Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Nicht jeder soll ins Wohnzimmer
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Was zahlt ein Käufer wirklich?
Gebote kommen bis zu einer festen Frist, verdeckt und ohne Überbieten. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen, oder mit niemandem.
Ich bin mir noch nicht sicher
Tage am Markt zählt hier niemand. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Erst wissen, wer kaufen will. Dann die Tür aufmachen.
Einfamilienhaus im Main-Taunus-KreisBeispielansicht
Main-Taunus-Kreis, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Sie, wenn Ihr Haus im Main-Taunus-Kreis zu groß geworden ist, zu weit weg liegt oder nicht mehr vermietet werden soll, und der Verkauf nicht die Runde machen darf.
Ein Haus im Main-Taunus-Kreis ist eines von 42.614 Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen. Verkaufen heißt: Unterlagen ordnen, Energieausweis vorlegen, Kaufvertrag beim Notar. Die Grunderwerbsteuer in Hessen von 6,0 % zahlt üblicherweise der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Steuer auf den Gewinn entfällt, wenn Sie das Haus zuletzt selbst bewohnt haben.
Ihr Haus im Bestand im Main-Taunus-Kreis
Auf 222,52 km² verteilen sich im Main-Taunus-Kreis zwölf Gemeinden mit 238.783 Einwohnern, 1.073 je km². Von den 52.814 Gebäuden mit Wohnraum sind 42.614 Ein- und Zweifamilienhäuser, das sind 80,7 %.
Häuser mit einer oder zwei Wohnungen machen im Main-Taunus-Kreis 80,7 % der Gebäude mit Wohnraum aus, in Hessen 81,1 %. Daneben stehen 10.200 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen.
72,2 % der Gebäude im Main-Taunus-Kreis heizen mit Gas, 15,6 % mit Öl. Legen Sie Wartungsbelege und den Feuerstättenbescheid bereit; zusammen mit dem Energieausweis beantworten sie die ersten Fragen zur Heizung.
Mit 49,8 % wohnen im Main-Taunus-Kreis mehr Haushalte im Eigentum als im Land (46,6 %). Käufer, die selbst einziehen wollen, vergleichen genau; ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis als Bedingung der Freigabe trennt Ernst von Neugier.
Leer standen beim Zensus 3,1 % der Wohnungen, in Hessen 3,8 %. Die Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen lag bei 9,25 € je m², in Hessen bei 8,21 €; wer sein Haus vermietet hat, kann damit die eigene Miete einordnen.
Rundherum liegen fünf Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, darunter Wiesbaden und Frankfurt am Main. Käufer suchen oft über die Grenze hinweg; die Zahlen dazu stehen weiter unten.
Main-Taunus-Kreis im Vergleich
Kennzahl
Main-Taunus-Kreis
Hessen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
238.783
6.278.594
83.467.117
Einwohner je km²
1.073
297
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
42.614
1.170.625
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
80,7 %
81,1 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
8,4 %
13,2 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
48,0 %
43,4 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
16,5 %
13,7 %
16,5 %
Heizung mit Gas
72,2 %
51,0 %
53,9 %
Heizung mit Öl
15,6 %
32,0 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
3,0 %
3,5 %
4,2 %
Eigentümerquote
49,8 %
46,6 %
44,3 %
Leerstand
3,1 %
3,8 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
9,25 €
8,21 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wert, Preis und Gebot
Für den Wert gibt es eine amtliche Stelle, und das ist nicht Unterhand: Der Gutachterausschuss, der im Main-Taunus-Kreis zuständig ist, sammelt alle Kaufpreise, leitet daraus Bodenrichtwerte ab (§ 196 BauGB) und berichtet jährlich über den Grundstücksmarkt. Verfahren und Begriffe stehen in der ImmoWertV.
Ein Gutachten ist kein Muss. Sinnvoll ist es, wenn Sie einen Preis gegenüber Dritten vertreten wollen, etwa im Familienrat; als Eigentümer können Sie es beim Gutachterausschuss beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen.
Den Marktpreis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, kein Überbieten. Sie zeigen nur ein Preisband, und weil Unterhand keine Tage am Markt zählt, schadet ein erster Versuch Ihrem Haus nicht. Vorher sagt Ihnen die Resonanz, wie viele Mandate geprüfter Mitglieder zu Ort, Objektart und Preis passen.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Rechenbeispiel für ein Haus im Main-Taunus-Kreis
Gerechnet für ein Haus im Main-Taunus-Kreis zu 400.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind hier 785 €; in Hessen gilt ein Grunderwerbsteuersatz von 6,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
24.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 26.355 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich, also 6,6 % des Kaufpreises, nur für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung. Wer finanziert, braucht diesen Betrag in der Regel aus Eigenkapital.
