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Haus im Landkreis Amberg-Sulzbach kaufen und erst hinfahren, wenn es passt

Sie sehen Lage und Zahlen passender Objekte. Adresse und Fotos gibt der Anbieter Ihnen persönlich frei.

Mitglied

49 €netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Häuser, die nicht öffentlich verkauft werden
  • Lage und Zahlen, bevor Sie hinfahren
  • Jedes passende Haus per E-Mail
  • Der Eigentümer sieht nie Ihren Namen

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Die passenden Häuser sind weg, bevor wir davon hören
Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihr Haus. Passt es zu Ihrem Mandat, kommt es per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Wir haben keine Zeit für zwanzig Besichtigungen
Lage, Wohnfläche, Grundstück und Preisband sehen Sie vorher. Besichtigt wird einzeln, nach der Freigabe des Eigentümers.
Am Ende treibt ein Bieterwettkampf den Preis
In der Angebotsrunde gilt eine feste Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer.
Was, wenn monatelang nichts passt?
Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst. Konto und Resonanz kosten nichts.

Was Sie sehen, bevor Sie hinfahren.

Ein Haus sucht man nicht jeden Tag neu, man beschreibt es einmal.

Haus im Landkreis Amberg-SulzbachBeispielansicht

Landkreis Amberg-Sulzbach, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Fakten, etwa Baujahr und Zimmer
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied ein Haus, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange ein Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellt es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Häuser sehen, in der Regel innerhalb eines Werktags; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf. Unterhand bewertet kein Haus.

Für Käufer, die im Landkreis Amberg-Sulzbach ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus suchen und es selbst bewohnen wollen.

Ein Haus im Landkreis Amberg-Sulzbach kaufen heißt: Finanzierung klären, Mandat beschreiben, prüfen, beim Notar unterschreiben. Mit 3,5 % Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch rechnen Sie im Beispiel mit 4,1 % zusätzlich zum Preis. 29.077 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen zählt der Zensus hier.

Was Sie im Landkreis Amberg-Sulzbach vorfinden

In den 27 Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach leben 103.788 Menschen. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen zählt der Zensus 2022 hier 29.077, das sind 89,6 % der Gebäude mit Wohnraum.

Karte: Landkreis Amberg-Sulzbach und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Amberg (Bayern), Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, Landkreis Schwandorf, Landkreis Bayreuth; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Amberg-Sulzbach und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Der Anteil der Häuser mit einer oder zwei Wohnungen liegt im Landkreis Amberg-Sulzbach über dem Landesdurchschnitt (84,2 %). Das eigene Haus ist hier eine übliche Wohnform; Häuser werden auch aus Altersgründen oder nach einem Erbfall frei.

67,8 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Amberg-Sulzbach bewohnen ihre Eigentümer, in Bayern 49,3 %. Viele Häuser wechseln innerhalb der Nachbarschaft oder der Familie; wer früh davon erfährt, hat einen Vorsprung.

Ab 2000 entstanden im Landkreis Amberg-Sulzbach 18,2 % der Gebäude mit Wohnraum, weniger als in Bayern (19,8 %). Das Haus Ihrer Familie wird also eher ein Bestandsbau sein; bis 1979 gebaut sind 55,0 %.

Die Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen lag im Landkreis Amberg-Sulzbach beim Zensus bei 5,40 € je m², in Bayern bei 8,74 €. Wer zur Miete wohnt, kann damit seine heutige Belastung neben die Rate für ein Haus legen.

Die Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach unterscheiden sich stark: Sulzbach-Rosenberg hat 19.255 Einwohner, viele andere nur einen Bruchteil davon. Ein Mandat bei Unterhand nennt deshalb einzelne Orte, nicht das ganze Gebiet.

Häuser und Wohnungen im Landkreis Amberg-Sulzbach

KennzahlLandkreis Amberg-SulzbachBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)103.78813.245.50383.467.117
Einwohner je km²83188233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen29.0772.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum89,6 %84,2 %81,8 %
Eigentümerquote67,8 %49,3 %44,3 %
Leerstand6,2 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,40 €8,74 €7,28 €
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194914,8 %15,9 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197940,2 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200018,2 %19,8 %16,5 %
Heizung mit Gas13,9 %34,4 %53,9 %
Fernwärme3,3 %5,3 %6,6 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie6,2 %5,7 %4,2 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Prüfen, bevor Sie bieten

40,2 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Amberg-Sulzbach stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %. Häuser dieser Zeit sind oft solide gebaut, aber schwach gedämmt; der Energieausweis zeigt, wo das Haus steht, und bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).

