Unterhand

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Haus im Landkreis Straubing-Bogen verkaufen: erst Käufer prüfen, dann die Adresse zeigen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen Ihr Haus
  • Adresse und Fotos erst nach Ihrer Freigabe
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand in der Straße soll mitlesen
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Keine Besichtigungen am laufenden Band
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
Mitglieder bieten verdeckt bis zu Ihrer Frist. Erst danach entscheiden Sie, und kein Gebot bindet Sie.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Tage am Markt zählt hier niemand. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Leise verkaufen heißt nicht, unter Wert verkaufen.

Einfamilienhaus im Landkreis Straubing-BogenBeispielansicht

Landkreis Straubing-Bogen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Landkreis Straubing-Bogen ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.

Wer im Landkreis Straubing-Bogen ein Haus verkauft, braucht Grundbuchauszug, Energieausweis und einen Notar. Die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % trägt der Käufer; Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz ebenfalls er. Einen Gewinn versteuern Sie nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und das Haus nicht Ihr eigenes Zuhause war.

Ihr Haus im Bestand im Landkreis Straubing-Bogen

Auf 1.201,62 km² verteilen sich im Landkreis Straubing-Bogen 37 Gemeinden mit 103.104 Einwohnern, 86 je km². Von den 34.840 Gebäuden mit Wohnraum sind 33.006 Ein- und Zweifamilienhäuser, das sind 94,7 %.

Karte: Landkreis Straubing-Bogen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Straubing, Landkreis Deggendorf, Landkreis Regensburg, Landkreis Regen, Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Cham, Landkreis Landshut; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Straubing-Bogen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser liegt im Landkreis Straubing-Bogen über dem Wert in Bayern von 84,2 %. Käufer vergleichen hier zwischen vielen Häusern und vielen Gemeinden; ein Mandat bei Unterhand nennt oft mehrere davon.

Der Bestand ist vergleichsweise jung: 25,6 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus der Zeit ab 2000, bundesweit 16,5 %. Bei jüngeren Häusern fragen Käufer nach Bauträgervertrag, Gewährleistung, Abnahmeprotokoll und Energieausweis.

48,7 % der Gebäude im Landkreis Straubing-Bogen heizen mit Öl, über dem Bundeswert von 24,7 %. Halten Sie Baujahr und Wartung des Kessels, die Tankprüfung und den Feuerstättenbescheid bereit; das sind die ersten Fragen eines Käufers.

68,7 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Straubing-Bogen bewohnen ihre Eigentümer, in Bayern 49,3 %. Wohneigentum ist hier verbreiteter als im Land; viele Käufer wohnen schon in der Gegend und kaufen, um selbst einzuziehen. Umso mehr zählt, dass Ihr Verkauf nicht in der Nachbarschaft die Runde macht.

Leer standen beim Zensus 4,8 % der Wohnungen, mehr als in Bayern (4,2 %). Ein Haus, das lange leer steht, verliert an Zustand; prüfen Sie Heizung, Wasser und Versicherung, solange niemand darin wohnt. Vermietete Wohnungen kosteten 5,77 € Nettokaltmiete je m².

Die Tabelle unten stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der sieben Nachbarkreise nebeneinander, angefangen mit Straubing.

Häuser und Wohnungen im Landkreis Straubing-Bogen

KennzahlLandkreis Straubing-BogenBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)103.10413.245.50383.467.117
Einwohner je km²86188233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen33.0062.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum94,7 %84,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19197,2 %8,4 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197932,3 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200025,6 %19,8 %16,5 %
Heizung mit Gas13,2 %34,4 %53,9 %
Heizung mit Öl48,7 %36,7 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie7,4 %5,7 %4,2 %
Eigentümerquote68,7 %49,3 %44,3 %
Leerstand4,8 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,77 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Den Preis finden, ohne ihn öffentlich zu machen

Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der im Landkreis Straubing-Bogen zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.