Was Sie selbst tragen, ist überschaubar: Grundbuchausdruck, Löschung der Grundschuld, das Einzelobjekt, aber keine Provision. Die eine Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Ihr Darlehen noch fest läuft.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
15.000 €
1.605 €
16.605 €
6,6 %
400.000 €
24.000 €
2.355 €
26.355 €
6,6 %
650.000 €
39.000 €
3.525 €
42.525 €
6,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde
Zehn Jahre und die eigene Wohnung
Die Frist beträgt zehn Jahre ab dem Kauf, maßgeblich sind jeweils die Tage der notariellen Verträge (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Haus selbst bewohnt hat, seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, versteuert keinen Gewinn.
Bei einem vermieteten Haus innerhalb der zehn Jahre mindern die Abschreibungen, die Sie abgesetzt haben, die Anschaffungskosten und erhöhen so den Gewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Liegt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr unter 1.000 €, bleibt er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wie das bei Ihnen aussieht, rechnet Ihre Steuerberatung.
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Bank und Grundbuch
Wer verkauft, darf ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen, ersetzt der Bank aber den Schaden (§ 490 Abs. 2 BGB). Diese Vorfälligkeitsentschädigung rechnet die Bank Ihnen auf Anfrage aus; sie gehört in Ihre Rechnung, bevor Sie ein Preisband festlegen.
Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Steuern im Jahr des Verkaufs
Für die Grundsteuer zählt der Beginn des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 1 GrStG): Der Bescheid für das Verkaufsjahr geht an Sie. Wie die Last ab der Übergabe verteilt wird, regelt der Kaufvertrag; üblich ist, dass der Käufer den Anteil erstattet. Länder mit eigenem Grundsteuergesetz kennen dieselbe Regel.
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6,0 %, im Beispiel 24.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle
Die erste Zeile gilt nur in Hessen, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Hessen
6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. August 2014
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179)
Kaufvertrag
notariell beurkundet, sonst unwirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des Ehegatten
der Ehegatte willigt ein, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
zahlt nach dem Gesetz der Käufer
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
ein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen
§ 444 BGB
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
der Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
nur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Main-Taunus-Kreis
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Main-Taunus-Kreis in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in sechs von zwölf Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 25. November 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in sechs von zwölf Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 25. November 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in sechs von zwölf Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 25. November 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Main-Taunus-Kreis nicht. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2026 außer Kraft; eine Nachfolgeregelung war bei der Prüfung am 3. November 2026 nicht verkündet.
Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 3, nach § 6 Satz 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in sieben von zwölf Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung Hessen: Verordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 2
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): sechs von zwölf Gemeinden
Kelkheim (Taunus), Bad Soden am Taunus, Eschborn, Flörsheim am Main, Schwalbach am Taunus, Kriftel.
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): sechs von zwölf Gemeinden
Kelkheim (Taunus), Bad Soden am Taunus, Eschborn, Flörsheim am Main, Schwalbach am Taunus, Kriftel.
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): sechs von zwölf Gemeinden
Kelkheim (Taunus), Bad Soden am Taunus, Eschborn, Flörsheim am Main, Schwalbach am Taunus, Kriftel.
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): sieben von zwölf Gemeinden
Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus), Bad Soden am Taunus, Eschborn, Flörsheim am Main, Schwalbach am Taunus, Kriftel.
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Hausverkauf in neun Schritten
Neun Schritte, von denen keiner ein Schild am Zaun braucht. Wie schnell Sie gehen, entscheiden Sie.
Den Stichtag setzen. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
Unterlagen ordnen. Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen und Belege über Modernisierungen. Fehlen Bauakten, hilft das Bauaktenarchiv der Gemeinde oder des Kreises. Was fehlt, verzögert später den Notartermin.
Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
Nachfrage sehen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Stufe 1 ist, was geprüfte Mitglieder sehen: Lageplan, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Baujahr. Stufe 2 ist, was erst nach Ihrer Freigabe sichtbar wird: Adresse, Fotos und Unterlagen. Dazu wählen Sie den Modus der Freigabe, die Mindeststufe und ob Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis verlangen. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
Zur Prüfung geben. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
Wer darf ins Haus. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Gebote einholen. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
Der Termin beim Notar. Ein Notar Ihrer Wahl oder der des Käufers beurkundet; Kosten trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit vergehen in der Regel einige Wochen: Vormerkung, Löschungsbewilligung, Zeugnis der Gemeinde. Dann zahlt der Käufer, und Sie übergeben mit Protokoll.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.
Eigentum und Grundstück
Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
Flurkarte und Lageplan
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Haus und Technik
gültiger Energieausweis
Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
Belege über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasserleitungen, Dämmung
Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre
Bei Vermietung
Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für den Notar
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist (§ 1365 BGB)
Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg
Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.
Sie ziehen weg
Ziehen Sie beruflich oder privat weg, zählt der Stichtag. Die Angebotsrunde hat eine Frist, die Sie wählen; Anfragen und Gebote entscheiden Sie aus der Ferne, und was Mitglieder gesehen haben, zeigt das Protokoll.
