Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Eigentumswohnung im Landkreis Böblingen verkaufen, ohne Adresse im Internet

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse und Unterlagen bekommt nur, wen Sie wählen
  • Gebote mit Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Kein Foto vom Wohnzimmer meines Mieters
Fotos sieht nur, wem Sie freigeben, jedes mit dessen Mitgliedsnummer. Den Mieter informieren Sie selbst.
Die Eigentümerversammlung geht das nichts an
Mitglieder sehen Bereich, Fläche und Preisband, nie Hausnummer oder Etage, bis Sie freigeben.
Ernsthafte Käufer, keine Neugier
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Protokolle gehören nicht ins Netz
Was Sie aus der Gemeinschaft hochladen, ist mit Mitgliedsnummer gezeichnet und protokolliert.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Eine Wohnung verkauft man leise, oder das ganze Treppenhaus redet mit.

Eigentumswohnung im Landkreis BöblingenBeispielansicht

Landkreis Böblingen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihre Wohnung, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerruf jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümer einer Wohnung im Landkreis Böblingen, ob selbst bewohnt oder vermietet, die verkaufen wollen, ohne dass Mieter und Nachbarn es aus dem Internet erfahren.

Eine Eigentumswohnung im Landkreis Böblingen verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 5,0 % zahlt in der Regel der Käufer.

Was der Bestand im Landkreis Böblingen über Ihre Wohnung sagt

Insgesamt gibt es im Landkreis Böblingen 186.147 Wohnungen in 26 Gemeinden, darunter Sindelfingen, Böblingen und Leonberg (Böblingen). 55,4 % davon liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %.

Karte: Landkreis Böblingen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Stuttgart, Landkreis Tübingen, Landkreis Calw, Enzkreis, Landkreis Esslingen, Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Reutlingen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Böblingen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Kleine und große Wohnungen sind im Landkreis Böblingen ähnlich verteilt wie im Bund: 13,2 % haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %. Wer eine solche Wohnung verkauft, spricht eher mit Anlegern, wer drei Zimmer verkauft, eher mit Selbstnutzern.

56,0 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Böblingen bewohnen ihre Eigentümer, in Baden-Württemberg 51,6 %. Viele Käufer suchen hier eine Wohnung, um selbst einzuziehen; eine frei werdende Wohnung erreicht diesen Kreis, eine vermietete eher Anleger.

Mit 9,11 € je m² lag die Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen im Landkreis Böblingen über dem Wert in Baden-Württemberg (8,13 €). Wer kauft, um zu vermieten, rechnet damit; wer selbst einzieht, vergleicht mit der Miete, die er heute zahlt.

44,6 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Böblingen entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Wohnanlagen dieser Jahrzehnte stehen vor Arbeiten an Fassade, Fenstern und Leitungen; was die Gemeinschaft dazu beschlossen hat, steht in den Protokollen.

37,7 % der Gebäude im Landkreis Böblingen heizen mit Gas, 37,7 % mit Öl. Ob in Ihrem Haus ein Austausch der Anlage ansteht und wie er bezahlt wird, entscheidet die Gemeinschaft; Käufer fragen danach, bevor sie bieten.

Mit 3,9 % liegt der Leerstand im Landkreis Böblingen unter dem Landeswert von 4,2 % und unter dem Bundeswert. Wer hier eine Wohnung sucht, findet wenig freie; das gilt für Käufer wie für Mieter.

Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze: sieben, darunter Stuttgart, der Landkreis Tübingen und der Landkreis Calw. Mandate nennen oft mehrere davon; Ihre Wohnung erreicht damit auch Suchende von nebenan.

