Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.
Haus im Landkreis Amberg-SulzbachBeispielansicht
Landkreis Amberg-Sulzbach, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Erben eines Hauses im Landkreis Amberg-Sulzbach, die verkaufen wollen, ohne dass Nachbarn, Mieter oder die halbe Verwandtschaft vorher davon erfahren.
Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.
Landkreis Amberg-Sulzbach in Zahlen, gelesen als Erbe
103.788 Menschen, 83 je km², verteilt auf 27 Gemeinden: 89,6 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, in Bayern 84,2 %. Zu den großen Orten gehören Sulzbach-Rosenberg und Kümmersbruck.
40,2 % der Gebäude im Landkreis Amberg-Sulzbach stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer rechnen bei Häusern dieser Jahre mit Arbeiten an Dach, Fenstern und Heizung; was davon schon erledigt ist, belegen Rechnungen besser als jede Beschreibung.
Mit Öl heizen im Landkreis Amberg-Sulzbach 46,6 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %; Gas haben 13,9 %. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
Wohneigentum ist im Landkreis Amberg-Sulzbach verbreiteter als im Land: 67,8 % der Haushalte wohnen in den eigenen Wänden, in Bayern 49,3 %. Gerade dann spricht sich ein Verkauf schnell herum, wenn das Haus öffentlich steht; bei Unterhand sieht es nur, wer geprüft ist.
Der Leerstand liegt im Landkreis Amberg-Sulzbach über dem Landeswert (6,2 % gegenüber 4,2 %). Ein unbewohntes Haus braucht bis zum Verkauf jemanden, der nach dem Rechten sieht; in der Erbengemeinschaft darf das jeder allein veranlassen, soweit es zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Amberg-Sulzbach bei 5,40 € je m², unter dem Wert in Bayern (8,74 €). Wer vermieten will, braucht in der Erbengemeinschaft für jede größere Entscheidung wieder alle; manche Erben verkaufen deshalb lieber.
Nachbarn des Kreises sind Amberg (Bayern), der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, der Landkreis Nürnberger Land, der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, der Landkreis Schwandorf und der Landkreis Bayreuth. Die Tabelle unten stellt ihre Zahlen nebeneinander; für ein bestimmtes Haus zählt am Ende die Gemeinde, in der es steht.
Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Bestand im Landkreis Amberg-Sulzbach, Zensus 2022
Kennzahl
Landkreis Amberg-Sulzbach
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
103.788
13.245.503
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
29.077
2.716.278
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
89,6 %
84,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
40,2 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
14,8 %
15,9 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
18,2 %
19,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
13,9 %
34,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
46,6 %
36,7 %
24,7 %
Eigentümerquote
67,8 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
6,2 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,40 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
In dieser Reihenfolge verkaufen Erben
Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.
Testament finden und abgeben. Liegt ein handschriftliches Testament in der Schublade, darf es dort nicht bleiben: Das Gesetz verlangt die unverzügliche Ablieferung beim Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewöhnlich lebte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die Eröffnung kostet eine Festgebühr von 109 € (GNotKG KV 12101), danach erhalten alle Beteiligten eine Abschrift.
Erbe annehmen oder ausschlagen. Bevor jemand über den Verkauf spricht, klären Sie, ob Sie das Erbe überhaupt wollen. Grundschulden, Kredite und offene Rechnungen gehen mit über. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB); erklärt wird sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch über das Amtsgericht am eigenen Wohnort (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Erbfolge nachweisen. Wer erbt, steht im Erbschein (§ 2353 BGB). Ihn beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, versichern die Angaben an Eides statt und legen die Urkunden der Familie vor. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift erspart den Erbschein gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO), ein handschriftliches nicht.
Erbschaftsteuer: die Meldung. Drei Monate haben Sie, um dem Finanzamt den Erwerb schriftlich zu melden (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für eröffnete Testamente gilt nicht, wenn ein Grundstück im Inland zum Nachlass gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG); beim Erbhaus melden Sie also immer. Ob Steuer anfällt, entscheidet das Finanzamt nach Wert und Freibetrag.
