Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein geerbtes Haus in Schwabach verkaufen, in Ruhe und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Der Erbschein fehlt noch
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.

Haus in SchwabachBeispielansicht

Schwabach, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Sie, wenn das Elternhaus in Schwabach an Sie gefallen ist und die Familie entscheiden muss, was daraus wird.

Zum Verkauf brauchen die Erben einen Nachweis der Erbfolge und die Unterschrift aller. In Schwabach gehören 81,1 % der Gebäude mit Wohnraum zu den Häusern mit einer oder zwei Wohnungen; ein geerbtes Haus ist hier also in der Regel eines davon. Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %, üblicherweise vom Käufer getragen.

Schwabach in Zahlen, gelesen als Erbe

Auf 40,80 km² leben in Schwabach 40.702 Menschen. Bis 1979 entstanden hier 60,8 % der Gebäude mit Wohnraum, in Bayern 54,4 %; ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer.

Karte: Schwabach und die Nachbargemeinden Rednitzhembach, Kammerstein, Rohr (Roth), Büchenbach, Wendelstein, Nürnberg; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Schwabach und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

46,6 % der Gebäude in Schwabach stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer rechnen bei Häusern dieser Jahre mit Arbeiten an Dach, Fenstern und Heizung; was davon schon erledigt ist, belegen Rechnungen besser als jede Beschreibung.

Gas heizt in Schwabach nur 46,7 % der Gebäude, weniger als bundesweit (53,9 %); Öl kommt auf 39,3 %, Fernwärme auf 3,2 %. Steht im Keller des Erbhauses ein Öltank, fragen Käufer nach Alter, Prüfung und Füllstand. Vorzulegen ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).

Die Eigentümerquote liegt in Schwabach bei 49,4 %, in Bayern bei 49,3 %. Häuser wechseln hier oft innerhalb von Familien oder an Käufer aus der Nachbarschaft; umso mehr zählt, wer von Ihrem Verkauf erfährt.

Mit 3,1 % Leerstand liegt Schwabach unter dem Landeswert von 4,2 %. Steht das Erbhaus trotzdem leer, informieren Sie die Wohngebäudeversicherung und sorgen Sie für Frostschutz, bis verkauft ist.

Mit 7,11 € je m² liegt die Nettokaltmiete in Schwabach unter dem Landeswert von 8,74 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.

Die nächste Großstadt ist Nürnberg, 12,0 km Luftlinie. Wer dort arbeitet und hier kaufen will, nennt im Mandat bei Unterhand oft auch Rednitzhembach und Kammerstein; ein Erbhaus in Schwabach erreicht so Suchende aus der ganzen Gegend.

Für den Wert ist der Gutachterausschuss zuständig, der Schwabach betreut, nicht Unterhand. Er veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag ein Verkehrswertgutachten, auch für Erben und Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Schwabach im Vergleich

KennzahlSchwabachBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)40.70213.245.50383.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen8.1752.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum81,1 %84,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197946,6 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194914,2 %15,9 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200016,1 %19,8 %16,5 %
Heizung mit Gas46,7 %34,4 %53,9 %
Heizung mit Öl39,3 %36,7 %24,7 %
Eigentümerquote49,4 %49,3 %44,3 %
Leerstand3,1 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,11 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Neun Schritte vom Erbfall bis zum Kaufvertrag

Die Reihenfolge ist fest, die Geschwindigkeit bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.

  1. Testament finden und abgeben. Ein gefundenes Testament gehört unverzüglich zum Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB), dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Per Post genügt: Original, Sterbeurkunde, Liste der Erben mit Anschrift. Für die Eröffnung fallen 109 € an (GNotKG KV 12101); das Gericht benachrichtigt alle Erben.
  2. Ausschlagen, solange die Frist läuft. Ausschlagen können Sie binnen sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung erfahren haben; lebte der Erblasser zuletzt nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Danach gilt das Erbe als angenommen. Die Erklärung geben Sie persönlich beim Nachlassgericht ab oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch beim Amtsgericht Ihres Wohnorts (§ 344 Abs. 7 FamFG). Klären Sie vorher, ob der Nachlass überschuldet ist.
  3. Erbschein beantragen. Wer erbt, steht im Erbschein (§ 2353 BGB). Ihn beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, versichern die Angaben an Eides statt und legen die Urkunden der Familie vor. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift erspart den Erbschein gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO), ein handschriftliches nicht.
  4. Dem Finanzamt melden. Binnen drei Monaten ab Kenntnis melden Sie den Erwerb schriftlich dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Gehört ein Haus zum Nachlass, gilt das auch dann, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Zuständig ist das Finanzamt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers; in vielen Ländern bearbeiten nur einige Finanzämter Erbschaften.
  5. Grundbuch berichtigen. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht trägt Sie als Eigentümer ein. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet die Eintragung nichts (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für die Übertragung an den Käufer verlangt das Grundbuch Ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Als Eigentumsnachweis bei Unterhand dient der Grundbuchauszug.
  6. Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Über den Preis streiten Erben häufiger als über alles andere. Eine neutrale Zahl liefert ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses, das Erben und Pflichtteilsberechtigte beantragen können (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Liegt der Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, belegt das Gutachten auch dort den niedrigeren Wert (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Die Unterlagen zusammentragen. Zum Haus gehören Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Belege über Modernisierungen und, wenn vermietet, die Mietverträge. Den Energieausweis zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Wer das Haus sehen darf. Wer das Haus sieht, bestimmen Sie. Bei Unterhand stehen vor Ihrer Freigabe nur Lageplan, Preisband und Flächen; Adresse und Fotos geben Sie je Mitglied frei, Gebote kommen in einer Angebotsrunde mit Frist.
  9. Beim Notar unterschreiben und teilen. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar. In einer Erbengemeinschaft unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis gehört zunächst zum Nachlass (§ 2041 BGB) und wird in der Auseinandersetzung nach Abzug der Nachlassschulden nach den Erbquoten verteilt.