Wohnungen im Landkreis Böblingen

KennzahlLandkreis BöblingenBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)394.72911.238.76183.467.117
Wohnungen186.1475.461.92143.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen16.307502.6453.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen55,4 %53,8 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen13,2 %13,7 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19194,6 %10,5 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197944,6 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199924,7 %23,5 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200020,1 %17,1 %16,5 %
Fernwärme5,6 %5,1 %6,6 %
Heizung mit Gas37,7 %39,6 %53,9 %
Eigentümerquote56,0 %51,6 %44,3 %
Leerstand3,9 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²9,11 €8,13 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Käufer über Ihre Gemeinschaft wissen wollen

Wer zustimmen muss

Viele Teilungserklärungen verlangen für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 Abs. 1 WEG). Fehlt sie, ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG); der Notar holt sie deshalb ein, mit beglaubigter Unterschrift und dem Nachweis, dass der Verwalter bestellt ist. Die Gemeinschaft kann die Beschränkung durch Beschluss aufheben (§ 12 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Was in der Rücklage liegt

Die Gemeinschaft sammelt eine Erhaltungsrücklage an (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und geht beim Verkauf nicht an Sie zurück (§ 9a Abs. 3 WEG). Wie viel darin liegt, steht im Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Was die Versammlung beschlossen hat

Beschlossene, aber noch nicht bezahlte Maßnahmen sind die Fragen, die jeder Käufer stellt. Antwort geben Protokolle (§ 24 Abs. 6 WEG) und Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG); Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen können Sie als Eigentümer jederzeit verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Mietvertrag für den Verkauf bedeutet

Vermietet oder frei: Das ist die erste Angabe auf Stufe 1, und sie entscheidet, wer bietet. Wegen eines Verkaufs allein können Sie einem Mieter nicht kündigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Vermietet verkaufen

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).

Leer oder bald leer

Frei verkauft sich an Selbstnutzer, und die bieten anders als Anleger. Eine Kündigung allein zu diesem Zweck trägt das Mietrecht selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB); möglich ist ein Aufhebungsvertrag mit dem Mieter, freiwillig und schriftlich.

Ihr Mieter will kaufen

Der Mieter kann ein guter Käufer sein: Er kennt die Wohnung, und es gibt keinen Leerstand. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er nur, wenn das Wohnungseigentum nach seinem Einzug begründet wurde (§ 577 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie die Wohnung zuerst ihm.

Umgewandelte Wohnung

Ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei einer nach dem Einzug des Mieters umgewandelten Wohnung gilt dafür eine Sperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Sagen Sie Käufern, wann umgewandelt wurde.

Rechenbeispiel für eine Wohnung im Landkreis Böblingen

Beispiel: eine Eigentumswohnung im Landkreis Böblingen zu 280.000 €, mit Grundschuld, Teilungserklärung mit Zustimmung des Verwalters. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG): Eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 585 €, die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 15.755 € an Nebenkosten, 5,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzug und Umsatzsteuer. Diese Summe steht in jeder Rechnung eines Käufers vor dem Kaufpreis selbst.

Sie tragen Grundbuchauszug, Löschung der Grundschuld und das Einzelobjekt; wer die Zustimmung des Verwalters bezahlt, regelt der Vertrag, und manche Verwalter berechnen dafür eine Gebühr nach ihrem Verwaltervertrag. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Läuft Ihr Darlehen noch fest, kommt die Vorfälligkeitsentschädigung dazu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €9.000 €1.224 €10.224 €5,7 %
280.000 €14.000 €1.755 €15.755 €5,6 %
420.000 €21.000 €2.505 €23.505 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Finanzamt, Bank und Gemeinde beim Wohnungsverkauf

Vermietet oder selbst bewohnt

Die Frist von zehn Jahren läuft von Kaufvertrag zu Kaufvertrag (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Vermieter ist sie die entscheidende Zahl: Eine vermietete Wohnung, die kürzer gehalten wurde, bringt einen steuerpflichtigen Gewinn, eine selbst bewohnte nicht.

Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Kredit und Grundschuld

Liegt noch ein Darlehen auf der Wohnung, löst der Notar es aus dem Kaufpreis ab und lässt die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140). Läuft die Zinsbindung noch, dürfen Sie wegen des Verkaufs kündigen und schulden die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern, zwei Schuldner

Die Grundsteuer für das Verkaufsjahr setzt die Gemeinde nach den Verhältnissen zum Jahresbeginn fest (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Bescheid bleibt bei Ihnen. Den Anteil ab Übergabe erstattet der Käufer, wenn der Kaufvertrag es so regelt. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 5,0 % schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu.

