Unterhand

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Eigentumswohnung in Bautzen / Budyšin verkaufen, ohne Adresse im Internet

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse und Unterlagen bekommt nur, wen Sie wählen
  • Gebote mit Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Mein Mieter soll es von mir erfahren
Die Wohnung steht auf keinem Portal. Was Mitglieder sehen, nennt weder Straße noch Etage.
Die Eigentümerversammlung geht das nichts an
Wer die Adresse sieht, steht in Ihrem Protokoll. Ohne Freigabe weiß niemand, um welches Haus es geht.
Nur Käufer, die finanzieren können
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Teilungserklärung und Hausgeld nur für Ernsthafte
Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jeder Abruf steht im Protokoll. Weitergeben lässt sich nichts unbemerkt.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Eine Wohnung verkauft man leise, oder das ganze Treppenhaus redet mit.

Wohnung in Bautzen / BudyšinBeispielansicht

Bautzen / Budyšin, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerruf jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für Vermieter und Selbstnutzer mit einer Eigentumswohnung in Bautzen / Budyšin, die den Verkauf in der Hand behalten und Unruhe im Haus vermeiden wollen.

Ihre Wohnung in Bautzen / Budyšin verkaufen heißt: Unterlagen beim Verwalter anfordern, Mieter informieren, wenn es soweit ist, beim Notar unterschreiben. Die Kosten von Notar, Grundbuch und 5,5 % Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Ein Gewinn ist nach zehn Jahren oder bei eigener Nutzung steuerfrei (§ 23 EStG).

Was der Bestand in Bautzen / Budyšin über Ihre Wohnung sagt

Auf 66,66 km² stehen in Bautzen / Budyšin 2.486 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, und dort liegen 19.050 der 23.579 Wohnungen. Das sind 80,8 % aller Wohnungen in Bautzen / Budyšin; bundesweit sind es 55,8 %.

Karte: Bautzen / Budyšin und die Nachbargemeinden Obergurig / Hornja Hórka, Kubschütz / Kubšicy, Göda / Hodźij, Großpostwitz/O.L. / Budestecy, Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska, Radibor / Radwor, Großdubrau / Wulka Dubrawa, Malschwitz / Malešecy; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Bautzen / Budyšin und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

23,1 % der Wohnungen in Bautzen / Budyšin haben einen oder zwei Räume, mehr als bundesweit (14,4 %). Für eine kleine Wohnung zählen bei Käufern Miete, Hausgeld und Erhaltungsrücklage stärker als Grundriss und Ausblick.

Mit 20,6 % wohnen in Bautzen / Budyšin weniger Haushalte im Eigentum als im Land (34,3 %). Für eine vermietete Wohnung ist das ein Kreis von Käufern, die mit der Miete rechnen; für eine freie einer, der aus der Miete ins Eigentum will.

Die Nettokaltmiete lag in Bautzen / Budyšin bei 5,26 € je m², unter dem Landeswert von 5,72 €. Für eine vermietete Wohnung heißt das: Anleger rechnen knapper, und eine niedrige Miete im Vertrag nennen Sie besser selbst, als dass sie im Protokoll auftaucht.

24,8 % der Gebäude mit Wohnraum in Bautzen / Budyšin stammen von vor 1919, bundesweit 13,1 %. Altbauwohnungen in Gemeinschaften haben oft eine bewegte Geschichte aus Sanierungen; Käufer lesen deshalb die Protokolle der letzten Jahre genau.

Mit 14,6 % Fernwärme liegt der Anteil in Bautzen / Budyšin über dem Bundeswert von 6,6 %. Für Käufer einer Wohnung ist die Heizung Sache der Gemeinschaft; was sie kostet, zeigt die Abrechnung, die Sie freigeben.

Der Leerstand lag in Bautzen / Budyšin bei 10,0 %, über dem Landeswert von 8,5 %. Eine leere Wohnung zeigt sich leichter, kostet aber jeden Monat Hausgeld; eine Angebotsrunde mit Frist begrenzt diese Zeit.

Zu den acht Nachbarorten mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst Obergurig / Hornja Hórka; die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.

