Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Die Wohnung steht auf keinem Portal. Was Mitglieder sehen, nennt weder Straße noch Etage.
Im Haus soll niemand mitreden
Auf Stufe 1 ist die Wohnung nicht zu finden: Lageplan ohne Straßennamen, Preisband, Fläche, Zimmer.
Ernsthafte Käufer, keine Neugier
Jede Anfrage zeigt Stufe und Nachweis-Stand. Termine geben Sie nur, wenn beides passt.
Die Unterlagen der Gemeinschaft sind vertraulich
Was Sie aus der Gemeinschaft hochladen, ist mit Mitgliedsnummer gezeichnet und protokolliert.
Ihre Wohnung, Ihre Freigabe.
In einem Haus mit vielen Klingeln spricht sich ein Verkauf schnell herum.
Eigentumswohnung im BodenseekreisBeispielansicht
Bodenseekreis, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihre Wohnung, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die im Bodenseekreis eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.
Von den 114.185 Wohnungen im Bodenseekreis liegen 58,6 % in Häusern mit drei und mehr Wohnungen. Wer eine davon verkauft, braucht Unterlagen der Gemeinschaft, oft die Zustimmung des Verwalters und einen Notar; Grunderwerbsteuer von 5,0 %, Notar und Grundbuch zahlt in der Regel der Käufer. Ihr Mieter bleibt, sein Vertrag geht über.
Wohnungen im Bodenseekreis in Zahlen
Insgesamt gibt es im Bodenseekreis 114.185 Wohnungen in 23 Gemeinden, darunter Friedrichshafen, Überlingen und Tettnang. 58,6 % davon liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %.
15,5 % der Wohnungen im Bodenseekreis haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %, also etwa gleich viel. Käufer kommen deshalb aus beiden Richtungen: Anleger für die kleinen, Selbstnutzer für die größeren Wohnungen. Zimmer und Wohnfläche Ihrer Wohnung stehen in Stufe 1 und zeigen Käufern sofort, ob sie passt.
Die Eigentümerquote liegt im Bodenseekreis bei 49,9 %, unter dem Wert in Baden-Württemberg von 51,6 %. Wer hier eine Wohnung verkauft, verkauft oft an Anleger, und oft mit Mieter; beides lässt sich auf Stufe 1 angeben, ohne die Wohnung zu verraten.
Die Nettokaltmiete lag im Bodenseekreis bei 8,50 € je m², über dem Landeswert von 8,13 €. Ob Ihre Miete darunter oder darüber liegt, fragt jeder Anleger zuerst. Die Mietpreisbremse gilt im Bodenseekreis in 5 von 23 Gemeinden des Kreises, darunter Friedrichshafen, Meckenbeuren, Deggenhausertal, befristet bis zum 31. Dezember 2026 (Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1).
36,6 % der Gebäude mit Wohnraum im Bodenseekreis entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Wohnanlagen dieser Jahrzehnte stehen vor Arbeiten an Fassade, Fenstern und Leitungen; was die Gemeinschaft dazu beschlossen hat, steht in den Protokollen.
Gas 48,9 %, Öl 26,9 %, Fernwärme 2,9 %: So heizen die Gebäude im Bodenseekreis. Für eine Wohnung steckt die Heizung im Hausgeld und in der Rücklage; die Jahresabrechnung zeigt den Anteil Ihrer Wohnung.
Leer standen beim Zensus 3,9 % der Wohnungen im Bodenseekreis, in Baden-Württemberg 4,2 %. Freie Wohnungen sind hier nicht häufiger als im Land; ist Ihre frei oder wird sie frei, ist das auf Stufe 1 eine Angabe, die zählt.
Ringsum liegen 4 Orte mit gemeinsamer Grenze, darunter der Landkreis Ravensburg und der Landkreis Sigmaringen. Wohnungssuchende vergleichen über die Grenze; die Zahlen dazu stehen unten.
Bodenseekreis im Vergleich
Kennzahl
Bodenseekreis
Baden-Württemberg
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
220.895
11.238.761
83.467.117
Wohnungen
114.185
5.461.921
43.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen
12.094
502.645
3.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen
58,6 %
53,8 %
55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
15,5 %
13,7 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
7,8 %
10,5 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
36,6 %
39,6 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 1999
26,2 %
23,5 %
22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
21,4 %
17,1 %
16,5 %
Fernwärme
2,9 %
5,1 %
6,6 %
Heizung mit Gas
48,9 %
39,6 %
53,9 %
Eigentümerquote
49,9 %
51,6 %
44,3 %
Leerstand
3,9 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
8,50 €
8,13 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Verwalter, Rücklage, Beschlüsse
Wer zustimmen muss
Prüfen Sie die Teilungserklärung auf eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG). Steht dort die Zustimmung des Verwalters, wird der Vertrag erst mit ihr wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Den Antrag stellt der Notar, die Kosten der Beglaubigung regelt der Kaufvertrag.
Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.
Erhaltungsrücklage und Hausgeld
Die Gemeinschaft sammelt eine Erhaltungsrücklage an (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und geht beim Verkauf nicht an Sie zurück (§ 9a Abs. 3 WEG). Wie viel darin liegt, steht im Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG).
Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.
Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.
Beschluss-Sammlung
Sammeln Sie die Protokolle der letzten Jahre und einen Auszug der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 und 7 WEG). Ist eine Sonderumlage beschlossen, nennen Sie sie selbst; im Vertrag regeln Sie, wer sie trägt. Als Eigentümer können Sie alle Verwaltungsunterlagen einsehen (§ 18 Abs. 4 WEG).
Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Mit Mieter oder ohne
Ob Ihre Wohnung vermietet ist, bestimmt, wer sie kauft und wie Sie sie zeigen. Kündigen, um leer zu verkaufen, erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Der Mieter bleibt
Eine vermietete Wohnung kaufen Anleger nach Miete, Hausgeld und Zustand. Der Vertrag geht über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution auch (§ 566a BGB); mit der Mindeststufe Investor geben Sie gezielt Mitgliedern frei, die vermietet kaufen.
Frei verkaufen
Frei verkauft sich an Selbstnutzer, und die bieten anders als Anleger. Eine Kündigung allein zu diesem Zweck trägt das Mietrecht selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB); möglich ist ein Aufhebungsvertrag mit dem Mieter, freiwillig und schriftlich.
Der Mieter als Käufer
Der Mieter kann ein guter Käufer sein: Er kennt die Wohnung, und es gibt keinen Leerstand. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er nur, wenn das Wohnungseigentum nach seinem Einzug begründet wurde (§ 577 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie die Wohnung zuerst ihm.
Eigenbedarf des Käufers
Für Selbstnutzer ist die Umwandlung eine entscheidende Angabe: Lag sie nach dem Einzug des Mieters, ist Eigenbedarf erst nach drei Jahren möglich, länger, wo das Land es bestimmt (§ 577a Abs. 1 und 2 BGB). Das Datum steht im Wohnungsgrundbuch.
Was der Wohnungsverkauf kostet
Gerechnet ist eine Wohnung im Bodenseekreis zu 280.000 €; die Zahl steht für das Beispiel, nicht für Ihre Wohnung. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), bei diesem Preis ist eine volle Gebühr 585 €. Dazu kommen in Baden-Württemberg 5,0 % Grunderwerbsteuer.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tage
zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlich
GNotKG KV 17001, Festgebühr
20 €
Sie
Grundschuld über 80.000 € löschen
GNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag
109,50 €
Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)
Landessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
14.000 €
Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des Kaufvertrags
GNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.
1.170 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholen
GNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur Fälligkeit
GNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den Käufer
GNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im Wohnungsgrundbuch
GNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr
585 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung allein rechnet der Käufer mit 15.755 €, das sind 5,6 %. Dazu kommen Vollzug, Betreuung, Vormerkung und die Umsatzsteuer des Notars.
Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
180.000 €
9.000 €
1.224 €
10.224 €
5,7 %
280.000 €
14.000 €
1.755 €
15.755 €
5,6 %
420.000 €
21.000 €
2.505 €
23.505 €
5,6 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde beim Wohnungsverkauf
Gewinn und Zehnjahresfrist
Die Frist von zehn Jahren läuft von Kaufvertrag zu Kaufvertrag (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Vermieter ist sie die entscheidende Zahl: Eine vermietete Wohnung, die kürzer gehalten wurde, bringt einen steuerpflichtigen Gewinn, eine selbst bewohnte nicht.
Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Darlehen ablösen
Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Steuern im Verkaufsjahr
Im Jahr des Verkaufs bleibt der Grundsteuerbescheid bei Ihnen (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Vertrag regelt die Erstattung ab Übergabe. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 %, bei 280.000 € also 14.000 €; Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG).
Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wohnungsverkauf: Recht mit Fundstelle
Zuerst das Landesrecht, dann Bundesrecht.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Kaufvertrag
nur beim Notar, sonst nichtig
§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkung
steht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam
§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der Gemeinschaft
jeder Eigentümer kann sie verlangen; die Beschluss-Sammlung auch ein von ihm ermächtigter Dritter
§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertrag
bleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter
§§ 566, 566a BGB
Vorkaufsrecht des Mieters
beim ersten Verkauf nach Umwandlung, wenn sie nach seinem Einzug lag; zwei Monate nach Mitteilung
§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfrist
drei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre
§ 577a BGB
Energieausweis
gilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor
§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragen
bei einer Wohnung und privatem Käufer nur zu gleichen Teilen
§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängel
kein Schutz durch Haftungsausschluss bei Arglist
§ 444 BGB
Mietrecht und Baurecht im Bodenseekreis
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Bodenseekreis in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 5 von 23 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 5 von 23 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in 5 von 23 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Bodenseekreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in 2 von 23 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 2 von 23 Gemeinden
Friedrichshafen, Überlingen.
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
So läuft der Verkauf Ihrer Wohnung
Erst Unterlagen und Mieter, dann Käufer, dann Notar und Verwalter. Öffentlich wird nichts.
Ziel und Zeitpunkt klären. Vermietet oder frei, Anleger oder Selbstnutzer, bald oder später: Diese drei Fragen bestimmen alles Weitere. Wer noch abwägt, sieht im Stillen Register die Nachfrage, ohne die Wohnung zu zeigen und ohne zu zahlen.
Unterlagen beim Verwalter anfordern. Schreiben Sie dem Verwalter, welche Unterlagen Sie brauchen, und fragen Sie nach beschlossenen Sonderumlagen und offenen Maßnahmen. Einsicht verlangen können Sie jederzeit (§ 18 Abs. 4 WEG); ob er dem Verkauf zustimmen muss, steht in der Teilungserklärung (§ 12 WEG).
Den Preis finden. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten Ihre Untergrenze nach Darlehen und Kosten, oben, was Marktbericht und Vergleichspreise hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) gibt dem Rahmen Halt, die Angebotsrunde füllt ihn.
Resonanz prüfen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
Stufe 1 und Stufe 2. Vier Blätter: was Mitglieder sehen, was nur Freigegebene sehen, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Für eine vermietete Wohnung bietet sich die Mindeststufe Investor an, für eine freie die Nachweispflicht mit Finanzierungsnachweis.
Vorlauf-Zusage. Wohnungsgrundbuchauszug als Nachweis, Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen: ausschließlich über Unterhand, bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal. Dann „Zur Prüfung geben“ und 149 € netto zzgl. USt. zahlen; Unterhand prüft Identität und Nachweis.
Termine mit dem Mieter abstimmen. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte ohne Namen. Freigegebene Mitglieder lesen die Protokolle der Gemeinschaft, bevor sie die Wohnung sehen; das spart Termine. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
Notar, Verwalter, Übergabe. Der Notar beurkundet, lässt die Vormerkung eintragen, holt die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein. Liegt alles vor, teilt er die Fälligkeit mit. Nach Zahlung übergeben Sie; teilen Sie Verwalter und Mieter den Eigentümerwechsel mit.
Unterlagen für den Wohnungsverkauf
Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.
Wohnung und Grundbuch
aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
Nachweis der Sondernutzungsrechte: Stellplatz, Keller, Garten, Dachboden
Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung
Von der Gemeinschaft
Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
Beschluss-Sammlung mit allen Beschlüssen, die noch nicht umgesetzt sind
Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
Vermögensbericht des Verwalters
Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
Name und Bestellung des Verwalters, falls er zustimmen muss
Bei Vermietung
Mietvertrag mit allen Nachträgen
Kaution: Betrag und Anlage
letzte Mieterhöhung und letzte Betriebskostenabrechnung an den Mieter
Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war
Persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Kontakt zur Bank für die Löschung der Grundschuld
Vier Einwände von Wohnungseigentümern
„Ich will meinem Mieter nichts zumuten.“
Auf Stufe 1 steht weder Adresse noch Etage, und Fotos sieht nur, wem Sie freigeben. Besichtigungen bündeln Sie auf wenige Termine, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Sein Vertrag gilt unverändert weiter (§ 566 BGB).
„Auf einem Portal geht es schneller.“
Online ja, öffentlich nein. Geprüfte Mitglieder sehen Ihre Wohnung im Netzwerk; Nachbarn, Mieter und die Gemeinschaft sehen nichts. Wie viele suchen, zählt die Resonanz.
