Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus in Zweibrücken verkaufen, ohne dass die Nachbarschaft mitliest

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Kein Schild am Zaun
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Mitglieder sehen zuerst nur Lageplan, Preisband und Flächen.
Keine Besichtigungen am laufenden Band
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Das Haus soll nicht verbrannt sein
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.

Einfamilienhaus in ZweibrückenBeispielansicht

Zweibrücken, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses in Zweibrücken, die verkaufen, ohne dass Nachbarn, Kollegen oder Mieter es vorher erfahren.

Ein Haus in Zweibrücken ist eines von 7.875 Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen. Verkaufen heißt: Unterlagen ordnen, Energieausweis vorlegen, Kaufvertrag beim Notar. Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 5,0 % zahlt üblicherweise der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Steuer auf den Gewinn entfällt, wenn Sie das Haus zuletzt selbst bewohnt haben.

Häuser in Zweibrücken in Zahlen

82,3 % der Gebäude mit Wohnraum in Zweibrücken sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 7.875, bei 33.178 Einwohnern und 470 Einwohnern je km². Zum Vergleich: In ganz Deutschland sind es 81,8 %.

Karte: Zweibrücken und die Nachbargemeinden Althornbach, Contwig, Hornbach, Großbundenbach, Battweiler, Blieskastel, Homburg, Käshofen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Zweibrücken und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Weniger Häuser als im Landesdurchschnitt: Wer in Zweibrücken ein Haus sucht, findet weniger Auswahl im Bestand als im Land. Zeigen Sie es deshalb niemandem, der nur schauen will.

Mehr Häuser als im Bund sind in Zweibrücken Bauten der Nachkriegsjahrzehnte: 47,0 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, verlangt das Gesetz beim Verkauf eines Hauses mit weniger als fünf Wohnungen in der Regel den Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

76,8 % der Gebäude in Zweibrücken heizen mit Gas, 10,9 % mit Öl. Legen Sie Wartungsbelege und den Feuerstättenbescheid bereit; zusammen mit dem Energieausweis beantworten sie die ersten Fragen zur Heizung.

48,0 % der bewohnten Wohnungen in Zweibrücken bewohnen ihre Eigentümer, in Rheinland-Pfalz 54,4 %. Viele mögliche Käufer wohnen heute zur Miete und kaufen zum ersten Mal; sie brauchen eine Finanzierungszusage, bevor sie bieten. Mit der Nachweispflicht geben Sie nur Mitgliedern mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.

Leer standen beim Zensus 6,1 % der Wohnungen, mehr als in Rheinland-Pfalz (4,8 %). Ein Haus, das lange leer steht, verliert an Zustand; prüfen Sie Heizung, Wasser und Versicherung, solange niemand darin wohnt. Vermietete Wohnungen kosteten 5,18 € Nettokaltmiete je m².

Die nächste Großstadt ist Saarbrücken, 26,0 km Luftlinie entfernt. Kaufgesuche nennen oft nicht einen Ort, sondern einen Umkreis; Mandate bei Unterhand tun das auch, und ein Haus in Zweibrücken passt dann ebenso zu Suchenden aus Althornbach.

Zweibrücken im Vergleich

KennzahlZweibrückenRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)33.1784.123.02283.467.117
Einwohner je km²470208233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen7.8751.069.36116.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum82,3 %86,8 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191913,1 %14,2 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197947,0 %37,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 20008,7 %15,7 %16,5 %
Heizung mit Gas76,8 %50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl10,9 %30,7 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie2,0 %5,0 %4,2 %
Eigentümerquote48,0 %54,4 %44,3 %
Leerstand6,1 %4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,18 €6,75 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wert, Preis und Gebot

Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der in Zweibrücken zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.

Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten lohnt, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten, mit Miterben oder mit der Bank über einen Betrag sprechen müssen, der belastbar sein soll.

Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Rechenbeispiel für ein Haus in Zweibrücken

Gerechnet für ein Haus in Zweibrücken zu 400.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind hier 785 €; in Rheinland-Pfalz gilt ein Grunderwerbsteuersatz von 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)20.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 22.355 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich, also 5,6 % des Kaufpreises, nur für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung. Wer finanziert, braucht diesen Betrag in der Regel aus Eigenkapital.

Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €12.500 €1.605 €14.105 €5,6 %
400.000 €20.000 €2.355 €22.355 €5,6 %
650.000 €32.500 €3.525 €36.025 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Darlehen und Grundsteuer beim Hausverkauf

Zehn Jahre und die eigene Wohnung

Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen ist ein Haus, das Sie im ganzen Zeitraum dazwischen oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben.

Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Bank und Grundbuch

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.

Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern mit Grund

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.

Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %, im Beispiel 20.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die erste Zeile gilt nur in Rheinland-Pfalz, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Form des Kaufvertragsnur beim Notar wirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögennötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchzahlt nach dem Gesetz der Käufer§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen§ 444 BGB
Energieausweisvorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetKauf bricht nicht Miete: Der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindebesteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht in Zweibrücken

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Zweibrücken. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Zweibrücken nicht: Die Verordnung des Landes nennt Zweibrücken nicht.Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Zweibrücken nicht: Die Verordnung des Landes nennt Zweibrücken nicht.Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Zweibrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Zweibrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Zweibrücken nicht: Die Verordnung des Landes nennt Zweibrücken nicht.Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Hausverkauf in neun Schritten

Neun Schritte, von denen keiner ein Schild am Zaun braucht. Wie schnell Sie gehen, entscheiden Sie.

  1. Den Zeitpunkt wählen. Wer umzieht, verkleinert oder eine Vermietung beendet, hat in der Regel einen Stichtag: den Einzug in die neue Wohnung, das Ende eines Mietvertrags, den Ablauf der Zinsbindung. Rechnen Sie von diesem Tag zurück. Sind Sie noch nicht so weit, tragen Sie das Haus ohne Objekt ins Stille Register ein und erfahren höchstens einmal je Woche, wie sich die Käuferresonanz entwickelt.
  2. Den Ordner anlegen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
  3. Preisband festlegen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten, was Sie mindestens erlösen wollen, oben, was Marktbericht und Bodenrichtwert hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) macht den Rahmen belastbar.
  4. Nachfrage sehen. Bevor Sie etwas anlegen, fragen Sie die Resonanz: Haus, Ort, Preis. Die Antwort zählt Mandate geprüfter Mitglieder, die dazu passen, und kostet weder ein Konto noch einen Euro.
  5. Objekt anlegen. Sie füllen vier Blätter: was Mitglieder sehen, was erst nach Freigabe sichtbar ist, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Stufe 1 zeigt Lageplan, Preisband und Flächen, Stufe 2 Adresse, Fotos und Unterlagen. Bis zum „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie nichts.
  6. Vorlauf-Zusage und Prüfung. Per Kontrollkästchen erklären Sie, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Mit dem Grundbuchauszug weisen Sie Ihr Eigentum nach. Beim „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand das Haus frei.
  7. Freigeben und besichtigen. Treffer gehen per E-Mail an Mitglieder, deren Mandat passt; deren Anfragen entscheiden Sie einzeln, nach Nummer, Stufe und Nachweis. Besichtigt wird erst nach Freigabe, und dort zeigen Sie den Energieausweis spätestens vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Angebotsrunde. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Beurkunden, zahlen, übergeben. Den Vertragsentwurf erhalten Sie vom Notar vor dem Termin; lesen Sie Übergabetag, Haftung und Grundsteuer genau. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für Vormerkung, Löschung und Vorkaufsrecht, dann zahlt der Käufer. Übergeben wird mit Protokoll, Schlüsseln und abgelesenen Zählern.

Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen

Diese Unterlagen sehen bei Unterhand nur Mitglieder mit Freigabe, jede Seite mit Wasserzeichen.

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
  • Flurkarte und Lageplan
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Wohnflächenberechnung
  • Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
  • Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Wenn das Haus vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist

Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg

Ihr Anlass entscheidet, wie viel Zeit Sie haben und wem Sie freigeben.

Umzug

Ziehen Sie beruflich oder privat weg, zählt der Stichtag. Die Angebotsrunde hat eine Frist, die Sie wählen; Anfragen und Gebote entscheiden Sie aus der Ferne, und was Mitglieder gesehen haben, zeigt das Protokoll.

Das Haus ist zu groß geworden

Wer im Alter in eine Wohnung zieht, will Fremde im Haus vermeiden, solange er noch darin lebt. Geben Sie nur auf Einladung oder einzeln auf Anfrage frei, vergeben Sie wenige Termine, und legen Sie den Auszug in den Kaufvertrag. Kinder oder Vertraute können die Resonanz selbst prüfen, ohne Konto.

Vermietung beenden

Ein vermietetes Haus verkaufen Sie mit Mieter: Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB), und der Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Geben Sie nur Mitgliedern frei, die vermietet kaufen wollen; Besichtigungen stimmen Sie mit dem Mieter ab.

