Liegt noch ein Darlehen auf der Wohnung, löst der Notar es aus dem Kaufpreis ab und lässt die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140). Läuft die Zinsbindung noch, dürfen Sie wegen des Verkaufs kündigen und schulden die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern, zwei Schuldner

Die Grundsteuer für das Verkaufsjahr setzt die Gemeinde nach den Verhältnissen zum Jahresbeginn fest (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Bescheid bleibt bei Ihnen. Den Anteil ab Übergabe erstattet der Käufer, wenn der Kaufvertrag es so regelt. Die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu.

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Oben der Steuersatz in Bayern, darunter, was überall gilt.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Kaufvertragnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkungnötig, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht; ohne sie bleibt der Vertrag unwirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der GemeinschaftRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mieter in der Wohnungbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Vorkaufsrecht des Mietersnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristdrei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweisgilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 9 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 9 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 9 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 2 von 22 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 9 von 22 Gemeinden

Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Uffing am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee, Unterammergau, Ettal.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 9 von 22 Gemeinden

Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Uffing am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee, Unterammergau, Ettal.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 9 von 22 Gemeinden

Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Uffing am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee, Unterammergau, Ettal.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 2 von 22 Gemeinden

Murnau am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Eine Wohnung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verkaufen, Schritt für Schritt

Erst Unterlagen und Mieter, dann Käufer, dann Notar und Verwalter. Öffentlich wird nichts.

  1. Vermietet oder frei?. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie vermietet verkaufen oder warten, bis die Wohnung frei ist, und bis wann der Verkauf stehen soll. Ist es noch zu früh, tragen Sie die Wohnung ohne Objekt ins Stille Register ein: mit Konto, ohne Zahlung, mit höchstens einer Nachricht je Woche zur Resonanz.
  2. Den Ordner der Gemeinschaft holen. Schreiben Sie dem Verwalter, welche Unterlagen Sie brauchen, und fragen Sie nach beschlossenen Sonderumlagen und offenen Maßnahmen. Einsicht verlangen können Sie jederzeit (§ 18 Abs. 4 WEG); ob er dem Verkauf zustimmen muss, steht in der Teilungserklärung (§ 12 WEG).
  3. Preisband festlegen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten Ihre Untergrenze nach Darlehen und Kosten, oben, was Marktbericht und Vergleichspreise hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) gibt dem Rahmen Halt, die Angebotsrunde füllt ihn.
  4. Nachfrage zählen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Beschreiben und freigeben. Vier Blätter: was Mitglieder sehen, was nur Freigegebene sehen, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Für eine vermietete Wohnung bietet sich die Mindeststufe Investor an, für eine freie die Nachweispflicht mit Finanzierungsnachweis.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Sie erklären per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand frei.
  7. Termine mit dem Mieter abstimmen. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte ohne Namen. Freigegebene Mitglieder lesen die Protokolle der Gemeinschaft, bevor sie die Wohnung sehen; das spart Termine. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Beurkundung und Zustimmung. Der Notar beurkundet, lässt die Vormerkung eintragen, holt die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein. Liegt alles vor, teilt er die Fälligkeit mit. Nach Zahlung übergeben Sie; teilen Sie Verwalter und Mieter den Eigentümerwechsel mit.

Der Ordner einer Eigentumswohnung

Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.

Wohnung und Grundbuch

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, nicht älter als drei Monate
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung

Vom Verwalter

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
  • Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Name und Bestellung des Verwalters, falls er zustimmen muss

Wenn die Wohnung vermietet ist

  • Mietvertrag und Nachträge
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • letzte Mieterhöhung und letzte Betriebskostenabrechnung an den Mieter
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Für Sie und den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Bedenken vor dem Wohnungsverkauf

„Der Mieter wohnt seit Jahren dort.“

Auf Stufe 1 steht weder Adresse noch Etage, und Fotos sieht nur, wem Sie freigeben. Besichtigungen bündeln Sie auf wenige Termine, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Sein Vertrag gilt unverändert weiter (§ 566 BGB).