Fristen auf einen Blick

WasFristFundstelle
Gefundenes Testament abgebenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate§ 1944 BGB
Erwerb dem Finanzamt melden, mit Haus auch bei eröffnetem Testamentdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Erben gebührenfrei eintragen lassenbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkauf beim Verkauf eines Erbteilszwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheimszehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuerein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis zeigenbis zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für das Nachlassgericht

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, im Original beim Nachlassgericht
  • Ausweis oder Pass aller Antragsteller
  • Urkunden über Geburten, Ehen und Sterbefälle, aus denen sich die Erbfolge ergibt
  • Anschriftenliste der Erbengemeinschaft
  • Vollmachten der Miterben, die dem Erbscheinsantrag zustimmen
  • Aufstellung des Nachlasses mit Wert des Hauses und den Schulden des Erblassers

Für Käufer und Notar

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung
  • Energieausweis, Protokoll des Schornsteinfegers, Daten der Heizung
  • Lageplan aus dem Liegenschaftskataster, Grundrisse, Wohnfläche
  • Rechnungen über erneuerte Bauteile wie Dach, Fenster, Heizung und Leitungen
  • bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
  • steht das Haus auf fremdem Grund: Erbbaurechtsvertrag und Erbbauzins

Für die Erbengemeinschaft

  • die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
  • schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
  • notariell beglaubigte Vollmacht für Miterben, die nicht zum Termin kommen

Kosten für Erben und Käufer in Euro

Gerechnet für ein Haus in Schwabach zu 450.000 €, ohne Schulden im Nachlass. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Alle Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erteilung des Erbscheins1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210885 €Erben
eidesstattliche Versicherung beim Antrag1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300885 €Erben
Eröffnung durch das NachlassgerichtFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahrengebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragtvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagezuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)15.750 €Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notardoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufervolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 18.405 €, das sind 4,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren des Notars, Auslagen und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.

Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Über Unterhand fällt keine Provision an; einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €10.500 €1.905 €12.405 €4,1 %
450.000 €15.750 €2.655 €18.405 €4,1 %
700.000 €24.500 €3.765 €28.265 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses

Erbschaftsteuer

Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Einkommensteuer auf den Gewinn

Steuer auf den Gewinn verlangt das Finanzamt nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Sie als Erben zählt der Kauf durch den Erblasser: Liegt er mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn steuerfrei.

Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wann Grunderwerbsteuer anfällt

Der Erwerb durch Erbfall ist frei (§ 3 Nr. 2 GrEStG), ebenso, wenn ein Miterbe das Haus zur Teilung des Nachlasses übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Verkaufen Sie an einen Dritten, fallen in Bayern 3,5 % an, im Beispiel 15.750 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe

Die erste Zeile gilt nur in Bayern, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Verfügung über das Hausalle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das GrundbuchamtErbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag im Erbhausbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse bei Wiedervermietungnur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt§ 556d BGB
Energieausweisbei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkaufverteilen sich auf die Erben nach Quoten§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht in Schwabach

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Schwabach. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Schwabach, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Schwabach, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Schwabach, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Schwabach nicht: Die Verordnung des Landes nennt Schwabach nicht.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Schwabach, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Sie zu mehreren erben

In der Erbengemeinschaft gehört jedem alles, aber keinem allein. Verkaufen können die Erben nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB); notwendige Erhaltung, etwa ein geplatztes Rohr, darf jeder ohne die anderen veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Gemeinsam verkaufen

Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.

Ein Miterbe behält das Haus

Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.

