Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein Mehrfamilienhaus in Dresden verkaufen, still und an geprüfte Käufer

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Käufer sehen das Haus
  • Adresse und Mieterliste bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand im Haus soll es vorher erfahren
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter.
Die Mieterliste ist vertraulich
Mieterliste, Mietverträge und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Datei mit dessen Mitgliedsnummer. Jeder Abruf steht in Ihrem Protokoll.
Nur Käufer, die den Preis aufbringen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur Käufern mit geprüftem Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Nicht alle Eigentümer sind so weit
Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und bis zur Prüfung sieht ihn niemand. Die Resonanz prüft jeder Miteigentümer selbst, ohne Konto.

Erst Zahlen, dann Adresse.

Die Mieterliste ist kein Aushang. Sie geben sie frei, wem Sie wollen.

Mehrfamilienhaus in DresdenBeispielansicht

Dresden, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Einheiten
—
Faktor
—
Grundstück
—
Mindeststufe
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos und Mieterliste nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, keine Mieterliste, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümer eines Zinshauses in Dresden, die verkaufen, ohne dass Mieter, Nachbarn oder Mitbewerber es im Internet finden.

Verkaufen können Sie das Haus vermietet, die Mietverträge gelten weiter (§ 566 BGB). Käufer prüfen zuerst die Miete: beim Zensus 2022 im Schnitt 6,92 € je m² in Dresden, 5,72 € in Sachsen. Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer, in Sachsen 5,5 % vom Kaufpreis.

Ihr Haus im Bestand in Dresden

Auf 328,48 km² stehen in Dresden 28.118 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, bei 562.764 Einwohnern. Die Tabelle unten stellt den Bestand neben den des Landes und des Bundes.

Karte: Dresden und die Nachbargemeinden Radeberg, Bannewitz, Radebeul, Heidenau (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), Ottendorf-Okrilla, Freital, Dohna, Kreischa, Moritzburg, Arnsdorf, Wachau, Radeburg, Pirna, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Wilsdruff, Klipphausen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Dresden und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Dresden ist ein Ort der Mietshäuser. 87,8 % aller Wohnungen liegen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen, in Sachsen sind es 67,3 %. Für Sie heißt das: Ihr Haus ist ein typisches Anlageobjekt, und seine Käufer rechnen mit der Miete.

16,8 % der bewohnten Wohnungen in Dresden bewohnen ihre Eigentümer, in Sachsen 34,3 %. Mehr Haushalte als im Land wohnen zur Miete; ein vermietetes Haus findet hier Käufer, die vermieten wollen, nicht einziehen.

13,2 % der Gebäude mit Wohnraum in Dresden stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, 17,0 % sind ab 2000 gebaut. Für Häuser dieser Jahrgänge fragen Käufer nach Dämmung, Fenstern und Heizung.

Mit 22,8 % Fernwärme liegt Dresden über dem Bundeswert (6,6 %). Für ein Mietshaus mit Fernwärme zählen Vertragslaufzeit, Preisgleitklauseln und die Heizkostenabrechnung der Mieter.

6,92 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus 2022, in Sachsen 5,72 €: Die Mieten liegen in Dresden über dem Landeswert. Käufer prüfen, ob Ihre Ist-Mieten darunter oder darüber liegen und wie viel Spielraum bis zur Vergleichsmiete bleibt.

Mehr kleine Wohnungen als im Land: 24,8 % mit einem oder zwei Räumen, in Sachsen 16,3 %. Käufer schauen bei solchen Häusern auf die Fluktuation und die Miete je m² bei der letzten Neuvermietung.

Rundherum liegen Radeberg, Bannewitz und Radebeul. Anleger mit mehreren Mandaten nennen oft Dresden und seine Nachbarn zugleich; Ihr Haus erreicht so auch Käufer von dort.

Dresden im Vergleich

KennzahlDresdenSachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)562.7644.026.59983.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen28.118204.8203.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen87,8 %67,3 %55,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191923,6 %29,7 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194949,8 %51,6 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197913,2 %13,9 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200017,0 %13,5 %16,5 %
Heizung mit Gas61,5 %54,4 %53,9 %
Heizung mit Öl6,5 %18,9 %24,7 %
Fernwärme22,8 %9,3 %6,6 %
Eigentümerquote16,8 %34,3 %44,3 %
Leerstand4,0 %8,5 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,92 €5,72 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wert, Faktor und Gebot

Anleger rechnen zuerst: Jahresnettomiete mal Ertragsfaktor. Den Faktor für Häuser Ihrer Baujahresgruppe nennt der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses; Lage, Zustand und Mietniveau verschieben den Wert (§ 194 BauGB).

Für eine belastbare Zahl beantragen Sie ein Gutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem Sachverständigen. Unterhand bewertet nicht; die Angebotsrunde zeigt, was Käufer bieten, ohne Sie zu binden.

