Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung in Springe verkaufen, ohne dass das Haus davon erfährt

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Ihre Wohnung sehen nur geprüfte Mitglieder
  • Adresse, Fotos, Protokolle nur mit Ihrer Freigabe
  • Verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Mein Mieter soll es von mir erfahren
Die Wohnung steht auf keinem Portal. Was Mitglieder sehen, nennt weder Straße noch Etage.
Die Eigentümerversammlung geht das nichts an
Auf Stufe 1 ist die Wohnung nicht zu finden: Lageplan ohne Straßennamen, Preisband, Fläche, Zimmer.
Ernsthafte Käufer, keine Neugier
Mit der Nachweispflicht sieht die Wohnung nur, wer einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis vorgelegt hat.
Teilungserklärung und Hausgeld nur für Ernsthafte
Was Sie aus der Gemeinschaft hochladen, ist mit Mitgliedsnummer gezeichnet und protokolliert.

Ihre Wohnung, Ihre Freigabe.

Ihre Mieter, Ihre Nachbarn, Ihre Gemeinschaft: Wer davon erfährt, entscheiden Sie.

Wohnung in SpringeBeispielansicht

Springe, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Springe eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.

Eine Eigentumswohnung in Springe verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen von 5,0 % zahlt in der Regel der Käufer.

Springe: Wohnungen, Mieten, Eigentümer

Der Zensus 2022 zählt in Springe 14.834 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. 39,8 % davon liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %. Springe hat 28.851 Einwohner, 180 je km².

Karte: Springe und die Nachbargemeinden Wennigsen (Deister), Elze, Pattensen, Coppenbrügge, Bad Münder am Deister, Nordstemmen, Ronnenberg, Hemmingen (Hannover), Salzhemmendorf, Barsinghausen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Springe und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Nur 7,9 % der Wohnungen in Springe haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %. Größere Wohnungen kaufen häufig Selbstnutzer; für sie zählen Etage, Aufzug, Sondernutzungsrechte und die Pläne der Gemeinschaft.

Mit 57,1 % wohnen in Springe mehr Haushalte im Eigentum als im Land (51,1 %). Für Ihren Verkauf heißt das: Viele Interessenten wollen einziehen, und ein Mietvertrag ändert, wer bietet.

Mit 5,91 € je m² lag die Nettokaltmiete in Springe beim Zensus nicht über dem Wert in Niedersachsen von 6,56 €. Selbstnutzer vergleichen den Kaufpreis mit ihrer Miete, Anleger mit dieser Zahl.

Mit 48,5 % Gebäuden aus den Jahren 1950 bis 1979 liegt der Anteil in Springe über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer fragen bei Wohnungen dieser Zeit nach Strangsanierung, Dämmung und Aufzug, also nach der Gemeinschaft und ihrer Rücklage.

65,6 % der Gebäude in Springe heizen mit Gas, 21,5 % mit Öl. Ob in Ihrem Haus ein Austausch der Anlage ansteht und wie er bezahlt wird, entscheidet die Gemeinschaft; Käufer fragen danach, bevor sie bieten.

Leer standen beim Zensus 4,9 % der Wohnungen in Springe, in Niedersachsen 4,0 %. Steht Ihre Wohnung leer, laufen Hausgeld und Grundsteuer trotzdem weiter; das spricht für eine Frist, die Sie selbst setzen.

Die nächste Großstadt ist Hannover, 22,9 km entfernt. Ein Mandat bei Unterhand kann den Umkreis nennen statt einen Ort; Ihre Wohnung erreicht so auch Suchende, die in Hannover anfangen.

Wohnungen in Springe

KennzahlSpringeRegion HannoverNiedersachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)28.8511.141.1288.000.82683.467.117
Wohnungen14.834610.5244.115.88743.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen1.09352.854301.5263.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen39,8 %65,5 %42,8 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen7,9 %14,0 %10,5 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191914,0 %8,2 %10,7 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197948,5 %44,7 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199917,6 %22,4 %23,1 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200012,4 %16,1 %17,9 %16,5 %
Fernwärme3,0 %5,9 %4,7 %6,6 %
Heizung mit Gas65,6 %74,7 %71,0 %53,9 %
Eigentümerquote57,1 %37,8 %51,1 %44,3 %
Leerstand4,9 %3,5 %4,0 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,91 €7,21 €6,56 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Teilungserklärung, Hausgeld, Protokolle

Teilungserklärung und Zustimmung des Verwalters

Ob Sie eine Zustimmung brauchen, steht im Wohnungsgrundbuch und in der Teilungserklärung (§ 12 WEG). Wenn ja, erteilt sie in der Regel der Verwalter, und ohne sie wird der Kaufvertrag nicht wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Rechnen Sie dafür Zeit ein; der Notar fordert sie nach der Beurkundung an.

