Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Ein Erbe verkauft man nicht in Eile, und nicht vor aller Augen.
Haus in Bautzen / BudyšinBeispielansicht
Bautzen / Budyšin, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die in Bautzen / Budyšin ein Haus geerbt haben, ob allein, mit Geschwistern oder mit dem überlebenden Elternteil.
Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein vom Nachlassgericht oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. In Sachsen trägt der Käufer in der Regel 5,5 % Grunderwerbsteuer; Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.
Ihre Lage in Bautzen / Budyšin
Auf 66,66 km² leben in Bautzen / Budyšin 37.306 Menschen. Wer hier erbt, erbt meistens einen Bau der Nachkriegsjahrzehnte: 16,4 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, in Sachsen 13,9 %. Bis 1949 gebaut sind 50,4 %, ab 2000 nur 12,3 %.
Mit 50,4 % Gebäuden aus der Zeit bis 1949 liegt der Anteil in Bautzen / Budyšin über dem Bundeswert von 24,8 %. Ein Haus aus diesen Jahren verkauft sich über seine Belege: Dach, Leitungen, Fenster, Feuchtigkeit im Keller. Steht es unter Denkmalschutz, gehört der Auszug aus der Denkmalliste zu den Unterlagen.
Geheizt wird überwiegend mit Gas: 62,1 % der Gebäude, mehr als im Bundesdurchschnitt von 53,9 %; mit Öl 11,5 %. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
Nur 20,6 % der bewohnten Wohnungen in Bautzen / Budyšin bewohnen ihre Eigentümer, in Sachsen 34,3 %. Mehr Haushalte als im Land wohnen zur Miete; ein Haus, das aus einem Nachlass frei wird, ist für Selbstnutzer eine Gelegenheit, die nicht oft kommt.
20,6 % Eigentümerquote in Bautzen / Budyšin, 48,4 % im Landkreis Bautzen: Der Ort liegt beim Wohneigentum nicht über dem Kreis. Für Ihr Haus heißt das, dass Käufer oft aus dem Umland kommen und mehrere Gemeinden vergleichen.
Der Leerstand liegt in Bautzen / Budyšin über dem Landeswert (10,0 % gegenüber 8,5 %). Ein unbewohntes Haus braucht bis zum Verkauf jemanden, der nach dem Rechten sieht; in der Erbengemeinschaft darf das jeder allein veranlassen, soweit es zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Mit 5,26 € je m² liegt die Nettokaltmiete in Bautzen / Budyšin nicht über dem Landeswert von 5,72 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.
Bis Dresden sind es 46,2 km Luftlinie, zum Nachbarort Obergurig / Hornja Hórka 6,7 km. Käufer für ein Haus in Bautzen / Budyšin kommen oft aus dem Umkreis: aus der Stadt, die mehr Platz sucht, oder aus dem Ort selbst.
Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Bautzen / Budyšin zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Gebäude und Wohnungen in Bautzen / Budyšin
Kennzahl
Bautzen / Budyšin
Landkreis Bautzen
Sachsen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
37.306
290.610
4.026.599
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
4.055
69.872
656.282
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
62,0 %
85,5 %
76,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
16,4 %
16,0 %
13,9 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
50,4 %
48,2 %
51,6 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
12,3 %
13,6 %
13,5 %
16,5 %
Heizung mit Gas
62,1 %
44,4 %
54,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
11,5 %
24,9 %
18,9 %
24,7 %
Eigentümerquote
20,6 %
48,4 %
34,3 %
44,3 %
Leerstand
10,0 %
8,0 %
8,5 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,26 €
5,14 €
5,72 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Der Ablauf in Bautzen / Budyšin, Schritt für Schritt
Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.
Testament finden und abgeben. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
Annehmen oder ausschlagen. Bevor jemand über den Verkauf spricht, klären Sie, ob Sie das Erbe überhaupt wollen. Grundschulden, Kredite und offene Rechnungen gehen mit über. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB); erklärt wird sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch über das Amtsgericht am eigenen Wohnort (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Nachweisen, wer erbt. Wer erbt, steht im Erbschein (§ 2353 BGB). Ihn beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, versichern die Angaben an Eides statt und legen die Urkunden der Familie vor. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift erspart den Erbschein gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO), ein handschriftliches nicht.
Dem Finanzamt melden. Binnen drei Monaten ab Kenntnis melden Sie den Erwerb schriftlich dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Gehört ein Haus zum Nachlass, gilt das auch dann, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Zuständig ist das Finanzamt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers; in vielen Ländern bearbeiten nur einige Finanzämter Erbschaften.
Die Erben ins Grundbuch. Nach dem Erbschein folgt das Grundbuch: Mit dem Erbnachweis tragen die Erben sich als Eigentümer ein, binnen zwei Jahren ohne Gebühr (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Muss es schnell gehen, kann der Käufer auch direkt eingetragen werden (§ 40 Abs. 1 GBO); Unterhand prüft dann den Erbschein zusammen mit dem alten Auszug.