Fundstellen: § 193 BauGB; § 194 BauGB. Stand 3. November 2026.

Neun Schritte vom Ordner bis zur Übergabe

Neun Schritte vom Ordner bis zur Übergabe, und keiner verlangt, dass das Haus öffentlich gezeigt wird.

  1. Unterlagen ordnen. Bevor ein Käufer das Haus sieht, will er die Zahlen sehen: Mieterliste, Verträge, Abrechnungen der letzten Jahre, Grundbuch. Ordnen Sie das zuerst, dann beantworten Sie Fragen einmal statt immer wieder.
  2. Eine erste Zahl. Mit Ist-Miete und dem Faktor aus dem Marktbericht ordnen Sie Ihr Haus ein. Sollen Miteigentümer oder Erben einer Zahl zustimmen, lohnt ein Gutachten.
  3. Resonanz prüfen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele Mitglieder ein passendes Mandat hinterlegt haben, und wie viele davon einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Ohne Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
  4. Objekt anlegen. Auf Stufe 1 kommt, was jedes geprüfte Mitglied sehen darf; auf Stufe 2, was nur Freigegebene sehen, vor allem die Mieterliste. Für ein Mietshaus wählen viele die Mindeststufe Investor und verlangen einen Kapitalnachweis.
  5. Vorlauf-Zusage und Prüfung. Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen; den Grundbuchauszug laden Sie als Nachweis hoch. Mit „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt., dann schaltet Unterhand frei.
  6. Freigeben oder ablehnen. Anfragen kommen mit Mitgliedsnummer, Stufe und Stand des Nachweises. Sie geben frei oder lehnen ab, widerrufen jederzeit und sehen jede Ansicht im Protokoll.
  7. Gebote bis zur Frist. Sie setzen eine Frist, in der Regel zwei Wochen, höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen sehen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  8. Beurkundung und Vorkaufsrecht. Beurkundung, Vormerkung, Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht (§ 28 BauGB): Das erledigt der Notar. Fällig wird der Kaufpreis, wenn er es mitteilt.
  9. Stichtag und Mieter. Zum vereinbarten Stichtag gehen Mieten, Lasten und Kautionen auf den Käufer über; übergeben Sie die Kautionen nachweisbar. Teilen Sie den Mietern den Eigentümerwechsel schriftlich mit; ohne diese Mitteilung haften Sie für die Pflichten des Käufers weiter (§ 566 Abs. 2 BGB).

Mietrecht und Baurecht beim Verkauf

Die erste Zeile gilt nur in Sachsen, die übrigen bundesweit. Ob die Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze in Dresden gilt, zeigt der Kasten darunter mit der Fundstelle der Landesverordnung.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Sachsen5,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2023§ 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715)
Mieter beim Verkaufder Käufer übernimmt jedes Mietverhältnis samt Kaution; ein Verkauf berechtigt nicht zur Kündigung§§ 566, 566a, 573 BGB
Mietpreisbremse bei Neuvermietungnur, wo eine Landesverordnung die Gemeinde erfasst§ 556d BGB
Erhöhung bis zur Vergleichsmietebinnen drei Jahren höchstens 20 Prozent, unter einer Landesverordnung 15 Prozent§ 558 Abs. 3 BGB
Mieter als Vorkäuferbeim Verkauf des ganzen, nicht aufgeteilten Hauses in der Regel nicht§ 577 Abs. 1 BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindenur in den Fällen der §§ 24 und 25 BauGB, Frist drei Monate ab Mitteilung§§ 24, 25, 28 BauGB
Sperrfrist für Eigenbedarfdrei Jahre, in Orten der Landesverordnung bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweis beim Verkaufspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Gesetzliche Provisionsteilunggilt nicht für Mehrfamilienhäuser§ 656c BGB

Mietrecht und Baurecht in Dresden

Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Dresden. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Dresden, befristet bis zum 30. Juni 2027. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO): Verordnung der Staatsregierung vom 2. Dezember 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 454), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Dresden, befristet bis zum 30. Juni 2027. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung: Verordnung der Staatsregierung vom 10. Juni 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 230), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Dresden nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Dresden nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Dresden nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Aufteilen oder nicht

Der Weg zur Eigentumswohnung

Wer einzeln verkaufen will, teilt vorher auf: Teilungserklärung (§ 8 WEG), Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde (§ 7 Abs. 4 WEG). Danach legt das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher an.

Fundstellen: §§ 7, 8 WEG. Stand 3. November 2026.

Was sich für die Mieter ändert

Mit der Aufteilung ändern sich die Rechte der Mieter: Beim ersten Verkauf einer aufgeteilten, vermieteten Wohnung hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), und ihr Käufer kann sich auf Eigenbedarf erst nach drei Jahren berufen (§ 577a BGB). Verkaufen Sie das Haus im Ganzen, entsteht das Vorkaufsrecht in der Regel nicht.