Kleiner wohnen
Wer im Alter in eine Wohnung zieht, will Fremde im Haus vermeiden, solange er noch darin lebt. Geben Sie nur auf Einladung oder einzeln auf Anfrage frei, vergeben Sie wenige Termine, und legen Sie den Auszug in den Kaufvertrag. Kinder oder Vertraute können die Resonanz selbst prüfen, ohne Konto.
Das Haus ist vermietet
Mit Mieter verkauft, bleibt der Mieter: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 566 BGB) und kann nur aus den Gründen des Mietrechts kündigen. Wählen Sie Mitglieder, die eine vermietete Immobilie suchen, und vereinbaren Sie Termine im Einvernehmen mit dem Mieter.
Zwei Verträge zugleich
Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.
Vier Einwände von Eigentümern
„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“
Ob es ohne Portal reicht, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie zahlen. Reicht es, haben Sie verkauft, ohne dass jemand mitgezählt hat; reicht es nicht, steht Ihnen nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung jeder andere Weg offen.
„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“
Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.
„Fremde im Schlafzimmer, das will ich nicht.“
Wer Ihr Haus betritt, ist kein Unbekannter: Mitglied mit Beitrag, Ausweis geprüft, von Ihnen freigegeben. Wie viele Termine es gibt, bestimmen Sie, und keiner fällt in eine Woche, die Ihnen nicht passt.
„Das macht doch ein Makler.“
Ein Makler kann Ihr Haus über Unterhand anbieten, mit Professional. Seine Arbeit bleibt dieselbe; neu ist, dass Adresse und Fotos nur sieht, wer freigegeben ist.
Verkaufen, ohne dass es die Straße merkt
Ein Haus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Nachbarn und Kollegen, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt. Unterhand dreht die Reihenfolge um. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist; Ihr Haus sehen diese Mitglieder zuerst auf Stufe 1, ohne Adresse, ohne Fotos, ohne Ihren Namen.
Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit Frist ein; die Beträge sehen nur Sie. Niemand sieht, wie lange Ihr Haus schon im Netzwerk ist. Im Gegenzug erklären Sie per Kontrollkästchen, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung nur über Unterhand anzubieten.
Nachfrage im Main-Taunus-Kreis
Geprüfte Mandate für Häuser im Main-Taunus-Kreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Main-Taunus-Kreis
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.
Käufer suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarkreise mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Main-Taunus-Kreis
–
238.783
49,8 %
9,25 € je m²
Wiesbaden
12,7 km
288.584
27,3 %
9,21 € je m²
Frankfurt am Main
15,1 km
760.656
20,1 %
10,58 € je m²
Hochtaunuskreis
20,5 km
241.730
50,4 %
9,23 € je m²
Landkreis Groß-Gerau
22,2 km
268.614
47,5 %
8,29 € je m²
Rheingau-Taunus-Kreis
25,7 km
185.359
55,5 %
7,71 € je m²
Fragen von Eigentümern im Main-Taunus-Kreis
Kann ich im Main-Taunus-Kreis verkaufen, ohne dass es jemand mitbekommt?
Indem Sie das Haus nur geprüften Mitgliedern zeigen, und zuerst ohne Adresse. Bei Unterhand gibt es kein öffentliches Exemplar Ihrer Fotos und keinen Zähler; spätestens beim Notar und bei der Übergabe erfährt die Nachbarschaft es trotzdem, aber erst dann.
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
Notar und Grundbuch trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Grunderwerbsteuer von 6,0 % in Hessen schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld und, wenn Sie einen beauftragen, den Makler.
Fällt beim Hausverkauf Spekulationssteuer an?
Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.
Was ist mein Haus im Main-Taunus-Kreis wert?
Das sagt Ihnen der Gutachterausschuss mit Bodenrichtwert und Marktbericht, belastbar mit einem Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB), und am Ende die Gebote. Von den 52.814 Gebäuden mit Wohnraum im Main-Taunus-Kreis sind 42.614 Ein- und Zweifamilienhäuser; Ihres vergleichen Käufer mit diesem Bestand.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja, mit Mieter. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); wer selbst einziehen will, braucht einen Kündigungsgrund nach dem Mietrecht, etwa Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Nettokaltmiete lag im Main-Taunus-Kreis beim Zensus bei 9,25 € je m².
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es bei Unterhand zwei: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung hat die Gemeinde für ihr Vorkaufsrecht höchstens drei Monate (§ 28 Abs. 2 BauGB), in der Regel antwortet sie früher.
Brauche ich einen Makler?
Nein. Den Kaufvertrag macht der Notar, Unterlagen und Termine machen Sie. Beauftragen Sie doch einen, teilen Sie die Provision bei einem Einfamilienhaus mit einem Käufer, der Verbraucher ist, zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.
Wer zahlt die Grundsteuer, wenn ich unterm Jahr verkaufe?
Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179). Hessen; Steuersatz seit 1. August 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Hessen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst die Käufer, dann die Adresse.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.