Wohnungsbestand in Bautzen / Budyšin, Zensus 2022

KennzahlBautzen / BudyšinLandkreis BautzenSachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)37.306290.6104.026.59983.467.117
Wohnungen23.579160.9492.336.74343.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen2.48611.888204.8203.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen80,8 %49,9 %67,3 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen23,1 %11,6 %16,3 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191924,8 %26,2 %29,7 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197916,4 %16,0 %13,9 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199920,8 %22,3 %21,0 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200012,3 %13,6 %13,5 %16,5 %
Fernwärme14,6 %7,2 %9,3 %6,6 %
Heizung mit Gas62,1 %44,4 %54,4 %53,9 %
Eigentümerquote20,6 %48,4 %34,3 %44,3 %
Leerstand10,0 %8,0 %8,5 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,26 €5,14 €5,72 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Teilungserklärung, Hausgeld, Protokolle

Wer zustimmen muss

Ob Sie eine Zustimmung brauchen, steht im Wohnungsgrundbuch und in der Teilungserklärung (§ 12 WEG). Wenn ja, erteilt sie in der Regel der Verwalter, und ohne sie wird der Kaufvertrag nicht wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Rechnen Sie dafür Zeit ein; der Notar fordert sie nach der Beurkundung an.

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Was in der Rücklage liegt

Die Gemeinschaft sammelt eine Erhaltungsrücklage an (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und geht beim Verkauf nicht an Sie zurück (§ 9a Abs. 3 WEG). Wie viel darin liegt, steht im Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Was die Versammlung beschlossen hat

Beschlossene, aber noch nicht bezahlte Maßnahmen sind die Fragen, die jeder Käufer stellt. Antwort geben Protokolle (§ 24 Abs. 6 WEG) und Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG); Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen können Sie als Eigentümer jederzeit verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Vermietet oder frei verkaufen

Ein Mieter in der Wohnung ändert den Käuferkreis, nicht den Verkauf. Die Regeln dazu, mit Fundstelle (§§ 566, 573, 577, 577a BGB).

Der Mieter bleibt

Eine vermietete Wohnung kaufen Anleger nach Miete, Hausgeld und Zustand. Der Vertrag geht über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution auch (§ 566a BGB); mit der Mindeststufe Investor geben Sie gezielt Mitgliedern frei, die vermietet kaufen.

Frei verkaufen

Eine freie Wohnung spricht Käufer an, die selbst einziehen. Kündigen, um frei zu verkaufen, können Sie einem Mieter nicht: Die bessere Verwertung durch Verkauf zählt nur in engen Grenzen, und nie im Zusammenhang mit einer Umwandlung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Zieht er von sich aus, ist das etwas anderes.

Der Mieter als Käufer

Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).

Umgewandelte Wohnung

Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter umgewandelt, kann sich der Käufer frühestens drei Jahre nach dem Kauf auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB); in Gebieten, die das Land per Verordnung bestimmt, bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB). Das senkt den Kreis der Käufer, die einziehen wollen.

Rechenbeispiel für eine Wohnung in Bautzen / Budyšin

Beispiel: eine Eigentumswohnung in Bautzen / Budyšin zu 280.000 €, mit Grundschuld, Teilungserklärung mit Zustimmung des Verwalters. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG): Eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 585 €, die Grunderwerbsteuer in Sachsen 5,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)15.400 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Neben dem Kaufpreis braucht der Käufer im Beispiel mindestens 17.155 €, also 6,1 %, allein für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung; Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Ein Anleger rechnet diese Summe in seine Rendite ein.

Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €9.900 €1.224 €11.124 €6,2 %
280.000 €15.400 €1.755 €17.155 €6,1 %
420.000 €23.100 €2.505 €25.605 €6,1 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Vermietet oder selbst bewohnt

Für die Steuer zählt, wie lange Sie die Wohnung haben und wie Sie sie genutzt haben. Mehr als zehn Jahre: kein steuerpflichtiger Gewinn. Weniger: steuerpflichtig, außer Sie haben selbst darin gewohnt, im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor oder durchgehend (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen ablösen

Der Verkauf gibt Ihnen ein Kündigungsrecht für ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung (§ 490 Abs. 2 BGB). Dafür ersetzen Sie der Bank ihren Schaden. Wie hoch er ist, hängt von Restlaufzeit und Zinsen ab; fragen Sie, bevor Sie ein Preisband nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern, zwei Schuldner