Fundstellen: §§ 577, 577a BGB. Stand 3. November 2026.

Was Aufteiler erwarten

Bei 16,8 % Eigentümerquote, weniger als in Sachsen, kaufen einzelne Wohnungen hier oft Anleger, nicht Selbstnutzer. Ein Käufer, der aufteilt, rechnet deshalb vorsichtig.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Verkauf in Euro kostet

Angenommen, Ihr Mietshaus in Dresden wird für 1.000.000 € verkauft und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld. Die Zahl dient nur der Rechnung. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind 1.735 €; die Grunderwerbsteuer in Sachsen liegt bei 5,5 %, gültig seit dem 1. Januar 2023.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Löschung einer Grundschuld über 300.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140317,50 €Verkäufer
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarVerkäufer
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)55.000 €Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundungdoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.3.470 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug und Betreuung durch den Notarzweimal eine halbe Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.735 €Käufer
Eintragung der Vormerkung0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150867,50 €Käufer
Grundbucheintrag des neuen Eigentümersvolle Gebühr nach GNotKG KV 141101.735 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Steuer, Beurkundung und Eintragung trägt der Käufer im Beispiel mindestens 60.205 €, das sind 6,0 % des Kaufpreises; Vollzug, Vormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.

Ihre Kosten: Löschung der Grundschulden und ein Makler, wenn Sie einen wollen. Unterhand berechnet keine Provision, nur das Einzelobjekt.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
600.000 €33.000 €3.285 €36.285 €6,0 %
1.000.000 €55.000 €5.205 €60.205 €6,0 %
1.800.000 €99.000 €9.045 €108.045 €6,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Was Käufer sehen wollen, bevor sie bieten

Grundbuch und Grundstück

  • Grundbuchauszug neuen Datums
  • Liegenschaftskarte und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskunft zu Altlasten
  • Aufstellung der Grundschulden und Löschungsbewilligung der Bank
  • bei Denkmalschutz: Eintrag in die Denkmalliste

Mieter und Mieten

  • Mieterliste je Wohnung: Fläche, Kaltmiete, Vorauszahlung, Mietbeginn, Kaution, letzte Mieterhöhung
  • alle Mietverträge samt Nachträgen
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Kautionsnachweise und laufende Verfahren mit Mietern
  • Leerstand mit Grund und Dauer

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung
  • Genehmigungen, auch für ausgebaute Dach- und Kellerräume
  • Belege der Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektro, Leitungen
  • Feuerstättenbescheid, Versicherungsschein

Mehrere Eigentümer

  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung (§ 35 GBO)
  • beglaubigte Vollmachten abwesender Miterben
  • schriftliche Einigung über Verkauf und Preisuntergrenze (§ 2040 BGB)

Was Eigentümer uns sagen

„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“

Reichweite ist nicht Nachfrage. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; nach den 30 Tagen der Zusage können Sie neu entscheiden, ohne dass ein Portal die Tage mitgezählt hat.

„Im Haus soll niemand unruhig werden.“

Auf Stufe 1 ist das Haus nicht zu finden, und Wohnungen sehen nur Mitglieder, die Sie freigegeben haben. Ganz verborgen bleibt ein Verkauf nicht: Für Besichtigungen in bewohnten Wohnungen brauchen Sie Termine mit den Mietern. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter (§ 566 BGB).

„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“

Dafür gibt es den Marktbericht mit Ertragsfaktoren und, wenn nötig, ein Gutachten. Was Käufer bieten, sehen Sie in der Angebotsrunde, ohne sich zu binden.

„Ich habe schon einen Makler.“

Dann stellt er das Haus bei Unterhand ein, als Professional. Sein Auftrag und seine Provision bleiben; Unterhand ändert nur, wer zuerst sieht.

Unterhand für Vermieter

Öffentlich verkauft, ist ein Mietshaus für jeden zu sehen, auch für die eigenen Mieter. Bei Unterhand kommt zuerst die Rechnung, dann, nach Ihrer Freigabe, die Adresse.

Auf Stufe 1 sehen geprüfte Mitglieder einen Lageplan mit Preisband, Wohnfläche, Wohnungen und Kennzahlen, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen. Mitglied wird nur, wer zahlt und seine Identität nachweist.

Was über Stufe 1 hinausgeht, geben Sie frei; bei einem Mehrfamilienhaus oft nur für Investoren mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll.