Aussteigen mit dem Erbteil

Wer nicht warten will, verkauft seinen Erbteil, den Anteil am gesamten Nachlass (§ 2033 BGB), beim Notar. Die Miterben dürfen binnen zwei Monaten selbst eintreten (§ 2034 BGB); ein Bruchteil des Hauses allein lässt sich so nicht verkaufen.

Versteigerung beim Amtsgericht

Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Im ersten Termin gibt es keinen Zuschlag, wenn kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a ZVG); auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.

Was Erben uns sagen, und was wir antworten

„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“

Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.

„Über den Preis werden wir uns nie einig.“

In der Angebotsrunde geben Mitglieder bis zu einer festen Frist ein Gebot ab. Jeden Betrag sehen nur Sie, als Zahl mit Mitgliedsnummer, und Sie können ihn Ihren Geschwistern zeigen. Ein Gutachten und die Gebote zusammen ergeben eine Grundlage, über die man reden kann.

„Wir sind noch gar nicht so weit.“

Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.

Unterhand für Erben

Unterhand ist geschlossen: Wer Häuser sehen will, zahlt einen Beitrag und weist seine Identität nach. Auf Stufe 1 sieht er Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und Lageplan, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.

Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vorher prüft Unterhand Ihren Nachweis; steht noch der Erblasser im Grundbuch, lassen Sie es zuerst berichtigen.

Nachfrage in Schwabach

Geprüfte Mandate für Häuser in Schwabach
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Schwabach
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Schwabach steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Schwabach und die Nachbarorte

Käufer für ein Erbhaus suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarn mit gemeinsamer Grenze, mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Schwabach–40.70249,4 %7,11 € je m²
Rednitzhembach5,3 km6.92263,3 %7,06 € je m²
Kammerstein6,8 km3.04672,5 %6,13 € je m²
Rohr (Roth)6,9 km3.72474,5 %6,23 € je m²
Büchenbach7,7 km5.41965,6 %6,35 € je m²
Wendelstein10,8 km16.41062,5 %7,30 € je m²
Nürnberg12,0 km531.15928,3 %8,21 € je m²

Was Erben in Schwabach fragen

Wer darf ein geerbtes Haus in Schwabach verkaufen?

Alle Erben zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB), nachgewiesen durch Erbschein oder notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Gibt es einen Testamentsvollstrecker, verkauft er (§§ 2205, 2211 BGB).

Wo beantrage ich den Erbschein, und was kostet er?

Beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG), oder bei einem Notar. Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert an, für das Verfahren und für die eidesstattliche Versicherung (GNotKG KV 12210 und KV 23300). Bei einem Nachlass von 450.000 € ist eine volle Gebühr 885 €.

Muss ich mich vor dem Verkauf ins Grundbuch eintragen lassen?

Für die Übertragung an den Käufer nicht (§ 40 Abs. 1 GBO). Die Berichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall kostet nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1), danach im Beispiel 885 €. Der berichtigte Grundbuchauszug dient bei Unterhand zudem als Eigentumsnachweis.

Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Zuerst reden, mit einem Gutachten als Grundlage oder über eine Auszahlung. Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB) und die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); am Ende bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG).

Welche Kosten tragen die Erben, welche der Käufer?

Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Bayern, 3,5 %, schulden Käufer und Erben gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Auf die Erben entfallen Erbnachweis und Löschung alter Grundschulden.

Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Kann ich mit dem Verkauf beginnen, bevor der Erbschein da ist?

Vorbereiten ja: Wert klären, Unterlagen sammeln, sich mit den Miterben einigen, im Stillen Register die Nachfrage sehen. Unterschreiben können Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist, und ins Netzwerk geht das Haus erst mit diesem Nachweis.

Wie alt sind die Häuser, die in Schwabach vererbt werden?

Der Zensus 2022 zählt in Schwabach 46,6 % der Gebäude mit Wohnraum aus den Jahren 1950 bis 1979 und 14,2 % aus der Zeit bis 1949; ab 2000 gebaut sind 16,1 %. Für die Käufer zählen deshalb Heizung, Dach und Fenster; legen Sie Nachweise über Modernisierungen früh bereit.

Das geerbte Haus steht leer. Worauf sollten wir achten?

Melden Sie den Leerstand der Wohngebäudeversicherung, denn viele Verträge verlangen das, und sorgen Sie für Frostschutz: heizen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Jeder Miterbe darf allein veranlassen, was zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB). Beim Zensus standen in Schwabach 3,1 % der Wohnungen leer.

Wer trägt die laufenden Kosten des Erbhauses?

Alle Miterben nach Quoten (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB): Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Reparaturen. Wer vorlegt, kann bei der Auseinandersetzung Ausgleich verlangen; ein gemeinsames Konto für das Haus macht das einfacher.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.