Unterhand

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Ein geerbtes Haus in Riedstadt verkaufen, in Ruhe und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Das Nachlassgericht ist noch nicht so weit
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.

Haus in RiedstadtBeispielansicht

Riedstadt, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Sie, wenn das Elternhaus in Riedstadt an Sie gefallen ist und die Familie entscheiden muss, was daraus wird.

Erst die Erbfolge nachweisen, dann verkaufen: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift genügen, bei mehreren Erben unterschreiben alle. In Riedstadt stammen 53,0 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1979, für viele Erbhäuser ist deshalb ein Energieausweis früh zu klären. Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6,0 %.

Das Erbhaus im Bestand in Riedstadt

23.274 Einwohner, 73,73 km² Fläche: In Riedstadt gehören 87,9 % der Gebäude mit Wohnraum zu den Häusern mit einer oder zwei Wohnungen, das sind 5.492 Gebäude. Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen 39,7 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 36,3 %.

Karte: Riedstadt und die Nachbargemeinden Stockstadt am Rhein, Biebesheim am Rhein, Griesheim, Oppenheim, Ludwigshöhe, Groß-Gerau, Dienheim, Pfungstadt, Trebur, Gernsheim; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Riedstadt und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Die Nachkriegsjahrzehnte prägen den Bestand: 39,7 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, mehr als bundesweit (36,3 %). Viele Erbhäuser sind Bauten der ersten Eigentümergeneration, solide, aber mit Heizung, Dämmung und Fenstern aus einer anderen Zeit.

Geheizt wird überwiegend mit Gas: 57,6 % der Gebäude, mehr als im Bundesdurchschnitt von 53,9 %; mit Öl 24,0 %. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

60,7 % der bewohnten Wohnungen in Riedstadt bewohnen ihre Eigentümer, in Hessen 46,6 %, bundesweit 44,3 %. Hier ist Wohneigentum verbreitet; viele Käufer kennen die Gegend und kaufen, um selbst einzuziehen.

In Riedstadt wohnen 60,7 % der Haushalte im Eigentum, mehr als im Landkreis Groß-Gerau (47,5 %). Wer hier kauft, bleibt oft lange; Käufer fragen deshalb weniger nach der Rendite als nach Schule, Garten und Zustand.

Der Leerstand lag in Riedstadt beim Zensus bei 3,4 %, nicht über dem Wert in Hessen (3,8 %). Ein leeres Erbhaus ist hier die Ausnahme; wer vorbeikommt, bemerkt die zugezogenen Vorhänge, auch ohne Schild am Zaun.

Die Nettokaltmiete lag in Riedstadt bei 7,86 € je m², nicht über dem Wert in Hessen (8,21 €). Wer vermieten will, braucht in der Erbengemeinschaft für jede größere Entscheidung wieder alle; manche Erben verkaufen deshalb lieber.

Bis Darmstadt sind es 15,0 km Luftlinie, zum Nachbarort Stockstadt am Rhein 3,6 km. Käufer für ein Haus in Riedstadt kommen oft aus dem Umkreis: aus der Stadt, die mehr Platz sucht, oder aus dem Ort selbst.

Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Riedstadt zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Gebäude und Wohnungen in Riedstadt

KennzahlRiedstadtLandkreis Groß-GerauHessenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)23.274268.6146.278.59483.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen5.49246.5301.170.62516.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum87,9 %80,1 %81,1 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197939,7 %45,7 %43,4 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194913,3 %19,0 %23,0 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200022,1 %15,5 %13,7 %16,5 %
Heizung mit Gas57,6 %66,5 %51,0 %53,9 %
Heizung mit Öl24,0 %19,7 %32,0 %24,7 %
Eigentümerquote60,7 %47,5 %46,6 %44,3 %
Leerstand3,4 %3,3 %3,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,86 €8,29 €8,21 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

In dieser Reihenfolge verkaufen Erben

Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.