Auf Antrag der Eigentümer erstellt der Gutachterausschuss ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Das kostet Geld und Zeit, hilft aber, wenn mehrere mitentscheiden oder wenn Sie einen Preis begründen wollen, ohne ihn erst öffentlich auszuprobieren.

Ein Gutachten sagt, was das Haus wert sein sollte, ein Gebot, was jemand zahlt. Bei Unterhand nennen Sie ein Preisband, sehen vorher in der Resonanz die passenden Mandate und holen dann Gebote ein, deren Beträge nur Sie kennen. Ein Preis, der nicht trägt, hinterlässt keine Spur.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel

Angenommen, Ihr Haus im Landkreis Straubing-Bogen kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung allein rechnet der Käufer mit 16.355 €, 4,1 % des Preises; Vollzug, Betreuung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Je höher diese Nebenkosten, desto knapper rechnet er beim Gebot.

Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €8.750 €1.605 €10.355 €4,1 %
400.000 €14.000 €2.355 €16.355 €4,1 %
650.000 €22.750 €3.525 €26.275 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Darlehen und Grundsteuer beim Hausverkauf

Steuer auf den Gewinn

Liegt Ihr Kauf mehr als zehn Jahre zurück, interessiert sich das Finanzamt nicht für den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Innerhalb der zehn Jahre schützt Sie die eigene Nutzung: ausschließlich selbst bewohnt seit dem Kauf, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.

Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen und Grundschuld

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.

Ihre Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Der Notar fordert bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an und zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank, dann Sie; im Grundbuch kostet die Löschung eine 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag (GNotKG KV 14140).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.

Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %, im Beispiel 14.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle

Oben das Landesrecht in Bayern, darunter, was überall gilt.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Form des Kaufvertragsnur mit notarieller Beurkundung gültig§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögender Ehegatte willigt ein, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel„gekauft wie gesehen“ schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln§ 444 BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindenur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Straubing-Bogen

Eine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Straubing-Bogen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 1 von 37 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 37 Gemeinden

Sankt Englmar.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

In dieser Reihenfolge verkaufen Sie Ihr Haus

So geht ein Hausverkauf unter der Hand, vom Stichtag bis zum Schlüssel.

  1. Den Stichtag setzen. Wer umzieht, verkleinert oder eine Vermietung beendet, hat in der Regel einen Stichtag: den Einzug in die neue Wohnung, das Ende eines Mietvertrags, den Ablauf der Zinsbindung. Rechnen Sie von diesem Tag zurück. Sind Sie noch nicht so weit, tragen Sie das Haus ohne Objekt ins Stille Register ein und erfahren höchstens einmal je Woche, wie sich die Käuferresonanz entwickelt.
  2. Unterlagen ordnen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
  3. Den Preisrahmen finden. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
  4. Wer sucht, zählen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
  5. Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Beim Anlegen trennen Sie, was alle Mitglieder sehen, von dem, was nur Freigegebene sehen: hier Preisband, Wohnfläche, Grundstück und Lageplan, dort Adresse, Fotos und Ordner. Den Freigabe-Modus und die Mindeststufe wählen Sie im dritten Blatt; gespeichert wird beim Tippen.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Anfragen entscheiden. Passt ein Mandat, bekommt sein Mitglied den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab, und erst wer freigegeben ist, bekommt einen Termin; den Energieausweis legen Sie spätestens dann vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Notar und Übergabe. Den Vertragsentwurf erhalten Sie vom Notar vor dem Termin; lesen Sie Übergabetag, Haftung und Grundsteuer genau. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für Vormerkung, Löschung und Vorkaufsrecht, dann zahlt der Käufer. Übergeben wird mit Protokoll, Schlüsseln und abgelesenen Zählern.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Diese Unterlagen sehen bei Unterhand nur Mitglieder mit Freigabe, jede Seite mit Wasserzeichen.

