Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Mitglieder sehen zuerst nur Lageplan, Preisband und Flächen.
Nicht jeder soll ins Wohnzimmer
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Was zahlt ein Käufer wirklich?
Mitglieder bieten verdeckt bis zu Ihrer Frist. Erst danach entscheiden Sie, und kein Gebot bindet Sie.
Das Haus soll nicht verbrannt sein
Die Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung. Im Stillen Register warten Sie, ohne dass etwas sichtbar wird.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Erst wissen, wer kaufen will. Dann die Tür aufmachen.
Einfamilienhaus im Landkreis OberallgäuBeispielansicht
Landkreis Oberallgäu, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Sie, wenn Ihr Haus im Landkreis Oberallgäu zu groß geworden ist, zu weit weg liegt oder nicht mehr vermietet werden soll, und der Verkauf nicht die Runde machen darf.
Ihr Haus im Landkreis Oberallgäu verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 3,5 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).
Ihr Haus im Bestand im Landkreis Oberallgäu
155.421 Menschen leben im Landkreis Oberallgäu, auf 1.527,96 km² und in 28 Gemeinden. Das eigene Haus ist hier die Regel: 75,3 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, bundesweit 81,8 %.
Häuser mit einer oder zwei Wohnungen machen im Landkreis Oberallgäu 75,3 % der Gebäude mit Wohnraum aus, in Bayern 84,2 %. Daneben stehen 9.718 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen.
Ab 2000 entstanden im Landkreis Oberallgäu 19,6 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 16,5 %. Für ein jüngeres Haus zählen andere Unterlagen als für einen Altbau: Baubeschreibung, Abnahme, Wartungsnachweise der Heizung.
43,5 % der Gebäude im Landkreis Oberallgäu heizen mit Öl, über dem Bundeswert von 24,7 %. Halten Sie Baujahr und Wartung des Kessels, die Tankprüfung und den Feuerstättenbescheid bereit; das sind die ersten Fragen eines Käufers.
Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Oberallgäu bei 51,8 %, über dem Wert in Bayern von 49,3 %. Häuser wechseln hier oft zwischen Nachbarn, Bekannten und Familien aus dem Umkreis; wer von Ihrem Verkauf erfährt, entscheiden bei Unterhand Sie.
Rundherum liegen fünf Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, darunter Kempten (Allgäu) und der Landkreis Lindau (Bodensee). Käufer suchen oft über die Grenze hinweg; die Zahlen dazu stehen weiter unten.
Landkreis Oberallgäu im Vergleich
Kennzahl
Landkreis Oberallgäu
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
155.421
13.245.503
83.467.117
Einwohner je km²
102
188
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
29.657
2.716.278
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
75,3 %
84,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
13,4 %
8,4 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
33,4 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
19,6 %
19,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
23,3 %
34,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
43,5 %
36,7 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
6,0 %
5,7 %
4,2 %
Eigentümerquote
51,8 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
4,2 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
7,07 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wert, Preis und Gebot
Jeder notarielle Kaufvertrag geht in Kopie an den Gutachterausschuss, der im Landkreis Oberallgäu zuständig ist. Aus dieser Kaufpreissammlung entstehen die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und der jährliche Marktbericht, die verlässlichen öffentlichen Anhaltspunkte für Ihr Haus; Unterhand selbst bewertet nicht.
Ein Gutachten ist kein Muss. Sinnvoll ist es, wenn Sie einen Preis gegenüber Dritten vertreten wollen, etwa im Familienrat; als Eigentümer können Sie es beim Gutachterausschuss beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen.
Ein Gutachten sagt, was das Haus wert sein sollte, ein Gebot, was jemand zahlt. Bei Unterhand nennen Sie ein Preisband, sehen vorher in der Resonanz die passenden Mandate und holen dann Gebote ein, deren Beträge nur Sie kennen. Ein Preis, der nicht trägt, hinterlässt keine Spur.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel
Angenommen, Ihr Haus im Landkreis Oberallgäu kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
14.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 16.355 € hinzu, 4,1 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.
Auf Ihrer Seite stehen die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt; Unterhand berechnet keine Provision. Läuft Ihr Darlehen noch mit fester Zinsbindung, rechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank hinzu.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
8.750 €
1.605 €
10.355 €
4,1 %
400.000 €
14.000 €
2.355 €
16.355 €
4,1 %
650.000 €
22.750 €
3.525 €
26.275 €
4,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde
Zehn Jahre und die eigene Wohnung
Liegt Ihr Kauf mehr als zehn Jahre zurück, interessiert sich das Finanzamt nicht für den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Innerhalb der zehn Jahre schützt Sie die eigene Nutzung: ausschließlich selbst bewohnt seit dem Kauf, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.
Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt
Läuft die Zinsbindung noch, gibt Ihnen der Verkauf ein Recht zur Kündigung, sobald das Darlehen mindestens sechs Monate ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Preis dafür ist die Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken lassen stattdessen über einen Tausch der Sicherheit mit sich reden, wenn Sie neu kaufen.
Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn er ein lastenfreies Grundbuch bekommt. Der Notar holt deshalb die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein, lässt den Restbetrag direkt an die Bank zahlen und den Rest an Sie; die Löschung kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (GNotKG KV 14140).
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Steuern im Jahr des Verkaufs
Verkaufen Sie unterm Jahr, zahlen Sie die Grundsteuer des laufenden Jahres an die Gemeinde, denn sie wird nach den Verhältnissen am Jahresanfang festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Den Anteil ab der Übergabe holen Sie sich über den Kaufvertrag vom Käufer zurück.
Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 14.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was das Gesetz beim Hausverkauf vorschreibt
Die erste Zeile gilt nur in Bayern, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Form des Kaufvertrags
nur beim Notar wirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des Ehegatten
der Ehegatte willigt ein, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
zahlt nach dem Gesetz der Käufer
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
ein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen
§ 444 BGB
Energieausweis
vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
der Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
besteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Oberallgäu
Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Oberallgäu in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 3 von 28 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 3 von 28 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in 3 von 28 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in 1 von 28 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in 1 von 28 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 3 von 28 Gemeinden
Sonthofen, Immenstadt im Allgäu, Bolsterlang.
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 3 von 28 Gemeinden
Sonthofen, Immenstadt im Allgäu, Bolsterlang.
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 3 von 28 Gemeinden
Sonthofen, Immenstadt im Allgäu, Bolsterlang.
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 1 von 28 Gemeinden
Sonthofen.
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 28 Gemeinden
Sonthofen.
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Der Ablauf im Landkreis Oberallgäu, Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Ihr Haus öffentlich zu sehen ist.
Entscheiden, wann. Wer umzieht, verkleinert oder eine Vermietung beendet, hat in der Regel einen Stichtag: den Einzug in die neue Wohnung, das Ende eines Mietvertrags, den Ablauf der Zinsbindung. Rechnen Sie von diesem Tag zurück. Sind Sie noch nicht so weit, tragen Sie das Haus ohne Objekt ins Stille Register ein und erfahren höchstens einmal je Woche, wie sich die Käuferresonanz entwickelt.
Unterlagen ordnen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
Preisband festlegen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten, was Sie mindestens erlösen wollen, oben, was Marktbericht und Bodenrichtwert hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) macht den Rahmen belastbar.
Resonanz prüfen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
Haus beschreiben. Stufe 1 ist, was geprüfte Mitglieder sehen: Lageplan, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Baujahr. Stufe 2 ist, was erst nach Ihrer Freigabe sichtbar wird: Adresse, Fotos und Unterlagen. Dazu wählen Sie den Modus der Freigabe, die Mindeststufe und ob Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis verlangen. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
Zur Prüfung geben. Mit dem Grundbuchauszug als Nachweis und der Vorlauf-Zusage, ausschließlich über Unterhand und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal, geben Sie das Haus zur Prüfung. Erst dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung von Identität und Nachweis ist es im Netzwerk.
Wer darf ins Haus. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Gebote einholen. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
Der Termin beim Notar. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, lässt die Auflassungsvormerkung eintragen, holt die Löschungsbewilligung Ihrer Bank und das Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, teilt er die Fälligkeit mit; nach Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Haus mit Protokoll und Zählerständen.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Diese Unterlagen sehen bei Unterhand nur Mitglieder mit Freigabe, jede Seite mit Wasserzeichen.
Grundbuch und Grundstück
Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
Flurkarte und Lageplan
Bewilligungen zu Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs; ein Baulastenverzeichnis gibt es in Bayern nicht
Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Haus und Technik
gültiger Energieausweis
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Wohnflächenberechnung
Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre
Bei Vermietung
Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für den Notar
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist
Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg
Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.
Sie ziehen weg
Wer in eine andere Stadt zieht, verkauft oft aus der Ferne. Anfragen, Freigaben und Gebote entscheiden Sie im Konto, von überall; jede Ansicht steht im Protokoll. Die Frist der Angebotsrunde legen Sie so, dass der Notartermin vor Ihren Umzug fällt.
