Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Keine Adresse, kein Foto, kein Name im Internet. Stufe 1 zeigt einen Lageplan ohne Straßennamen.
Keine Besichtigungen am laufenden Band
Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe und den Stand des Nachweises.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
Mitglieder bieten verdeckt bis zu Ihrer Frist. Erst danach entscheiden Sie, und kein Gebot bindet Sie.
Das Haus soll nicht verbrannt sein
Unterhand zählt keine Tage am Markt. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.
Haus im Landkreis Neuburg-SchrobenhausenBeispielansicht
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.
Verkaufen können Sie, wenn Sie im Grundbuch stehen; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen und sind Sie verheiratet, braucht es die Zustimmung Ihres Ehegatten. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, Kosten und 3,5 % Grunderwerbsteuer in Bayern trägt in der Regel der Käufer. Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Kauf höchstens zehn Jahre zurückliegt und Sie nicht selbst darin gewohnt haben.
Was der Bestand im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen über Ihr Haus sagt
99.429 Menschen leben im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, auf 739,73 km² und in 18 Gemeinden. Das eigene Haus ist hier die Regel: 91,2 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, bundesweit 81,8 %.
Mehr Häuser als im Landesdurchschnitt: 91,2 % gegenüber 84,2 %. Wer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein Haus sucht, hat Auswahl; was Ihres heraushebt, zeigen Unterlagen und Fotos, die nur Freigegebene sehen.
Ab 2000 entstanden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 23,7 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 16,5 %. Für ein jüngeres Haus zählen andere Unterlagen als für einen Altbau: Baubeschreibung, Abnahme, Wartungsnachweise der Heizung.
Ölheizungen sind im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen häufiger als im Bundesdurchschnitt: 47,9 % gegenüber 24,7 %. Ein Käufer rechnet mit den Kosten eines neuen Kessels; Belege über Wartung und Tank zeigen ihm, was davon wirklich ansteht.
Mit 62,1 % wohnen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mehr Haushalte im Eigentum als im Land (49,3 %). Käufer, die selbst einziehen wollen, vergleichen genau; ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis als Bedingung der Freigabe trennt Ernst von Neugier.
Der Leerstand lag im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beim Zensus bei 4,2 %, in Bayern bei 4,2 %. Wer hier vermietet, erzielte im Schnitt 7,49 € je m² Nettokaltmiete; ein Käufer, der vermieten will, rechnet mit dieser Zahl.
Die Tabelle unten stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der 5 Nachbarkreise nebeneinander, angefangen mit Ingolstadt.
Häuser und Wohnungen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Kennzahl
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
99.429
13.245.503
83.467.117
Einwohner je km²
134
188
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
26.479
2.716.278
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
91,2 %
84,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
3,8 %
8,4 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
38,6 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
23,7 %
19,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
21,9 %
34,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
47,9 %
36,7 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
8,2 %
5,7 %
4,2 %
Eigentümerquote
62,1 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
4,2 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
7,49 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Den Preis finden, ohne ihn öffentlich zu machen
Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.
Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten lohnt, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten, mit Miterben oder mit der Bank über einen Betrag sprechen müssen, der belastbar sein soll.
Was ein Käufer tatsächlich zahlt, zeigt erst ein Gebot. Bei Unterhand nennen Sie auf Stufe 1 ein Preisband, keinen Festpreis, und holen in der Angebotsrunde Gebote bis zu einer Frist ein. Ein Preis, der sich als zu hoch erweist, steht danach nirgends im Internet, und niemand sieht, wie lange das Haus schon zu haben ist.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Rechenbeispiel für ein Haus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Gerechnet für ein Haus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zu 400.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind hier 785 €; in Bayern gilt ein Grunderwerbsteuersatz von 3,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
14.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 16.355 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich, also 4,1 % des Kaufpreises, nur für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung. Wer finanziert, braucht diesen Betrag in der Regel aus Eigenkapital.
Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
8.750 €
1.605 €
10.355 €
4,1 %
400.000 €
14.000 €
2.355 €
16.355 €
4,1 %
650.000 €
22.750 €
3.525 €
26.275 €
4,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde
Steuer auf den Gewinn
Liegt Ihr Kauf mehr als zehn Jahre zurück, interessiert sich das Finanzamt nicht für den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Innerhalb der zehn Jahre schützt Sie die eigene Nutzung: ausschließlich selbst bewohnt seit dem Kauf, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.
Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Darlehen und Grundschuld
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.
Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Steuern im Jahr des Verkaufs
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.
Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %, im Beispiel 14.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle
Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Form des Kaufvertrags
nur beim Notar wirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist Ihr wesentliches Vermögen
nötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss
§ 444 BGB
Energieausweis
vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer wird Vermieter
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
bei Einfamilienhaus und Käufer als Verbraucher nur zu gleichen Teilen
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
besteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 1 von 18 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 1 von 18 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in 1 von 18 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in 1 von 18 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in 1 von 18 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 1 von 18 Gemeinden
Neuburg an der Donau.
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 1 von 18 Gemeinden
Neuburg an der Donau.
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 1 von 18 Gemeinden
Neuburg an der Donau.
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 1 von 18 Gemeinden
Neuburg an der Donau.
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 18 Gemeinden
Neuburg an der Donau.
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
In dieser Reihenfolge verkaufen Sie Ihr Haus
Erst ordnen, dann zeigen, dann verkaufen. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.