Grundbuch und Grundstück

  • Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Unterlagen zu Wege- und Leitungsrechten aus Abteilung II des Grundbuchs
  • Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
  • Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
  • Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Wenn das Haus vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist

Vier Gründe, ein Haus zu verkaufen

Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.

Ein Umzug steht an

Ziehen Sie beruflich oder privat weg, zählt der Stichtag. Die Angebotsrunde hat eine Frist, die Sie wählen; Anfragen und Gebote entscheiden Sie aus der Ferne, und was Mitglieder gesehen haben, zeigt das Protokoll.

Kleiner wohnen

Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.

Mit Mieter verkaufen

Wollen Sie als Vermieter aufhören, ist der Mieter Teil des Verkaufs. Sein Vertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht später einen Grund wie Eigenbedarf (§ 573 BGB). Wollen Sie dem Mieter den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.

Erst verkaufen, dann kaufen

Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.

Vier Einwände von Eigentümern

„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“

Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.

„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“

Sie nennen ein Preisband, keinen Festpreis. Was der Gutachterausschuss sagt und was Mitglieder bieten, legen Sie nebeneinander; gebunden sind Sie an keines der Gebote.

„Ins Haus soll nicht jeder.“

Termine vergeben Sie, und nur an Mitglieder mit Freigabe. Vorher sehen Sie von jedem die Nummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises; Fotos zeigen Sie nur, wem Sie freigeben.

„Das macht doch ein Makler.“

Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.

Unter der Hand, mit Protokoll

Bei Unterhand sucht niemand anonym. Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen, und es sieht Ihr Haus zuerst nur als Lageplan mit Preisband und Flächen, ohne Straße, ohne Foto, ohne Ihren Namen.

Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Am Ende steht eine Frist und eine Liste verdeckter Gebote, die nur Sie lesen. Kein Zähler, keine Tage am Markt. Was Sie zusagen: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal, ausschließlich Unterhand.

Nachfrage im Landkreis Straubing-Bogen

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Straubing-Bogen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Straubing-Bogen
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie im Landkreis Straubing-Bogen drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Straubing-Bogen und die Nachbarkreise

Wer ein Haus im Landkreis Straubing-Bogen sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Straubing-Bogen–103.10468,7 %5,77 € je m²
Straubing11,4 km49.06133,5 %6,64 € je m²
Landkreis Deggendorf25,5 km121.88657,7 %6,42 € je m²
Landkreis Regensburg29,4 km196.41062,7 %7,00 € je m²
Landkreis Regen30,3 km77.11865,0 %4,97 € je m²
Landkreis Dingolfing-Landau31,4 km101.04062,9 %6,32 € je m²
Landkreis Cham36,0 km128.14169,0 %5,27 € je m²
Landkreis Landshut51,2 km162.62462,8 %6,91 € je m²

Fragen von Eigentümern im Landkreis Straubing-Bogen

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

Notar und Grundbuch trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % in Bayern schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld und, wenn Sie einen beauftragen, den Makler.

Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?

Im gesetzlichen Güterstand braucht es sie, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen oder nahezu im Ganzen ist (§ 1365 BGB); bei Gütertrennung nicht. Gehört das Haus Ihnen beiden, verkaufen Sie ohnehin nur gemeinsam. Der Notar fragt danach.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.

Was ist mein Haus im Landkreis Straubing-Bogen wert?

Den amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss im Landkreis Straubing-Bogen: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Was Käufer zahlen, zeigt die Angebotsrunde. Unterhand selbst nennt keinen Wert.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es bei Unterhand zwei: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung hat die Gemeinde für ihr Vorkaufsrecht höchstens drei Monate (§ 28 Abs. 2 BauGB), in der Regel antwortet sie früher.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.

Wer bekommt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?

Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.

Sind Häuser im Landkreis Straubing-Bogen eher alt oder neu?

Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Straubing-Bogen 12,6 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 32,3 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 25,6 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Adresse.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.