In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis: Wege- und Leitungsrechte von Nachbarn stehen als Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs (§ 1018 BGB). Offene Erschließungsbeiträge (§§ 127, 133 BauGB) fragen Sie bei der Gemeinde ab; wer einen Beitrag trägt, regelt der Kaufvertrag.

Fundstellen: §§ 127, 133 BauGB; § 80 GModG. Stand 3. November 2026.

Kaufnebenkosten: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus zu 550.000 € im Landkreis Amberg-Sulzbach. Den Preis setzen wir an; er sagt nichts über ein bestimmtes Haus. Notar und Grundbuch kosten bundesweit dasselbe (§ 34 GNotKG, eine volle Gebühr hier 1.015 €), die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)19.250 €Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.2.030 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug und Betreuung durch den Notarje 0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.015 €Käufer
Auflassungsvormerkung0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150507,50 €Käufer
Umschreibung im Grundbuchvolle Gebühr nach GNotKG KV 141101.015 €Käufer
Grundschuldbestellung (400.000 €) beim Notar1,0 Gebühr, GNotKG KV 21200, zzgl. USt.785 €Käufer
Grundschuld über 400.000 €: Eintragung1,0 Gebühr, GNotKG KV 14121785 €Käufer
Beitrag bei Unterhandmonatlicher Beitrag, ohne Provision49 € netto zzgl. USt. im Monat (58,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarKäufer

Mindestens 22.295 € oder 4,1 % des Preises: So viel kosten im Beispiel Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung, noch ohne Vollzug und Grundschuld. Planen Sie diesen Betrag aus Eigenkapital ein.

Ist ein Makler beteiligt, tragen Sie als Verbraucher beim Einfamilienhaus höchstens die Hälfte seiner Provision (§§ 656c, 656d BGB); über Unterhand fällt keine an.

Dazu kommt jedes Jahr die Grundsteuer, berechnet aus dem Messbetrag des Finanzamts und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
350.000 €12.250 €2.055 €14.305 €4,1 %
550.000 €19.250 €3.045 €22.295 €4,1 %
800.000 €28.000 €4.245 €32.245 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln beim Hauskauf

Bis auf die erste Zeile gelten diese Regeln in ganz Deutschland.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Vertragsentwurf vom Notarerhalten Sie als Verbraucher in der Regel zwei Wochen vor dem Termin§ 17 Abs. 2a BeurkG
Vorkaufsrecht der Gemeindeder Notar fragt an; die Gemeinde hat bis zu drei Monate ab Mitteilung§§ 24, 28 BauGB
Sanierungs- und EntwicklungsgebietGenehmigung der Gemeinde, möglicher Ausgleichsbetrag, Vermerk im Grundbuch§§ 144, 154, 169 BauGB
Maklerprovision beim EinfamilienhausKäufer zahlen höchstens die Hälfte, der Vertrag braucht Textform§§ 656a, 656c, 656d BGB
Bescheinigung des Finanzamtserst mit ihr schreibt das Grundbuchamt um§ 22 Abs. 1 GrEStG
Energieausweis vor dem Kaufder Verkäufer legt ihn spätestens bei der Besichtigung vor§ 80 Abs. 4 GModG
Vermietetes Hausder Vertrag bleibt bestehen, Sie werden Vermieter§ 566 Abs. 1 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Amberg-Sulzbach

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Amberg-Sulzbach. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Sieben Schritte bis zum eigenen Haus

Sie beschreiben einmal, was Sie suchen. Den Rest erledigen E-Mail, Freigabe und Notar.