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Erhaltungsrücklage und Hausgeld

Die Gemeinschaft sammelt eine Erhaltungsrücklage an (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und geht beim Verkauf nicht an Sie zurück (§ 9a Abs. 3 WEG). Wie viel darin liegt, steht im Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Das Hausgeld setzt die Versammlung mit dem Wirtschaftsplan fest (§ 28 Abs. 1 WEG), nach Ablauf des Jahres beschließt sie über Nachschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, ab dem der Käufer zahlt; gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers Wohnungseigentümer.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Was die Versammlung beschlossen hat

Käufer lesen die Niederschriften der Eigentümerversammlungen (§ 24 Abs. 6 WEG) und die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG). Darin steht, was beschlossen und was nur besprochen wurde: Dach, Fassade, Aufzug, Heizung, Sonderumlagen. Fordern Sie die Unterlagen der letzten drei Jahre früh an; als Eigentümer haben Sie das Recht auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Mit Mieter oder ohne

Vermietet oder frei: Das ist die erste Angabe auf Stufe 1, und sie entscheidet, wer bietet. Wegen eines Verkaufs allein können Sie einem Mieter nicht kündigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Mit laufendem Mietvertrag

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).

Leer oder bald leer

Eine freie Wohnung spricht Käufer an, die selbst einziehen. Kündigen, um frei zu verkaufen, können Sie einem Mieter nicht: Die bessere Verwertung durch Verkauf zählt nur in engen Grenzen, und nie im Zusammenhang mit einer Umwandlung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Zieht er von sich aus, ist das etwas anderes.

Ihr Mieter will kaufen

Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).

Umgewandelte Wohnung

Ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei einer nach dem Einzug des Mieters umgewandelten Wohnung gilt dafür eine Sperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Sagen Sie Käufern, wann umgewandelt wurde.

Was der Wohnungsverkauf kostet

Beispiel: eine Eigentumswohnung in Springe zu 280.000 €, mit Grundschuld, Teilungserklärung mit Zustimmung des Verwalters. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG): Eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 585 €, die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 15.755 € zahlt der Käufer zusätzlich, 5,6 % des Preises, für Steuer, Beurkundung und Umschreibung. Wer die Wohnung finanziert, bringt diesen Betrag in der Regel aus eigenem Geld auf, und das begrenzt sein Gebot.

Sie tragen Grundbuchauszug, Löschung der Grundschuld und das Einzelobjekt; wer die Zustimmung des Verwalters bezahlt, regelt der Vertrag, und manche Verwalter berechnen dafür eine Gebühr nach ihrem Verwaltervertrag. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Läuft Ihr Darlehen noch fest, kommt die Vorfälligkeitsentschädigung dazu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €9.000 €1.224 €10.224 €5,7 %
280.000 €14.000 €1.755 €15.755 €5,6 %
420.000 €21.000 €2.505 €23.505 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Finanzamt, Bank und Gemeinde beim Wohnungsverkauf

Vermietet oder selbst bewohnt

Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist ein Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie die Wohnung selbst bewohnt, ausschließlich seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt er frei. Bei einer vermieteten Wohnung greift diese Ausnahme nicht.

Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn die Bank noch im Grundbuch steht

Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Die Grundsteuer für das Verkaufsjahr setzt die Gemeinde nach den Verhältnissen zum Jahresbeginn fest (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Bescheid bleibt bei Ihnen. Den Anteil ab Übergabe erstattet der Käufer, wenn der Kaufvertrag es so regelt. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen von 5,0 % schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu.

