Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.
Haus im Landkreis UckermarkBeispielansicht
Landkreis Uckermark, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die im Landkreis Uckermark ein Haus geerbt haben, ob allein, mit Geschwistern oder mit dem überlebenden Elternteil.
Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.
Landkreis Uckermark in Zahlen, gelesen als Erbe
In den 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark leben 116.422 Menschen, in Schwedt/Oder allein 33.633. Ein geerbtes Haus ist hier fast immer ein Bestandsbau: 63,9 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus der Zeit bis 1979.
Der Bestand ist älter als im Bund: 40,8 % der Gebäude mit Wohnraum sind bis 1949 gebaut, bundesweit 24,8 %; vor 1919 entstanden 20,3 %. Erbhäuser dieses Alters haben oft mehrere Umbauten hinter sich. Was wann erneuert wurde, wissen oft nur die Eltern; suchen Sie Rechnungen und Pläne, bevor Käufer danach fragen.
Mit Öl heizen im Landkreis Uckermark 25,1 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %; Gas haben 43,9 %. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
Mit 39,5 % wohnen im Landkreis Uckermark weniger Haushalte im Eigentum als in Brandenburg (45,5 %). Käufer für ein Erbhaus kommen hier häufig aus Mietwohnungen; eine Freigabe nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis erspart der Erbengemeinschaft Termine ohne Folge.
Mit 6,1 % lag der Leerstand beim Zensus über dem Wert in Brandenburg von 5,2 %. Ein Erbhaus steht oft monatelang leer, bis die Erbfolge geklärt ist; sagen Sie das der Wohngebäudeversicherung, lassen Sie im Winter heizen oder das Wasser abstellen, und lüften Sie regelmäßig.
Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Uckermark bei 5,22 € je m², unter dem Wert in Brandenburg (6,21 €). Wer vermieten will, braucht in der Erbengemeinschaft für jede größere Entscheidung wieder alle; manche Erben verkaufen deshalb lieber.
Der Kreis grenzt an vier Kreise und kreisfreie Städte, am nächsten liegt der Landkreis Barnim. Käufer für ein Erbhaus in Prenzlau oder Templin suchen selten im ganzen Kreis, sondern im Umkreis ihres Arbeitsorts.
Für den Wert ist der Gutachterausschuss zuständig, der den Landkreis Uckermark betreut, nicht Unterhand. Er veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag ein Verkehrswertgutachten, auch für Erben und Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Bestand im Landkreis Uckermark, Zensus 2022
Kennzahl
Landkreis Uckermark
Brandenburg
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
116.422
2.551.889
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
27.958
618.232
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
84,4 %
86,7 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
23,1 %
14,3 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
40,8 %
39,8 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
14,0 %
22,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
43,9 %
60,8 %
53,9 %
Heizung mit Öl
25,1 %
13,1 %
24,7 %
Eigentümerquote
39,5 %
45,5 %
44,3 %
Leerstand
6,1 %
5,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,22 €
6,21 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Der Ablauf im Landkreis Uckermark, Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist fest, die Geschwindigkeit bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.
Testament abliefern. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
Ausschlagen, solange die Frist läuft. Ausschlagen können Sie binnen sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung erfahren haben; lebte der Erblasser zuletzt nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Danach gilt das Erbe als angenommen. Die Erklärung geben Sie persönlich beim Nachlassgericht ab oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch beim Amtsgericht Ihres Wohnorts (§ 344 Abs. 7 FamFG). Klären Sie vorher, ob der Nachlass überschuldet ist.
Erbschein beantragen. Ohne Nachweis der Erbfolge kein Verkauf: Das Grundbuchamt will den Erbschein sehen (§ 2353 BGB) oder, bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag, die Urkunde mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Den Erbschein beantragt ein Erbe beim Nachlassgericht oder über einen Notar; Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der Familie gehören dazu.
Erbschaftsteuer: die Meldung. Drei Monate haben Sie, um dem Finanzamt den Erwerb schriftlich zu melden (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für eröffnete Testamente gilt nicht, wenn ein Grundstück im Inland zum Nachlass gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG); beim Erbhaus melden Sie also immer. Ob Steuer anfällt, entscheidet das Finanzamt nach Wert und Freibetrag.