Erst verkaufen, dann kaufen

Wer verkauft, um woanders zu kaufen, braucht beide Termine in der richtigen Reihenfolge. Bei Unterhand legen Sie Ihr Haus als Objekt an und können als Mitglied zugleich ein Mandat für das Neue hinterlegen; die Übergabe vereinbaren Sie so, dass Sie nicht doppelt finanzieren.

Vier Einwände von Eigentümern

„Ein Haus muss man doch zeigen.“

Zeigen ja, aber nur denen, die kaufen können. Wie viele das für Ihren Ort und Preis sind, sagt die Resonanz, ohne Konto. Nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung endet die Vorlauf-Zusage, und Ihr Haus hat bis dahin keinen öffentlichen Zähler.

„Was, wenn der Preis zu niedrig ist?“

Ein Mindestgebot schützt Sie: Darunter nimmt die Angebotsrunde nichts an. Und weil kein Gebot bindet, verkaufen Sie nur, wenn ein Betrag Sie überzeugt.

„Wir wohnen noch hier.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.

„Das macht doch ein Makler.“

Dann nutzt er sein Wissen und Unterhand für den Weg: Als Professional stellt er Ihr Haus ein, und nur Freigegebene sehen Adresse und Fotos.

Unter der Hand, mit Protokoll

Bei Unterhand sucht niemand anonym. Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen, und es sieht Ihr Haus zuerst nur als Lageplan mit Preisband und Flächen, ohne Straße, ohne Foto, ohne Ihren Namen.

Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Den Preis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, keine Auktion. Eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen.

Nachfrage in Zweibrücken

Geprüfte Mandate für Häuser in Zweibrücken
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Zweibrücken
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie in Zweibrücken drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Zweibrücken und die Nachbarorte

Käufer suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarorte mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Zweibrücken–33.17848,0 %5,18 € je m²
Althornbach4,8 km64080,8 %4,53 € je m²
Contwig5,4 km4.30368,7 %5,16 € je m²
Hornbach7,0 km1.38168,4 %5,27 € je m²
Großbundenbach7,2 km32875,5 %4,17 € je m²
Battweiler7,7 km62581,5 %4,69 € je m²
Blieskastel8,3 km19.93573,1 %5,66 € je m²
Homburg8,9 km43.41250,5 %6,61 € je m²
Käshofen9,3 km61176,4 %5,63 € je m²

Fragen von Eigentümern in Zweibrücken

Kann ich in Zweibrücken verkaufen, ohne dass es jemand mitbekommt?

Indem Sie das Haus nur geprüften Mitgliedern zeigen, und zuerst ohne Adresse. Bei Unterhand gibt es kein öffentliches Exemplar Ihrer Fotos und keinen Zähler; spätestens beim Notar und bei der Übergabe erfährt die Nachbarschaft es trotzdem, aber erst dann.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

Der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes sagt (§ 448 Abs. 2 BGB): Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung und die 5,0 % Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz, im Beispiel 20.000 €. Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld und Grundbuchausdruck.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bei einem Haus mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel den Bedarfsausweis, außer es erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG); sonst wählen Sie. Vorgelegt wird er spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Zwischen 1950 und 1979 gebaut sind in Zweibrücken 47,0 % der Gebäude mit Wohnraum.

Was ist mein Haus in Zweibrücken wert?

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der in Zweibrücken zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 82,3 % der Gebäude mit Wohnraum in Zweibrücken sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, in Rheinland-Pfalz 86,8 %.

Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?

Ja. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Ihr Mieter bleibt, sein Vertrag gilt weiter, die Kaution geht mit (§ 566a BGB). Wer kauft, um zu vermieten, rechnet mit der Miete; in Zweibrücken lag sie beim Zensus bei 5,18 € je m² nettokalt.

Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend: Vertrag und Vollzug übernimmt der Notar. Mit Makler gilt beim Einfamilienhaus und privatem Käufer, dass beide Seiten gleich viel Provision zahlen (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine an.

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.

Sind Häuser in Zweibrücken eher alt oder neu?

Bis 1949 gebaut sind in Zweibrücken 29,1 % der Gebäude mit Wohnraum, ab 2000 8,7 %, aus den Jahren 1950 bis 1979 47,0 %. Käufer lesen das Baujahr Ihres Hauses vor diesem Hintergrund und fragen nach den Belegen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Adresse.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.