Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus geerbt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim: verkaufen, ohne dass Nachbarn es merken

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Das Nachlassgericht ist noch nicht so weit
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.

Haus im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimBeispielansicht

Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Sie, wenn das Elternhaus im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim an Sie gefallen ist und die Familie entscheiden muss, was daraus wird.

Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vorliegt. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.

Ihre Lage im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

In den 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim leben 100.767 Menschen, in Neustadt an der Aisch allein 13.293. Ein geerbtes Haus ist hier fast immer ein Bestandsbau: 33,9 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, weitere 22,0 % sind bis 1949 gebaut.

Karte: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Kitzingen, Landkreis Fürth, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Landkreis Ansbach, Landkreis Würzburg, Landkreis Bamberg, Main-Tauber-Kreis; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Der Bestand ist gemischt: 22,0 % der Gebäude sind bis 1949 gebaut, 33,9 % zwischen 1950 und 1979, 19,3 % ab 2000. Ein Erbhaus kann hier ebenso ein Bau der Neunzigerjahre sein; dann zählen Bauunterlagen, Gewährleistung und Wartung der Haustechnik mehr als die Frage nach altem Putz.

Mit Öl heizen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim 43,0 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %; Gas haben 18,5 %. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

65,5 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim bewohnen ihre Eigentümer, in Bayern 49,3 %, bundesweit 44,3 %. Hier ist Wohneigentum verbreitet; viele Käufer kennen die Gegend und kaufen, um selbst einzuziehen.

Der Leerstand liegt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim über dem Landeswert (5,6 % gegenüber 4,2 %). Ein unbewohntes Haus braucht bis zum Verkauf jemanden, der nach dem Rechten sieht; in der Erbengemeinschaft darf das jeder allein veranlassen, soweit es zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim beim Zensus 5,61 € Nettokaltmiete je m², in Bayern 8,74 €. Ob Vermieten für die Erbengemeinschaft lohnt, hängt weniger an der Miete als daran, ob alle dauerhaft gemeinsam Vermieter sein wollen.

Zwischen Neustadt an der Aisch und den kleinen Gemeinden des Kreises unterscheiden sich Käufer und Preise oft deutlich. Wer ein Haus im Kreis erbt, schaut deshalb auf die Seite seiner Gemeinde, sofern Unterhand eine zeigt, und auf die Nachbarn der Landkreis Kitzingen und der Landkreis Fürth.

Für den Wert ist der Gutachterausschuss zuständig, der den Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim betreut, nicht Unterhand. Er veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag ein Verkehrswertgutachten, auch für Erben und Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim im Vergleich

KennzahlLandkreis Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)100.76713.245.50383.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen28.6002.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum90,3 %84,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197933,9 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194922,0 %15,9 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200019,3 %19,8 %16,5 %
Heizung mit Gas18,5 %34,4 %53,9 %
Heizung mit Öl43,0 %36,7 %24,7 %
Eigentümerquote65,5 %49,3 %44,3 %
Leerstand5,6 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,61 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Der Ablauf im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Schritt für Schritt

Manche Schritte haben eine Frist, andere warten, bis die Familie so weit ist. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.