Nachfrage in Dresden

Geprüfte Mandate für Mehrfamilienhäuser in Dresden
nicht ausgewiesen
davon mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis
nicht ausgewiesen

Unter drei steht hier keine Zahl für Dresden. Die Resonanz zu Ihrem Haus prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Dresden

Diese Nachbarorte grenzen an Dresden. Käufer eines Mietshauses vergleichen Mieten und Eigentümerquoten der Nachbarn; die Tabelle stellt sie nebeneinander.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Dresden–562.76416,8 %6,92 € je m²
Radeberg10,3 km18.66733,5 %5,77 € je m²
Bannewitz10,4 km11.01356,4 %6,26 € je m²
Radebeul11,3 km33.08138,7 %6,63 € je m²
Heidenau (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)12,3 km16.59715,0 %5,62 € je m²
Ottendorf-Okrilla12,5 km9.88063,1 %5,78 € je m²
Freital12,9 km39.17430,8 %5,54 € je m²
Dohna13,2 km6.02955,6 %5,55 € je m²
Kreischa13,2 km4.58760,1 %5,91 € je m²
Moritzburg13,4 km8.17169,4 %6,74 € je m²
Arnsdorf14,3 km4.98255,5 %5,23 € je m²
Wachau14,3 km4.22667,8 %5,57 € je m²
Radeburg14,4 km7.57848,0 %5,61 € je m²

Fragen von Eigentümern in Dresden

Was ist mein Mehrfamilienhaus in Dresden wert?

Als erste Einordnung: Jahresnettomiete mal Ertragsfaktor aus dem Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Die Nettokaltmiete lag beim Zensus 2022 in Dresden bei 6,92 € je m²; maßgeblich ist Ihre Ist-Miete. Unterhand bewertet nicht.

Ist Dresden ein Gebiet mit Mietpreisbremse?

Ja, die Mietpreisbremse gilt in Dresden, befristet bis zum 30. Juni 2027 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung: Verordnung der Staatsregierung vom 2. Dezember 2025, § 1). Getrennt davon regelt das Land die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen (§ 558 Abs. 3 BGB): Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt in Dresden, befristet bis zum 30. Juni 2027 (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung: Verordnung der Staatsregierung vom 10. Juni 2025, § 1). Anleger fragen nach beidem, bevor sie bieten.

Was ändert sich für meine Mieter?

Sie bleiben. Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer übernimmt jedes Mietverhältnis und die Kautionen (§§ 566, 566a BGB), und der Verkauf ist kein Kündigungsgrund (§ 573 BGB). Ohne schriftliche Mitteilung des Wechsels haften Sie für seine Pflichten wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB).

Haben meine Mieter ein Vorkaufsrecht?

Beim Verkauf des ganzen Hauses in der Regel nicht. Das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB entsteht, wenn an der Wohnung nach der Vermietung Wohnungseigentum begründet ist oder begründet werden soll.

Ein Miterbe blockiert den Verkauf. Was nun?

Verkaufen können nur alle zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Bleibt es beim Nein, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Eine Übernahme durch einen Miterben ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

Mit welchen Fristen muss ich rechnen?

Unterlagen, Nachfrage und Ihre Entscheidung bestimmen das Tempo. Fest sind nur drei Fristen: die Angebotsrunde, in der Regel zwei Wochen; der Vorlauf, mindestens 30 Tage ab Freischaltung; das Vorkaufsrecht der Gemeinde, bis zu drei Monate nach Mitteilung (§ 28 BauGB).

Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen?

Das hängt an Zeit, Aufwand und den Rechten der Mieter: Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung (§§ 7, 8 WEG), Vorkaufsrecht der Mieter (§ 577 BGB), in manchen Ländern eine Genehmigung (§ 250 BauGB). Die Eigentümerquote in Dresden liegt bei 16,8 %.

Wie viel steht in Dresden leer?

Beim Zensus 2022 standen in Dresden 4,0 % der Wohnungen leer, in Sachsen 8,5 %, bundesweit 4,3 %. Stehen in Ihrem Haus Wohnungen leer, nennen Sie Grund und Dauer in der Mieterliste.

Wie groß ist der Bestand an Mietshäusern in Dresden?

28.118 Mehrfamilienhäuser mit 87,8 % aller Wohnungen zählt der Zensus 2022 in Dresden. Verkaufszahlen und Ertragsfaktoren veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht.

Kann ich verkaufen, während ein Mietstreit läuft?

Ja. Nennen Sie laufende Verfahren in den Unterlagen; der Käufer übernimmt die Mietverhältnisse (§ 566 BGB), und der Vertrag regelt, wem Forderungen bis zum Stichtag zustehen. Wer einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich auf einen Haftungsausschluss nicht berufen (§ 444 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715). Sachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2023. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Sachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, während die Mieten weiterlaufen.

Ihre Mieter wohnen weiter, ihre Verträge gelten unverändert, und bis Sie freigeben, sieht niemand Adresse oder Mieterliste. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an; zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben: Wohnfläche, Wohnungen, Miete. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindMieterliste und Unterlagen hochladen, per Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Häuser: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.