Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.
Haus in BündeBeispielansicht
Bünde, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die in Bünde ein Haus geerbt haben, ob allein, mit Geschwistern oder mit dem überlebenden Elternteil.
Ein Erbhaus in Bünde verkaufen heißt: Erbschein oder notarielles Testament beschaffen, alle Miterben an einen Tisch holen, Unterlagen ordnen, beim Notar unterschreiben. Die 6,5 % Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen übernimmt in der Regel der Käufer. Einkommensteuer auf den Gewinn droht nur, wenn der Erblasser das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft hat.
Was ein geerbtes Haus in Bünde ausmacht
Auf 59,30 km² leben in Bünde 46.235 Menschen. Bis 1979 entstanden hier 62,8 % der Gebäude mit Wohnraum, in Nordrhein-Westfalen 64,1 %; ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer.
Mit 28,4 % Gebäuden aus der Zeit bis 1949 liegt der Anteil in Bünde über dem Bundeswert von 24,8 %. Ein Haus aus diesen Jahren verkauft sich über seine Belege: Dach, Leitungen, Fenster, Feuchtigkeit im Keller. Steht es unter Denkmalschutz, gehört der Auszug aus der Denkmalliste zu den Unterlagen.
76,4 % der Gebäude in Bünde heizen mit Gas, bundesweit 53,9 %; Öl haben 13,5 %. Für das Erbhaus heißt das: Kessel und Energieausweis gehören früh auf die Liste. Den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).
Die Eigentümerquote liegt in Bünde bei 54,2 %, in Nordrhein-Westfalen bei 40,6 %. Häuser wechseln hier oft innerhalb von Familien oder an Käufer aus der Nachbarschaft; umso mehr zählt, wer von Ihrem Verkauf erfährt.
Mehr Eigentümer als im Kreisdurchschnitt: 54,2 % gegenüber 53,8 % im Kreis Herford. Das eigene Haus ist in Bünde üblicher als in der Umgebung, und ein Erbhaus findet seine Käufer oft unter Familien aus dem Ort selbst.
Der Leerstand liegt in Bünde über dem Landeswert (4,2 % gegenüber 3,3 %). Ein unbewohntes Haus braucht bis zum Verkauf jemanden, der nach dem Rechten sieht; in der Erbengemeinschaft darf das jeder allein veranlassen, soweit es zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Mit 5,67 € je m² liegt die Nettokaltmiete in Bünde unter dem Landeswert von 6,82 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.
Von Bünde nach Bielefeld sind es 21,8 km Luftlinie. Für Käufer, die in der Stadt arbeiten, ist das die erste Rechnung; für die Erben zählt eher, wer von dem Verkauf erfährt, bevor er beim Notar ist.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, der für Bünde zuständig ist. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer, also auch der Erben, und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Bünde im Vergleich
Kennzahl
Bünde
Kreis Herford
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
46.235
253.431
17.986.214
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
10.881
58.907
3.140.492
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
86,5 %
85,9 %
77,7 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
34,4 %
37,6 %
42,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
28,4 %
27,6 %
21,6 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
17,0 %
15,6 %
15,0 %
16,5 %
Heizung mit Gas
76,4 %
68,3 %
66,2 %
53,9 %
Heizung mit Öl
13,5 %
19,4 %
17,7 %
24,7 %
Eigentümerquote
54,2 %
53,8 %
40,6 %
44,3 %
Leerstand
4,2 %
4,2 %
3,3 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,67 €
5,54 €
6,82 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Neun Schritte vom Erbfall bis zum Kaufvertrag
Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.
Testament abliefern. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
Erbe annehmen oder ausschlagen. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Nachweisen, wer erbt. Ohne Nachweis der Erbfolge kein Verkauf: Das Grundbuchamt will den Erbschein sehen (§ 2353 BGB) oder, bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag, die Urkunde mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Den Erbschein beantragt ein Erbe beim Nachlassgericht oder über einen Notar; Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der Familie gehören dazu.
Dem Finanzamt melden. Drei Monate haben Sie, um dem Finanzamt den Erwerb schriftlich zu melden (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für eröffnete Testamente gilt nicht, wenn ein Grundstück im Inland zum Nachlass gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG); beim Erbhaus melden Sie also immer. Ob Steuer anfällt, entscheidet das Finanzamt nach Wert und Freibetrag.
