Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus geerbt im Rhein-Neckar-Kreis verkaufen, ohne dass die Straße davon erfährt

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Das Nachlassgericht ist noch nicht so weit
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.

Haus im Rhein-Neckar-KreisBeispielansicht

Rhein-Neckar-Kreis, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Rhein-Neckar-Kreis ein Haus geerbt haben, ob allein, mit Geschwistern oder mit dem überlebenden Elternteil.

Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.

Rhein-Neckar-Kreis in Zahlen, gelesen als Erbe

559.097 Menschen, 527 je km², verteilt auf 54 Gemeinden: 82,2 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, in Baden-Württemberg 80,4 %. Zu den großen Orten gehören Weinheim und Sinsheim.

Karte: Rhein-Neckar-Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Heidelberg, Mannheim, Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bergstraße, Landkreis Karlsruhe, Odenwaldkreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Heilbronn; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Rhein-Neckar-Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Die Nachkriegsjahrzehnte prägen den Bestand: 43,0 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, mehr als bundesweit (36,3 %). Viele Erbhäuser sind Bauten der ersten Eigentümergeneration, solide, aber mit Heizung, Dämmung und Fenstern aus einer anderen Zeit.

Gas heizt im Rhein-Neckar-Kreis nur 40,5 % der Gebäude, weniger als bundesweit (53,9 %); Öl kommt auf 36,1 %, Fernwärme auf 4,8 %. Steht im Keller des Erbhauses ein Öltank, fragen Käufer nach Alter, Prüfung und Füllstand. Vorzulegen ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).

Wohneigentum ist im Rhein-Neckar-Kreis verbreiteter als im Land: 53,5 % der Haushalte wohnen in den eigenen Wänden, in Baden-Württemberg 51,6 %. Gerade dann spricht sich ein Verkauf schnell herum, wenn das Haus öffentlich steht; bei Unterhand sieht es nur, wer geprüft ist.

Mit 7,59 € je m² liegt die Nettokaltmiete im Rhein-Neckar-Kreis unter dem Landeswert von 8,13 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.

Zwischen Weinheim und den kleinen Gemeinden des Kreises unterscheiden sich Käufer und Preise oft deutlich. Wer ein Haus im Kreis erbt, schaut deshalb auf die Seite seiner Gemeinde, sofern Unterhand eine zeigt, und auf die Nachbarn Heidelberg und Mannheim.

Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Gebäude und Wohnungen im Rhein-Neckar-Kreis

KennzahlRhein-Neckar-KreisBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)559.09711.238.76183.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen115.5762.064.34316.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum82,2 %80,4 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197943,0 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194915,9 %19,8 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200017,3 %17,1 %16,5 %
Heizung mit Gas40,5 %39,6 %53,9 %
Heizung mit Öl36,1 %33,3 %24,7 %
Eigentümerquote53,5 %51,6 %44,3 %
Leerstand4,2 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,59 €8,13 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

In dieser Reihenfolge verkaufen Erben

Neun Schritte, deren Reihenfolge das Gesetz vorgibt. Das Tempo bestimmen Sie, und keiner verlangt, dass das Haus öffentlich gezeigt wird.

  1. Das Testament zum Nachlassgericht. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
  2. Annehmen oder ausschlagen. Ausschlagen können Sie binnen sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung erfahren haben; lebte der Erblasser zuletzt nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Danach gilt das Erbe als angenommen. Die Erklärung geben Sie persönlich beim Nachlassgericht ab oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch beim Amtsgericht Ihres Wohnorts (§ 344 Abs. 7 FamFG). Klären Sie vorher, ob der Nachlass überschuldet ist.
  3. Nachweisen, wer erbt. Ohne Nachweis der Erbfolge kein Verkauf: Das Grundbuchamt will den Erbschein sehen (§ 2353 BGB) oder, bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag, die Urkunde mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Den Erbschein beantragt ein Erbe beim Nachlassgericht oder über einen Notar; Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der Familie gehören dazu.
  4. Erbschaftsteuer: die Meldung. Das Finanzamt erfährt vom Erbe durch Ihre Meldung: schriftlich, binnen drei Monaten, nachdem Sie davon wissen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Mit einem Haus im Nachlass bleibt die Pflicht, auch wenn Gericht oder Notar das Testament eröffnet haben (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Welches Finanzamt Erbschaften bearbeitet, richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
  5. Die Erben ins Grundbuch. Nach dem Erbschein folgt das Grundbuch: Mit dem Erbnachweis tragen die Erben sich als Eigentümer ein, binnen zwei Jahren ohne Gebühr (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Muss es schnell gehen, kann der Käufer auch direkt eingetragen werden (§ 40 Abs. 1 GBO); Unterhand prüft dann den Erbschein zusammen mit dem alten Auszug.
  6. Wert klären. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten hilft, wenn Miterben sich über den Preis nicht einig sind, und kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Die Unterlagen zusammentragen. Im Nachlass liegen die Papiere selten an einem Ort. Suchen Sie Kaufvertrag oder Übergabevertrag, Baupläne, Rechnungen über Dach, Heizung und Fenster, Versicherungs- und Grundsteuerbescheide. Fehlt der Energieausweis, bestellen Sie ihn früh; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Wer das Haus sehen darf. Käufer kommen bei Unterhand über ihr Mandat zu Ihrem Haus, nicht über eine öffentliche Liste. Sie sehen Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis jedes Anfragenden, öffnen Adresse und Fotos einzeln und setzen für Gebote eine Frist, die für alle gleich ist.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Am Ende steht der Notartermin. Alle Miterben unterschreiben selbst oder durch einen Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreis tritt an die Stelle des Hauses und gehört zum Nachlass (§ 2041 BGB); erst werden die Nachlassschulden beglichen, dann wird der Rest nach Quoten verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Was bis wann zu tun ist

