Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus im Rhein-Pfalz-Kreis verkaufen, ohne dass die Nachbarschaft mitliest

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen Ihr Haus
  • Adresse und Fotos erst nach Ihrer Freigabe
  • Verdeckte Gebote mit Frist, ohne Auktion
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Die Nachbarn sollen es nicht vorher wissen
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Wir wohnen noch im Haus
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.

Einfamilienhaus im Rhein-Pfalz-KreisBeispielansicht

Rhein-Pfalz-Kreis, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Rhein-Pfalz-Kreis ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.

Ihr Haus im Rhein-Pfalz-Kreis verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 5,0 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).

Ihr Haus im Bestand im Rhein-Pfalz-Kreis

Auf 305,01 km² verteilen sich im Rhein-Pfalz-Kreis 25 Gemeinden mit 155.710 Einwohnern, 511 je km². Von den 48.339 Gebäuden mit Wohnraum sind 43.509 Ein- und Zweifamilienhäuser, das sind 90,0 %.

Karte: Rhein-Pfalz-Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Frankenthal (Pfalz), Mannheim, Neustadt an der Weinstraße, Landkreis Bad Dürkheim, Landkreis Bergstraße, Worms, Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Südliche Weinstraße, Landkreis Germersheim, Landkreis Karlsruhe; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Rhein-Pfalz-Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mehr Häuser als im Landesdurchschnitt: 90,0 % gegenüber 86,8 %. Wer im Rhein-Pfalz-Kreis ein Haus sucht, hat Auswahl; was Ihres heraushebt, zeigen Unterlagen und Fotos, die nur Freigegebene sehen.

Der Bestand ist vergleichsweise jung: 16,8 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus der Zeit ab 2000, bundesweit 16,5 %. Bei jüngeren Häusern fragen Käufer nach Bauträgervertrag, Gewährleistung, Abnahmeprotokoll und Energieausweis.

75,8 % der Gebäude im Rhein-Pfalz-Kreis heizen mit Gas, 13,9 % mit Öl. Legen Sie Wartungsbelege und den Feuerstättenbescheid bereit; zusammen mit dem Energieausweis beantworten sie die ersten Fragen zur Heizung.

Mit 65,0 % wohnen im Rhein-Pfalz-Kreis mehr Haushalte im Eigentum als im Land (54,4 %). Käufer, die selbst einziehen wollen, vergleichen genau; ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis als Bedingung der Freigabe trennt Ernst von Neugier.

Beim Zensus standen im Rhein-Pfalz-Kreis 3,6 % der Wohnungen leer, nicht mehr als in Rheinland-Pfalz (4,8 %). Vermietete Wohnungen kosteten 6,91 € Nettokaltmiete je m², in Rheinland-Pfalz 6,75 €.

Von den 12 Nachbarn mit gemeinsamer Grenze liegen Ludwigshafen am Rhein, Speyer und Frankenthal (Pfalz) am nächsten. Ein Mandat bei Unterhand kann mehrere Orte nennen; Ihr Haus erreicht so auch Suchende aus der Umgebung.

Häuser und Wohnungen im Rhein-Pfalz-Kreis

KennzahlRhein-Pfalz-KreisRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)155.7104.123.02283.467.117
Einwohner je km²511208233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen43.5091.069.36116.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum90,0 %86,8 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19198,0 %14,2 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197940,7 %37,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200016,8 %15,7 %16,5 %
Heizung mit Gas75,8 %50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl13,9 %30,7 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie3,5 %5,0 %4,2 %
Eigentümerquote65,0 %54,4 %44,3 %
Leerstand3,6 %4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,91 €6,75 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wert, Preis und Gebot

Für den Wert gibt es eine amtliche Stelle, und das ist nicht Unterhand: Der Gutachterausschuss, der im Rhein-Pfalz-Kreis zuständig ist, sammelt alle Kaufpreise, leitet daraus Bodenrichtwerte ab (§ 196 BauGB) und berichtet jährlich über den Grundstücksmarkt. Verfahren und Begriffe stehen in der ImmoWertV.

Wollen Sie eine belastbare Zahl, beantragen Sie als Eigentümer ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder beauftragen einen Sachverständigen. Die Kosten richten sich beim Gutachterausschuss nach Landesrecht, beim Sachverständigen nach Vereinbarung.

Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus im Rhein-Pfalz-Kreis zu 400.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind hier 785 €; in Rheinland-Pfalz gilt ein Grunderwerbsteuersatz von 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)20.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Der Käufer bringt im Beispiel neben dem Kaufpreis mindestens 22.355 € auf, das sind 5,6 %: Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung, ohne Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel er für das Haus selbst finanzieren kann.

