Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Nicht jeder soll ins Wohnzimmer
Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe und den Stand des Nachweises.
Was zahlt ein Käufer wirklich?
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.
Einfamilienhaus im Landkreis SchwandorfBeispielansicht
Landkreis Schwandorf, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses im Landkreis Schwandorf, die verkaufen, ohne dass Nachbarn, Kollegen oder Mieter es vorher erfahren.
Wer im Landkreis Schwandorf ein Haus verkauft, braucht Grundbuchauszug, Energieausweis und einen Notar. Die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % trägt der Käufer; Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz ebenfalls er. Einen Gewinn versteuern Sie nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und das Haus nicht Ihr eigenes Zuhause war.
Ihr Haus im Bestand im Landkreis Schwandorf
In den 33 Gemeinden im Landkreis Schwandorf stehen 40.760 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 89,9 % aller Gebäude mit Wohnraum. Allein Schwandorf hat 29.836 Einwohner, der ganze Kreis 149.363.
Mit 89,9 % Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Kreis über dem Landeswert von 84,2 %. Ein Haus ist hier der übliche Weg ins Eigentum, und Käufer kennen die Preise der Nachbargemeinden.
20,1 % der Gebäude im Landkreis Schwandorf sind ab 2000 gebaut, mehr als im Bundesdurchschnitt von 16,5 %. Ist Ihr Haus eines davon, legen Sie Baugenehmigung, Abnahme und die Unterlagen der Haustechnik bereit; sie ersetzen vieles, was bei Altbauten erst geprüft werden muss.
Ölheizungen sind im Landkreis Schwandorf häufiger als im Bundesdurchschnitt: 30,0 % gegenüber 24,7 %. Ein Käufer rechnet mit den Kosten eines neuen Kessels; Belege über Wartung und Tank zeigen ihm, was davon wirklich ansteht.
Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Schwandorf bei 65,1 %, über dem Wert in Bayern von 49,3 %. Häuser wechseln hier oft zwischen Nachbarn, Bekannten und Familien aus dem Umkreis; wer von Ihrem Verkauf erfährt, entscheiden bei Unterhand Sie.
Der Leerstand lag im Landkreis Schwandorf beim Zensus bei 5,8 %, über dem Wert in Bayern von 4,2 %. Steht Ihr Haus schon leer, sagen Sie es Käufern offen und legen Sie den Zustand mit Fotos fest, die nur Freigegebene sehen. Die Nettokaltmiete lag bei 5,83 € je m².
Von den fünf Nachbarn mit gemeinsamer Grenze liegen der Landkreis Cham, der Landkreis Amberg-Sulzbach und der Landkreis Regensburg am nächsten. Ein Mandat bei Unterhand kann mehrere Orte nennen; Ihr Haus erreicht so auch Suchende aus der Umgebung.
Häuser und Wohnungen im Landkreis Schwandorf
Kennzahl
Landkreis Schwandorf
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
149.363
13.245.503
83.467.117
Einwohner je km²
102
188
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
40.760
2.716.278
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
89,9 %
84,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
5,5 %
8,4 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
42,9 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
20,1 %
19,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
35,6 %
34,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
30,0 %
36,7 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
4,7 %
5,7 %
4,2 %
Eigentümerquote
65,1 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
5,8 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,83 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wie ein Preis für Ihr Haus entsteht
Den Wert Ihres Hauses ermittelt niemand bei Unterhand. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der im Landkreis Schwandorf zuständig ist: Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB, den Grundstücksmarktbericht und, auf Antrag, ein Gutachten. Wie gerechnet wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV); bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es in der Regel das Sachwert- oder das Vergleichswertverfahren.
Wollen Sie eine belastbare Zahl, beantragen Sie als Eigentümer ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder beauftragen einen Sachverständigen. Die Kosten richten sich beim Gutachterausschuss nach Landesrecht, beim Sachverständigen nach Vereinbarung.
Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Rechenbeispiel für ein Haus im Landkreis Schwandorf
Beispiel: ein gebrauchtes Haus im Landkreis Schwandorf zu 400.000 €, mit einer Grundschuld, die Sie löschen lassen. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 785 €, die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
14.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 16.355 € hinzu, 4,1 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.