  1. Das Testament zum Nachlassgericht. Erster Schritt ist das Nachlassgericht. Wer ein Testament in Händen hält, liefert es unverzüglich ab (§ 2259 Abs. 1 BGB), beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 Abs. 1 FamFG). Beizulegen sind Sterbeurkunde und die Anschriften der Erben; die Eröffnung kostet 109 € (GNotKG KV 12101).
  2. Erbe annehmen oder ausschlagen. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  3. Erbfolge nachweisen. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
  4. Dem Finanzamt melden. Das Finanzamt erfährt vom Erbe durch Ihre Meldung: schriftlich, binnen drei Monaten, nachdem Sie davon wissen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Mit einem Haus im Nachlass bleibt die Pflicht, auch wenn Gericht oder Notar das Testament eröffnet haben (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Welches Finanzamt Erbschaften bearbeitet, richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
  5. Grundbuch auf die Erben umschreiben. Nach dem Erbschein folgt das Grundbuch: Mit dem Erbnachweis tragen die Erben sich als Eigentümer ein, binnen zwei Jahren ohne Gebühr (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Muss es schnell gehen, kann der Käufer auch direkt eingetragen werden (§ 40 Abs. 1 GBO); Unterhand prüft dann den Erbschein zusammen mit dem alten Auszug.
  6. Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Bevor ein Preisband auf Stufe 1 steht, braucht die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Vorstellung. Bodenrichtwert und Marktbericht des Gutachterausschusses geben den Rahmen; ein Gutachten auf Antrag der Erben (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) macht ihn belastbar, auch gegenüber dem Finanzamt (§ 198 Abs. 2 BewG). Die Gebühr regelt das Landesrecht.
  7. Die Unterlagen zusammentragen. Was ein Käufer fragt, beantworten die Unterlagen: Wohnfläche, Baujahr, Heizung, Lasten im Grundbuch. Legen Sie einen Ordner an, den alle Miterben einsehen können, und bestellen Sie den Energieausweis rechtzeitig, denn er gehört spätestens zur Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Käufer finden. Statt eines Schilds am Zaun ein geschlossener Kreis: Bei Unterhand sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis das Haus, zunächst ohne Adresse. Wer mehr will, fragt an; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar. Sind Sie zu mehreren, unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); die Kosten von Beurkundung und Eintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös fällt in den Nachlass (§ 2041 BGB) und wird nach Abzug der Schulden nach Erbquoten geteilt.

Die Fristen für Erben

WasFristFundstelle
Gefundenes Testament abgebenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Ausschlagung erklärensechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
Erwerb dem Finanzamt melden, mit Haus auch bei eröffnetem Testamentdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Erben gebührenfrei eintragen lassenzwei Jahre ab ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauftzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblassersbis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)zehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem Finanzamtein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis vorlegenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellenbis zu sechs Monate, auf Antrag§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Was in den Ordner gehört

Für das Nachlassgericht

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
  • Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aller in Betracht kommenden Erben, im Original oder beglaubigt
  • Anschriftenliste der Erbengemeinschaft
  • Zustimmungen oder Vollmachten der übrigen Erben zum Antrag
  • Aufstellung des Nachlasses mit Wert des Hauses und den Schulden des Erblassers

Für den Verkauf

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung
  • Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Rechnungen über erneuerte Bauteile wie Dach, Fenster, Heizung und Leitungen
  • für vermietete Teile: Verträge, Kautionskonto, letzte Abrechnung
  • bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins

Für die Miterben

  • Liste aller Erben mit Erbquoten aus dem Erbschein
  • Absprache in Textform: Verkauf ja, Preis nicht unter einer Grenze, eine Person verhandelt
  • notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen

Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim zu 450.000 €, ohne Schulden im Nachlass. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Alle Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210885 €Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300885 €Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegtFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahrengebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragtvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer alten Grundschuld (100.000 €)halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagezuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)15.750 €Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundung des Vertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eintragung des Käufers ins Grundbuch1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 18.405 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 4,1 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.

Mit notariellem Testament entfallen beide Erbscheinsgebühren, es bleibt die Eröffnung. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €10.500 €1.905 €12.405 €4,1 %
450.000 €15.750 €2.655 €18.405 €4,1 %
700.000 €24.500 €3.765 €28.265 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses

Erbschaftsteuer

Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Steuer auf den Verkaufsgewinn

Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.

Zahlt einer von Ihnen die anderen aus, kauft er deren Anteile; für diese Anteile beginnt eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Ausgenommen sind Häuser, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer

Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Bayern 3,5 %, im Beispiel 15.750 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe

Bis auf die Grunderwerbsteuer in Bayern gelten diese Regeln bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Wer unterschreibtdie Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im GrundbuchErbschein oder öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkaufgeht auf den Käufer über§ 566 Abs. 1 BGB
Begrenzung der Miete bei Neuvermietungnur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkaufverteilen sich auf die Erben nach Quoten§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 1 von 38 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 1 von 38 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 1 von 38 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 1 von 38 Gemeinden

Weigenheim.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 1 von 38 Gemeinden

Weigenheim.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 1 von 38 Gemeinden

Weigenheim.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Sie zu mehreren erben

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Verkauf mit allen Unterschriften

Der Weg ohne Streit: Alle Erben verkaufen zusammen, der Kaufpreis geht in den Nachlass und wird nach den Quoten verteilt, ohne Gericht.

Ein Miterbe behält das Haus

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.