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Oben der Steuersatz in Niedersachsen, darunter, was überall gilt.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013)
Formnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkungnötig, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht; ohne sie bleibt der Vertrag unwirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Unterlagen der Verwaltungjeder Eigentümer kann sie verlangen; die Beschluss-Sammlung auch ein von ihm ermächtigter Dritter§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mieter in der Wohnungbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Mieter kauftnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlungdrei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweisfür das Gebäude; spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht in Springe

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Springe. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Springe nicht: Die Verordnung des Landes nennt Springe nicht.Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Springe nicht: Die Verordnung des Landes nennt Springe nicht.Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Springe nicht: Die Verordnung des Landes nennt Springe nicht.Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Springe nicht: Die Verordnung des Landes nennt Springe nicht.Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 250 BauGB: Verordnung vom 27. November 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 91), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Springe nicht: Die Verordnung des Landes nennt Springe nicht.Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB: Verordnung vom 8. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 59), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

So läuft der Verkauf Ihrer Wohnung

Erst Unterlagen und Mieter, dann Käufer, dann Notar und Verwalter. Öffentlich wird nichts.

  1. Ziel und Zeitpunkt klären. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie vermietet verkaufen oder warten, bis die Wohnung frei ist, und bis wann der Verkauf stehen soll. Ist es noch zu früh, tragen Sie die Wohnung ohne Objekt ins Stille Register ein: mit Konto, ohne Zahlung, mit höchstens einer Nachricht je Woche zur Resonanz.
  2. Den Ordner der Gemeinschaft holen. Schreiben Sie dem Verwalter, welche Unterlagen Sie brauchen, und fragen Sie nach beschlossenen Sonderumlagen und offenen Maßnahmen. Einsicht verlangen können Sie jederzeit (§ 18 Abs. 4 WEG); ob er dem Verkauf zustimmen muss, steht in der Teilungserklärung (§ 12 WEG).
  3. Den Preis finden. Den Wert ermittelt der Gutachterausschuss mit seinen Vergleichspreisen für Wohnungseigentum oder ein Sachverständiger; auf Antrag erstellt der Ausschuss ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Bei einer vermieteten Wohnung rechnen Käufer zusätzlich mit Miete, Hausgeld und Rücklage. Daraus wird Ihr Preisband auf Stufe 1.
  4. Nachfrage zählen. Objektart, Ort, Preis: Mehr braucht die Resonanz nicht, um die Mandate geprüfter Mitglieder zu zählen, die zu Ihrer Wohnung passen. Kein Konto, keine Zahlung, nichts von der Wohnung wird sichtbar.
  5. Beschreiben und freigeben. Ein Entwurf ist schnell angelegt und bleibt unsichtbar, bis Sie ihn zur Prüfung geben. Was auf Stufe 1 steht, findet niemand auf der Straße; was auf Stufe 2 steht, sieht nur, wen Sie auswählen.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Wohnungsgrundbuchauszug als Nachweis, Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen: ausschließlich über Unterhand, bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal. Dann „Zur Prüfung geben“ und 149 € netto zzgl. USt. zahlen; Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Freigeben. Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Etage, Fotos und Unterlagen. Besichtigt wird nur nach Freigabe, in vermieteten Wohnungen zu Terminen, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Den Energieausweis des Gebäudes zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Angebotsrunde. Die Angebotsrunde hat eine Frist und, wenn Sie wollen, ein Mindestgebot. Jedes Mitglied sieht nur sein eigenes Gebot; Sie sehen alle, mit Nummer und Stufe. Ist die Frist um, wählen Sie, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Beurkundung und Zustimmung. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um Vormerkung, Verwalterzustimmung und Löschung. Erst wenn sie vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Mit der Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen, und der Verwalter erfährt, wer ab wann Hausgeld zahlt.

Der Ordner einer Eigentumswohnung

Die Unterlagen der Gemeinschaft erhalten Sie beim Verwalter; sichtbar werden sie bei Unterhand nur mit Ihrer Freigabe.

Grundbuch und Teilung

  • aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung

Vom Verwalter

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht des Verwalters
  • Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung

Bei Vermietung

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • letzte Mieterhöhung und letzte Betriebskostenabrechnung an den Mieter
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt
  • Kontakt zur Bank für die Löschung der Grundschuld

Bedenken vor dem Wohnungsverkauf

„Der Mieter wohnt seit Jahren dort.“

Auf Stufe 1 steht weder Adresse noch Etage, und Fotos sieht nur, wem Sie freigeben. Besichtigungen bündeln Sie auf wenige Termine, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Sein Vertrag gilt unverändert weiter (§ 566 BGB).

„Auf einem Portal geht es schneller.“

Online ja, öffentlich nein. Geprüfte Mitglieder sehen Ihre Wohnung im Netzwerk; Nachbarn, Mieter und die Gemeinschaft sehen nichts. Wie viele suchen, zählt die Resonanz.

