Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Keine Adresse, kein Foto, kein Name im Internet. Stufe 1 zeigt einen Lageplan ohne Straßennamen.
Wir wohnen noch im Haus
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Was zahlt ein Käufer wirklich?
Gebote kommen bis zu einer festen Frist, verdeckt und ohne Überbieten. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen, oder mit niemandem.
Ich bin mir noch nicht sicher
Unterhand zählt keine Tage am Markt. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Ihr Haus, Ihre Freigabe.
Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.
Haus in AugsburgBeispielansicht
Augsburg, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses in Augsburg, die verkaufen, ohne dass Nachbarn, Kollegen oder Mieter es vorher erfahren.
Ihr Haus in Augsburg verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 3,5 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).
Augsburg: Häuser, Baujahre, Heizung
62,8 % der Gebäude mit Wohnraum in Augsburg sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 24.760, bei 301.786 Einwohnern und 2.055 Einwohnern je km². Zum Vergleich: in Bayern 84,2 %, in ganz Deutschland 81,8 %.
Häuser sind in Augsburg seltener als im Land; 82,9 % der Wohnungen liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen. Ein Haus, das frei wird, ist hier keine Massenware, und es lohnt, genau zu wählen, wer es sieht.
Ein großer Teil der Häuser in Augsburg sind Bauten der Nachkriegsjahrzehnte: 45,6 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, verlangt das Gesetz beim Verkauf eines Hauses mit weniger als fünf Wohnungen in der Regel den Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
Fernwärme versorgt in Augsburg 10,2 % der Gebäude, bundesweit 6,6 %; Gas haben 63,3 %. Hängt Ihr Haus am Netz, gehören der Liefervertrag und die letzten Abrechnungen zu den Unterlagen.
Die Eigentümerquote liegt in Augsburg bei 32,5 %, nicht über dem Wert in Bayern von 49,3 %. Wer hier ein Haus kauft, zieht oft aus einer Mietwohnung; fragen Sie nach dem Finanzierungsnachweis, bevor Sie einen Termin geben.
Der Leerstand lag in Augsburg beim Zensus bei 3,9 %, in Bayern bei 4,2 %. Wer hier vermietet, erzielte im Schnitt 8,48 € je m² Nettokaltmiete; ein Käufer, der vermieten will, rechnet mit dieser Zahl.
Rundherum liegen 12 Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, darunter Stadtbergen und Neusäß. Käufer suchen oft über die Grenze hinweg; die Zahlen dazu stehen weiter unten.
Augsburg im Vergleich
Kennzahl
Augsburg
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
301.786
13.245.503
83.467.117
Einwohner je km²
2.055
188
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
24.760
2.716.278
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
62,8 %
84,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
8,9 %
8,4 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
45,6 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
13,3 %
19,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
63,3 %
34,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
18,4 %
36,7 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
3,3 %
5,7 %
4,2 %
Eigentümerquote
32,5 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
3,9 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
8,48 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wert, Preis und Gebot
Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der in Augsburg zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.
Wollen Sie eine belastbare Zahl, beantragen Sie als Eigentümer ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder beauftragen einen Sachverständigen. Die Kosten richten sich beim Gutachterausschuss nach Landesrecht, beim Sachverständigen nach Vereinbarung.
Den Marktpreis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, kein Überbieten. Sie zeigen nur ein Preisband, und weil Unterhand keine Tage am Markt zählt, schadet ein erster Versuch Ihrem Haus nicht. Vorher sagt Ihnen die Resonanz, wie viele Mandate geprüfter Mitglieder zu Ort, Objektart und Preis passen.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Rechenbeispiel für ein Haus in Augsburg
Angenommen, Ihr Haus in Augsburg kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
14.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung allein rechnet der Käufer mit 16.355 €, 4,1 % des Preises; Vollzug, Betreuung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Je höher diese Nebenkosten, desto knapper rechnet er beim Gebot.
Ihre Seite der Rechnung ist kurz: Grundschuld löschen, Grundbuchausdruck, Einzelobjekt. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Offen bleibt, was Ihre Bank für eine vorzeitige Rückzahlung verlangt; fragen Sie das früh, denn es kann die größere Zahl sein.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
8.750 €
1.605 €
10.355 €
4,1 %
400.000 €
14.000 €
2.355 €
16.355 €
4,1 %
650.000 €
22.750 €
3.525 €
26.275 €
4,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde
Steuer auf den Gewinn
Die Frist beträgt zehn Jahre ab dem Kauf, maßgeblich sind jeweils die Tage der notariellen Verträge (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Haus selbst bewohnt hat, seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, versteuert keinen Gewinn.
Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Bank und Grundbuch
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.
Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.
Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 14.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle
Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Kaufvertrag
nur beim Notar wirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist Ihr wesentliches Vermögen
der Ehegatte willigt ein, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
zahlt nach dem Gesetz der Käufer
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
ein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen
§ 444 BGB
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer wird Vermieter
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
nur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht in Augsburg
Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Augsburg. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Augsburg, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Augsburg, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Augsburg, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Augsburg, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Augsburg, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe
Neun Schritte, von denen keiner ein Schild am Zaun braucht. Wie schnell Sie gehen, entscheiden Sie.
Entscheiden, wann. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
Den Ordner anlegen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
Nachfrage sehen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
Objekt anlegen. Beim Anlegen trennen Sie, was alle Mitglieder sehen, von dem, was nur Freigegebene sehen: hier Preisband, Wohnfläche, Grundstück und Lageplan, dort Adresse, Fotos und Ordner. Den Freigabe-Modus und die Mindeststufe wählen Sie im dritten Blatt; gespeichert wird beim Tippen.