Zwei Steuern hängen am Verkauf: Die Grundsteuer zahlt für das laufende Jahr, wer am Jahresanfang Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also Sie; die Grunderwerbsteuer von 5,5 % in Sachsen, im Beispiel 15.400 €, zahlt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer, gesetzlich schulden sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was beim Wohnungsverkauf gilt

Die erste Zeile gilt nur in Sachsen, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Sachsen5,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2023§ 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715)
Kaufvertragwirksam nur notariell beurkundet§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung zum Verkaufsteht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der Gemeinschaftjeder Eigentümer kann sie verlangen; die Beschluss-Sammlung auch ein von ihm ermächtigter Dritter§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertragbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Mieter kauftbeim ersten Verkauf nach Umwandlung, wenn sie nach seinem Einzug lag; zwei Monate nach Mitteilung§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristdrei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweisgilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenbei einer Wohnung und privatem Käufer nur zu gleichen Teilen§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht in Bautzen / Budyšin

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Bautzen / Budyšin. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Bautzen / Budyšin nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bautzen / Budyšin nicht.Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO): Verordnung der Staatsregierung vom 2. Dezember 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 454), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Bautzen / Budyšin nicht: Die Verordnung des Landes nennt Bautzen / Budyšin nicht.Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung: Verordnung der Staatsregierung vom 10. Juni 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 230), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Bautzen / Budyšin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Bautzen / Budyšin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Bautzen / Budyšin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom Verwalter bis zum Notar

Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.

  1. Vermietet oder frei?. Am Anfang steht die Frage nach dem Mieter. Läuft der Vertrag weiter, verkaufen Sie an Anleger; zieht er aus, auch an Selbstnutzer. Bis Sie entschieden haben, hält das Stille Register Ihren Platz, ohne Objekt und ohne Zahlung.
  2. Die Gemeinschaft fragen. Der Verwalter hat, was Käufer sehen wollen: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnungen, Vermögensbericht, Energieausweis des Gebäudes. Ihr Recht auf Einsicht folgt aus § 18 Abs. 4 WEG. Je früher Sie fragen, desto weniger warten Sie später.
  3. Wert einordnen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten Ihre Untergrenze nach Darlehen und Kosten, oben, was Marktbericht und Vergleichspreise hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) gibt dem Rahmen Halt, die Angebotsrunde füllt ihn.
  4. Nachfrage zählen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Beschreiben und freigeben. Trennen Sie beim Anlegen: Fläche, Zimmer, Hausgeld und Preisband für alle Mitglieder, Adresse, Etage, Fotos und Protokolle nur für Freigegebene. Modus und Mindeststufe legen fest, wer anfragen darf.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Sie erklären per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand frei.
  7. Freigeben. Passende Mandate erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis und Mandat, nie einen Namen; Sie geben frei oder lehnen ab. Termine in einer vermieteten Wohnung stimmen Sie mit dem Mieter ab, bündeln Sie sie, und legen Sie den Energieausweis spätestens dabei vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Vom Vertrag bis zum Schlüssel. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um Vormerkung, Verwalterzustimmung und Löschung. Erst wenn sie vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Mit der Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen, und der Verwalter erfährt, wer ab wann Hausgeld zahlt.

Der Ordner einer Eigentumswohnung

Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.

Grundbuch und Teilung

  • aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • aktueller Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung des Vorjahres
  • Vermögensbericht des Verwalters
  • Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Name und Bestellung des Verwalters, falls er zustimmen muss

Bei Vermietung

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • letzte Mieterhöhung und letzte Betriebskostenabrechnung an den Mieter
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Für Sie und den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Vier Einwände von Wohnungseigentümern

„Ich will meinem Mieter nichts zumuten.“

Auf Stufe 1 steht weder Adresse noch Etage, und Fotos sieht nur, wem Sie freigeben. Besichtigungen bündeln Sie auf wenige Termine, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Sein Vertrag gilt unverändert weiter (§ 566 BGB).

„Ohne Portal kauft niemand eine Wohnung.“

Online ja, öffentlich nein. Geprüfte Mitglieder sehen Ihre Wohnung im Netzwerk; Nachbarn, Mieter und die Gemeinschaft sehen nichts. Wie viele suchen, zählt die Resonanz.