Entscheiden, wann. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
Papiere zusammenstellen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
Preisband festlegen. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
Nachfrage sehen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
Haus beschreiben. Beim Anlegen trennen Sie, was alle Mitglieder sehen, von dem, was nur Freigegebene sehen: hier Preisband, Wohnfläche, Grundstück und Lageplan, dort Adresse, Fotos und Ordner. Den Freigabe-Modus und die Mindeststufe wählen Sie im dritten Blatt; gespeichert wird beim Tippen.
Zusagen und prüfen lassen. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
Wer darf ins Haus. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Gebote einholen. In der Angebotsrunde bestimmen Sie Frist und, wenn Sie wollen, ein Mindestgebot. Gebote sind unverbindlich und verdeckt: Jeder sieht nur sein eigenes, Sie sehen alle. Mit dem Mitglied, dessen Gebot und Bedingungen passen, gehen Sie ins Gespräch.
Beurkunden, zahlen, übergeben. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.
Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen
Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.
Eigentum und Grundstück
Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
Flurkarte und Lageplan
Bewilligungen zu Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs; ein Baulastenverzeichnis gibt es in Bayern nicht
Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
Belege über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasserleitungen, Dämmung
Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden
Bei Vermietung
Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für Sie persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)
Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg
Ihr Anlass entscheidet, wie viel Zeit Sie haben und wem Sie freigeben.
Sie ziehen weg
Ein neuer Arbeitsort, eine neue Stadt: Dann verkaufen Sie, während Sie schon halb woanders sind. Bei Unterhand entscheiden Sie Anfragen und Gebote online, Termine vergeben Sie gebündelt an wenigen Tagen, und das Protokoll zeigt, wer was gesehen hat.
Das Haus ist zu groß geworden
Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.
Das Haus ist vermietet
Mit Mieter verkauft, bleibt der Mieter: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 566 BGB) und kann nur aus den Gründen des Mietrechts kündigen. Wählen Sie Mitglieder, die eine vermietete Immobilie suchen, und vereinbaren Sie Termine im Einvernehmen mit dem Mieter.
Zwei Verträge zugleich
Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.
Bedenken vor dem Verkauf
„Ein Haus muss man doch zeigen.“
Ob es ohne Portal reicht, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie zahlen. Reicht es, haben Sie verkauft, ohne dass jemand mitgezählt hat; reicht es nicht, steht Ihnen nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung jeder andere Weg offen.
„Was, wenn der Preis zu niedrig ist?“
Sie nennen ein Preisband, keinen Festpreis. Was der Gutachterausschuss sagt und was Mitglieder bieten, legen Sie nebeneinander; gebunden sind Sie an keines der Gebote.
„Ins Haus soll nicht jeder.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
„Das macht doch ein Makler.“
Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.
Unter der Hand, mit Protokoll
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Wer Mitglied ist, hat einen Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Stufe 1 sieht er von Ihrem Haus Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen; genug, um zu entscheiden, zu wenig, um das Haus zu finden.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht mit Zeitpunkt in Ihrem Protokoll; geändert werden kann dort nichts.
Verkauft wird über eine Angebotsrunde, nicht über einen öffentlichen Preis. Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist, zeigt Unterhand niemandem; Ihre Zusage dafür ist, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich hier anzubieten.
Nachfrage im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und die Nachbarkreise
Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
–
99.429
62,1 %
7,49 € je m²
Ingolstadt
17,7 km
140.799
37,9 %
9,16 € je m²
Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
25,2 km
131.079
57,6 %
8,10 € je m²
Landkreis Aichach-Friedberg
28,4 km
137.281
63,1 %
7,58 € je m²
Landkreis Eichstätt
28,9 km
135.982
67,0 %
8,02 € je m²
Landkreis Donau-Ries
38,8 km
135.262
64,1 %
6,34 € je m²
Was Eigentümer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen fragen
Kann ich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen verkaufen, ohne dass es jemand mitbekommt?
Ohne Schild, ohne Portal und ohne Adresse im Internet: Mitglieder sehen Lageplan, Preisband und Flächen, nicht die Straße. Wem Sie freigeben, bekommt mehr, mit Wasserzeichen und Protokoll. Ganz unbemerkt bleibt ein Verkauf nicht, aber Sie bestimmen, wer vorher davon weiß.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Im gesetzlichen Güterstand braucht es sie, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen oder nahezu im Ganzen ist (§ 1365 BGB); bei Gütertrennung nicht. Gehört das Haus Ihnen beiden, verkaufen Sie ohnehin nur gemeinsam. Der Notar fragt danach.
Was ist mein Haus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wert?
Den amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Was Käufer zahlen, zeigt die Angebotsrunde. Unterhand selbst nennt keinen Wert.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Ihr Mieter bleibt, sein Vertrag gilt weiter, die Kaution geht mit (§ 566a BGB). Wer kauft, um zu vermieten, rechnet mit der Miete; im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen lag sie beim Zensus bei 7,49 € je m² nettokalt.
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.
Was steht auf Stufe 1?
Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja. Der Übergabetag steht im Vertrag, und er kann Monate nach der Zahlung liegen; für die Zeit dazwischen vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist auch möglich, senkt aber den Kreis der Käufer.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.
Sind Häuser im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eher alt oder neu?
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 9,1 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 38,6 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 23,7 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.