Die Erben ins Grundbuch. Nach dem Erbschein folgt das Grundbuch: Mit dem Erbnachweis tragen die Erben sich als Eigentümer ein, binnen zwei Jahren ohne Gebühr (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Muss es schnell gehen, kann der Käufer auch direkt eingetragen werden (§ 40 Abs. 1 GBO); Unterhand prüft dann den Erbschein zusammen mit dem alten Auszug.
Wert klären. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten hilft, wenn Miterben sich über den Preis nicht einig sind, und kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
Die Unterlagen zusammentragen. Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Pläne, Wohnfläche, Nachweise über Modernisierungen; bei Vermietung die Mietverträge. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wer das Haus sehen darf. Käufer kommen bei Unterhand über ihr Mandat zu Ihrem Haus, nicht über eine öffentliche Liste. Sie sehen Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis jedes Anfragenden, öffnen Adresse und Fotos einzeln und setzen für Gebote eine Frist, die für alle gleich ist.
Notartermin und Auseinandersetzung. Beim Notar wird aus der Einigung ein Vertrag. Unterschreiben müssen alle Erben oder ihre Vertreter (§ 2040 Abs. 1 BGB), die Kosten der Beurkundung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös landet zunächst im Nachlass (§ 2041 BGB); nach Begleichung der Schulden teilen die Erben ihn nach ihren Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).
Die Fristen für Erben
Was
Frist
Fundstelle
Testament zum Amtsgericht bringen
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Ausschlagung erklären
sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate
§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immer
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigen
zwei Jahre ab Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vor
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich
bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiung
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuer
Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall
§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis für Kaufinteressenten
spätestens bei der Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellen
auf Antrag bis zu sechs Monate
§ 180 Abs. 2 ZVG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Was in den Ordner gehört
Für Erbschein und Grundbuchamt
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
Personenstandsurkunden der Familie: Geburt, Heirat, Tod, im Original oder beglaubigt
Namen und Anschriften aller Miterben
Zustimmungen oder Vollmachten der übrigen Erben zum Antrag
Übersicht über Vermögen und Schulden im Nachlass, mit dem Haus
Für Käufer und Notar
Grundbuchauszug neuen Datums mit Abteilung II (Rechte Dritter) und III (Grundschulden)
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
Flurkarte, Baupläne und eine Berechnung der Wohnfläche
Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
für vermietete Teile: Verträge, Kautionskonto, letzte Abrechnung
steht das Haus auf fremdem Grund: Erbbaurechtsvertrag und Erbbauzins
Für die Erbengemeinschaft
die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
Vollmacht beim Notar für jeden, der beim Termin fehlt
Rechenbeispiel für ein Erbhaus in Bünde
Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus in Bünde, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; in Nordrhein-Westfalen gilt eine Grunderwerbsteuer von 6,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erteilung des Erbscheins
volle Gebühr nach GNotKG KV 12210
885 €
Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung
1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300
885 €
Erben
Eröffnung eines Testaments
Festgebühr, GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren
gebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Grundbuchberichtigung nach zwei Jahren
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Grundschuld über 100.000 € löschen lassen
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
29.250 €
Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 31.905 €, das sind 7,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren des Notars, Auslagen und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.
Mit notariellem Testament entfallen beide Erbscheinsgebühren, es bleibt die Eröffnung. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
19.500 €
1.905 €
21.405 €
7,1 %
450.000 €
29.250 €
2.655 €
31.905 €
7,1 %
700.000 €
45.500 €
3.765 €
49.265 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Welche Steuern Erben kennen sollten
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Kinder erben 400.000 € steuerfrei, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Enkel 200.000 € oder, wenn ihr Elternteil verstorben ist, ebenfalls 400.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Für Geschwister, Nichten und Neffen bleibt es bei 20.000 €. Hat der Erblasser in den zehn Jahren davor schon etwas geschenkt, wird es angerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).
Das Finanzamt bewertet das Haus nach dem Bewertungsgesetz auf den Todestag. Wer meint, der Ansatz sei zu hoch, kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, durch Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen zeitnahen Kaufpreis im Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Steuer auf den Verkaufsgewinn
Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Als Erbe übernehmen Sie den Kauf des Erblassers: Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wann Grunderwerbsteuer anfällt
Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Nordrhein-Westfalen beträgt sie 6,5 % vom Kaufpreis, im Beispiel 29.250 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was gilt, wenn Erben verkaufen
Nur die erste Zeile ist Landesrecht in Nordrhein-Westfalen; alles Weitere gilt in ganz Deutschland.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015
§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954)
Verfügung über das Haus
die Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker
§§ 2040, 2205 BGB
Was das Grundbuch als Nachweis nimmt
Erbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung
§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkauf
der Käufer tritt in ihn ein
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse bei Wiedervermietung
gilt nur, wo die Landesregierung die Gemeinde per Verordnung bestimmt hat
§ 556d BGB
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkauf
verteilen sich auf die Erben nach Quoten
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht in Bünde
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Bünde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Bünde nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bünde nicht.