„Die Gemeinschaft hat Probleme.“

Viele Gemeinschaften streiten, und Käufer wissen das. Entscheidend ist, dass sie es von Ihnen erfahren und nicht später; die Unterlagen sehen bei Unterhand nur Freigegebene, nummeriert und protokolliert.

„Das macht mein Makler.“

Er kann Ihre Wohnung als Professional über Unterhand anbieten. Sein Auftrag bleibt, neu ist nur, dass Adresse und Fotos ausschließlich Freigegebene sehen.

Eine Wohnung verkaufen, ohne dass das Haus es merkt

Eine Eigentumswohnung findet man über Haus, Etage und Fotos. Genau das zeigt Stufe 1 nicht: Mitglieder sehen Bereich, Preisband, Fläche und Zimmer, und erst Ihre Freigabe öffnet den Rest.

Adresse, Etage, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft öffnen Sie selbst: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt beim Abruf die Mitgliedsnummer des Lesenden, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, jede Freigabe lässt sich widerrufen.

Den Preis findet eine Angebotsrunde mit Frist; die Beträge sehen nur Sie, eine Auktion gibt es nicht. Unterhand zählt keine Tage am Markt, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen dafür zu, die Wohnung bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich über Unterhand anzubieten.

Nachfrage in Bautzen / Budyšin

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen in Bautzen / Budyšin
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen in Bautzen / Budyšin
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl in Bautzen / Budyšin. Ihre eigene Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne KontoWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Bautzen / Budyšin und die Nachbarorte

Wer eine Wohnung in Bautzen / Budyšin sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarorte mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Bautzen / Budyšin–37.30620,6 %5,26 € je m²
Obergurig / Hornja Hórka6,7 km2.01672,3 %4,94 € je m²
Kubschütz / Kubšicy7,0 km2.42776,2 %4,40 € je m²
Göda / Hodźij7,6 km2.90773,8 %4,89 € je m²
Großpostwitz/O.L. / Budestecy7,6 km2.69460,0 %4,99 € je m²
Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska8,0 km4.16467,5 %5,09 € je m²
Radibor / Radwor9,3 km3.06080,0 %4,39 € je m²
Großdubrau / Wulka Dubrawa10,6 km3.97866,2 %4,75 € je m²
Malschwitz / Malešecy12,5 km4.73576,3 %4,08 € je m²

Was Eigentümer einer Wohnung in Bautzen / Budyšin fragen

Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

Das hängt an Ihrer Teilungserklärung (§ 12 Abs. 1 WEG). Viele verlangen sie, manche Gemeinschaften haben die Beschränkung per Beschluss aufgehoben (§ 12 Abs. 4 WEG). Fragen Sie den Verwalter früh; ohne erforderliche Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam.

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Alles, was zeigt, wie es um das Haus steht: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnung, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen, Energieausweis. Bei Unterhand sehen sie nur Freigegebene.

Wer zahlt das Hausgeld im Monat des Verkaufs?

Gegenüber der Gemeinschaft zahlen Sie, bis der Käufer im Grundbuch steht. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, üblich ist die Übergabe, ab dem der Käufer Ihnen das Hausgeld erstattet, und wer Nachschüsse aus der Jahresabrechnung trägt (§ 28 Abs. 2 WEG).

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?

Gegenüber der Gemeinschaft, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag können Sie die Last anders verteilen, etwa nach dem Übergabetag. Nennen Sie die Umlage in den Unterlagen; wer einen bekannten Umstand verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB).

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

Notar und Grundbuch trägt der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Sachsen von 5,5 % schulden Käufer und Verkäufer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld.

Was ist meine Wohnung in Bautzen / Budyšin wert?

Den Anhalt gibt der Gutachterausschuss in Bautzen / Budyšin mit Vergleichswerten je m², belastbar wird es mit einem Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Bei einer vermieteten Wohnung rechnen Anleger mit der Miete; in Bautzen / Budyšin lag sie beim Zensus bei 5,26 € je m² nettokalt.

Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend. Wer doch einen beauftragt: Bei Wohnungen zahlen Verkäufer und Käufer, der Verbraucher ist, gleich viel (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine Provision an.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Rechnen Sie Zeit für die Unterlagen der Gemeinschaft ein, dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil die Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung vorliegen müssen.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715). Sachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2023. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Sachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch mit Mieter.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.