Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung in Verden (Aller) diskret verkaufen, an Käufer mit geprüftem Ausweis

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse, Fotos, Protokolle nur mit Ihrer Freigabe
  • Verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Die Mieter sollen es nicht im Internet lesen
Fotos sieht nur, wem Sie freigeben, jedes mit dessen Mitgliedsnummer. Den Mieter informieren Sie selbst.
Die Eigentümerversammlung geht das nichts an
Wer die Adresse sieht, steht in Ihrem Protokoll. Ohne Freigabe weiß niemand, um welches Haus es geht.
Nur Käufer, die finanzieren können
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Die Unterlagen der Gemeinschaft sind vertraulich
Was Sie aus der Gemeinschaft hochladen, ist mit Mitgliedsnummer gezeichnet und protokolliert.

Ihre Wohnung, Ihre Freigabe.

Erst die Käufer kennen, dann die Etage nennen.

Eigentumswohnung in Verden (Aller)Beispielansicht

Verden (Aller), Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Verden (Aller) eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.

Eine Eigentumswohnung in Verden (Aller) verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen von 5,0 % zahlt in der Regel der Käufer.

Verden (Aller): Wohnungen, Mieten, Eigentümer

Der Zensus 2022 zählt in Verden (Aller) 14.301 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. 46,6 % davon liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %. Verden (Aller) hat 27.273 Einwohner, 380 je km².

Karte: Verden (Aller) und die Nachbargemeinden Blender, Langwedel (Verden), Kirchlinteln, Hilgermissen, Dörverden; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Verden (Aller) und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Kleine Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen in Verden (Aller) 10,1 % aus, bundesweit 14,4 %. Der Bestand ist eher geräumig; Käufer, die selbst einziehen, fragen nach Grundriss, Balkon, Stellplatz und Keller.

44,6 % der bewohnten Wohnungen in Verden (Aller) bewohnen ihre Eigentümer, in Niedersachsen 51,1 %. Mehr Eigentumswohnungen als im Land sind vermietet; ein Verkauf mit Mieter ist hier häufiger als im Land, und der Mietvertrag geht auf den Käufer über.

Die Nettokaltmiete lag in Verden (Aller) bei 6,50 € je m², unter dem Landeswert von 6,56 €. Für eine vermietete Wohnung heißt das: Anleger rechnen knapper, und eine niedrige Miete im Vertrag nennen Sie besser selbst, als dass sie im Protokoll auftaucht.

42,3 % der Gebäude mit Wohnraum in Verden (Aller) entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Wohnanlagen dieser Jahrzehnte stehen vor Arbeiten an Fassade, Fenstern und Leitungen; was die Gemeinschaft dazu beschlossen hat, steht in den Protokollen.

83,1 % der Gebäude in Verden (Aller) heizen mit Gas, 9,8 % mit Öl. Ob in Ihrem Haus ein Austausch der Anlage ansteht und wie er bezahlt wird, entscheidet die Gemeinschaft; Käufer fragen danach, bevor sie bieten.

Leer standen beim Zensus 4,2 % der Wohnungen in Verden (Aller), in Niedersachsen 4,0 %. Steht Ihre Wohnung leer, laufen Hausgeld und Grundsteuer trotzdem weiter; das spricht für eine Frist, die Sie selbst setzen.

Verden (Aller) liegt 36,5 km Luftlinie von Bremen. Für Pendler und für Anleger, die in der Nähe einer Großstadt kaufen, ist das die erste Angabe; die zweite ist der Vergleich mit Blender.

Wohnungsbestand in Verden (Aller), Zensus 2022

KennzahlVerden (Aller)Landkreis VerdenNiedersachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)27.273138.8958.000.82683.467.117
Wohnungen14.30166.3354.115.88743.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen1.2614.214301.5263.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen46,6 %30,6 %42,8 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen10,1 %7,2 %10,5 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191912,5 %10,9 %10,7 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197942,3 %38,0 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199919,6 %25,2 %23,1 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200016,8 %18,9 %17,9 %16,5 %
Fernwärme3,5 %4,2 %4,7 %6,6 %
Heizung mit Gas83,1 %68,9 %71,0 %53,9 %
Eigentümerquote44,6 %59,5 %51,1 %44,3 %
Leerstand4,2 %3,5 %4,0 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,50 €6,56 €6,56 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Verwalter, Rücklage, Beschlüsse