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Bünde nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bünde nicht.
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Bünde nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bünde nicht.
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Bünde nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Nordrhein-Westfalen dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Bünde nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bünde nicht.
BaulandmobilisierungsVO NRW (§ 201a BauGB): Verordnung vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. 2023 S. 2), § 1 und Anlage 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Wenn Sie zu mehreren erben
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Gemeinsam verkaufen
Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Den eigenen Erbteil verkaufen
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Wenn keine Einigung gelingt
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Erreicht im ersten Termin kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts, gibt es keinen Zuschlag (§ 85a ZVG); einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.
Vier Einwände von Erben
„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.
„Jeder in der Familie hat eine andere Zahl im Kopf.“
Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.
„Der Erbschein ist noch nicht da.“
Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Dann hat es niemand öffentlich gesehen. Unterhand zeigt keine Tage am Markt, Adresse und Fotos kennen nur Freigegebene. Sie können zurückziehen, neu anlegen oder einen anderen Weg gehen, ohne Spuren im Netz.
Unterhand für Erben
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Nachfrage in Bünde
Geprüfte Mandate für Häuser in Bünde
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Bünde
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Bünde steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Zum Vergleich die Nachbarorte: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Bünde
–
46.235
54,2 %
5,67 € je m²
Kirchlengern
5,4 km
16.263
66,4 %
5,19 € je m²
Rödinghausen
5,6 km
10.063
65,5 %
5,15 € je m²
Hiddenhausen
7,5 km
19.639
61,8 %
5,31 € je m²
Enger
7,6 km
20.518
58,8 %
5,42 € je m²
Hüllhorst
9,8 km
13.212
66,5 %
5,22 € je m²
Spenge
10,1 km
14.596
61,2 %
5,41 € je m²
Melle
14,5 km
46.396
57,2 %
5,69 € je m²
Fragen von Erben in Bünde
Wo beantrage ich den Erbschein, und was kostet er?
Beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG), oder bei einem Notar. Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert an, für das Verfahren und für die eidesstattliche Versicherung (GNotKG KV 12210 und KV 23300). Bei einem Nachlass von 450.000 € ist eine volle Gebühr 885 €.
Brauche ich einen Erbschein, wenn es ein notarielles Testament gibt?
Nein, wenn es notariell ist: Dann reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangt es den Erbschein.
Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Nordrhein-Westfalen schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.
Bleibt der Verkauf vor der Nachbarschaft verborgen?
Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.
Wie alt sind die Häuser, die in Bünde vererbt werden?
Der Zensus 2022 zählt in Bünde 34,4 % der Gebäude mit Wohnraum aus den Jahren 1950 bis 1979 und 28,4 % aus der Zeit bis 1949; ab 2000 gebaut sind 17,0 %. Für die Käufer zählen deshalb Heizung, Dach und Fenster; legen Sie Nachweise über Modernisierungen früh bereit.
Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?
Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). In Bünde lag der Leerstand beim Zensus bei 4,2 %, in Nordrhein-Westfalen bei 3,3 %.
Wer zahlt Grundsteuer und Versicherung bis zum Verkauf?
Die Erbengemeinschaft, und zwar jeder nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2, § 748 BGB). Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und nötige Reparaturen. Halten Sie Belege fest; sie werden bei der Teilung des Erlöses verrechnet.
Was geschieht mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch?
Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.
Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?
Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zu denen auch die Kosten der Beerdigung gehören (§ 1968 BGB). Aus dem Erlös werden zuerst diese Schulden beglichen, dann teilen die Erben den Rest nach Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).
Wie häufig sind Häuser in Bünde?
Der Zensus 2022 zählt in Bünde 10.881 Ein- und Zweifamilienhäuser bei 12.582 Gebäuden mit Wohnraum, also 86,5 %. Bundesweit liegt der Anteil bei 81,8 %. Wie viele Käufer gerade ein Haus wie Ihres suchen, zeigt die Resonanz.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954). Nordrhein-Westfalen; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Nordrhein-Westfalen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.