Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Eigentumswohnung in Oldenburg (Oldb) kaufen, bevor sie auf einem Portal steht

Sie sehen Lage und Zahlen passender Objekte. Adresse und Fotos gibt der Anbieter Ihnen persönlich frei.

Mitglied

49 €netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Wohnungen, die nicht öffentlich verkauft werden
  • Lage, Fläche und Preisband, bevor Sie hinfahren
  • Jede passende Wohnung per E-Mail
  • Der Eigentümer sieht nie Ihren Namen

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Gute Wohnungen gehen unter der Hand weg
Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihre Wohnung. Passt sie zu Ihrem Mandat, kommt sie per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Keine Massenbesichtigung im Treppenhaus
Vor jedem Termin sehen Sie Lageplan, Fläche und Preisband. Den Termin gibt es erst nach der Freigabe, und zwar für Sie allein.
Was die Gemeinschaft beschlossen hat, erfahren wir zu spät
Mit der Freigabe kommen die Unterlagen des Eigentümers, jede Seite mit Ihrer Mitgliedsnummer. Lesen Sie Protokolle und Rücklage, bevor Sie einen Betrag nennen.
Am Ende treibt ein Bieterwettkampf den Preis
Geboten wird einmal, bis zu einer Frist. Sie sehen die Frist und die Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht allein der Eigentümer.

Was Sie von einer Wohnung wissen, bevor Sie klingeln.

Zuerst sehen, was passt. Besichtigen, wenn der Eigentümer freigibt. Bieten, wenn die Zahlen stimmen.

Eigentumswohnung in Oldenburg (Oldb)Beispielansicht

Oldenburg (Oldb), Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Fakten, etwa Etage, Baujahr, Hausgeld
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied eine Wohnung, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange eine Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellt sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Wohnungen sehen; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet keine Wohnung.

Für alle, die in Oldenburg (Oldb) eine Wohnung zum Selbstbewohnen suchen: zu zweit oder allein, zum ersten Mal oder nach dem Haus, das zu groß geworden ist.

Wer in Oldenburg (Oldb) eine Wohnung kauft, kauft in einen Bestand von 96.841 Wohnungen, davon 56,6 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Käufer zahlen 5,0 % Grunderwerbsteuer und die Gebühren für Notar und Grundbuch, im Beispiel zusammen 5,6 % des Preises. Entscheidend vor dem Gebot sind die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.

Der Wohnungsbestand in Oldenburg (Oldb)

Oldenburg (Oldb) hat 177.055 Einwohner auf 103,09 km². Von den 96.841 Wohnungen liegen 56,6 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %; daneben sind 81,1 % der Gebäude mit Wohnraum Häuser mit einer oder zwei Wohnungen. Neben großen Wohnanlagen stehen Eigentumswohnungen hier auch in kleineren Häusern mit wenigen Parteien, in denen jede Stimme in der Versammlung zählt.

Karte: Oldenburg (Oldb) und die Nachbargemeinden Wardenburg, Hude (Oldenburg), Rastede, Hatten, Bad Zwischenahn, Elsfleth, Wiefelstede, Edewecht; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Oldenburg (Oldb) und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

36,3 % Eigentümerquote in Oldenburg (Oldb), 44,3 % im Bundesdurchschnitt: Hier wohnt die Mehrheit zur Miete. Eigentumswohnungen wechseln deshalb oft zwischen Vermietern. Ein Mandat, das ausdrücklich eine bezugsfreie Wohnung sucht, sagt Eigentümern früh, worum es Ihnen geht.

7,79 € je m² Nettokaltmiete im Durchschnitt in Oldenburg (Oldb), 7,28 € je m² im Bund, so der Zensus 2022. Wer kauft, statt zu mieten, zahlt danach keinen Mieter-Aufschlag mehr, aber Hausgeld und seinen Teil an jeder Erhaltung im Haus.

Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen in Oldenburg (Oldb) 17,3 % aus, bundesweit 14,4 %, also ähnlich viel. Für Ihren Kauf zählt deshalb weniger der Bestand als Ihre Vorgabe im Mandat: Wohnfläche ab, Zimmer, Etage, Balkon.

Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen in Oldenburg (Oldb) 38,1 % der Gebäude mit Wohnraum, mehr als im Bundesdurchschnitt (36,3 %). Für die Wohnung selbst zählen Grundriss und Etage, für die Kosten der nächsten Jahre zählen Dach, Leitungen und Heizung des ganzen Hauses.