  1. Testament abliefern. Liegt ein handschriftliches Testament in der Schublade, darf es dort nicht bleiben: Das Gesetz verlangt die unverzügliche Ablieferung beim Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewöhnlich lebte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die Eröffnung kostet eine Festgebühr von 109 € (GNotKG KV 12101), danach erhalten alle Beteiligten eine Abschrift.
  2. Annehmen oder ausschlagen. Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen ab Kenntnis, sechs Monate, wenn der Erblasser zuletzt nur im Ausland wohnte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB). Wer nichts tut, hat angenommen. Ausschlagen können Sie nur persönlich beim Nachlassgericht oder mit notariell beglaubigter Erklärung (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht an Ihrem eigenen Wohnort nimmt sie ebenfalls entgegen (§ 344 Abs. 7 FamFG). Prüfen Sie vorher, ob Schulden auf dem Haus oder im Nachlass liegen.
  3. Nachweisen, wer erbt. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
  4. Erbschaftsteuer: die Meldung. Binnen drei Monaten ab Kenntnis melden Sie den Erwerb schriftlich dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Gehört ein Haus zum Nachlass, gilt das auch dann, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Zuständig ist das Finanzamt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers; in vielen Ländern bearbeiten nur einige Finanzämter Erbschaften.
  5. Die Erben ins Grundbuch. Solange der Erblasser im Grundbuch steht, ist es unrichtig. Die Berichtigung auf die Erben beantragen Sie beim Grundbuchamt; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für den Verkauf selbst ist sie nicht zwingend (§ 40 Abs. 1 GBO), bei Unterhand aber ein einfacher Eigentumsnachweis.
  6. Den Wert ermitteln lassen. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen Eigentümer und Pflichtteilsberechtigte dort (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr legt das Land fest. Wo Miterben über den Preis streiten, schafft das Gutachten eine gemeinsame Zahl, und es kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Unterlagen sammeln. Im Nachlass liegen die Papiere selten an einem Ort. Suchen Sie Kaufvertrag oder Übergabevertrag, Baupläne, Rechnungen über Dach, Heizung und Fenster, Versicherungs- und Grundsteuerbescheide. Fehlt der Energieausweis, bestellen Sie ihn früh; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Käufer auswählen. Wer das Haus sieht, bestimmen Sie. Bei Unterhand stehen vor Ihrer Freigabe nur Lageplan, Preisband und Flächen; Adresse und Fotos geben Sie je Mitglied frei, Gebote kommen in einer Angebotsrunde mit Frist.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Am Ende steht der Notartermin. Alle Miterben unterschreiben selbst oder durch einen Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreis tritt an die Stelle des Hauses und gehört zum Nachlass (§ 2041 BGB); erst werden die Nachlassschulden beglichen, dann wird der Rest nach Quoten verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Die Fristen für Erben

WasFristFundstelle
Testament zum Amtsgericht bringenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate§ 1944 BGB
Erwerb dem Finanzamt melden, mit Haus auch bei eröffnetem Testamentdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuchberichtigung ohne Gebührbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauftzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)zehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuerein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis zeigenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Unterlagen für Erbschein und Verkauf

Für das Nachlassgericht

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, im Original beim Nachlassgericht
  • gültiger Ausweis oder Pass jeder Person, die den Antrag stellt
  • Urkunden über Geburten, Ehen und Sterbefälle, aus denen sich die Erbfolge ergibt
  • Liste aller Miterben mit Postanschrift
  • schriftliches Einverständnis der Miterben mit dem Erbscheinsantrag
  • Übersicht über Vermögen und Schulden im Nachlass, mit dem Haus

Für Käufer und Notar

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung
  • Energieausweis, Protokoll des Schornsteinfegers, Daten der Heizung
  • Lageplan aus dem Liegenschaftskataster, Grundrisse, Wohnfläche
  • Rechnungen über erneuerte Bauteile wie Dach, Fenster, Heizung und Leitungen
  • wenn vermietet: Mietverträge, Nachweis der Kaution, Nebenkostenabrechnung
  • bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins

Für die Einigung unter Erben

  • Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
  • eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
  • notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen

Rechenbeispiel für ein Erbhaus in Riedstadt

Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus in Riedstadt, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; in Hessen gilt eine Grunderwerbsteuer von 6,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erbschein: Verfahrenvolle Gebühr nach GNotKG KV 12210885 €Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300885 €Erben
Eröffnung durch das NachlassgerichtFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, früh beantragtgebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragtvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)27.000 €Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notar2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 29.655 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 6,6 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.

Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Einen Makler bezahlen Sie nicht, wenn Sie ohne Makler verkaufen; Unterhand berechnet keine Provision.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €18.000 €1.905 €19.905 €6,6 %
450.000 €27.000 €2.655 €29.655 €6,6 %
700.000 €42.000 €3.765 €45.765 €6,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses

Erbschaftsteuer

Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).

Das Finanzamt bewertet das Haus nach dem Bewertungsgesetz auf den Todestag. Wer meint, der Ansatz sei zu hoch, kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, durch Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen zeitnahen Kaufpreis im Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Steuer auf den Verkaufsgewinn

Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.

Zahlt einer von Ihnen die anderen aus, kauft er deren Anteile; für diese Anteile beginnt eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Ausgenommen sind Häuser, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer beim Erbe

Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Hessen beträgt sie 6,0 % vom Kaufpreis, im Beispiel 27.000 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe

Die erste Zeile gilt nur in Hessen, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Hessen6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. August 2014§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179)
Wer verkaufen darfnur alle Miterben zusammen, außer ein Testamentsvollstrecker ist eingesetzt§§ 2040, 2205 BGB
Was das Grundbuch als Nachweis nimmtErbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkaufbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremsenur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkaufverteilen sich auf die Erben nach Quoten§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht in Riedstadt

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Riedstadt. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Riedstadt nicht: Die Verordnung des Landes nennt Riedstadt nicht.Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Riedstadt nicht: Die Verordnung des Landes nennt Riedstadt nicht.Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Riedstadt nicht: Die Verordnung des Landes nennt Riedstadt nicht.Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Riedstadt nicht. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2026 außer Kraft; eine Nachfolgeregelung war bei der Prüfung am 3. November 2026 nicht verkündet.Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 3, nach § 6 Satz 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Riedstadt nicht: Die Verordnung des Landes nennt Riedstadt nicht.Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung Hessen: Verordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 2

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vier Wege für eine Erbengemeinschaft

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Alle verkaufen zusammen

Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.