Wer zustimmen muss

Viele Teilungserklärungen verlangen für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 Abs. 1 WEG). Fehlt sie, ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG); der Notar holt sie deshalb ein, mit beglaubigter Unterschrift und dem Nachweis, dass der Verwalter bestellt ist. Die Gemeinschaft kann die Beschränkung durch Beschluss aufheben (§ 12 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Geld der Gemeinschaft

Die Rücklage der Gemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) verkaufen Sie mit, ohne dass sie Ihnen gehört (§ 9a Abs. 3 WEG). Eine hohe Rücklage senkt das Risiko einer Sonderumlage, eine niedrige erhöht es; der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) nennt den Stand.

Das Hausgeld setzt die Versammlung mit dem Wirtschaftsplan fest (§ 28 Abs. 1 WEG), nach Ablauf des Jahres beschließt sie über Nachschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, ab dem der Käufer zahlt; gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers Wohnungseigentümer.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschlüsse und Protokolle

Käufer lesen die Niederschriften der Eigentümerversammlungen (§ 24 Abs. 6 WEG) und die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG). Darin steht, was beschlossen und was nur besprochen wurde: Dach, Fassade, Aufzug, Heizung, Sonderumlagen. Fordern Sie die Unterlagen der letzten drei Jahre früh an; als Eigentümer haben Sie das Recht auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Mit Mieter oder ohne

Ein Mieter in der Wohnung ändert den Käuferkreis, nicht den Verkauf. Die Regeln dazu, mit Fundstelle (§§ 566, 573, 577, 577a BGB).

Vermietet verkaufen

Eine vermietete Wohnung kaufen Anleger nach Miete, Hausgeld und Zustand. Der Vertrag geht über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution auch (§ 566a BGB); mit der Mindeststufe Investor geben Sie gezielt Mitgliedern frei, die vermietet kaufen.

Leer oder bald leer

Steht die Wohnung leer, zeigen Sie sie leichter, zahlen aber jeden Monat Hausgeld. Eine Angebotsrunde mit Frist begrenzt diese Zeit. Wird sie erst frei, nennen Sie auf Stufe 1 den Tag, ab dem sie es ist.

Der Mieter als Käufer

Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).

Kündigungssperre nach Umwandlung

Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter umgewandelt, kann sich der Käufer frühestens drei Jahre nach dem Kauf auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB); in Gebieten, die das Land per Verordnung bestimmt, bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB). Das senkt den Kreis der Käufer, die einziehen wollen.

Kosten für beide Seiten, in Euro

Für das Rechenbeispiel nehmen wir 280.000 € an. Daraus ergibt sich nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) eine volle Gebühr von 585 €; in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Eine Bewertung Ihrer Wohnung ist das nicht.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Neben dem Kaufpreis braucht der Käufer im Beispiel mindestens 15.755 €, also 5,6 %, allein für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung; Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Ein Anleger rechnet diese Summe in seine Rendite ein.

Ihre Kosten bleiben überschaubar: Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, Löschung der Grundschuld, Einzelobjekt, gegebenenfalls die Beglaubigung der Zustimmung. Keine Provision. Fragen Sie Ihre Bank früh nach der Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Zinsbindung noch läuft.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €9.000 €1.224 €10.224 €5,7 %
280.000 €14.000 €1.755 €15.755 €5,6 %
420.000 €21.000 €2.505 €23.505 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Steuer auf den Gewinn

Ist die Wohnung vermietet und der Kauf jünger als zehn Jahre, versteuern Sie den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG); die Abschreibungen, die Sie abgesetzt haben, mindern dabei die Anschaffungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Ein Verkauf nach Ablauf der Frist bleibt ohne diese Steuer.

Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen ablösen

Der Verkauf gibt Ihnen ein Kündigungsrecht für ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung (§ 490 Abs. 2 BGB). Dafür ersetzen Sie der Bank ihren Schaden. Wie hoch er ist, hängt von Restlaufzeit und Zinsen ab; fragen Sie, bevor Sie ein Preisband nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Zwei Steuern hängen am Verkauf: Die Grundsteuer zahlt für das laufende Jahr, wer am Jahresanfang Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also Sie; die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Niedersachsen, im Beispiel 14.000 €, zahlt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer, gesetzlich schulden sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was beim Wohnungsverkauf gilt

Oben der Steuersatz in Niedersachsen, darunter, was überall gilt.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013)
Formnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkungsteht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Unterlagen der VerwaltungRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertraggeht mit Kaution auf den Käufer über§§ 566, 566a BGB
Mieter kauftnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Energieausweisfür das Gebäude; spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelkein Schutz durch Haftungsausschluss bei Arglist§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht in Verden (Aller)

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Verden (Aller). Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Verden (Aller) nicht: Die Verordnung des Landes nennt Verden (Aller) nicht.Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Verden (Aller) nicht: Die Verordnung des Landes nennt Verden (Aller) nicht.Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Verden (Aller) nicht: Die Verordnung des Landes nennt Verden (Aller) nicht.Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Verden (Aller) nicht: Die Verordnung des Landes nennt Verden (Aller) nicht.Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 250 BauGB: Verordnung vom 27. November 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 91), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Verden (Aller) nicht: Die Verordnung des Landes nennt Verden (Aller) nicht.Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB: Verordnung vom 8. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 59), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom Verwalter bis zum Notar

Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.

  1. Den Rahmen setzen. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie vermietet verkaufen oder warten, bis die Wohnung frei ist, und bis wann der Verkauf stehen soll. Ist es noch zu früh, tragen Sie die Wohnung ohne Objekt ins Stille Register ein: mit Konto, ohne Zahlung, mit höchstens einer Nachricht je Woche zur Resonanz.
  2. Die Gemeinschaft fragen. Schreiben Sie dem Verwalter, welche Unterlagen Sie brauchen, und fragen Sie nach beschlossenen Sonderumlagen und offenen Maßnahmen. Einsicht verlangen können Sie jederzeit (§ 18 Abs. 4 WEG); ob er dem Verkauf zustimmen muss, steht in der Teilungserklärung (§ 12 WEG).
  3. Preisband festlegen. Für Wohnungen veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht Vergleichswerte je m², oft nach Baujahr und Lage. Eine belastbare Zahl gibt ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Unterhand bewertet nicht; das Preisband legen Sie fest.
  4. Nachfrage zählen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Beschreiben und freigeben. Trennen Sie beim Anlegen: Fläche, Zimmer, Hausgeld und Preisband für alle Mitglieder, Adresse, Etage, Fotos und Protokolle nur für Freigegebene. Modus und Mindeststufe legen fest, wer anfragen darf.
  6. Vorlauf-Zusage. Sie erklären per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand frei.
  7. Termine mit dem Mieter abstimmen. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte ohne Namen. Freigegebene Mitglieder lesen die Protokolle der Gemeinschaft, bevor sie die Wohnung sehen; das spart Termine. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Verdeckte Gebote, keine Auktion, kein Überbieten: Bis zu Ihrer Frist bieten Mitglieder mit Freigabe. Danach liegen die Beträge vor Ihnen, und kein Gebot verpflichtet Sie zu irgendetwas.
  9. Notar, Verwalter, Übergabe. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; die Kosten trägt nach dem Gesetz er (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit dauert es in der Regel einige Wochen, weil die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschung vorliegen müssen. Dann übergeben Sie mit Protokoll und Zählerständen.

Unterlagen für den Wohnungsverkauf

Die Unterlagen der Gemeinschaft erhalten Sie beim Verwalter; sichtbar werden sie bei Unterhand nur mit Ihrer Freigabe.

Grundbuch und Teilung

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, nicht älter als drei Monate
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
  • Nachweis der Sondernutzungsrechte: Stellplatz, Keller, Garten, Dachboden
  • Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht des Verwalters
  • Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung

Wenn die Wohnung vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Nachweis der Kaution
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Vier Einwände von Wohnungseigentümern

„Mein Mieter soll keine Unruhe bekommen.“

Fragen Sie ihn zuerst, ob er kaufen möchte. Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ sieht er die Wohnung als Einziger; will er nicht, öffnen Sie für Anleger, und sein Vertrag geht über (§ 566 BGB).

„Wohnungen verkauft man doch online.“

Ob es Käufer gibt, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung; danach entscheiden Sie frei, und niemand hat mitgezählt, wie lange die Wohnung zu haben war.

„Die Gemeinschaft hat Probleme.“

Eine beschlossene Sonderumlage gehört in die Unterlagen und in den Vertrag. Wer kauft, weiß dann, worauf er bietet; gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist, im Vertrag verteilen Sie die Last.