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was beim Wohnungsverkauf gilt

Oben der Steuersatz in Baden-Württemberg, darunter, was überall gilt.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Formwirksam nur notariell beurkundet§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkungnötig, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht; ohne sie bleibt der Vertrag unwirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der GemeinschaftRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertragbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Mieter kauftbeim ersten Verkauf nach Umwandlung, wenn sie nach seinem Einzug lag; zwei Monate nach Mitteilung§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlungdrei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweisfür das Gebäude; spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelkein Schutz durch Haftungsausschluss bei Arglist§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Böblingen

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Böblingen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 5 von 26 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 5 von 26 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 5 von 26 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Böblingen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 2 von 26 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 5 von 26 Gemeinden

Sindelfingen, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Holzgerlingen, Steinenbronn.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 5 von 26 Gemeinden

Sindelfingen, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Holzgerlingen, Steinenbronn.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 5 von 26 Gemeinden

Sindelfingen, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Holzgerlingen, Steinenbronn.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 2 von 26 Gemeinden

Sindelfingen, Leonberg (Böblingen).

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom Verwalter bis zum Notar

Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.

  1. Vermietet oder frei?. Setzen Sie einen Rahmen: bis wann, an wen, zu welchem Preis mindestens. Die Zinsbindung Ihres Darlehens und der Mietvertrag geben oft das Datum vor. Wer noch nicht so weit ist, nutzt das Stille Register.
  2. Unterlagen beim Verwalter anfordern. Schreiben Sie dem Verwalter, welche Unterlagen Sie brauchen, und fragen Sie nach beschlossenen Sonderumlagen und offenen Maßnahmen. Einsicht verlangen können Sie jederzeit (§ 18 Abs. 4 WEG); ob er dem Verkauf zustimmen muss, steht in der Teilungserklärung (§ 12 WEG).
  3. Preisband festlegen. Den Wert ermittelt der Gutachterausschuss mit seinen Vergleichspreisen für Wohnungseigentum oder ein Sachverständiger; auf Antrag erstellt der Ausschuss ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Bei einer vermieteten Wohnung rechnen Käufer zusätzlich mit Miete, Hausgeld und Rücklage. Daraus wird Ihr Preisband auf Stufe 1.
  4. Wer sucht so eine Wohnung. Bevor Sie anlegen, zählt die Resonanz, wie viele geprüfte Mandate eine Eigentumswohnung in Ihrem Ort und zu Ihrem Preis suchen. Ohne Konto und ohne Zahlung.
  5. Wohnung anlegen. Vier Blätter: was Mitglieder sehen, was nur Freigegebene sehen, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Für eine vermietete Wohnung bietet sich die Mindeststufe Investor an, für eine freie die Nachweispflicht mit Finanzierungsnachweis.
  6. Zur Prüfung geben. Sie erklären per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand frei.
  7. Freigeben. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte ohne Namen. Freigegebene Mitglieder lesen die Protokolle der Gemeinschaft, bevor sie die Wohnung sehen; das spart Termine. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Verdeckte Gebote, keine Auktion, kein Überbieten: Bis zu Ihrer Frist bieten Mitglieder mit Freigabe. Danach liegen die Beträge vor Ihnen, und kein Gebot verpflichtet Sie zu irgendetwas.
  9. Beurkundung und Zustimmung. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; die Kosten trägt nach dem Gesetz er (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit dauert es in der Regel einige Wochen, weil die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschung vorliegen müssen. Dann übergeben Sie mit Protokoll und Zählerständen.

Welche Unterlagen Sie für eine Wohnung brauchen

Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.

Wohnung und Grundbuch

  • aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Niederschriften der letzten drei Versammlungen
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
  • Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
  • Energieausweis des Gebäudes
  • Name und Bestellung des Verwalters, falls er zustimmen muss

Bei Vermietung

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Für Sie und den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Bedenken vor dem Wohnungsverkauf

„Ich will meinem Mieter nichts zumuten.“

Unruhe entsteht durch viele Termine und durch Fotos im Internet. Beides gibt es bei Unterhand nicht ohne Ihre Freigabe; Besichtigen dürfen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, zu Terminen, die der Mieter kennt.

„Auf einem Portal geht es schneller.“

Schneller gefunden, ja; schneller verkauft, nicht unbedingt, und dafür kennt jeder die Fotos. Bei Unterhand zählt die Resonanz zuerst, ob es passt, und die Angebotsrunde setzt eine Frist, die Sie wählen.