Ein Miterbe behält das Haus

Möchte ein Kind im Elternhaus bleiben, kauft es die Geschwister aus. Die Übernahme bei der Teilung ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die zugekauften Anteile läuft eine eigene Frist nach § 23 EStG.

Nur den Erbteil verkaufen

Wer nicht warten will, verkauft seinen Erbteil, den Anteil am gesamten Nachlass (§ 2033 BGB), beim Notar. Die Miterben dürfen binnen zwei Monaten selbst eintreten (§ 2034 BGB); ein Bruchteil des Hauses allein lässt sich so nicht verkaufen.

Teilungsversteigerung

Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.

Vier Einwände von Erben

„Im Haus meiner Eltern soll keiner herumlaufen.“

Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.

„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“

Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.

„Das Nachlassgericht braucht noch.“

Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.

„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft

Unterhand ist geschlossen: Wer Häuser sehen will, zahlt einen Beitrag und weist seine Identität nach. Auf Stufe 1 sieht er Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und Lageplan, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen.

Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vorher prüft Unterhand Ihren Nachweis; steht noch der Erblasser im Grundbuch, lassen Sie es zuerst berichtigen.

Nachfrage in Riedstadt

Geprüfte Mandate für Häuser in Riedstadt
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Riedstadt
nicht ausgewiesen

Unter drei steht hier keine Zahl für Riedstadt. Die Resonanz zu Ihrem Haus prüfen Sie ohne Konto, und sie kostet nichts.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Riedstadt und die Nachbarorte

Die Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Riedstadt–23.27460,7 %7,86 € je m²
Stockstadt am Rhein3,6 km5.95058,4 %7,19 € je m²
Biebesheim am Rhein6,1 km6.43658,1 %7,25 € je m²
Griesheim7,0 km29.38548,0 %8,86 € je m²
Oppenheim7,6 km7.15351,1 %7,53 € je m²
Ludwigshöhe8,0 km53872,1 %6,75 € je m²
Groß-Gerau8,2 km25.40151,9 %8,47 € je m²
Dienheim8,8 km2.21170,8 %7,68 € je m²
Pfungstadt9,7 km25.47549,4 %7,87 € je m²
Trebur10,0 km12.70259,8 %7,79 € je m²
Gernsheim10,2 km10.77758,4 %7,36 € je m²

Fragen von Erben in Riedstadt

Wo beantrage ich den Erbschein, und was kostet er?

Beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG), oder bei einem Notar. Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert an, für das Verfahren und für die eidesstattliche Versicherung (GNotKG KV 12210 und KV 23300). Bei einem Nachlass von 450.000 € ist eine volle Gebühr 885 €.

Muss ich mich vor dem Verkauf ins Grundbuch eintragen lassen?

Nicht zwingend: Der Käufer kann direkt nach dem Erblasser eingetragen werden, wenn die Erben die Erbfolge nachweisen (§ 40 Abs. 1 GBO). Die eigene Eintragung kostet in den ersten zwei Jahren nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1) und erleichtert den Nachweis bei Unterhand.

Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?

Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und keine Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift (§ 23 EStG). Der Erlös selbst ist kein Einkommen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Freibetrag ab, nicht vom Verkauf.

Ein Bruder will das Haus behalten. Was nun?

Sprechen Sie zuerst über einen Preis, den ein Gutachten stützt, oder über eine Auszahlung. Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB) und jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Bleibt es beim Nein, bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG).

Wie finden wir einen Preis für das Erbhaus in Riedstadt?

Der Gutachterausschuss, der für Riedstadt zuständig ist, veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Die Nettokaltmiete lag beim Zensus 2022 in Riedstadt bei 7,86 € je m², in Hessen bei 8,21 €. Unterhand bewertet nicht.

Was hat der Pflichtteil mit dem Verkauf zu tun?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Kann ich mit dem Verkauf beginnen, bevor der Erbschein da ist?

Vorbereiten ja, unterschreiben nein. Wert klären, Unterlagen ordnen, die Miterben einbinden, im Stillen Register die Nachfrage sehen: Das geht sofort. Den Kaufvertrag unterschreiben Sie, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist.

Aus welchen Jahren stammt der Bestand in Riedstadt?

Bis 1949 gebaut sind in Riedstadt 13,3 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 39,7 %, zwischen 1980 und 1999 24,9 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.

Wer trägt die laufenden Kosten des Erbhauses?

Alle Miterben nach Quoten (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB): Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Reparaturen. Wer vorlegt, kann bei der Auseinandersetzung Ausgleich verlangen; ein gemeinsames Konto für das Haus macht das einfacher.

Wie häufig sind Häuser in Riedstadt?

87,9 % der Gebäude mit Wohnraum in Riedstadt sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 5.492; in Hessen sind es 81,1 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179). Hessen; Steuersatz seit 1. August 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Hessen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.