94,0 % Gas, 0,9 % Öl, 2,5 % Fernwärme: So heizen die Gebäude in Oldenburg (Oldb). Die Heizung einer Eigentumswohnung ist meistens Gemeinschaftseigentum; ihr Zustand gehört deshalb zu den Fragen an Verkäufer und Verwaltung, bevor Sie bieten.

Der Leerstand lag in Oldenburg (Oldb) bei 2,8 %, unter dem Bundeswert von 4,3 %. Wo wenig leer steht, wird wenig frei; ein Mandat, das jeden Treffer meldet, ersetzt das tägliche Nachsehen.

Nächster Nachbarort ist Wardenburg, 11,2 km Luftlinie entfernt, dazu Hude (Oldenburg) und Rastede. Wohnungen über die Stadtgrenze hinweg sucht ein Mandat mit mehreren Orten.

Unterhand bewertet nicht. Amtliche Kaufpreise für Wohnungseigentum veröffentlicht der örtlich zuständige Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht; er wertet dafür die Kaufpreissammlung aus (§ 195 BauGB).

Oldenburg (Oldb) im Vergleich

KennzahlOldenburg (Oldb)NiedersachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)177.0558.000.82683.467.117
Einwohner je km²1.717168233
Wohnungen96.8414.115.88743.106.589
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen56,6 %42,8 %55,8 %
Eigentümerquote36,3 %51,1 %44,3 %
Leerstand2,8 %4,0 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,79 €6,56 €7,28 €
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen17,3 %10,5 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194917,6 %19,4 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197938,1 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200018,8 %17,9 %16,5 %
Heizung mit Gas94,0 %71,0 %53,9 %
Fernwärme2,5 %4,7 %6,6 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Sie mit einer Eigentumswohnung mitkaufen

Was Ihnen allein gehört und was allen

Mit der Wohnung erwerben Sie Sondereigentum an den Räumen und einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Was zum Sondereigentum gehört und was gemeinschaftlich bleibt, regeln Gesetz und Teilungserklärung (§§ 5, 8 WEG); Dach, Fassade, tragende Wände und Fenster sind in der Regel gemeinschaftlich. Keller, Stellplatz oder Garten gehören oft nur über ein Sondernutzungsrecht dazu.

Nach § 16 Abs. 2 WEG verteilt die Gemeinschaft ihre Kosten nach Miteigentumsanteilen, soweit nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist. Für Käufer zählt § 10 Abs. 3 WEG: Vereinbarungen wirken nur mit Eintragung im Grundbuch, Beschlüsse auch ohne. Eine Sanierung, die vor Ihrem Kauf beschlossen wurde, zahlen Sie mit.

Fundstellen: §§ 1, 5, 8, 10, 16 WEG. Stand 3. November 2026.

Hausgeld, Rücklage, Wirtschaftsplan

Das Hausgeld sind die Vorschüsse, die die Versammlung nach dem Wirtschaftsplan beschließt; über Nachzahlungen entscheidet sie nach der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 1 und 2 WEG). Ein Teil fließt in die Erhaltungsrücklage, die das Gesetz als angemessen verlangt, ohne einen Betrag zu nennen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Wie hoch sie steht, zeigt der jährliche Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG).

Über jede Versammlung gibt es eine Niederschrift, und die Verwaltung führt eine Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 bis 8 WEG). Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann jeder Eigentümer verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG), als Kaufinteressent also über den Verkäufer. Fragen Sie nach den Protokollen der letzten drei Jahre, dem aktuellen Wirtschaftsplan, der letzten Jahresabrechnung und dem Vermögensbericht.

Fundstellen: §§ 19, 24, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Zustimmung zum Verkauf

Steht im Grundbuch eine Veräußerungsbeschränkung, braucht der Kauf die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümer, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf (§ 12 Abs. 1 und 2 WEG); bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam. Die Beglaubigung der Zustimmung organisiert der Notar und verlängert den Ablauf in der Regel um einige Wochen.

Fundstellen: § 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Bei Unterhand gehören Protokolle, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht zu Stufe 2. Sie sehen sie nach der Freigabe des Eigentümers, mit Ihrer Mitgliedsnummer auf jeder Seite, und können vor dem Gebot in Ruhe lesen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Ablauf beim Wohnungskauf in Oldenburg (Oldb)

Neun Schritte, vom ersten Satz im Mandat bis zur Eintragung im Grundbuch. Die Unterlagen der Gemeinschaft lesen Sie vor dem Gebot, nicht danach.