„Die Gemeinschaft hat Probleme.“

Dann sagen Sie es, und zwar nur denen, die Sie freigeben. Protokolle und Beschlüsse lesen Mitglieder mit Wasserzeichen; wer bietet, kennt die Lage und rechnet sie ein. Verschweigen hilft nicht (§ 444 BGB).

„Ich habe schon einen Makler.“

Gut so: Mit Professional stellt er die Wohnung bei Unterhand ein. An seiner Arbeit ändert sich wenig, an der Öffentlichkeit viel.

So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand

Eine Eigentumswohnung findet man über Haus, Etage und Fotos. Genau das zeigt Stufe 1 nicht: Mitglieder sehen Bereich, Preisband, Fläche und Zimmer, und erst Ihre Freigabe öffnet den Rest.

Freigeben heißt: ein Mitglied sieht Adresse, Fotos, Teilungserklärung und Protokolle, gezeichnet mit seiner Nummer. Das Protokoll hält jede Ansicht fest und ist nicht änderbar; widerrufen können Sie jederzeit.

Am Ende steht eine Liste von Geboten, die nur Sie lesen, und keine öffentliche Zahl, wie lange es gedauert hat. Bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung bieten Sie die Wohnung nur hier an; das erklären Sie beim Anlegen.

Nachfrage im Landkreis Böblingen

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Böblingen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Böblingen
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl im Landkreis Böblingen. Ihre eigene Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne KontoWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Böblingen und die Nachbarkreise

Wer eine Wohnung im Landkreis Böblingen sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarkreise mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Böblingen–394.72956,0 %9,11 € je m²
Stuttgart20,0 km609.36531,1 %10,39 € je m²
Landkreis Tübingen22,1 km233.59350,9 %9,20 € je m²
Landkreis Calw22,6 km160.76660,1 %6,98 € je m²
Enzkreis27,7 km199.15064,0 %7,02 € je m²
Landkreis Esslingen31,6 km536.32852,6 %8,89 € je m²
Landkreis Ludwigsburg32,1 km534.45455,6 %8,88 € je m²
Landkreis Reutlingen43,0 km293.52757,8 %7,85 € je m²

Fragen von Wohnungseigentümern im Landkreis Böblingen

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Nicht wegen des Kaufs. Kündigen kann er nur wie jeder Vermieter, etwa bei Eigenbedarf (§ 573 BGB), und bei umgewandelten Wohnungen erst nach der Sperrfrist (§ 577a BGB). Für Anleger zählt die Miete; im Landkreis Böblingen waren es beim Zensus 9,11 € je m².

Wer zahlt das Hausgeld im Monat des Verkaufs?

Gegenüber der Gemeinschaft zahlen Sie, bis der Käufer im Grundbuch steht. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, üblich ist die Übergabe, ab dem der Käufer Ihnen das Hausgeld erstattet, und wer Nachschüsse aus der Jahresabrechnung trägt (§ 28 Abs. 2 WEG).

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?

Gegenüber der Gemeinschaft, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag können Sie die Last anders verteilen, etwa nach dem Übergabetag. Nennen Sie die Umlage in den Unterlagen; wer einen bekannten Umstand verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB).

Fällt Spekulationssteuer an?

Nur auf einen Gewinn innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, und nicht bei eigener Nutzung (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Vermieter rechnen dabei mit Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Baden-Württemberg, bei 280.000 € also 14.000 €. Ihnen bleiben Löschung und, je nach Vertrag, die Beglaubigung der Verwalterzustimmung.

Welchen Energieausweis brauche ich für eine Wohnung?

Den des Gebäudes; einen eigenen für die Wohnung gibt es nicht. Er liegt in der Regel beim Verwalter. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG).

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Was steht auf Stufe 1?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Verkaufe ich besser vermietet oder frei?

Das hängt an Ihren Käufern. Frei spricht Selbstnutzer an, vermietet Anleger. Ihr Eigentum bewohnen im Landkreis Böblingen 56,0 % der Haushalte, in Baden-Württemberg 51,6 %; wo die Quote niedrig ist, kaufen oft Anleger. Kündigen, um frei zu verkaufen, erlaubt das Mietrecht nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Etage.

Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.