„Wohnungen verkauft man doch online.“

Schneller gefunden, ja; schneller verkauft, nicht unbedingt, und dafür kennt jeder die Fotos. Bei Unterhand zählt die Resonanz zuerst, ob es passt, und die Angebotsrunde setzt eine Frist, die Sie wählen.

„In unserem Haus steht eine Sonderumlage an.“

Eine beschlossene Sonderumlage gehört in die Unterlagen und in den Vertrag. Wer kauft, weiß dann, worauf er bietet; gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist, im Vertrag verteilen Sie die Last.

„Ich habe schon einen Makler.“

Gut so: Mit Professional stellt er die Wohnung bei Unterhand ein. An seiner Arbeit ändert sich wenig, an der Öffentlichkeit viel.

So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand

Eine Wohnung auf einem Portal zeigt Fotos vom Wohnzimmer, oft vom Mieter, und eine Adresse, die jeder Nachbar erkennt. Unterhand beginnt anders: Mitglied wird nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis zeigt, und Ihre Wohnung sieht ein Mitglied zuerst ohne Adresse, Etage und Fotos.

Was über Stufe 1 hinausgeht, gibt es nur mit Ihrer Freigabe, je Mitglied und widerruflich. Jede Seite der Protokolle und jedes Foto trägt die Nummer dessen, der es öffnet.

Gebote kommen verdeckt bis zu Ihrer Frist, ohne Überbieten. Niemand sieht, seit wann die Wohnung im Netzwerk ist. Ihre Zusage: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal.

Käufer für Wohnungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie im Landkreis Garmisch-Partenkirchen drei erreicht, vorher keine. Was zu Ihrer Wohnung passt, zählt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen und die Nachbarkreise

Mieten und Eigentümerquote ändern sich über Grenzen hinweg. Die Tabelle stellt die Nachbarkreise nebeneinander.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Garmisch-Partenkirchen–89.35042,5 %8,89 € je m²
Landkreis Weilheim-Schongau26,6 km139.24153,3 %8,06 € je m²
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen31,7 km130.08146,5 %9,18 € je m²
Landkreis Ostallgäu44,7 km142.06559,2 %6,93 € je m²

Fragen von Wohnungseigentümern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

Nur, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht (§ 12 Abs. 1 WEG); das steht auch im Wohnungsgrundbuch. Dann ist der Kaufvertrag bis zur Zustimmung unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Der Notar holt sie ein; verweigern darf der Verwalter sie nur aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 2 WEG).

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht mit Erhaltungsrücklage und den Energieausweis. Einsicht verlangen Sie beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG).

Darf mein Mieter die Wohnung zuerst kaufen?

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er, wenn die Wohnung während seiner Mietzeit umgewandelt wurde und Sie zum ersten Mal danach verkaufen (§ 577 BGB). Wollen Sie ihm die Wohnung ohnehin zuerst zeigen, laden Sie ihn bei Unterhand als Einzigen ein.

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?

Gegenüber der Gemeinschaft, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag können Sie die Last anders verteilen, etwa nach dem Übergabetag. Nennen Sie die Umlage in den Unterlagen; wer einen bekannten Umstand verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB).

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Auf einen Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben, ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung ist deshalb die Zehnjahresfrist entscheidend.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

Notar und Grundbuch trägt der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % schulden Käufer und Verkäufer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld.

Welchen Energieausweis brauche ich für eine Wohnung?

Den des Gebäudes; einen eigenen für die Wohnung gibt es nicht. Er liegt in der Regel beim Verwalter. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG).

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Das bestimmen Unterlagen, Mieter und Ihre Entscheidung. Feste Fristen bei Unterhand: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung warten alle auf die Zustimmung des Verwalters, wenn sie nötig ist (§ 12 WEG), und auf die Löschung.

Lohnt es sich, auf den Auszug des Mieters zu warten?

Eine freie Wohnung erreicht Käufer, die einziehen wollen, eine vermietete die, die vermieten. Mit 42,5 % Eigentümerquote im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sehen Sie, welcher Kreis hier größer ist. Warten lohnt nur, wenn der Mieter ohnehin auszieht; eine Kündigung zu diesem Zweck trägt das Gesetz selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Etage.

Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung der Wohnung. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.