Die Erben ins Grundbuch. Nach dem Erbschein folgt das Grundbuch: Mit dem Erbnachweis tragen die Erben sich als Eigentümer ein, binnen zwei Jahren ohne Gebühr (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Muss es schnell gehen, kann der Käufer auch direkt eingetragen werden (§ 40 Abs. 1 GBO); Unterhand prüft dann den Erbschein zusammen mit dem alten Auszug.
Wert klären. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten hilft, wenn Miterben sich über den Preis nicht einig sind, und kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
Die Unterlagen zusammentragen. Was ein Käufer fragt, beantworten die Unterlagen: Wohnfläche, Baujahr, Heizung, Lasten im Grundbuch. Legen Sie einen Ordner an, den alle Miterben einsehen können, und bestellen Sie den Energieausweis rechtzeitig, denn er gehört spätestens zur Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wer das Haus sehen darf. Statt eines Schilds am Zaun ein geschlossener Kreis: Bei Unterhand sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis das Haus, zunächst ohne Adresse. Wer mehr will, fragt an; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
Kaufvertrag und Teilung des Erlöses. Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar. Sind Sie zu mehreren, unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); die Kosten von Beurkundung und Eintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös fällt in den Nachlass (§ 2041 BGB) und wird nach Abzug der Schulden nach Erbquoten geteilt.
Die Fristen für Erben
Was
Frist
Fundstelle
Testament beim Nachlassgericht abliefern
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagen
sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate
§ 1944 BGB
Erbe beim Finanzamt melden, bei einem Haus auch nach Eröffnung
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigen
zwei Jahre ab Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauft
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich
bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheims
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Niedrigerer Wert durch einen zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG)
Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Was in den Ordner gehört
Für Erbschein und Grundbuch
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aller in Betracht kommenden Erben, im Original oder beglaubigt
Namen und Anschriften aller Miterben
Vollmachten der Miterben, die dem Erbscheinsantrag zustimmen
Übersicht über Vermögen und Schulden im Nachlass, mit dem Haus
Für den Verkauf
frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
Erbschein, ersatzweise notarielles Testament und Eröffnungsniederschrift
Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
Flurkarte, Baupläne und eine Berechnung der Wohnfläche
Rechnungen über erneuerte Bauteile wie Dach, Fenster, Heizung und Leitungen
bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses
Für die Einigung unter Erben
die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
notariell beglaubigte Vollmacht für Miterben, die nicht zum Termin kommen
Kosten für Erben und Käufer in Euro
Gerechnet für ein Haus im Landkreis Amberg-Sulzbach zu 450.000 €, ohne Schulden im Nachlass. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Alle Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erteilung des Erbscheins
1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210
885 €
Erben
Versicherung an Eides statt zum Erbschein
1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300
885 €
Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegt
Festgebühr, GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Berichtigung des Grundbuchs, früh beantragt
gebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragt
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Grundschuld über 100.000 € löschen lassen
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
15.750 €
Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eintragung des Käufers ins Grundbuch
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 18.405 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 4,1 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.
Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Über Unterhand fällt keine Provision an; einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
10.500 €
1.905 €
12.405 €
4,1 %
450.000 €
15.750 €
2.655 €
18.405 €
4,1 %
700.000 €
24.500 €
3.765 €
28.265 €
4,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Welche Steuern Erben kennen sollten
Die Erbschaftsteuer
Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Das Finanzamt bewertet das Haus nach dem Bewertungsgesetz auf den Todestag. Wer meint, der Ansatz sei zu hoch, kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, durch Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen zeitnahen Kaufpreis im Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Steuer auf den Verkaufsgewinn
Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.
Vorsicht bei der Auszahlung: Übernimmt ein Miterbe das Haus gegen Geld, erwirbt er die Anteile der anderen entgeltlich, und für sie startet eine eigene Frist (§ 23 Abs. 1 EStG). Frei bleibt ein Gewinn dagegen, wenn das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt war (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Bayern beträgt sie 3,5 % vom Kaufpreis, im Beispiel 15.750 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe
Bis auf die Grunderwerbsteuer in Bayern gelten diese Regeln bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Wer verkaufen darf
nur alle Miterben zusammen, außer ein Testamentsvollstrecker ist eingesetzt
§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das Grundbuchamt
Erbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung
§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkauf
der Käufer tritt in ihn ein
§ 566 Abs. 1 BGB
Begrenzung der Miete bei Neuvermietung
gilt nur, wo die Landesregierung die Gemeinde per Verordnung bestimmt hat
§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweis
bei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkauf
tragen die Miterben nach ihren Anteilen
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Amberg-Sulzbach
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Amberg-Sulzbach. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Wenn Sie zu mehreren erben
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Alle verkaufen zusammen
Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Nur den Erbteil verkaufen
Jeder Miterbe kann seinen Anteil am ganzen Nachlass verkaufen, nicht aber seinen Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht den Notar; die übrigen Miterben können binnen zwei Monaten vorkaufen (§ 2034 BGB).