  1. Mandat beschreiben. Ein Satz genügt: Ort, Eigentumswohnung, Kaufpreis bis und was Ihnen wichtig ist, zum Beispiel Aufzug, zwei Schlafzimmer, bezugsfrei. Die Resonanz zählt ohne Konto, wie viele Objekte dazu passen; weitere Orte ergänzen Sie später im Konto.
  2. Konto, Beitrag, Identität. Mit dem Beitrag beginnt die Mitgliedschaft; Unterhand prüft Ihren Ausweis von Hand und löscht das Bild danach. Erst nach der Prüfung sehen Sie Wohnungen, und Ihr Mandat aus der Resonanz geht mit.
  3. Finanzierung klären. Holen Sie früh eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank. Im Konto hinterlegen Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis; Eigentümer sehen davon nur die Betragsklasse, nie das Dokument. Manche Eigentümer geben nur mit Nachweis frei.
  4. Treffer per E-Mail. Jeder Treffer kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen auf Stufe 1. Mit „Nicht passend“ verschwindet die Wohnung aus Ihrer Übersicht, Ihr Mandat bleibt unverändert.
  5. Anfrage und Freigabe. Mit der Freigabe öffnen sich Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer. Fehlen Protokolle oder Vermögensbericht, fragen Sie danach; jeder Eigentümer kann sie von der Verwaltung verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).
  6. Besichtigen. Den Termin vereinbaren Sie mit dem Eigentümer, einzeln. Sehen Sie sich auch Treppenhaus, Keller, Dach und Heizungsraum an; den Energieausweis zeigt der Eigentümer spätestens hier (§ 80 Abs. 4 GModG).
  7. Gebot. Startet der Eigentümer eine Angebotsrunde, geben Sie bis zur Frist ein Gebot ab. Sie sehen die Frist und die Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Das Gebot ist unverbindlich; danach erfahren Sie, ob Sie im Gespräch sind.
  8. Notar. Der Notar schickt Ihnen als Verbraucher den Entwurf des Kaufvertrags, in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Prüfen Sie darin Übergabetag, Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen und den Anteil an der Rücklage. Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG), holt sie der Notar ein.
  9. Grundbuch und Übergabe. Nach der Beurkundung trägt das Grundbuchamt eine Vormerkung ein. Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest; nach der Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuch Sie nicht als Eigentümer einträgt (§ 22 Abs. 1 GrEStG). Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht beim Kauf von Wohnungseigentum nicht (§ 24 Abs. 2 BauGB).

Welche Unterlagen Sie brauchen und lesen

Was Sie bereithalten

  • gültiger Ausweis oder Reisepass; Unterhand prüft damit Ihre Identität, der Notar braucht ihn beim Termin
  • Kapital- oder Finanzierungsnachweis, den Eigentümer vor einer Freigabe sehen wollen
  • Steuer-Identifikationsnummer jedes Käufers, der Notar braucht sie für die Meldung an das Finanzamt
  • was die Bank sehen will: Gehaltsnachweise, Belege zum Eigenkapital, bei Selbstständigen Steuerbescheide mehrerer Jahre
  • Ihre Rechnung: Kaufpreis bis, Nebenkosten aus Eigenkapital, monatliche Last mit Hausgeld

Von der Eigentümergemeinschaft

  • die Gemeinschaftsordnung und die Teilungserklärung mit Plan, einschließlich späterer Änderungen
  • die Protokolle der Eigentümerversammlungen aus wenigstens drei Jahren und die Beschluss-Sammlung
  • der laufende Wirtschaftsplan, aus dem das Hausgeld dieser Wohnung hervorgeht
  • die jüngste Jahresabrechnung, Heizkosten eingeschlossen
  • der Vermögensbericht der Verwaltung, der zeigt, wie viel Erhaltungsrücklage da ist
  • eine Bestätigung der Verwaltung, ob Sonderumlagen beschlossen sind oder der Verkäufer etwas schuldet
  • der Energieausweis für das ganze Gebäude

Zur Wohnung

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch: Eigentümer, Abteilung II mit Rechten Dritter, Abteilung III mit Grundschulden
  • Grundriss der Wohnung und die Berechnung ihrer Wohnfläche
  • Sondernutzungsrechte, etwa Keller, Stellplatz oder Garten, mit Fundstelle in der Teilungserklärung
  • ist die Wohnung vermietet: Vertrag, Miete, Kaution, Einzugsdatum und ob die Umwandlung vor oder nach dem Einzug lag
  • Rechnungen über Arbeiten in der Wohnung selbst, an Bad, Leitungen oder Böden