Grundbuch auf die Erben umschreiben. Solange der Erblasser im Grundbuch steht, ist es unrichtig. Die Berichtigung auf die Erben beantragen Sie beim Grundbuchamt; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für den Verkauf selbst ist sie nicht zwingend (§ 40 Abs. 1 GBO), bei Unterhand aber ein einfacher Eigentumsnachweis.
Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen Eigentümer und Pflichtteilsberechtigte dort (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr legt das Land fest. Wo Miterben über den Preis streiten, schafft das Gutachten eine gemeinsame Zahl, und es kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
Unterlagen sammeln. Zum Haus gehören Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Belege über Modernisierungen und, wenn vermietet, die Mietverträge. Den Energieausweis zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wer das Haus sehen darf. Statt eines Schilds am Zaun ein geschlossener Kreis: Bei Unterhand sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis das Haus, zunächst ohne Adresse. Wer mehr will, fragt an; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
Notartermin und Auseinandersetzung. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar. In einer Erbengemeinschaft unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis gehört zunächst zum Nachlass (§ 2041 BGB) und wird in der Auseinandersetzung nach Abzug der Nachlassschulden nach den Erbquoten verteilt.
Die Fristen für Erben
Was
Frist
Fundstelle
Gefundenes Testament abgeben
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagen
sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate
§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immer
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Erben gebührenfrei eintragen lassen
binnen zwei Jahren nach dem Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vor
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblassers
zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)
Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
für vermietete Teile: Verträge, Kautionskonto, letzte Abrechnung
steht das Haus auf fremdem Grund: Erbbaurechtsvertrag und Erbbauzins
Für die Einigung unter Erben
die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen
Rechenbeispiel für ein Erbhaus im Landkreis Uckermark
Beispiel: ein gebrauchtes Haus im Landkreis Uckermark zum Preis von 450.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Der Nachlass besteht nur aus diesem Haus, ohne Schulden. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt 6,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht
eine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG
885 €
Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung
eine Gebühr (1,0) nach KV 23300 GNotKG
885 €
Erben
Eröffnung eines Testaments
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Berichtigung des Grundbuchs, früh beantragt
GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Grundbuchberichtigung nach zwei Jahren
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Grundschuld über 100.000 € löschen lassen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
29.250 €
Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eintragung des Käufers ins Grundbuch
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 31.905 € oder 7,1 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.
Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
19.500 €
1.905 €
21.405 €
7,1 %
450.000 €
29.250 €
2.655 €
31.905 €
7,1 %
700.000 €
45.500 €
3.765 €
49.265 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses
Die Erbschaftsteuer
Die Freibeträge hängen am Verwandtschaftsgrad (§ 16 Abs. 1 ErbStG): Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder und Enkel verstorbener Kinder je 400.000 €, übrige Enkel 200.000 €, die übrigen Personen der Steuerklasse I 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen 20.000 €. Was dieselbe Person in den letzten zehn Jahren geschenkt hat, wird hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).
Das Finanzamt bewertet das Haus nach dem Bewertungsgesetz auf den Todestag. Wer meint, der Ansatz sei zu hoch, kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, durch Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen zeitnahen Kaufpreis im Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Die Zehnjahresfrist
Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.
Zahlt einer von Ihnen die anderen aus, kauft er deren Anteile; für diese Anteile beginnt eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG). Ausgenommen sind Häuser, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Grunderwerbsteuer
Das Erbe kostet keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 2 GrEStG), und auch die Übernahme durch einen Miterben bei der Teilung bleibt frei (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Beim Verkauf an Fremde gilt der Landessatz in Brandenburg, 6,5 % seit dem 1. Juli 2015, im Beispiel 29.250 €. Vertraglich trägt sie in der Regel der Käufer, schulden tun sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe
Die erste Zeile gilt nur in Brandenburg, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Wer verkaufen darf
nur alle Miterben zusammen, außer ein Testamentsvollstrecker ist eingesetzt
§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das Grundbuchamt
Erbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung
§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertrag
bleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse
nur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt
§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkauf
tragen die Miterben nach ihren Anteilen
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Uckermark
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Uckermark. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Uckermark nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Uckermark nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Landkreis Uckermark nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Erbengemeinschaft: vier Wege
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Alle verkaufen zusammen
Der Weg ohne Streit: Alle Erben verkaufen zusammen, der Kaufpreis geht in den Nachlass und wird nach den Quoten verteilt, ohne Gericht.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Nur den Erbteil verkaufen
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Versteigerung beim Amtsgericht
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Erreicht im ersten Termin kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts, gibt es keinen Zuschlag (§ 85a ZVG); einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt ein Erbe das Haus für alle. Was dort ankommt, Anfragen, Gebote, jede Ansicht, steht im Protokoll und lässt sich den Miterben vorlegen; unterschrieben wird erst, wenn alle einverstanden sind.