Auf Ihrer Seite stehen die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt; Unterhand berechnet keine Provision. Läuft Ihr Darlehen noch mit fester Zinsbindung, rechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank hinzu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €12.500 €1.605 €14.105 €5,6 %
400.000 €20.000 €2.355 €22.355 €5,6 %
650.000 €32.500 €3.525 €36.025 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Was das Finanzamt und die Bank wissen wollen

Steuer auf den Gewinn

Die Frist beträgt zehn Jahre ab dem Kauf, maßgeblich sind jeweils die Tage der notariellen Verträge (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Haus selbst bewohnt hat, seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, versteuert keinen Gewinn.

Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen und Grundschuld

Ein Verkauf ist ein berechtigtes Interesse, ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zu kündigen (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fragen Sie die Zahl an, bevor Sie einen Preis nennen, denn sie verringert, was Ihnen bleibt.

Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Jahr des Verkaufs

Für die Grundsteuer zählt der Beginn des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 1 GrStG): Der Bescheid für das Verkaufsjahr geht an Sie. Wie die Last ab der Übergabe verteilt wird, regelt der Kaufvertrag; üblich ist, dass der Käufer den Anteil erstattet. Länder mit eigenem Grundsteuergesetz kennen dieselbe Regel.

Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %, im Beispiel 20.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was das Gesetz beim Hausverkauf vorschreibt

Die erste Zeile gilt nur in Rheinland-Pfalz, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Kaufvertragnotariell beurkundet, sonst unwirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des Ehegattender Ehegatte willigt ein, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel„gekauft wie gesehen“ schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln§ 444 BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbei Einfamilienhaus und Käufer als Verbraucher nur zu gleichen Teilen§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindebesteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht im Rhein-Pfalz-Kreis

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Rhein-Pfalz-Kreis in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 25 von 25 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 25 von 25 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 30. September 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Rhein-Pfalz-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Rhein-Pfalz-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 25 von 25 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 25 von 25 Gemeinden

Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Beindersheim, Otterstadt, Harthausen, Birkenheide, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Hanhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 25 von 25 Gemeinden

Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Beindersheim, Otterstadt, Harthausen, Birkenheide, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Hanhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 25 von 25 Gemeinden

Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Beindersheim, Otterstadt, Harthausen, Birkenheide, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Hanhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Hausverkauf in neun Schritten

So geht ein Hausverkauf unter der Hand, vom Stichtag bis zum Schlüssel.

  1. Den Stichtag setzen. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
  2. Papiere zusammenstellen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
  3. Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
  4. Wer sucht, zählen. Bevor Sie etwas anlegen, fragen Sie die Resonanz: Haus, Ort, Preis. Die Antwort zählt Mandate geprüfter Mitglieder, die dazu passen, und kostet weder ein Konto noch einen Euro.
  5. Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Beim Anlegen trennen Sie, was alle Mitglieder sehen, von dem, was nur Freigegebene sehen: hier Preisband, Wohnfläche, Grundstück und Lageplan, dort Adresse, Fotos und Ordner. Den Freigabe-Modus und die Mindeststufe wählen Sie im dritten Blatt; gespeichert wird beim Tippen.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Wer darf ins Haus. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab, und erst wer freigegeben ist, bekommt einen Termin; den Energieausweis legen Sie spätestens dann vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Die Frist setzen. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Notar und Übergabe. Den Vertragsentwurf erhalten Sie vom Notar vor dem Termin; lesen Sie Übergabetag, Haftung und Grundsteuer genau. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für Vormerkung, Löschung und Vorkaufsrecht, dann zahlt der Käufer. Übergeben wird mit Protokoll, Schlüsseln und abgelesenen Zählern.

Unterlagen für den Hausverkauf

Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.

Grundbuch und Grundstück

  • Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Haus und Technik

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
  • Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
  • Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
  • Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
  • Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden

Bei Vermietung

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
  • bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)

Vier Gründe, ein Haus zu verkaufen

Ihr Anlass entscheidet, wie viel Zeit Sie haben und wem Sie freigeben.

Umzug

Wer wegzieht, will das Haus nicht monatelang leer stehen lassen. Legen Sie die Frist der Angebotsrunde vor den Umzug, bündeln Sie die Besichtigungen und entscheiden Sie den Rest aus der Ferne; nichts davon braucht ein Schild am Haus.

Kleiner wohnen

Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.