„In unserem Haus steht eine Sonderumlage an.“
Dann sagen Sie es, und zwar nur denen, die Sie freigeben. Protokolle und Beschlüsse lesen Mitglieder mit Wasserzeichen; wer bietet, kennt die Lage und rechnet sie ein. Verschweigen hilft nicht (§ 444 BGB).
„Ich habe schon einen Makler.“
Er kann Ihre Wohnung als Professional über Unterhand anbieten. Sein Auftrag bleibt, neu ist nur, dass Adresse und Fotos ausschließlich Freigegebene sehen.
So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk mit geprüften Mitgliedern. Auf Stufe 1 sehen sie von Ihrer Wohnung Bereich, Preisband, Fläche, Zimmer und ob sie vermietet ist; welches Haus und welche Etage, sehen sie nicht.
Freigeben heißt: ein Mitglied sieht Adresse, Fotos, Teilungserklärung und Protokolle, gezeichnet mit seiner Nummer. Das Protokoll hält jede Ansicht fest und ist nicht änderbar; widerrufen können Sie jederzeit.
Am Ende steht eine Liste von Geboten, die nur Sie lesen, und keine öffentliche Zahl, wie lange es gedauert hat. Bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung bieten Sie die Wohnung nur hier an; das erklären Sie beim Anlegen.
Nachfrage im Bodenseekreis
Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Bodenseekreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Bodenseekreis
nicht ausgewiesen
Eine Zahl steht hier, sobald sie im Bodenseekreis drei erreicht, vorher keine. Was zu Ihrer Wohnung passt, zählt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.
Wer eine Wohnung im Bodenseekreis sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarkreise mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Bodenseekreis
–
220.895
49,9 %
8,50 € je m²
Landkreis Ravensburg
30,2 km
291.600
54,6 %
7,72 € je m²
Landkreis Sigmaringen
36,0 km
131.988
61,2 %
6,24 € je m²
Landkreis Konstanz
37,5 km
291.867
44,8 %
8,69 € je m²
Landkreis Lindau (Bodensee)
38,9 km
82.399
48,1 %
8,04 € je m²
Fragen von Wohnungseigentümern im Bodenseekreis
Wie verkaufe ich meine vermietete Wohnung, ohne dass der Mieter es aus dem Internet erfährt?
Über Unterhand steht die Wohnung auf keinem Portal. Mitglieder sehen Bereich, Preisband, Fläche und Zimmer, nicht Adresse, Etage oder Fotos. Ihrem Mieter sagen Sie es selbst, bevor die ersten Termine anstehen; sein Vertrag gilt weiter (§ 566 BGB).
Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?
Das hängt an Ihrer Teilungserklärung (§ 12 Abs. 1 WEG). Viele verlangen sie, manche Gemeinschaften haben die Beschränkung per Beschluss aufgehoben (§ 12 Abs. 4 WEG). Fragen Sie den Verwalter früh; ohne erforderliche Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam.
Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?
Alles, was zeigt, wie es um das Haus steht: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnung, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen, Energieausweis. Bei Unterhand sehen sie nur Freigegebene.
Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er, wenn die Wohnung während seiner Mietzeit umgewandelt wurde und Sie zum ersten Mal danach verkaufen (§ 577 BGB). Wollen Sie ihm die Wohnung ohnehin zuerst zeigen, laden Sie ihn bei Unterhand als Einzigen ein.
Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?
Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).
Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?
Gegenüber der Gemeinschaft, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag können Sie die Last anders verteilen, etwa nach dem Übergabetag. Nennen Sie die Umlage in den Unterlagen; wer einen bekannten Umstand verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB).
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?
Auf einen Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben, ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung ist deshalb die Zehnjahresfrist entscheidend.
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
In der Regel der Käufer: Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Baden-Württemberg, bei 280.000 € also 14.000 €. Ihnen bleiben Löschung und, je nach Vertrag, die Beglaubigung der Verwalterzustimmung.
Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?
Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.
Lohnt es sich, auf den Auszug des Mieters zu warten?
Das hängt an Ihren Käufern. Frei spricht Selbstnutzer an, vermietet Anleger. Ihr Eigentum bewohnen im Bodenseekreis 49,9 % der Haushalte, in Baden-Württemberg 51,6 %; wo die Quote niedrig ist, kaufen oft Anleger. Kündigen, um frei zu verkaufen, erlaubt das Mietrecht nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch mit Mieter.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung der Wohnung. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.