„Das macht mein Makler.“

Gut so: Mit Professional stellt er die Wohnung bei Unterhand ein. An seiner Arbeit ändert sich wenig, an der Öffentlichkeit viel.

Eine Wohnung verkaufen, ohne dass das Haus es merkt

Eine Wohnung auf einem Portal zeigt Fotos vom Wohnzimmer, oft vom Mieter, und eine Adresse, die jeder Nachbar erkennt. Unterhand beginnt anders: Mitglied wird nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis zeigt, und Ihre Wohnung sieht ein Mitglied zuerst ohne Adresse, Etage und Fotos.

Was über Stufe 1 hinausgeht, gibt es nur mit Ihrer Freigabe, je Mitglied und widerruflich. Jede Seite der Protokolle und jedes Foto trägt die Nummer dessen, der es öffnet.

Am Ende steht eine Liste von Geboten, die nur Sie lesen, und keine öffentliche Zahl, wie lange es gedauert hat. Bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung bieten Sie die Wohnung nur hier an; das erklären Sie beim Anlegen.

Käufer für Wohnungen in Verden (Aller)

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen in Verden (Aller)
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen in Verden (Aller)
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst, wenn sie drei erreicht. Für Ihre Wohnung zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne KontoWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Wohnungen in der Umgebung

Mieten und Eigentümerquote ändern sich über Grenzen hinweg. Die Tabelle stellt die Nachbarorte nebeneinander.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Verden (Aller)–27.27344,6 %6,50 € je m²
Blender6,8 km2.81766,3 %5,79 € je m²
Langwedel (Verden)7,8 km14.68966,3 %6,31 € je m²
Kirchlinteln8,4 km10.08968,1 %5,75 € je m²
Hilgermissen10,7 km2.01869,0 %4,57 € je m²
Dörverden10,8 km8.58465,1 %5,21 € je m²

Fragen von Wohnungseigentümern in Verden (Aller)

Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

Das hängt an Ihrer Teilungserklärung (§ 12 Abs. 1 WEG). Viele verlangen sie, manche Gemeinschaften haben die Beschränkung per Beschluss aufgehoben (§ 12 Abs. 4 WEG). Fragen Sie den Verwalter früh; ohne erforderliche Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam.

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Alles, was zeigt, wie es um das Haus steht: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnung, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen, Energieausweis. Bei Unterhand sehen sie nur Freigegebene.

Wer zahlt das Hausgeld im Monat des Verkaufs?

Gegenüber der Gemeinschaft zahlen Sie, bis der Käufer im Grundbuch steht. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, üblich ist die Übergabe, ab dem der Käufer Ihnen das Hausgeld erstattet, und wer Nachschüsse aus der Jahresabrechnung trägt (§ 28 Abs. 2 WEG).

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Auf einen Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben, ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung ist deshalb die Zehnjahresfrist entscheidend.

Gibt es einen Energieausweis nur für meine Wohnung?

Der Energieausweis gilt für das ganze Haus und wird über den Verwalter beschafft. Vorgelegt wird er spätestens bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag (§ 80 Abs. 4 GModG). Fehlt er, beschließt die Gemeinschaft über die Beauftragung.

Was ist meine Wohnung in Verden (Aller) wert?

Unterhand bewertet nicht. Vergleichswerte für Wohnungseigentum veröffentlicht der Gutachterausschuss, der in Verden (Aller) zuständig ist, im Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Einordnen hilft auch der Bestand: 10,1 % der Wohnungen in Verden (Aller) haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %.

Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend. Wer doch einen beauftragt: Bei Wohnungen zahlen Verkäufer und Käufer, der Verbraucher ist, gleich viel (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine Provision an.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Rechnen Sie Zeit für die Unterlagen der Gemeinschaft ein, dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil die Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung vorliegen müssen.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Verkaufe ich besser vermietet oder frei?

Das hängt an Ihren Käufern. Frei spricht Selbstnutzer an, vermietet Anleger. Ihr Eigentum bewohnen in Verden (Aller) 44,6 % der Haushalte, in Niedersachsen 51,1 %; wo die Quote niedrig ist, kaufen oft Anleger. Kündigen, um frei zu verkaufen, erlaubt das Mietrecht nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013). Niedersachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Niedersachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Etage.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.