  1. Beschreiben, was Sie suchen. Ohne Konto in der Resonanz: Ort, Objektart Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten, worauf es Ihrer Familie ankommt, etwa Zahl der Kinderzimmer, Garten, Schulweg. Wohnfläche ab und weitere Orte ergänzen Sie später im Konto.
  2. Konto, Beitrag, Identität. Sie legen ein Konto an, treten als Mitglied bei (49 € netto zzgl. USt. im Monat) und zeigen Ihren Ausweis. Nach der Prüfung, in der Regel am nächsten Werktag, löscht Unterhand die Bilder; das Mandat ist dann aktiv.
  3. Finanzierung klären, Nachweis hinterlegen. Mit der Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank hinterlegen Sie im Konto einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Anbieter sehen davon nur die Betragsklasse, nie das Dokument.
  4. Das passende Haus kommt. Jedes passende Haus meldet sich per E-Mail. Auf Stufe 1 steht es als Lageplan mit Wohnfläche, Grundstück, Preisband und Fakten, noch ohne Adresse und Fotos. Passt es nicht, genügt ein Klick auf „Nicht passend“, und das Mandat sucht weiter.
  5. Anfrage und Freigabe. Wie viel Sie sehen, entscheidet der Eigentümer: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Mit der Freigabe öffnen sich Adresse, Fotos und Unterlagen mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen; den Besichtigungstermin machen Sie danach aus.
  6. Gebot. In der Angebotsrunde gibt jeder einmal sein Gebot ab, verdeckt, bis zu einer Frist. Sie sehen, wie viele geboten haben, nicht wie viel. Gebunden sind Sie erst mit dem Kaufvertrag.
  7. Kaufvertrag und Eintragung. Der Notar schickt den Entwurf des Kaufvertrags, in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Beurkundung folgen Vormerkung, Anfrage zum Vorkaufsrecht bei der Gemeinde, Grunderwerbsteuer und die Umschreibung beim Grundbuchamt.

Unterlagen für Käufer

Was Sie mitbringen

  • Ausweis oder Pass für Unterhand und den Notar
  • Bestätigung der Bank oder Nachweis über Eigenkapital
  • Steuer-Identifikationsnummern aller Käufer für den Notar
  • für die Bank: Einkommensnachweise, Kontoauszüge zum Eigenkapital, bei Selbstständigen die Bescheide der letzten Jahre

Was Sie vor dem Notartermin prüfen

  • Grundbuchauszug mit Eigentümer, Lasten, Grundschulden und einem etwaigen Sanierungsvermerk
  • Flurkarte und Lageplan, Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  • Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und Dachausbau
  • Energieausweis und Protokoll des Schornsteinfegers
  • Auskunft der Gemeinde zu offenen Erschließungsbeiträgen; Dienstbarkeiten stehen im Grundbuch
  • Belege über Modernisierungen und der letzte Grundsteuerbescheid
  • bei einem Haus von vor 1949: ob es in der Denkmalliste steht
  • welche Grundschule für die Adresse zuständig ist, Auskunft der Gemeinde

Einwände, ehrlich beantwortet

„Die schönen Häuser stehen nie im Internet.“

Genau dort setzt Unterhand an. Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen wollen, zeigen ihr Haus nur geprüften Mitgliedern. Ihr Mandat meldet jeden Treffer per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.

„Zwanzig Besichtigungen schaffen wir nicht.“

Sie fahren nur hin, wenn Lage, Fläche und Preisband passen, und erst nach der Freigabe des Eigentümers, einzeln.

„Was, wenn monatelang nichts kommt?“

Die Resonanz kostet nichts, und Ihr Mandat beschreiben Sie ohne Konto. Treffer und Stufe 1 gibt es mit dem Beitrag: 49 € netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar; bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert er von selbst.

„Der Arbeitgeber soll nichts merken.“

Ihr Mandat ist nie öffentlich. Eigentümer sehen von Ihnen die Mitgliedsnummer, die Stufe, den Stand des Nachweises und Ihr Mandat, nie Ihren Namen.

Wie Unterhand die Suche nach einem Haus verändert

Ihr Mandat zählt schon, bevor ein Haus im Netzwerk steht: Im Stillen Register sehen Eigentümer, wie viele Mandate zu ihrem Haus passen, ohne einen Namen.

Zuerst kommen Lage und Zahlen, dann, mit der Freigabe, Adresse, Fotos und Unterlagen. Jeder Abruf wird protokolliert, jede Datei trägt Ihre Nummer.

Häuser bei Unterhand stehen mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal; das erklärt jeder Eigentümer per Kontrollkästchen. Wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, zeigt Unterhand nicht.

Häuser und Mandate im Netzwerk

Häuser im Landkreis Amberg-Sulzbach im Netzwerk
nicht ausgewiesen
geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Amberg-Sulzbach
nicht ausgewiesen

Zahlen für den Landkreis Amberg-Sulzbach stehen hier erst ab drei. Ihr Mandat können Sie schon vorher anlegen, ohne Konto.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um den Landkreis Amberg-Sulzbach

Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze. Ein Mandat kann mehrere davon nennen; die Tabelle hilft bei der Wahl.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Amberg-Sulzbach–103.78867,8 %5,40 € je m²
Amberg (Bayern)5,1 km42.63138,8 %6,36 € je m²
Landkreis Neustadt an der Waldnaab22,9 km95.65767,0 %5,05 € je m²
Landkreis Nürnberger Land29,6 km168.28260,0 %6,84 € je m²
Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz34,6 km138.90267,7 %6,88 € je m²
Landkreis Schwandorf35,3 km149.36365,1 %5,83 € je m²
Landkreis Bayreuth48,1 km102.75667,8 %5,37 € je m²

Fragen zum Hauskauf im Landkreis Amberg-Sulzbach

Wie groß ist der Hausbestand im Landkreis Amberg-Sulzbach?