Was Sie selbst tragen, ist überschaubar: Grundbuchausdruck, Löschung der Grundschuld, das Einzelobjekt, aber keine Provision. Die eine Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Ihr Darlehen noch fest läuft.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
8.750 €
1.605 €
10.355 €
4,1 %
400.000 €
14.000 €
2.355 €
16.355 €
4,1 %
650.000 €
22.750 €
3.525 €
26.275 €
4,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde
Zehn Jahre und die eigene Wohnung
Liegt Ihr Kauf mehr als zehn Jahre zurück, interessiert sich das Finanzamt nicht für den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Innerhalb der zehn Jahre schützt Sie die eigene Nutzung: ausschließlich selbst bewohnt seit dem Kauf, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.
Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt
Ein Verkauf ist ein berechtigtes Interesse, ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zu kündigen (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fragen Sie die Zahl an, bevor Sie einen Preis nennen, denn sie verringert, was Ihnen bleibt.
Ihre Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Der Notar fordert bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an und zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank, dann Sie; im Grundbuch kostet die Löschung eine 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag (GNotKG KV 14140).
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.
Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 14.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle
Die erste Zeile gilt nur in Bayern, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Kaufvertrag
nur beim Notar wirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des Ehegatten
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen; bei Gütertrennung nicht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
zahlt nach dem Gesetz der Käufer
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss
§ 444 BGB
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
der Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
bei Einfamilienhaus und Käufer als Verbraucher nur zu gleichen Teilen
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
besteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Schwandorf
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Schwandorf. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Hausverkauf in neun Schritten
Neun Schritte, von denen keiner ein Schild am Zaun braucht. Wie schnell Sie gehen, entscheiden Sie.
Entscheiden, wann. Wer umzieht, verkleinert oder eine Vermietung beendet, hat in der Regel einen Stichtag: den Einzug in die neue Wohnung, das Ende eines Mietvertrags, den Ablauf der Zinsbindung. Rechnen Sie von diesem Tag zurück. Sind Sie noch nicht so weit, tragen Sie das Haus ohne Objekt ins Stille Register ein und erfahren höchstens einmal je Woche, wie sich die Käuferresonanz entwickelt.
Unterlagen ordnen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
Preisband festlegen. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
Resonanz prüfen. Bevor Sie etwas anlegen, fragen Sie die Resonanz: Haus, Ort, Preis. Die Antwort zählt Mandate geprüfter Mitglieder, die dazu passen, und kostet weder ein Konto noch einen Euro.
Haus beschreiben. Stufe 1 ist, was geprüfte Mitglieder sehen: Lageplan, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Baujahr. Stufe 2 ist, was erst nach Ihrer Freigabe sichtbar wird: Adresse, Fotos und Unterlagen. Dazu wählen Sie den Modus der Freigabe, die Mindeststufe und ob Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis verlangen. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
Vorlauf-Zusage und Prüfung. Mit dem Grundbuchauszug als Nachweis und der Vorlauf-Zusage, ausschließlich über Unterhand und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal, geben Sie das Haus zur Prüfung. Erst dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung von Identität und Nachweis ist es im Netzwerk.
Freigeben und besichtigen. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Die Frist setzen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
Notar und Übergabe. Ein Notar Ihrer Wahl oder der des Käufers beurkundet; Kosten trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit vergehen in der Regel einige Wochen: Vormerkung, Löschungsbewilligung, Zeugnis der Gemeinde. Dann zahlt der Käufer, und Sie übergeben mit Protokoll.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.
Grundbuch und Grundstück
aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wegerechten und Wohnrechten, Abteilung III mit Grundschulden
Flurkarte und Lageplan
Bewilligungen zu Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs; ein Baulastenverzeichnis gibt es in Bayern nicht
Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Wohnflächenberechnung
Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
Belege über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasserleitungen, Dämmung
Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden
Wenn das Haus vermietet ist
Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für Sie persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist (§ 1365 BGB)
Vier Gründe, ein Haus zu verkaufen
Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.