Versteigerung beim Amtsgericht
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.
Was Erben uns sagen, und was wir antworten
„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“
Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.
„Über den Preis werden wir uns nie einig.“
Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.
„Das Nachlassgericht braucht noch.“
Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Nachfrage im Landkreis Amberg-Sulzbach
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Amberg-Sulzbach
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Amberg-Sulzbach
nicht ausgewiesen
Unter drei steht hier keine Zahl für den Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Resonanz zu Ihrem Haus prüfen Sie ohne Konto, und sie kostet nichts.
Der Landkreis Amberg-Sulzbach und die Nachbarkreise
Zum Vergleich die Nachbarkreise: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Amberg-Sulzbach
–
103.788
67,8 %
5,40 € je m²
Amberg (Bayern)
5,1 km
42.631
38,8 %
6,36 € je m²
Landkreis Neustadt an der Waldnaab
22,9 km
95.657
67,0 %
5,05 € je m²
Landkreis Nürnberger Land
29,6 km
168.282
60,0 %
6,84 € je m²
Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
34,6 km
138.902
67,7 %
6,88 € je m²
Landkreis Schwandorf
35,3 km
149.363
65,1 %
5,83 € je m²
Landkreis Bayreuth
48,1 km
102.756
67,8 %
5,37 € je m²
Was Erben im Landkreis Amberg-Sulzbach fragen
Wer darf ein geerbtes Haus im Landkreis Amberg-Sulzbach verkaufen?
Alle Erben zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB), nachgewiesen durch Erbschein oder notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Gibt es einen Testamentsvollstrecker, verkauft er (§§ 2205, 2211 BGB).
Ist der Erlös aus dem Erbhaus zu versteuern?
Der Kaufpreis ist kein Einkommen. Steuer kann nur auf einen Gewinn anfallen, und nur, wenn der Erblasser das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft hat und es nicht zuletzt selbst bewohnt wurde (§ 23 EStG). Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Erbe, nicht nach dem Verkauf.
Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht mit dem Verkauf. Kinder haben je 400.000 € Freibetrag, Ehegatten 500.000 € (§ 16 ErbStG). Teuer werden kann der Verkauf nur, wenn ein Kind oder der Ehegatte das Haus als Familienheim steuerfrei geerbt hat und innerhalb von zehn Jahren verkauft (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Wie finden wir einen Preis für das Erbhaus im Landkreis Amberg-Sulzbach?
Amtliche Anhaltspunkte liefert der Gutachterausschuss für Ihre Gemeinde: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Zur Einordnung: 89,6 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Amberg-Sulzbach sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 40,2 % stammen aus den Jahren 1950 bis 1979. Einen Preis nennt Unterhand nicht.
Was wird aus dem Mieter im Erbhaus?
Der Mietvertrag geht mit dem Haus auf den Käufer über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution ebenfalls (§ 566a BGB). Für Käufer, die selbst einziehen wollen, ist ein vermietetes Haus deshalb ein anderer Kauf. Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Amberg-Sulzbach beim Zensus 5,40 € Nettokaltmiete je m².
Bleibt der Verkauf vor der Nachbarschaft verborgen?
Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.
Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Aus welchen Jahren stammt der Bestand im Landkreis Amberg-Sulzbach?
Bis 1949 gebaut sind im Landkreis Amberg-Sulzbach 14,8 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 40,2 %, zwischen 1980 und 1999 26,7 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.
Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?
Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Im Landkreis Amberg-Sulzbach lag der Leerstand beim Zensus bei 6,2 %, in Bayern bei 4,2 %.
Was geschieht mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch?
Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.