Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein geerbtes Haus in Ingelheim am Rhein verkaufen, in Ruhe und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Das Nachlassgericht ist noch nicht so weit
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Erbe verkauft man nicht in Eile, und nicht vor aller Augen.

Haus in Ingelheim am RheinBeispielansicht

Ingelheim am Rhein, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Erbinnen und Erben, allein oder in einer Erbengemeinschaft, mit einem Haus in Ingelheim am Rhein.

Ein Erbhaus in Ingelheim am Rhein verkaufen heißt: Erbschein oder notarielles Testament beschaffen, alle Miterben an einen Tisch holen, Unterlagen ordnen, beim Notar unterschreiben. Die 5,0 % Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz übernimmt in der Regel der Käufer. Einkommensteuer auf den Gewinn droht nur, wenn der Erblasser das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft hat.

Ingelheim am Rhein in Zahlen, gelesen als Erbe

34.903 Einwohner, 73,31 km² Fläche: In Ingelheim am Rhein gehören 83,7 % der Gebäude mit Wohnraum zu den Häusern mit einer oder zwei Wohnungen, das sind 8.070 Gebäude. Bis 1979 gebaut sind 56,0 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 61,1 %.

Karte: Ingelheim am Rhein und die Nachbargemeinden Schwabenheim an der Selz, Gau-Algesheim, Bubenheim (Mainz-Bingen), Appenheim, Essenheim, Nieder-Hilbersheim, Budenheim, Eltville am Rhein, Oestrich-Winkel, Bingen am Rhein, Mainz, Geisenheim; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Ingelheim am Rhein und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 27,4 % aus den Jahren 1980 bis 1999 und 16,5 % ab 2000 ist der Bestand in Ingelheim am Rhein jünger als im Bundesdurchschnitt. Erben jüngerer Häuser finden oft vollständige Unterlagen: Baugenehmigung, Statik, Wohnflächenberechnung. Legen Sie sie Käufern früh vor, das spart Rückfragen.

Geheizt wird überwiegend mit Gas: 72,6 % der Gebäude, mehr als im Bundesdurchschnitt von 53,9 %; mit Öl 13,9 %. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

Die Eigentümerquote liegt in Ingelheim am Rhein bei 51,6 %, unter dem Wert in Rheinland-Pfalz von 54,4 %. Wer hier ein Haus kaufen will, wohnt oft noch zur Miete und finanziert zum ersten Mal; fragen Sie früh nach dem Finanzierungsnachweis.

Im Vergleich zum Kreis wohnen in Ingelheim am Rhein weniger Haushalte im Eigentum: 51,6 %, im Landkreis Mainz-Bingen 58,0 %. Der Ort hat mehr Mietwohnungen als seine Umgebung; ein Haus aus einem Nachlass spricht hier auch Käufer an, die bislang in der Stadt zur Miete wohnen.

Leer standen beim Zensus 4,1 % der Wohnungen, in Rheinland-Pfalz 4,8 %. Ein Haus, das leer bleibt, fällt in der Nachbarschaft auf; je früher die Erben entscheiden, desto weniger wird darüber geredet.

Vermietete Wohnungen kosteten in Ingelheim am Rhein beim Zensus 8,16 € Nettokaltmiete je m², mehr als in Rheinland-Pfalz (6,75 €). Manche Erbengemeinschaft überlegt deshalb, zu vermieten statt zu verkaufen; dann bleiben aber alle Miterben Vermieter, und jede Entscheidung braucht wieder alle.

Ingelheim am Rhein liegt 11,6 km Luftlinie von Mainz entfernt. Wer hier ein Haus sucht, vergleicht oft mit Schwabenheim an der Selz und Gau-Algesheim; die Zahlen der Nachbarorte stehen weiter unten.

Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, der für Ingelheim am Rhein zuständig ist. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer, also auch der Erben, und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Ingelheim am Rhein im Vergleich

KennzahlIngelheim am RheinLandkreis Mainz-BingenRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)34.903206.6034.123.02283.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen8.07055.5781.069.36116.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum83,7 %87,4 %86,8 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197933,9 %31,4 %37,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194922,1 %22,4 %24,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200016,5 %20,2 %15,7 %16,5 %
Heizung mit Gas72,6 %63,0 %50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl13,9 %21,4 %30,7 %24,7 %
Eigentümerquote51,6 %58,0 %54,4 %44,3 %
Leerstand4,1 %4,4 %4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,16 €7,61 €6,75 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

In dieser Reihenfolge verkaufen Erben

Die Reihenfolge ist fest, die Geschwindigkeit bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.