29.077 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 89,6 % der 32.443 Gebäude mit Wohnraum (Zensus 2022). Wie viele im Jahr den Eigentümer wechseln, berichtet der Gutachterausschuss; wie viele Mandate es bei Unterhand gibt, nennen wir erst ab drei.

Was kommt im Landkreis Amberg-Sulzbach zum Kaufpreis hinzu?

Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %, bei 550.000 € also 19.250 €. Mit Beurkundung und Eintragung sind es mindestens 22.295 € (§ 34 GNotKG), dazu Vollzug, Grundschuld und gegebenenfalls ein halber Maklerlohn (§ 656c BGB).

Wie alt sind die Häuser im Landkreis Amberg-Sulzbach?

18,2 % der Gebäude mit Wohnraum sind ab 2000 gebaut, 40,2 % zwischen 1950 und 1979, 14,8 % bis 1949 (Zensus 2022). Für ein älteres Haus fragen Sie früh nach Heizung, Dach und Fenstern; der Energieausweis liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).

Lohnt der Blick in die Nachbarkreise?

Oft. Der Landkreis Amberg-Sulzbach grenzt an sechs Nachbarkreise, der nächste ist Amberg (Bayern); die Tabelle oben nennt Eigentümerquote und Miete. Die Grunderwerbsteuer ist im selben Land dieselbe, 3,5 %. Ein Mandat kann mehrere Orte zugleich nennen.

Muss ich einen Makler bezahlen?

Höchstens die Hälfte, wenn ein Makler anbietet und Sie Verbraucher sind (§§ 656c, 656d BGB). Ohne Makler fällt keine Provision an, und Unterhand nimmt keine.

Ab wann sehen wir bei Unterhand Häuser?

Sobald Ihre Identität geprüft ist, in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Beitritt. Ihr Mandat können Sie schon vorher ohne Konto beschreiben; jeder passende Treffer kommt per E-Mail. Eine Zahl der Häuser im Landkreis Amberg-Sulzbach nennt Unterhand erst ab drei.

Was erfährt der Eigentümer über unsere Familie?

Ihre Mitgliedsnummer, Ihre Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist und Ihr Mandat, auch den Satz, den Sie in Ihren Worten schreiben. Ihren Namen sieht er nicht. Was Sie öffnen, steht in seinem Protokoll und in Ihrem.

Was ist, wenn das Haus in einem Sanierungsgebiet liegt?

Dann kann der Kaufvertrag die Genehmigung der Gemeinde brauchen, sie kann einen Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung erheben und hat ein Vorkaufsrecht (§§ 144, 154, 24 BauGB). Ob das Grundstück betroffen ist, zeigt der Vermerk im Grundbuch.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Grundsteuer ist Messbetrag mal Hebesatz: den Messbetrag setzt das Finanzamt fest, den Hebesatz die Gemeinde in ihrer Haushaltssatzung. Festgesetzt wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres (§ 9 GrStG); wie Sie und der Verkäufer sie im Kaufjahr teilen, regelt der Vertrag.

Wohnen im Landkreis Amberg-Sulzbach viele im eigenen Haus?

Die Eigentümerquote lag beim Zensus 2022 im Landkreis Amberg-Sulzbach bei 67,8 %, in Bayern bei 49,3 %, bundesweit bei 44,3 %. Sie zählt alle bewohnten Wohnungen, auch in Häusern mit drei und mehr Wohnungen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Einmal beschreiben, dann kommt das Haus zu Ihnen.

Sie beschreiben einmal, was Ihre Familie braucht: der Landkreis Amberg-Sulzbach oder die Nachbarkreise, Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten Kinderzimmer, Garten oder Schulweg. Jedes passende Haus kommt per E-Mail mit Lage und Zahlen; hin fahren Sie erst nach der Freigabe.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
  2. 2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft in der Regel innerhalb eines Werktags. Ihr Mandat nennt Ort, Haus und Kaufpreis bis.
  3. 3Nach der PrüfungJedes passende Haus kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse und Fotos fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.

49 €Mitglied, netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Objekte über 1,5 Mio. €: Vier Augen, auf Einladung.

Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Haus passt.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.