WasFristFundstelle
Gefundenes Testament abgebenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immerdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Erben gebührenfrei eintragen lassenzwei Jahre ab ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vorzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiungzehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem Finanzamtein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis zeigenbis zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Unterlagen für Erbschein und Verkauf

Für Erbschein und Grundbuch

  • Sterbeurkunde
  • das Original eines Testaments oder Erbvertrags, falls es eines gibt
  • Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
  • Personenstandsurkunden der Familie: Geburt, Heirat, Tod, im Original oder beglaubigt
  • Anschriftenliste der Erbengemeinschaft
  • schriftliches Einverständnis der Miterben mit dem Erbscheinsantrag
  • Übersicht über Vermögen und Schulden im Nachlass, mit dem Haus

Für Käufer und Notar

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung
  • Energieausweis, Protokoll des Schornsteinfegers, Daten der Heizung
  • Lageplan aus dem Liegenschaftskataster, Grundrisse, Wohnfläche
  • Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
  • bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses

Für die Erbengemeinschaft

  • die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
  • eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
  • Vollmacht beim Notar für jeden, der beim Termin fehlt

Kosten für Erben und Käufer in Euro

Das Beispiel rechnet mit einem Erbhaus im Rhein-Neckar-Kreis zu 450.000 € ohne weitere Nachlassschulden, eine Annahme, keine Bewertung. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) beträgt dann 885 €; die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg liegt bei 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erbschein: Verfahreneine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG885 €Erben
eidesstattliche Versicherung beim Antragvolle Gebühr nach GNotKG KV 23300885 €Erben
Eröffnung eines TestamentsFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, früh beantragtgebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Grundbuchberichtigung nach zwei Jahrenvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagezuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)22.500 €Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundung des Vertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 25.155 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 5,6 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.

Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Welche Steuern Erben kennen sollten

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Kinder erben 400.000 € steuerfrei, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Enkel 200.000 € oder, wenn ihr Elternteil verstorben ist, ebenfalls 400.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Für Geschwister, Nichten und Neffen bleibt es bei 20.000 €. Hat der Erblasser in den zehn Jahren davor schon etwas geschenkt, wird es angerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Steuer auf den Verkaufsgewinn

Die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) beginnt beim Erbhaus nicht neu: Sie treten in die Frist des Erblassers ein. Hat er das Haus selbst gebaut oder vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Gewinn aus Ihrem Verkauf nicht zu versteuern.

Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer

Das Erbe kostet keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 2 GrEStG), und auch die Übernahme durch einen Miterben bei der Teilung bleibt frei (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Beim Verkauf an Fremde gilt der Landessatz in Baden-Württemberg, 5,0 % seit dem 5. November 2011, im Beispiel 22.500 €. Vertraglich trägt sie in der Regel der Käufer, schulden tun sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe

Bis auf die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg gelten diese Regeln bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Wer unterschreibtalle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das GrundbuchamtErbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkaufbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse bei Wiedervermietungnur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt§ 556d BGB
Energieausweis beim Verkaufspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkaufverteilen sich auf die Erben nach Quoten§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht im Rhein-Neckar-Kreis

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Rhein-Neckar-Kreis in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 7 von 54 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 7 von 54 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 7 von 54 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Rhein-Neckar-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 1 von 54 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 7 von 54 Gemeinden

Wiesloch, Edingen-Neckarhausen, St. Leon-Rot, Heddesheim, Dielheim, Reilingen, Neulußheim.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 7 von 54 Gemeinden

Wiesloch, Edingen-Neckarhausen, St. Leon-Rot, Heddesheim, Dielheim, Reilingen, Neulußheim.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 7 von 54 Gemeinden

Wiesloch, Edingen-Neckarhausen, St. Leon-Rot, Heddesheim, Dielheim, Reilingen, Neulußheim.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 54 Gemeinden

Weinheim.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Erbengemeinschaft: vier Wege

Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Alle verkaufen zusammen

Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.

Einer übernimmt und zahlt aus

Möchte ein Kind im Elternhaus bleiben, kauft es die Geschwister aus. Die Übernahme bei der Teilung ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die zugekauften Anteile läuft eine eigene Frist nach § 23 EStG.

Den eigenen Erbteil verkaufen

Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

Wenn keine Einigung gelingt

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Erreicht im ersten Termin kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts, gibt es keinen Zuschlag (§ 85a ZVG); einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Bei Unterhand führt ein Erbe das Haus für alle. Was dort ankommt, Anfragen, Gebote, jede Ansicht, steht im Protokoll und lässt sich den Miterben vorlegen; unterschrieben wird erst, wenn alle einverstanden sind.