Den Wert ermitteln lassen. Bevor ein Preisband auf Stufe 1 steht, braucht die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Vorstellung. Bodenrichtwert und Marktbericht des Gutachterausschusses geben den Rahmen; ein Gutachten auf Antrag der Erben (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) macht ihn belastbar, auch gegenüber dem Finanzamt (§ 198 Abs. 2 BewG). Die Gebühr regelt das Landesrecht.
Unterlagen sammeln. Im Nachlass liegen die Papiere selten an einem Ort. Suchen Sie Kaufvertrag oder Übergabevertrag, Baupläne, Rechnungen über Dach, Heizung und Fenster, Versicherungs- und Grundsteuerbescheide. Fehlt der Energieausweis, bestellen Sie ihn früh; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Käufer finden. Sie entscheiden, wer das Haus sieht und wann. Über Unterhand sehen geprüfte Mitglieder zuerst nur Lageplan und Zahlen; Adresse und Fotos öffnen Sie einzeln. Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit fester Frist ein.
Kaufvertrag und Teilung des Erlöses. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar. In einer Erbengemeinschaft unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis gehört zunächst zum Nachlass (§ 2041 BGB) und wird in der Auseinandersetzung nach Abzug der Nachlassschulden nach den Erbquoten verteilt.
Was bis wann zu tun ist
Was
Frist
Fundstelle
Testament beim Nachlassgericht abliefern
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbschaft ausschlagen
sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug
§ 1944 BGB
Erbe beim Finanzamt melden, bei einem Haus auch nach Eröffnung
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuchberichtigung ohne Gebühr
binnen zwei Jahren nach dem Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauft
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)
bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiung
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem Finanzamt
ein Jahr vor oder nach dem Erbfall
§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis vorlegen
bis zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Teilungsversteigerung aufschieben
bis zu sechs Monate, auf Antrag
§ 180 Abs. 2 ZVG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Unterlagen für Erbschein und Verkauf
Für Erbschein und Grundbuchamt
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, im Original beim Nachlassgericht
Ausweis oder Pass aller Antragsteller
Personenstandsurkunden der Familie: Geburt, Heirat, Tod, im Original oder beglaubigt
Liste aller Miterben mit Postanschrift
Zustimmungen oder Vollmachten der übrigen Erben zum Antrag
Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
wenn vermietet: Mietverträge, Nachweis der Kaution, Nebenkostenabrechnung
bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses
Für die Einigung unter Erben
Liste aller Erben mit Erbquoten aus dem Erbschein
eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen
Kosten für Erben und Käufer in Euro
Das Beispiel rechnet mit einem Erbhaus in Bautzen / Budyšin zu 450.000 € ohne weitere Nachlassschulden, eine Annahme, keine Bewertung. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) beträgt dann 885 €; die Grunderwerbsteuer in Sachsen liegt bei 5,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbschein: Verfahren
eine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG
885 €
Erben
eidesstattliche Versicherung beim Antrag
eine Gebühr (1,0) nach KV 23300 GNotKG
885 €
Erben
Eröffnung eines Testaments
Festgebühr, GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren
GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragt
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Grundschuld über 100.000 € löschen lassen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
24.750 €
Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags
doppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 27.405 €, das sind 6,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren des Notars, Auslagen und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.
Mit notariellem Testament entfallen beide Erbscheinsgebühren, es bleibt die Eröffnung. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
16.500 €
1.905 €
18.405 €
6,1 %
450.000 €
24.750 €
2.655 €
27.405 €
6,1 %
700.000 €
38.500 €
3.765 €
42.265 €
6,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Welche Steuern Erben kennen sollten
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Achtung beim Familienheim: Zieht ein Kind unverzüglich selbst in das Haus, in dem der Erblasser bis zuletzt wohnte, kann der Erwerb bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei sein; unverzüglich heißt in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Verkauft oder vermietet es innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).
Das Finanzamt bewertet das Haus nach dem Bewertungsgesetz auf den Todestag. Wer meint, der Ansatz sei zu hoch, kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, durch Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen zeitnahen Kaufpreis im Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Einkommensteuer auf den Gewinn
Die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) beginnt beim Erbhaus nicht neu: Sie treten in die Frist des Erblassers ein. Hat er das Haus selbst gebaut oder vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Gewinn aus Ihrem Verkauf nicht zu versteuern.
Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wann Grunderwerbsteuer anfällt
Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Sachsen beträgt sie 5,5 % vom Kaufpreis, im Beispiel 24.750 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was gilt, wenn Erben verkaufen
Die erste Zeile gilt nur in Sachsen, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Sachsen
5,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2023
§ 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715)
Wer verkaufen darf
alle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein
§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im Grundbuch
Erbschein oder öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnung
§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertrag
der Käufer tritt in ihn ein
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse
gilt nur, wo die Landesregierung den Ort per Verordnung bestimmt hat
§ 556d BGB
Energieausweis
bei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen
verteilen sich auf die Erben nach Quoten
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht in Bautzen / Budyšin
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Bautzen / Budyšin. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Bautzen / Budyšin nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bautzen / Budyšin nicht.
Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO): Verordnung der Staatsregierung vom 2. Dezember 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 454), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Bautzen / Budyšin nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bautzen / Budyšin nicht.
Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung: Verordnung der Staatsregierung vom 10. Juni 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 230), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Bautzen / Budyšin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Bautzen / Budyšin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Bautzen / Budyšin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Wenn Sie zu mehreren erben
In der Erbengemeinschaft gehört jedem alles, aber keinem allein. Verkaufen können die Erben nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB); notwendige Erhaltung, etwa ein geplatztes Rohr, darf jeder ohne die anderen veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Verkauf mit allen Unterschriften
Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.
Ein Miterbe behält das Haus
Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.
Den eigenen Erbteil verkaufen
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Teilungsversteigerung
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Erreicht im ersten Termin kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts, gibt es keinen Zuschlag (§ 85a ZVG); einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.
Was Erben zögern lässt
„Im Haus meiner Eltern soll keiner herumlaufen.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“
Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.
„Der Erbschein ist noch nicht da.“
Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
„Was, wenn sich niemand meldet?“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Unterhand für Erben
Unterhand ist kein Portal, sondern ein geschlossener Kreis geprüfter Mitglieder. Sie sehen Ihr Haus zuerst als Stufe 1: Art, Bereich, Preisband, Flächen, ein Lageplan. Fotos, Adresse und Namen enthält diese Stufe nicht.
Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.
Nachfrage in Bautzen / Budyšin
Geprüfte Mandate für Häuser in Bautzen / Budyšin
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Bautzen / Budyšin
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Bautzen / Budyšin steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Zum Vergleich die Nachbarorte: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Bautzen / Budyšin
–
37.306
20,6 %
5,26 € je m²
Obergurig / Hornja Hórka
6,7 km
2.016
72,3 %
4,94 € je m²
Kubschütz / Kubšicy
7,0 km
2.427
76,2 %
4,40 € je m²
Göda / Hodźij
7,6 km
2.907
73,8 %
4,89 € je m²
Großpostwitz/O.L. / Budestecy
7,6 km
2.694
60,0 %
4,99 € je m²
Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska
8,0 km
4.164
67,5 %
5,09 € je m²
Radibor / Radwor
9,3 km
3.060
80,0 %
4,39 € je m²
Großdubrau / Wulka Dubrawa
10,6 km
3.978
66,2 %
4,75 € je m²
Malschwitz / Malešecy
12,5 km
4.735
76,3 %
4,08 € je m²
Fragen von Erben in Bautzen / Budyšin
Wer darf ein geerbtes Haus in Bautzen / Budyšin verkaufen?
Die Erben, und zwar alle gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Wer Erbe ist, weisen Sie mit dem Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift nach (§ 35 Abs. 1 GBO). Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, verfügt er über den Nachlass, nicht die Erben (§§ 2205, 2211 BGB).
Was kostet ein Erbschein für das Haus?
Beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG), oder bei einem Notar. Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert an, für das Verfahren und für die eidesstattliche Versicherung (GNotKG KV 12210 und KV 23300). Bei einem Nachlass von 450.000 € ist eine volle Gebühr 885 €.
Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?
In der Regel nicht. Das Grundbuchamt akzeptiert ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO); nur wenn die Erbfolge daraus nicht eindeutig hervorgeht, verlangt es doch einen Erbschein.
Wird durch den Verkauf Erbschaftsteuer fällig?
Nein, sie entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 ErbStG), unabhängig vom Verkauf. Freibeträge von 400.000 € je Kind und 500.000 € für Ehegatten (§ 16 ErbStG) decken viele Erbhäuser ab. Eine Ausnahme: Wurde das Familienheim steuerfrei geerbt, kostet ein Verkauf binnen zehn Jahren die Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 5,5 % in Sachsen schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.
Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Können wir trotzdem verkaufen?
Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.
Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?
Aus dem Nachlass, also auch aus dem Kaufpreis. Die Erben tragen die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB) und die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB); erst danach wird verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB). Eine Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; die Löschungsbewilligung der Bank holt der Notar ein.
Wie unterschreibt ein Erbe, der weit weg wohnt?
Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Wie häufig sind Häuser in Bautzen / Budyšin?
62,0 % der Gebäude mit Wohnraum in Bautzen / Budyšin sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 4.055; in Sachsen sind es 76,2 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715). Sachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2023. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Sachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.