Was der Kauf zusätzlich kostet

Beispiel: eine Eigentumswohnung in Oldenburg (Oldb) zum Preis von 350.000 €, finanziert mit einer Grundschuld über 250.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 685 €; die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)17.500 €Käufer
Notar: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.370 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Notar: Vollzug, etwa Zustimmung des Verwalters einholen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.342,50 €Käufer
Notar: Betreuung und Fälligkeit des Kaufpreises0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.342,50 €Käufer
Grundbuch: Auflassungsvormerkung0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150342,50 €Käufer
Grundbuch: Eintragung als Eigentümer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110685 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbuch: Löschung der VormerkungFestgebühr, GNotKG KV 1415225 €Käufer
Notar: Grundschuld über 250.000 €1,0 Gebühr aus 250.000 €, GNotKG KV 21200, zzgl. USt.535 €Käufer
Grundbuch: Eintragung der Grundschuld1,0 Gebühr aus 250.000 €, GNotKG KV 14121535 €Käufer
Mitglied bei UnterhandBeitrag im Monat, ab dem Beitritt; pausiert nach 30 Tagen ohne Treffer49 € netto zzgl. USt. im Monat (58,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarKäufer

Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung ergeben im Beispiel mindestens 19.555 €, das sind 5,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzug, Vormerkung, Grundschuld, Auslagen und Umsatzsteuer. Banken erwarten diese Nebenkosten in der Regel aus Eigenkapital.

Den Anteil an der Erhaltungsrücklage können Sie nicht aus dem Preis für die Grunderwerbsteuer herausrechnen; sie bleibt Vermögen der Gemeinschaft (BFH, Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17). Mitverkaufte bewegliche Sachen wie eine Einbauküche gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn der Preis dafür angemessen ist (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).

Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist; dann zahlen Sie als Verbraucher höchstens die Hälfte (§§ 656c, 656d BGB). Bei Unterhand gibt es keine Provision.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
200.000 €10.000 €1.305 €11.305 €5,7 %
350.000 €17.500 €2.055 €19.555 €5,6 %
550.000 €27.500 €3.045 €30.545 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Landesrecht und Bundesrecht beim Wohnungskauf

Die erste Zeile gilt nur in Niedersachsen, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013)
Entwurf des Kaufvertragsin der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung beim Verbraucher§ 17 Abs. 2a BeurkG
Zustimmung zum Verkaufnur, wenn die Gemeinschaftsordnung sie verlangt; Verweigerung nur aus wichtigem Grund§ 12 WEG
Beschlüsse vor Ihrem Kaufgelten für Sie auch ohne Eintragung im Grundbuch§ 10 Abs. 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der Verwaltungsteht jedem Wohnungseigentümer zu§ 18 Abs. 4 WEG
Mietvertrag beim Kaufgeht auf den Käufer über§ 566 Abs. 1 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlung in Eigentumfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, wo die Landesregierung es bestimmt bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
MaklerprovisionKäufer als Verbraucher zahlen höchstens die Hälfte§§ 656c, 656d BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Oldenburg (Oldb)

Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Oldenburg (Oldb). Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Oldenburg (Oldb), befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Oldenburg (Oldb), befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Oldenburg (Oldb), befristet bis zum 31. Dezember 2031. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Oldenburg (Oldb), befristet bis zum 31. Dezember 2029. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 250 BauGB: Verordnung vom 27. November 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 91), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Oldenburg (Oldb), befristet bis zum 31. Dezember 2029. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB: Verordnung vom 8. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 59), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Ihr Weg zur Wohnung, je nach Lage

Paar, Single, Erstkauf oder der Wechsel aus dem Haus: Jeder dieser Wege hat seine eigenen Fragen an eine Wohnung.

Als Paar

Zwei Einkommen, ein Kaufvertrag: Legen Sie fest, wer zu welchem Anteil im Grundbuch steht, und beschreiben Sie im Mandat, was die Wohnung für Sie beide können muss, etwa ein drittes Zimmer oder einen Balkon.

Als Single

Eine Entscheidung, eine Finanzierung, klare Kosten. Prüfen Sie bei kleinen Wohnungen das Hausgeld je m² besonders genau. Ihr Mandat können Sie mit einer Wohnfläche ab und einem Kaufpreis bis eng fassen.