„In unserem Haus steht eine Sonderumlage an.“

Viele Gemeinschaften streiten, und Käufer wissen das. Entscheidend ist, dass sie es von Ihnen erfahren und nicht später; die Unterlagen sehen bei Unterhand nur Freigegebene, nummeriert und protokolliert.

„Ich habe schon einen Makler.“

Er kann Ihre Wohnung als Professional über Unterhand anbieten. Sein Auftrag bleibt, neu ist nur, dass Adresse und Fotos ausschließlich Freigegebene sehen.

So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand

Eine Eigentumswohnung findet man über Haus, Etage und Fotos. Genau das zeigt Stufe 1 nicht: Mitglieder sehen Bereich, Preisband, Fläche und Zimmer, und erst Ihre Freigabe öffnet den Rest.

Was über Stufe 1 hinausgeht, gibt es nur mit Ihrer Freigabe, je Mitglied und widerruflich. Jede Seite der Protokolle und jedes Foto trägt die Nummer dessen, der es öffnet.

Den Preis findet eine Angebotsrunde mit Frist; die Beträge sehen nur Sie, eine Auktion gibt es nicht. Unterhand zählt keine Tage am Markt, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen dafür zu, die Wohnung bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich über Unterhand anzubieten.

Nachfrage in Springe

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen in Springe
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen in Springe
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie in Springe drei erreicht, vorher keine. Was zu Ihrer Wohnung passt, zählt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Springe

Wer eine Wohnung in Springe sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarorte mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Springe–28.85157,1 %5,91 € je m²
Wennigsen (Deister)7,7 km14.21658,6 %6,01 € je m²
Elze10,5 km8.77756,5 %4,99 € je m²
Pattensen11,0 km14.69963,4 %6,32 € je m²
Coppenbrügge12,0 km6.93168,6 %4,36 € je m²
Bad Münder am Deister12,4 km17.41759,5 %5,22 € je m²
Nordstemmen12,6 km11.80063,1 %5,34 € je m²
Ronnenberg12,9 km23.80749,4 %6,58 € je m²
Hemmingen (Hannover)13,6 km18.81557,7 %6,68 € je m²
Salzhemmendorf14,3 km9.09667,0 %4,38 € je m²
Barsinghausen17,1 km33.83354,4 %6,09 € je m²

Fragen von Wohnungseigentümern in Springe

Kann ich meine Wohnung verkaufen, ohne dass Mieter und Nachbarn es online lesen?

Über Unterhand steht die Wohnung auf keinem Portal. Mitglieder sehen Bereich, Preisband, Fläche und Zimmer, nicht Adresse, Etage oder Fotos. Ihrem Mieter sagen Sie es selbst, bevor die ersten Termine anstehen; sein Vertrag gilt weiter (§ 566 BGB).

Darf mein Mieter die Wohnung zuerst kaufen?

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er, wenn die Wohnung während seiner Mietzeit umgewandelt wurde und Sie zum ersten Mal danach verkaufen (§ 577 BGB). Wollen Sie ihm die Wohnung ohnehin zuerst zeigen, laden Sie ihn bei Unterhand als Einzigen ein.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Nur auf einen Gewinn innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, und nicht bei eigener Nutzung (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Vermieter rechnen dabei mit Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Niedersachsen, bei 280.000 € also 14.000 €. Ihnen bleiben Löschung und, je nach Vertrag, die Beglaubigung der Verwalterzustimmung.

Welchen Energieausweis brauche ich für eine Wohnung?

Den des Gebäudes; einen eigenen für die Wohnung gibt es nicht. Er liegt in der Regel beim Verwalter. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG).

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Rechnen Sie Zeit für die Unterlagen der Gemeinschaft ein, dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil die Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung vorliegen müssen.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Was steht auf Stufe 1?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Verkaufe ich besser vermietet oder frei?

Eine freie Wohnung erreicht Käufer, die einziehen wollen, eine vermietete die, die vermieten. Mit 57,1 % Eigentümerquote in Springe sehen Sie, welcher Kreis hier größer ist. Warten lohnt nur, wenn der Mieter ohnehin auszieht; eine Kündigung zu diesem Zweck trägt das Gesetz selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013). Niedersachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Niedersachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Etage.

Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung der Wohnung. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.