Mit Mieter verkaufen

Für ein vermietetes Haus kommen Anleger in Frage, die die Miete schätzen, und der Mieter selbst. Für beide gilt, dass der Mietvertrag bleibt (§ 566 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie das Haus zuerst dem Mieter, mit der Mindeststufe Investor zuerst Anlegern.

Zwei Verträge zugleich

Wer verkauft, um woanders zu kaufen, braucht beide Termine in der richtigen Reihenfolge. Bei Unterhand legen Sie Ihr Haus als Objekt an und können als Mitglied zugleich ein Mandat für das Neue hinterlegen; die Übergabe vereinbaren Sie so, dass Sie nicht doppelt finanzieren.

Bedenken vor dem Verkauf

„Auf einem Portal sehen es mehr Leute.“

Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.

„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.

„Ins Haus soll nicht jeder.“

Termine vergeben Sie, und nur an Mitglieder mit Freigabe. Vorher sehen Sie von jedem die Nummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises; Fotos zeigen Sie nur, wem Sie freigeben.

„Ich habe schon einen Makler.“

Dann nutzt er sein Wissen und Unterhand für den Weg: Als Professional stellt er Ihr Haus ein, und nur Freigegebene sehen Adresse und Fotos.

Unter der Hand, mit Protokoll

Statt das Haus allen zu zeigen und dann zu sortieren, sortiert Unterhand zuerst: Nur geprüfte Mitglieder mit Beitrag und Ausweis sehen es, und zwar auf Stufe 1, ohne Adresse und ohne Fotos. Wer mehr sehen will, fragt an.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht mit Zeitpunkt in Ihrem Protokoll; geändert werden kann dort nichts.

Verkauft wird über eine Angebotsrunde, nicht über einen öffentlichen Preis. Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist, zeigt Unterhand niemandem; Ihre Zusage dafür ist, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich hier anzubieten.

Käufer für Häuser im Rhein-Pfalz-Kreis

Geprüfte Mandate für Häuser im Rhein-Pfalz-Kreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Rhein-Pfalz-Kreis
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Rhein-Pfalz-Kreis und die Nachbarkreise

Wer ein Haus im Rhein-Pfalz-Kreis sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Rhein-Pfalz-Kreis–155.71065,0 %6,91 € je m²
Ludwigshafen am Rhein7,8 km177.35534,3 %7,31 € je m²
Speyer11,0 km49.03541,3 %7,20 € je m²
Frankenthal (Pfalz)13,0 km48.13447,6 %7,12 € je m²
Mannheim13,7 km319.53627,5 %8,39 € je m²
Neustadt an der Weinstraße17,3 km52.88247,1 %6,85 € je m²
Landkreis Bad Dürkheim18,6 km133.86362,9 %6,76 € je m²
Landkreis Bergstraße25,9 km273.35356,0 %7,12 € je m²
Worms26,0 km86.92141,2 %6,91 € je m²
Rhein-Neckar-Kreis30,0 km559.09753,5 %7,59 € je m²
Landkreis Südliche Weinstraße33,9 km112.59763,9 %6,55 € je m²
Landkreis Germersheim34,5 km130.76560,2 %7,07 € je m²
Landkreis Karlsruhe40,0 km456.22458,3 %7,37 € je m²

Häufige Fragen zum Hausverkauf im Rhein-Pfalz-Kreis

Wie verkaufe ich mein Haus im Rhein-Pfalz-Kreis, ohne dass Nachbarn es erfahren?

Ohne Schild, ohne Portal und ohne Adresse im Internet: Mitglieder sehen Lageplan, Preisband und Flächen, nicht die Straße. Wem Sie freigeben, bekommt mehr, mit Wasserzeichen und Protokoll. Ganz unbemerkt bleibt ein Verkauf nicht, aber Sie bestimmen, wer vorher davon weiß.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 5,0 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?

Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen im Rhein-Pfalz-Kreis 40,7 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.

Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?

Ja. Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten, auch der Kaution (§§ 566, 566a BGB); der Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Vermietete Wohnungen kosteten im Rhein-Pfalz-Kreis beim Zensus 2022 6,91 € Nettokaltmiete je m², in Rheinland-Pfalz 6,75 €; damit ordnen Käufer Ihre Miete ein.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.

Sind Häuser im Rhein-Pfalz-Kreis eher alt oder neu?

Der Zensus 2022 zählt im Rhein-Pfalz-Kreis 18,8 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 40,7 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 16,8 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ihr Haus verkaufen, ohne es vorzuführen.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.