Das Haus ist zu groß geworden
Verkleinern heißt oft: noch im Haus wohnen, während verkauft wird. Freigaben nur auf Anfrage, wenige feste Termine und ein Übergabedatum im Vertrag, das zu Ihrem Umzug passt, schonen den Alltag. Wer Ihnen hilft, prüft die Resonanz ohne eigenes Konto.
Vermietung beenden
Mit Mieter verkauft, bleibt der Mieter: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 566 BGB) und kann nur aus den Gründen des Mietrechts kündigen. Wählen Sie Mitglieder, die eine vermietete Immobilie suchen, und vereinbaren Sie Termine im Einvernehmen mit dem Mieter.
Zwei Verträge zugleich
Verkauf und Kauf greifen ineinander: Erst die Fälligkeit des einen, dann die Zahlung des anderen. Als Mitglied hinterlegen Sie ein Mandat für das, was Sie suchen, während Ihr Haus als Objekt im Netzwerk ist, und stimmen beide Übergaben aufeinander ab.
Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten
„Auf einem Portal sehen es mehr Leute.“
Ob es ohne Portal reicht, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie zahlen. Reicht es, haben Sie verkauft, ohne dass jemand mitgezählt hat; reicht es nicht, steht Ihnen nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung jeder andere Weg offen.
„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“
Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.
„Wir wohnen noch hier.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.
„Mein Makler kennt die Gegend.“
Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.
Unter der Hand, mit Protokoll
Ein Haus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Nachbarn und Kollegen, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt. Unterhand dreht die Reihenfolge um. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist; Ihr Haus sehen diese Mitglieder zuerst auf Stufe 1, ohne Adresse, ohne Fotos, ohne Ihren Namen.
Adresse, Fotos und Unterlagen geben nur Sie frei: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Am Ende steht eine Frist und eine Liste verdeckter Gebote, die nur Sie lesen. Kein Zähler, keine Tage am Markt. Was Sie zusagen: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal, ausschließlich Unterhand.
Nachfrage im Landkreis Oberallgäu
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Oberallgäu
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Oberallgäu
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.
Käufer suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarkreise mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Oberallgäu
–
155.421
51,8 %
7,07 € je m²
Kempten (Allgäu)
18,9 km
67.916
33,1 %
7,18 € je m²
Landkreis Lindau (Bodensee)
28,4 km
82.399
48,1 %
8,04 € je m²
Landkreis Ostallgäu
36,2 km
142.065
59,2 %
6,93 € je m²
Landkreis Ravensburg
45,6 km
291.600
54,6 %
7,72 € je m²
Landkreis Unterallgäu
53,0 km
147.386
62,3 %
6,64 € je m²
Fragen von Eigentümern im Landkreis Oberallgäu
Kann ich im Landkreis Oberallgäu verkaufen, ohne dass es jemand mitbekommt?
Indem Sie das Haus nur geprüften Mitgliedern zeigen, und zuerst ohne Adresse. Bei Unterhand gibt es kein öffentliches Exemplar Ihrer Fotos und keinen Zähler; spätestens beim Notar und bei der Übergabe erfährt die Nachbarschaft es trotzdem, aber erst dann.
Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?
Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen im Landkreis Oberallgäu 33,4 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.
Was ist mein Haus im Landkreis Oberallgäu wert?
Das sagt Ihnen der Gutachterausschuss mit Bodenrichtwert und Marktbericht, belastbar mit einem Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB), und am Ende die Gebote. Von den 39.375 Gebäuden mit Wohnraum im Landkreis Oberallgäu sind 29.657 Ein- und Zweifamilienhäuser; Ihres vergleichen Käufer mit diesem Bestand.
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.
Brauche ich einen Makler?
Nicht zwingend: Vertrag und Vollzug übernimmt der Notar. Mit Makler gilt beim Einfamilienhaus und privatem Käufer, dass beide Seiten gleich viel Provision zahlen (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine an.
Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?
Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.
Wer bekommt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?
Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.
Sind Häuser im Landkreis Oberallgäu eher alt oder neu?
Bis 1949 gebaut sind im Landkreis Oberallgäu 20,0 % der Gebäude mit Wohnraum, ab 2000 19,6 %, aus den Jahren 1950 bis 1979 33,4 %. Käufer lesen das Baujahr Ihres Hauses vor diesem Hintergrund und fragen nach den Belegen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst die Käufer, dann die Adresse.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.