Sie ziehen weg
Wer in eine andere Stadt zieht, verkauft oft aus der Ferne. Anfragen, Freigaben und Gebote entscheiden Sie im Konto, von überall; jede Ansicht steht im Protokoll. Die Frist der Angebotsrunde legen Sie so, dass der Notartermin vor Ihren Umzug fällt.
Verkleinern im Alter
Wer im Alter in eine Wohnung zieht, will Fremde im Haus vermeiden, solange er noch darin lebt. Geben Sie nur auf Einladung oder einzeln auf Anfrage frei, vergeben Sie wenige Termine, und legen Sie den Auszug in den Kaufvertrag. Kinder oder Vertraute können die Resonanz selbst prüfen, ohne Konto.
Vermietung beenden
Wollen Sie als Vermieter aufhören, ist der Mieter Teil des Verkaufs. Sein Vertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht später einen Grund wie Eigenbedarf (§ 573 BGB). Wollen Sie dem Mieter den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.
Verkaufen und neu kaufen
Wer verkauft, um woanders zu kaufen, braucht beide Termine in der richtigen Reihenfolge. Bei Unterhand legen Sie Ihr Haus als Objekt an und können als Mitglied zugleich ein Mandat für das Neue hinterlegen; die Übergabe vereinbaren Sie so, dass Sie nicht doppelt finanzieren.
Vier Einwände von Eigentümern
„Ein Haus muss man doch zeigen.“
Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.
„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“
Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.
„Ins Haus soll nicht jeder.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.
„Das macht doch ein Makler.“
Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.
Unter der Hand, mit Protokoll
Statt das Haus allen zu zeigen und dann zu sortieren, sortiert Unterhand zuerst: Nur geprüfte Mitglieder mit Beitrag und Ausweis sehen es, und zwar auf Stufe 1, ohne Adresse und ohne Fotos. Wer mehr sehen will, fragt an.
Adresse, Fotos und Unterlagen geben nur Sie frei: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Am Ende steht eine Frist und eine Liste verdeckter Gebote, die nur Sie lesen. Kein Zähler, keine Tage am Markt. Was Sie zusagen: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal, ausschließlich Unterhand.
Nachfrage im Landkreis Schwandorf
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Schwandorf
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Schwandorf
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.
Wer ein Haus im Landkreis Schwandorf sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Schwandorf
–
149.363
65,1 %
5,83 € je m²
Landkreis Cham
35,2 km
128.141
69,0 %
5,27 € je m²
Landkreis Amberg-Sulzbach
35,3 km
103.788
67,8 %
5,40 € je m²
Landkreis Regensburg
42,7 km
196.410
62,7 %
7,00 € je m²
Landkreis Neustadt an der Waldnaab
47,8 km
95.657
67,0 %
5,05 € je m²
Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
52,8 km
138.902
67,7 %
6,88 € je m²
Fragen von Eigentümern im Landkreis Schwandorf
Wie verkaufe ich mein Haus im Landkreis Schwandorf, ohne dass Nachbarn es erfahren?
Indem Sie das Haus nur geprüften Mitgliedern zeigen, und zuerst ohne Adresse. Bei Unterhand gibt es kein öffentliches Exemplar Ihrer Fotos und keinen Zähler; spätestens beim Notar und bei der Übergabe erfährt die Nachbarschaft es trotzdem, aber erst dann.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Im gesetzlichen Güterstand braucht es sie, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen oder nahezu im Ganzen ist (§ 1365 BGB); bei Gütertrennung nicht. Gehört das Haus Ihnen beiden, verkaufen Sie ohnehin nur gemeinsam. Der Notar fragt danach.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).
Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?
Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen im Landkreis Schwandorf 42,9 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Ihr Mieter bleibt, sein Vertrag gilt weiter, die Kaution geht mit (§ 566a BGB). Wer kauft, um zu vermieten, rechnet mit der Miete; im Landkreis Schwandorf lag sie beim Zensus bei 5,83 € je m² nettokalt.
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es bei Unterhand zwei: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung hat die Gemeinde für ihr Vorkaufsrecht höchstens drei Monate (§ 28 Abs. 2 BauGB), in der Regel antwortet sie früher.
Was steht auf Stufe 1?
Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Ihr Haus verkaufen, ohne es vorzuführen.
Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.