Vier Einwände von Erben
„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.
„Über den Preis werden wir uns nie einig.“
Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.
„Wir sind noch gar nicht so weit.“
Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.
„Was, wenn sich niemand meldet?“
Dann hat es niemand öffentlich gesehen. Unterhand zeigt keine Tage am Markt, Adresse und Fotos kennen nur Freigegebene. Sie können zurückziehen, neu anlegen oder einen anderen Weg gehen, ohne Spuren im Netz.
So verkaufen Sie ein geerbtes Haus über Unterhand
Zu sehen bekommt Ihr Haus nur, wer bei Unterhand Mitglied ist, also Beitrag zahlt und den Ausweis gezeigt hat. Stufe 1 nennt Objektart, Bereich, Preisband und Flächen mit einem Lageplan ohne Straße; Name und Adresse der Erben stehen nirgends.
Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Nachfrage im Landkreis Uckermark
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Uckermark
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Uckermark
nicht ausgewiesen
Unter drei steht hier keine Zahl für den Landkreis Uckermark. Die Resonanz zu Ihrem Haus prüfen Sie ohne Konto, und sie kostet nichts.
Zum Vergleich die Nachbarkreise: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Uckermark
–
116.422
39,5 %
5,22 € je m²
Landkreis Barnim
43,9 km
194.885
50,0 %
6,48 € je m²
Landkreis Oberhavel
55,2 km
217.858
50,7 %
6,51 € je m²
Landkreis Vorpommern-Greifswald
65,1 km
225.867
42,0 %
5,74 € je m²
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
68,4 km
245.998
41,8 %
5,36 € je m²
Was Erben im Landkreis Uckermark fragen
Wer darf ein geerbtes Haus im Landkreis Uckermark verkaufen?
Jeder Miterbe muss zustimmen, denn über das Haus verfügt nur die Gemeinschaft (§ 2040 Abs. 1 BGB). Das Grundbuchamt will den Erbschein sehen oder ein notarielles Testament mit Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO). Ein eingesetzter Testamentsvollstrecker verkauft ohne die Erben (§ 2205 BGB).
Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?
In der Regel nicht. Das Grundbuchamt akzeptiert ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO); nur wenn die Erbfolge daraus nicht eindeutig hervorgeht, verlangt es doch einen Erbschein.
Müssen die Erben erst ins Grundbuch?
Nicht zwingend: Der Käufer kann direkt nach dem Erblasser eingetragen werden, wenn die Erben die Erbfolge nachweisen (§ 40 Abs. 1 GBO). Die eigene Eintragung kostet in den ersten zwei Jahren nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1) und erleichtert den Nachweis bei Unterhand.
Ein Bruder will das Haus behalten. Was nun?
Will er bleiben, kann er die anderen auszahlen, ohne Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Will er weder kaufen noch verkaufen, darf jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) ist dann der letzte und teure Weg.
Was ist das Haus wert, und wo finde ich amtliche Zahlen?
Der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist, veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Die Nettokaltmiete lag beim Zensus 2022 im Landkreis Uckermark bei 5,22 € je m², in Brandenburg bei 6,21 €. Unterhand bewertet nicht.
Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Was geht schon vor dem Erbschein?
Vorbereiten ja, unterschreiben nein. Wert klären, Unterlagen ordnen, die Miterben einbinden, im Stillen Register die Nachfrage sehen: Das geht sofort. Den Kaufvertrag unterschreiben Sie, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist.
Aus welchen Jahren stammt der Bestand im Landkreis Uckermark?
Bis 1949 gebaut sind im Landkreis Uckermark 40,8 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 23,1 %, zwischen 1980 und 1999 22,0 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.
Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?
Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Gibt es im Landkreis Uckermark viele Häuser wie unseres?
84,4 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Uckermark sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 27.958; in Brandenburg sind es 86,7 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.