  1. Das Testament zum Nachlassgericht. Liegt ein handschriftliches Testament in der Schublade, darf es dort nicht bleiben: Das Gesetz verlangt die unverzügliche Ablieferung beim Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewöhnlich lebte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die Eröffnung kostet eine Festgebühr von 109 € (GNotKG KV 12101), danach erhalten alle Beteiligten eine Abschrift.
  2. Erbe annehmen oder ausschlagen. Ausschlagen können Sie binnen sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung erfahren haben; lebte der Erblasser zuletzt nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Danach gilt das Erbe als angenommen. Die Erklärung geben Sie persönlich beim Nachlassgericht ab oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch beim Amtsgericht Ihres Wohnorts (§ 344 Abs. 7 FamFG). Klären Sie vorher, ob der Nachlass überschuldet ist.
  3. Nachweisen, wer erbt. Ohne Nachweis der Erbfolge kein Verkauf: Das Grundbuchamt will den Erbschein sehen (§ 2353 BGB) oder, bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag, die Urkunde mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Den Erbschein beantragt ein Erbe beim Nachlassgericht oder über einen Notar; Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der Familie gehören dazu.
  4. Erbschaftsteuer: die Meldung. Die Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt ist Pflicht, sobald ein Haus zum Nachlass gehört, auch bei eröffnetem Testament (§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis. Eine Steuer folgt daraus nicht zwingend; viele Erben bleiben mit dem Haus unter ihrem Freibetrag.
  5. Die Erben ins Grundbuch. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall berichtigt das Grundbuchamt gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Verkaufen die Erben, verlangt das Grundbuch ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Der berichtigte Auszug dient bei Unterhand als Eigentumsnachweis.
  6. Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen Eigentümer und Pflichtteilsberechtigte dort (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr legt das Land fest. Wo Miterben über den Preis streiten, schafft das Gutachten eine gemeinsame Zahl, und es kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Ordner anlegen. Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Pläne, Wohnfläche, Nachweise über Modernisierungen; bei Vermietung die Mietverträge. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Käufer auswählen. Käufer kommen bei Unterhand über ihr Mandat zu Ihrem Haus, nicht über eine öffentliche Liste. Sie sehen Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis jedes Anfragenden, öffnen Adresse und Fotos einzeln und setzen für Gebote eine Frist, die für alle gleich ist.
  9. Kaufvertrag und Teilung des Erlöses. Beim Notar wird aus der Einigung ein Vertrag. Unterschreiben müssen alle Erben oder ihre Vertreter (§ 2040 Abs. 1 BGB), die Kosten der Beurkundung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös landet zunächst im Nachlass (§ 2041 BGB); nach Begleichung der Schulden teilen die Erben ihn nach ihren Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Was bis wann zu tun ist

WasFristFundstelle
Testament zum Amtsgericht bringenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbschaft ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immerdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigenbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkauf beim Verkauf eines Erbteilszwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichbis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)zehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die ErbschaftsteuerVerkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis vorlegenbis zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für das Nachlassgericht

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
  • Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
  • Urkunden über Geburten, Ehen und Sterbefälle, aus denen sich die Erbfolge ergibt
  • Namen und Anschriften aller Miterben
  • schriftliches Einverständnis der Miterben mit dem Erbscheinsantrag
  • Aufstellung des Nachlasses mit Wert des Hauses und den Schulden des Erblassers

Für die Käufer

  • aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wohnrechten und Nießbrauch, Abteilung III mit Grundschulden
  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung
  • Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
  • Lageplan aus dem Liegenschaftskataster, Grundrisse, Wohnfläche
  • Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
  • bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins

Für die Erbengemeinschaft

  • Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
  • Absprache in Textform: Verkauf ja, Preis nicht unter einer Grenze, eine Person verhandelt
  • notariell beglaubigte Vollmacht für Miterben, die nicht zum Termin kommen

Kosten für Erben und Käufer in Euro

Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus in Ingelheim am Rhein, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; in Rheinland-Pfalz gilt eine Grunderwerbsteuer von 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erteilung des Erbscheins1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210885 €Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherungvolle Gebühr nach GNotKG KV 23300885 €Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegtFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahrengebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragt1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer alten Grundschuld (100.000 €)0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagezuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)22.500 €Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notardoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufervolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 25.155 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 5,6 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.

Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Welche Steuern Erben kennen sollten

Die Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Einkommensteuer auf den Gewinn

Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.

Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer beim Erbe

Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Rheinland-Pfalz beträgt sie 5,0 % vom Kaufpreis, im Beispiel 22.500 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe

Nur die erste Zeile ist Landesrecht in Rheinland-Pfalz; alles Weitere gilt in ganz Deutschland.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Wer unterschreibtalle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das GrundbuchamtErbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertragder Käufer tritt in ihn ein§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse bei Wiedervermietungnur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt§ 556d BGB
Energieausweisvorzulegen spätestens zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkaufzahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht in Ingelheim am Rhein

Eine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Ingelheim am Rhein. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Ingelheim am Rhein nicht: Die Verordnung des Landes nennt Ingelheim am Rhein nicht.Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Ingelheim am Rhein nicht: Die Verordnung des Landes nennt Ingelheim am Rhein nicht.Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Ingelheim am Rhein nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Ingelheim am Rhein nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Ingelheim am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Sie zu mehreren erben

Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Verkauf mit allen Unterschriften

Der Weg ohne Streit: Alle Erben verkaufen zusammen, der Kaufpreis geht in den Nachlass und wird nach den Quoten verteilt, ohne Gericht.