Zusagen und prüfen lassen. Per Kontrollkästchen erklären Sie, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Mit dem Grundbuchauszug weisen Sie Ihr Eigentum nach. Beim „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand das Haus frei.
Anfragen entscheiden. Treffer gehen per E-Mail an Mitglieder, deren Mandat passt; deren Anfragen entscheiden Sie einzeln, nach Nummer, Stufe und Nachweis. Besichtigt wird erst nach Freigabe, und dort zeigen Sie den Energieausweis spätestens vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Die Frist setzen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
Der Termin beim Notar. Ein Notar Ihrer Wahl oder der des Käufers beurkundet; Kosten trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit vergehen in der Regel einige Wochen: Vormerkung, Löschungsbewilligung, Zeugnis der Gemeinde. Dann zahlt der Käufer, und Sie übergeben mit Protokoll.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Diese Unterlagen sehen bei Unterhand nur Mitglieder mit Freigabe, jede Seite mit Wasserzeichen.
Grundbuch und Grundstück
aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wegerechten und Wohnrechten, Abteilung III mit Grundschulden
Flurkarte und Lageplan
Unterlagen zu Wege- und Leitungsrechten aus Abteilung II des Grundbuchs
Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden
Bei Vermietung
Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für Sie persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)
Je nach Anlass ein anderer Weg
Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.
Umzug
Ziehen Sie beruflich oder privat weg, zählt der Stichtag. Die Angebotsrunde hat eine Frist, die Sie wählen; Anfragen und Gebote entscheiden Sie aus der Ferne, und was Mitglieder gesehen haben, zeigt das Protokoll.
Verkleinern im Alter
Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.
Vermietung beenden
Für ein vermietetes Haus kommen Anleger in Frage, die die Miete schätzen, und der Mieter selbst. Für beide gilt, dass der Mietvertrag bleibt (§ 566 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie das Haus zuerst dem Mieter, mit der Mindeststufe Investor zuerst Anlegern.
Zwei Verträge zugleich
Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.
Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten
„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“
Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.
„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“
Ein Mindestgebot schützt Sie: Darunter nimmt die Angebotsrunde nichts an. Und weil kein Gebot bindet, verkaufen Sie nur, wenn ein Betrag Sie überzeugt.
„Ins Haus soll nicht jeder.“
Besichtigt wird erst, wenn Sie freigegeben haben, und nur zu Terminen, die Sie anbieten. Wer kommt, hat Beitrag gezahlt und seinen Ausweis gezeigt; Sie kennen seine Nummer und seinen Nachweis.
„Das macht doch ein Makler.“
Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.
So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand
Statt das Haus allen zu zeigen und dann zu sortieren, sortiert Unterhand zuerst: Nur geprüfte Mitglieder mit Beitrag und Ausweis sehen es, und zwar auf Stufe 1, ohne Adresse und ohne Fotos. Wer mehr sehen will, fragt an.
Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit Frist ein; die Beträge sehen nur Sie. Niemand sieht, wie lange Ihr Haus schon im Netzwerk ist. Im Gegenzug erklären Sie per Kontrollkästchen, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung nur über Unterhand anzubieten.
Nachfrage in Augsburg
Geprüfte Mandate für Häuser in Augsburg
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Augsburg
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.
Käufer suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarorte mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Augsburg
–
301.786
32,5 %
8,48 € je m²
Stadtbergen
4,3 km
15.595
50,6 %
7,64 € je m²
Neusäß
7,7 km
23.026
56,1 %
8,49 € je m²
Kissing
8,4 km
11.671
62,8 %
7,91 € je m²
Friedberg
8,9 km
29.980
61,9 %
7,79 € je m²
Diedorf
9,1 km
10.634
64,0 %
7,65 € je m²
Königsbrunn
9,4 km
27.847
55,1 %
7,83 € je m²
Gersthofen
10,4 km
23.409
46,5 %
7,71 € je m²
Bobingen
10,8 km
18.108
57,3 %
7,64 € je m²
Mering
12,4 km
15.329
52,3 %
8,39 € je m²
Affing
12,9 km
5.586
66,2 %
6,91 € je m²
Merching
13,4 km
3.203
62,3 %
7,06 € je m²
Rehling
15,6 km
2.710
73,3 %
6,90 € je m²
Fragen von Eigentümern in Augsburg
Wie verkaufe ich mein Haus in Augsburg, ohne dass Nachbarn es erfahren?
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, auf Stufe 1 ohne Adresse und ohne Fotos. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnen Sie einzeln, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).
Was ist mein Haus in Augsburg wert?
Das sagt Ihnen der Gutachterausschuss mit Bodenrichtwert und Marktbericht, belastbar mit einem Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB), und am Ende die Gebote. Von den 39.438 Gebäuden mit Wohnraum in Augsburg sind 24.760 Ein- und Zweifamilienhäuser; Ihres vergleichen Käufer mit diesem Bestand.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja, mit Mieter. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); wer selbst einziehen will, braucht einen Kündigungsgrund nach dem Mietrecht, etwa Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Nettokaltmiete lag in Augsburg beim Zensus bei 8,48 € je m².
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.
Brauche ich einen Makler?
Nein. Den Kaufvertrag macht der Notar, Unterlagen und Termine machen Sie. Beauftragen Sie doch einen, teilen Sie die Provision bei einem Einfamilienhaus mit einem Käufer, der Verbraucher ist, zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja. Der Übergabetag steht im Vertrag, und er kann Monate nach der Zahlung liegen; für die Zeit dazwischen vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist auch möglich, senkt aber den Kreis der Käufer.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst die Käufer, dann die Adresse.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.