Erstkauf

Zuerst die Finanzierungsbestätigung, dann das Mandat. Die Nebenkosten aus dem Rechenbeispiel oben sollten Sie aus Eigenkapital tragen können. Bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert der Beitrag von selbst.

Paare ab 55

Erst die Wohnung finden, dann das Haus verkaufen, oder umgekehrt: Das Register zeigt Ihnen die Nachfrage für Ihr Haus, das Mandat meldet passende Wohnungen. Achten Sie auf Aufzug, Etage und Bad; Maßnahmen für Barrierefreiheit kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG).

Vier Einwände von Käufern

„Die guten Wohnungen kennt nur der Makler.“

Bei Unterhand zeigen Eigentümer ihre Wohnung geprüften Mitgliedern, ohne Portal und ohne Schild. Jeder Treffer Ihres Mandats kommt per E-Mail. Ist der Anbieter selbst Makler, nennt er seine Bedingungen vor der Freigabe oder spätestens auf Stufe 2.

„Erst zahlen, dann sehen?“

Die Resonanz kostet nichts, und Ihr Mandat beschreiben Sie ohne Konto. Treffer und Stufe 1 gibt es mit dem Beitrag. Bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert er von selbst; wann Sie beitreten, entscheiden Sie.

„Unser Name soll nirgends stehen.“

Ihr Mandat ist nie öffentlich. Eigentümer sehen von Ihnen die Mitgliedsnummer, die Stufe, den Stand des Nachweises und Ihr Mandat, nie Ihren Namen.

„Bei einer Wohnung weiß man nie, was die Gemeinschaft vorhat.“

Was beschlossen ist, steht in Niederschrift und Beschluss-Sammlung. Nach der Freigabe lesen Sie die Unterlagen, die der Eigentümer hochlädt, bevor Sie bieten; das Gebot ist unverbindlich, und den Vertrag prüfen Sie zwei Wochen vor dem Notartermin.

Eine Wohnung finden, bevor sie öffentlich wird

Im geschlossenen Netzwerk sehen nur geprüfte Mitglieder, was Eigentümer zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Wohnfläche. Adresse, Fotos und der Name des Eigentümers bleiben verborgen.

Eigentümer, die noch nicht verkaufen, tragen sich im Stillen Register ein und sehen, wie viele geprüfte Mandate zu ihrer Wohnung passen, ohne Namen. Als Mitglied zählt Ihr Mandat dort mit, auch für Wohnungen, die noch nicht im Netzwerk stehen.

Der Eigentümer erklärt per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Wie lange eine Wohnung schon im Netzwerk steht, zeigt Unterhand nicht. Als Mitglied sehen Sie alle Objekte bis 1,5 Mio. €; darüber liegt Vier Augen, nur auf Einladung.

Im Netzwerk in Oldenburg (Oldb)

Eigentumswohnungen im Netzwerk in Oldenburg (Oldb)
nicht ausgewiesen
Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen in Oldenburg (Oldb)
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Oldenburg (Oldb) steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Was zu Ihrem Satz passt, zählt die Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Oldenburg (Oldb) und die Nachbarorte

Die Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Oldenburg (Oldb)–177.05536,3 %7,79 € je m²
Wardenburg11,2 km16.58564,0 %6,31 € je m²
Hude (Oldenburg)12,0 km15.84261,0 %6,29 € je m²
Rastede13,0 km22.93658,8 %6,45 € je m²
Hatten13,2 km14.19864,3 %6,45 € je m²
Bad Zwischenahn13,7 km29.61352,8 %7,36 € je m²
Elsfleth14,0 km8.92154,2 %5,25 € je m²
Wiefelstede14,5 km16.53863,5 %6,83 € je m²
Edewecht15,8 km22.38966,2 %6,23 € je m²

Fragen von Wohnungskäufern in Oldenburg (Oldb)

Kann ich eine vermietete Wohnung kaufen und selbst bewohnen?

Kaufen Sie vermietet, werden Sie Vermieter (§ 566 Abs. 1 BGB). Für den Eigenbedarf brauchen Sie eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB; nach einer Umwandlung in Eigentum gilt eine Sperrfrist von drei Jahren ab dem Kauf, wo die Landesregierung es bestimmt bis zu zehn (§ 577a BGB). Bei einer Eigentümerquote von 36,3 % in Oldenburg (Oldb) lohnt es, im Mandat bezugsfrei zu schreiben.

Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters?

Wenn es eine Veräußerungsbeschränkung gibt, ja (§ 12 WEG). Sie steht im Wohnungsgrundbuch und in der Teilungserklärung. Der Verwalter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen; die Zustimmung besorgt der Notar.

Wann bin ich Eigentümer?

Eigentümer werden Sie mit der Eintragung im Grundbuch, nach Steuerzahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG). Einziehen können Sie oft früher: zum Tag der Übergabe, den der Kaufvertrag nennt, in der Regel nach Zahlung des Kaufpreises. Bei Wohnungseigentum entfällt die Anfrage zum Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 24 Abs. 2 BauGB).

Wie viele Wohnungen gibt es in Oldenburg (Oldb), und wie viele bewohnen ihre Eigentümer?

Der Zensus 2022 zählt in Oldenburg (Oldb) 96.841 Wohnungen, davon 56,6 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Ihre Eigentümer bewohnen 36,3 % der bewohnten Wohnungen, bundesweit 44,3 %. Leer standen 2,8 %.

Lohnt sich der Kauf gegenüber der Miete?

Das hängt davon ab, wie lange Sie bleiben wollen, wie viel Eigenkapital Sie haben und wie hoch der Zins ist; Unterhand rechnet es Ihnen nicht vor. Als Anhalt: Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Oldenburg (Oldb) beim Zensus 2022 bei 7,79 € je m², bundesweit 7,28 € je m². Stellen Sie Ihrer Miete Zins, Tilgung, Hausgeld und Rücklage gegenüber, und rechnen Sie die Kaufnebenkosten als verlorenes Geld mit ein.

Erst das Haus verkaufen oder erst die Wohnung kaufen?

Wer erst kauft, braucht eine Zwischenfinanzierung oder Eigenkapital; wer erst verkauft, braucht einen späten Auszugstag im Vertrag. Unterhand verbindet beides: Mandat für die Wohnung, Stilles Register für das Haus, und Sie sehen die Nachfrage, bevor Sie etwas zeigen. Maßnahmen zur Barrierefreiheit kann jeder Eigentümer von der Gemeinschaft verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG).

Was ist der erste Schritt beim ersten Wohnungskauf?

Zuerst mit der Finanzierung, dann mit dem Mandat. Die Grunderwerbsteuer von 5,0 % und die Gebühren für Notar und Grundbuch zahlen Sie in der Regel aus Eigenkapital. In der Resonanz sehen Sie ohne Konto, ob Objekte zu Ihrem Satz passen.

Zu zweit kaufen ohne Trauschein: worauf achten?

Sie kaufen in der Regel als Miteigentümer nach Bruchteilen, etwa je zur Hälfte, und lassen die Anteile ins Grundbuch eintragen (§§ 741, 1008 BGB). Über die Wohnung als Ganzes können Sie dann nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Was bei einer Trennung gilt, regelt ein Vertrag zwischen Ihnen besser als das Gesetz; lassen Sie sich dazu beraten.

Was, wenn mein Mandat keinen Treffer bringt?

Bringt Ihr Mandat 30 Tage lang keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Objekt passt; Beginn und Ende der Pause erfahren Sie per E-Mail. Konto und Mandat bleiben bestehen. Ein weiter gefasstes Mandat, etwa mit Nachbarorten, bringt mehr Treffer.

Wie finde ich heraus, was eine Wohnung in Oldenburg (Oldb) wert ist?

Amtliche Werte veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht, auf Grundlage der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB). Zum Vergleich: Die Nettokaltmiete lag in Oldenburg (Oldb) bei 7,79 € je m², bundesweit bei 7,28 € je m². Einen Wert für die Wohnung nennt Unterhand nicht.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013). Niedersachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Niedersachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Eine Wohnung finden, bevor sie öffentlich wird.

Ein Satz genügt: Ort, Eigentumswohnung, Kaufpreis bis und was Ihnen wichtig ist. Passt eine Wohnung, kommt sie per E-Mail. Hingefahren wird nach der Freigabe, geboten nach den Unterlagen.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
  2. 2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft von Hand. Ihr Mandat nennt Ort, Eigentumswohnung und Kaufpreis bis.
  3. 3Nach der PrüfungJede passende Wohnung kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.

49 €Mitglied, netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis eine Wohnung passt; Beginn und Ende der Pause erfahren Sie per E-Mail.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.