Ein Miterbe behält das Haus

Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.

Nur den Erbteil verkaufen

Jeder Miterbe kann seinen Anteil am ganzen Nachlass verkaufen, nicht aber seinen Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht den Notar; die übrigen Miterben können binnen zwei Monaten vorkaufen (§ 2034 BGB).

Versteigerung beim Amtsgericht

Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.

Was Erben uns sagen, und was wir antworten

„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“

Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.

„Über den Preis werden wir uns nie einig.“

In der Angebotsrunde geben Mitglieder bis zu einer festen Frist ein Gebot ab. Jeden Betrag sehen nur Sie, als Zahl mit Mitgliedsnummer, und Sie können ihn Ihren Geschwistern zeigen. Ein Gutachten und die Gebote zusammen ergeben eine Grundlage, über die man reden kann.

„Wir sind noch gar nicht so weit.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.

„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft

Zu sehen bekommt Ihr Haus nur, wer bei Unterhand Mitglied ist, also Beitrag zahlt und den Ausweis gezeigt hat. Stufe 1 nennt Objektart, Bereich, Preisband und Flächen mit einem Lageplan ohne Straße; Name und Adresse der Erben stehen nirgends.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.

Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.

Nachfrage in Ingelheim am Rhein

Geprüfte Mandate für Häuser in Ingelheim am Rhein
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Ingelheim am Rhein
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Ingelheim am Rhein steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Ingelheim am Rhein und die Nachbarorte

Wer ein Haus in Ingelheim am Rhein kauft, vergleicht mit den Nachbarorten. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Ingelheim am Rhein–34.90351,6 %8,16 € je m²
Schwabenheim an der Selz4,9 km2.42565,8 %7,10 € je m²
Gau-Algesheim6,0 km6.58556,4 %7,60 € je m²
Bubenheim (Mainz-Bingen)6,4 km82373,5 %6,81 € je m²
Appenheim7,1 km1.43565,5 %7,15 € je m²
Essenheim7,2 km3.41359,0 %8,17 € je m²
Nieder-Hilbersheim7,4 km63076,5 %5,96 € je m²
Budenheim8,0 km8.07747,5 %7,97 € je m²
Eltville am Rhein8,4 km16.93947,7 %8,58 € je m²
Oestrich-Winkel10,1 km11.38655,6 %8,19 € je m²
Bingen am Rhein10,9 km25.42442,3 %7,34 € je m²
Mainz11,6 km223.88830,7 %9,73 € je m²
Geisenheim11,7 km11.18448,1 %7,69 € je m²

Was Erben in Ingelheim am Rhein fragen

Wer unterschreibt beim Verkauf eines Erbhauses in Ingelheim am Rhein?

Jeder Miterbe muss zustimmen, denn über das Haus verfügt nur die Gemeinschaft (§ 2040 Abs. 1 BGB). Das Grundbuchamt will den Erbschein sehen oder ein notarielles Testament mit Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO). Ein eingesetzter Testamentsvollstrecker verkauft ohne die Erben (§ 2205 BGB).

Brauche ich einen Erbschein, wenn es ein notarielles Testament gibt?

In der Regel nicht. Das Grundbuchamt akzeptiert ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO); nur wenn die Erbfolge daraus nicht eindeutig hervorgeht, verlangt es doch einen Erbschein.

Wie finden wir einen Preis für das Erbhaus in Ingelheim am Rhein?

Amtliche Anhaltspunkte liefert der Gutachterausschuss für Ingelheim am Rhein: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Zur Einordnung: 83,7 % der Gebäude mit Wohnraum in Ingelheim am Rhein sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 33,9 % stammen aus den Jahren 1950 bis 1979. Einen Preis nennt Unterhand nicht.

Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?

Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Rheinland-Pfalz schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.

Was wird aus dem Mieter im Erbhaus?

Der Mietvertrag geht mit dem Haus auf den Käufer über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution ebenfalls (§ 566a BGB). Für Käufer, die selbst einziehen wollen, ist ein vermietetes Haus deshalb ein anderer Kauf. Vermietete Wohnungen kosteten in Ingelheim am Rhein beim Zensus 8,16 € Nettokaltmiete je m².

Bleibt der Verkauf vor der Nachbarschaft verborgen?

Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.

Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Was geschieht mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch?

Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.

Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?

Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Gibt es in Ingelheim am Rhein viele Häuser wie unseres?

83,7 % der Gebäude mit Wohnraum in Ingelheim am Rhein sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 8.070; in Rheinland-Pfalz sind es 86,8 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.