Was Erben uns sagen, und was wir antworten

„Im Haus meiner Eltern soll keiner herumlaufen.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.

„Über den Preis werden wir uns nie einig.“

Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.

„Wir sind noch gar nicht so weit.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Dann hat es niemand öffentlich gesehen. Unterhand zeigt keine Tage am Markt, Adresse und Fotos kennen nur Freigegebene. Sie können zurückziehen, neu anlegen oder einen anderen Weg gehen, ohne Spuren im Netz.

Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft

Zu sehen bekommt Ihr Haus nur, wer bei Unterhand Mitglied ist, also Beitrag zahlt und den Ausweis gezeigt hat. Stufe 1 nennt Objektart, Bereich, Preisband und Flächen mit einem Lageplan ohne Straße; Name und Adresse der Erben stehen nirgends.

Adresse, Fotos und Unterlagen gibt nur frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll.

Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.

Nachfrage im Rhein-Neckar-Kreis

Geprüfte Mandate für Häuser im Rhein-Neckar-Kreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Rhein-Neckar-Kreis
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für den Rhein-Neckar-Kreis steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Wer an den Rhein-Neckar-Kreis grenzt

Wer ein Haus im Rhein-Neckar-Kreis kauft, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Rhein-Neckar-Kreis–559.09753,5 %7,59 € je m²
Heidelberg6,7 km156.09225,9 %10,02 € je m²
Mannheim24,2 km319.53627,5 %8,39 € je m²
Speyer24,5 km49.03541,3 %7,20 € je m²
Rhein-Pfalz-Kreis30,0 km155.71065,0 %6,91 € je m²
Landkreis Bergstraße33,1 km273.35356,0 %7,12 € je m²
Landkreis Karlsruhe35,2 km456.22458,3 %7,37 € je m²
Odenwaldkreis37,1 km93.39961,9 %6,21 € je m²
Neckar-Odenwald-Kreis38,8 km144.90964,4 %5,97 € je m²
Landkreis Heilbronn42,4 km353.70462,0 %7,61 € je m²

Fragen von Erben im Rhein-Neckar-Kreis

Wer unterschreibt beim Verkauf eines Erbhauses im Rhein-Neckar-Kreis?

Die Erben, und zwar alle gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Wer Erbe ist, weisen Sie mit dem Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift nach (§ 35 Abs. 1 GBO). Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, verfügt er über den Nachlass, nicht die Erben (§§ 2205, 2211 BGB).

Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?

Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und keine Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift (§ 23 EStG). Der Erlös selbst ist kein Einkommen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Freibetrag ab, nicht vom Verkauf.

Wird durch den Verkauf Erbschaftsteuer fällig?

Nein, sie entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 ErbStG), unabhängig vom Verkauf. Freibeträge von 400.000 € je Kind und 500.000 € für Ehegatten (§ 16 ErbStG) decken viele Erbhäuser ab. Eine Ausnahme: Wurde das Familienheim steuerfrei geerbt, kostet ein Verkauf binnen zehn Jahren die Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Bleibt der Verkauf vor der Nachbarschaft verborgen?

Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.

Was hat der Pflichtteil mit dem Verkauf zu tun?

Wer pflichtteilsberechtigt ist, bekommt Geld, kein Stück vom Haus: die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), gerechnet nach dem Wert am Todestag (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein späterer Verkaufspreis kann diesen Wert belegen; ein Gutachten dürfen beide Seiten beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Was geht schon vor dem Erbschein?

Vorbereiten ja, unterschreiben nein. Wert klären, Unterlagen ordnen, die Miterben einbinden, im Stillen Register die Nachfrage sehen: Das geht sofort. Den Kaufvertrag unterschreiben Sie, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist.

Aus welchen Jahren stammt der Bestand im Rhein-Neckar-Kreis?

Bis 1949 gebaut sind im Rhein-Neckar-Kreis 15,9 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 43,0 %, zwischen 1980 und 1999 23,7 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.

Werden Schulden des Erblassers aus dem Kaufpreis bezahlt?

Aus dem Nachlass, also auch aus dem Kaufpreis. Die Erben tragen die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB) und die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB); erst danach wird verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB). Eine Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; die Löschungsbewilligung der Bank holt der Notar ein.

Wie unterschreibt ein Erbe, der weit weg wohnt?

Er erteilt eine Vollmacht, die ein Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigt, und ein anderer unterschreibt für ihn. Wer im Ausland lebt, hat zum Ausschlagen sechs Monate statt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Wie häufig sind Häuser im Rhein-Neckar-Kreis?

Der Zensus 2022 zählt im Rhein-Neckar-Kreis 115.576 Ein- und Zweifamilienhäuser bei 140.524 Gebäuden mit Wohnraum, also 82,2 %. Bundesweit liegt der Anteil bei 81,8 %. Wie viele Käufer gerade ein Haus wie Ihres suchen, zeigt die Resonanz.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.