Nur den Erbteil verkaufen

Jeder Miterbe kann seinen Anteil am ganzen Nachlass verkaufen, nicht aber seinen Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht den Notar; die übrigen Miterben können binnen zwei Monaten vorkaufen (§ 2034 BGB).

Teilungsversteigerung

Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Im ersten Termin gibt es keinen Zuschlag, wenn kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a ZVG); auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.

Was Erben zögern lässt

„Im Haus meiner Eltern soll keiner herumlaufen.“

Ohne Ihre Freigabe kennt niemand Adresse oder Fotos. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Nachweis, und einen Termin im Haus vergeben nur Sie.

„Über den Preis werden wir uns nie einig.“

Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.

„Das Nachlassgericht braucht noch.“

Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.

„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft

Unterhand ist kein Portal, sondern ein geschlossener Kreis geprüfter Mitglieder. Sie sehen Ihr Haus zuerst als Stufe 1: Art, Bereich, Preisband, Flächen, ein Lageplan. Fotos, Adresse und Namen enthält diese Stufe nicht.

Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vorher prüft Unterhand Ihren Nachweis; steht noch der Erblasser im Grundbuch, lassen Sie es zuerst berichtigen.

Nachfrage im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für den Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und die Nachbarkreise

Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim–100.76765,5 %5,61 € je m²
Landkreis Kitzingen25,4 km91.47159,1 %5,74 € je m²
Landkreis Fürth31,0 km117.78757,8 %7,07 € je m²
Landkreis Erlangen-Höchstadt31,6 km138.36563,0 %7,59 € je m²
Landkreis Ansbach35,7 km187.48766,1 %6,02 € je m²
Landkreis Würzburg42,7 km161.58660,0 %6,83 € je m²
Landkreis Bamberg43,6 km147.31965,8 %5,96 € je m²
Main-Tauber-Kreis53,5 km132.87660,9 %6,03 € je m²

Fragen von Erben im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Was kostet ein Erbschein für das Haus?

Zwei volle Gebühren nach dem Wert des Nachlasses: eine für das Verfahren (GNotKG KV 12210), eine für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Bei 450.000 € sind das je 885 €. Beantragt wird beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder über einen Notar.

Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?

In der Regel nicht. Das Grundbuchamt akzeptiert ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO); nur wenn die Erbfolge daraus nicht eindeutig hervorgeht, verlangt es doch einen Erbschein.

Muss ich mich vor dem Verkauf ins Grundbuch eintragen lassen?

Nicht zwingend: Der Käufer kann direkt nach dem Erblasser eingetragen werden, wenn die Erben die Erbfolge nachweisen (§ 40 Abs. 1 GBO). Die eigene Eintragung kostet in den ersten zwei Jahren nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1) und erleichtert den Nachweis bei Unterhand.

Ist der Erlös aus dem Erbhaus zu versteuern?

Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und keine Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift (§ 23 EStG). Der Erlös selbst ist kein Einkommen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Freibetrag ab, nicht vom Verkauf.

Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Sprechen Sie zuerst über einen Preis, den ein Gutachten stützt, oder über eine Auszahlung. Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB) und jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Bleibt es beim Nein, bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG).

Welche Kosten tragen die Erben, welche der Käufer?

Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % in Bayern schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.

Was hat der Pflichtteil mit dem Verkauf zu tun?

Wer pflichtteilsberechtigt ist, bekommt Geld, kein Stück vom Haus: die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), gerechnet nach dem Wert am Todestag (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein späterer Verkaufspreis kann diesen Wert belegen; ein Gutachten dürfen beide Seiten beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Wer zahlt Grundsteuer und Versicherung bis zum Verkauf?

Die Erbengemeinschaft, und zwar jeder nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2, § 748 BGB). Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und nötige Reparaturen. Halten Sie Belege fest; sie werden bei der Teilung des Erlöses verrechnet.

Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Können wir trotzdem verkaufen?

Verkaufen ja, aber das Recht bleibt bestehen, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Es steht in Abteilung II des Grundbuchs. Käufer, die selbst einziehen wollen, kaufen in der Regel nur ohne das Recht; klären Sie deshalb früh, ob die Berechtigte, etwa der überlebende Elternteil, ausziehen und verzichten will.

Wie unterschreibt ein Erbe, der weit weg wohnt?

Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.