Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Keine Besichtigungen am laufenden Band
Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe und den Stand des Nachweises.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Das Haus soll nicht verbrannt sein
Unterhand zählt keine Tage am Markt. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Ihr Haus ist kein Schaufenster, auch nicht für ein paar Wochen.
Haus im Landkreis Merzig-WadernBeispielansicht
Landkreis Merzig-Wadern, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die im Landkreis Merzig-Wadern ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.
Wer im Landkreis Merzig-Wadern ein Haus verkauft, braucht Grundbuchauszug, Energieausweis und einen Notar. Die Grunderwerbsteuer im Saarland von 6,5 % trägt der Käufer; Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz ebenfalls er. Einen Gewinn versteuern Sie nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und das Haus nicht Ihr eigenes Zuhause war.
Was der Bestand im Landkreis Merzig-Wadern über Ihr Haus sagt
Insgesamt leben im Landkreis Merzig-Wadern 107.982 Menschen in 7 Gemeinden, darunter Merzig, Losheim am See und Wadern. 93,5 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 35.766; im Saarland sind es 88,3 %.
Mit 93,5 % Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Kreis über dem Landeswert von 88,3 %. Ein Haus ist hier der übliche Weg ins Eigentum, und Käufer kennen die Preise der Nachbargemeinden.
41,1 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Merzig-Wadern stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, im Saarland 45,5 %. Für viele dieser Häuser genügt der Verbrauchsausweis nicht: Bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen ist es ein Bedarfsausweis, es sei denn, das Haus wurde mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 gebracht (§ 80 Abs. 3 GModG).
53,1 % der Gebäude im Landkreis Merzig-Wadern heizen mit Öl, über dem Bundeswert von 24,7 %. Halten Sie Baujahr und Wartung des Kessels, die Tankprüfung und den Feuerstättenbescheid bereit; das sind die ersten Fragen eines Käufers.
Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Merzig-Wadern bei 70,9 %, über dem Wert im Saarland von 59,4 %. Häuser wechseln hier oft zwischen Nachbarn, Bekannten und Familien aus dem Umkreis; wer von Ihrem Verkauf erfährt, entscheiden bei Unterhand Sie.
Beim Zensus standen im Landkreis Merzig-Wadern 4,6 % der Wohnungen leer, nicht mehr als im Saarland (5,5 %). Vermietete Wohnungen kosteten 6,07 € Nettokaltmiete je m², im Saarland 6,12 €.
Von den 3 Nachbarn mit gemeinsamer Grenze liegen der Landkreis Saarlouis, der Landkreis Trier-Saarburg und der Landkreis St. Wendel am nächsten. Ein Mandat bei Unterhand kann mehrere Orte nennen; Ihr Haus erreicht so auch Suchende aus der Umgebung.
Bestand im Landkreis Merzig-Wadern, Zensus 2022
Kennzahl
Landkreis Merzig-Wadern
Saarland
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
107.982
1.007.342
83.467.117
Einwohner je km²
194
392
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
35.766
277.876
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
93,5 %
88,3 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
12,8 %
13,3 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
41,1 %
45,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
14,5 %
9,4 %
16,5 %
Heizung mit Gas
26,8 %
48,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
53,1 %
34,0 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
4,8 %
2,6 %
4,2 %
Eigentümerquote
70,9 %
59,4 %
44,3 %
Leerstand
4,6 %
5,5 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,07 €
6,12 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Was Ihr Haus im Landkreis Merzig-Wadern wert ist, und wer das sagt
Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der im Landkreis Merzig-Wadern zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.
Wollen Sie eine belastbare Zahl, beantragen Sie als Eigentümer ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder beauftragen einen Sachverständigen. Die Kosten richten sich beim Gutachterausschuss nach Landesrecht, beim Sachverständigen nach Vereinbarung.
Was ein Käufer tatsächlich zahlt, zeigt erst ein Gebot. Bei Unterhand nennen Sie auf Stufe 1 ein Preisband, keinen Festpreis, und holen in der Angebotsrunde Gebote bis zu einer Frist ein. Ein Preis, der sich als zu hoch erweist, steht danach nirgends im Internet, und niemand sieht, wie lange das Haus schon zu haben ist.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Kosten für Sie und für den Käufer, in Euro
Das Rechenbeispiel nimmt 400.000 € als Kaufpreis an, eine Zahl für die Rechnung, keine Schätzung Ihres Hauses. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) sind dann 785 €; im Saarland kommt die Grunderwerbsteuer von 6,5 % hinzu.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
26.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung allein rechnet der Käufer mit 28.355 €, 7,1 % des Preises; Vollzug, Betreuung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Je höher diese Nebenkosten, desto knapper rechnet er beim Gebot.
Auf Ihrer Seite stehen die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt; Unterhand berechnet keine Provision. Läuft Ihr Darlehen noch mit fester Zinsbindung, rechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank hinzu.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
16.250 €
1.605 €
17.855 €
7,1 %
400.000 €
26.000 €
2.355 €
28.355 €
7,1 %
650.000 €
42.250 €
3.525 €
45.775 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde
Zehn Jahre und die eigene Wohnung
Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn Sie das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Auch dann bleibt der Gewinn frei, wenn Sie selbst darin gewohnt haben: entweder die ganze Zeit seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.
Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Darlehen und Grundschuld
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.
Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn er ein lastenfreies Grundbuch bekommt. Der Notar holt deshalb die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein, lässt den Restbetrag direkt an die Bank zahlen und den Rest an Sie; die Löschung kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (GNotKG KV 14140).
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Steuern im Jahr des Verkaufs
Für die Grundsteuer zählt der Beginn des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 1 GrStG): Der Bescheid für das Verkaufsjahr geht an Sie. Wie die Last ab der Übergabe verteilt wird, regelt der Kaufvertrag; üblich ist, dass der Käufer den Anteil erstattet. Länder mit eigenem Grundsteuergesetz kennen dieselbe Regel.
Beim Kauf fallen im Saarland 6,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 26.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Regeln, die für Ihren Verkauf gelten
Die erste Zeile gilt nur im Saarland, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Saarland
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447)
Kaufvertrag
notariell beurkundet, sonst unwirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist Ihr wesentliches Vermögen
der Ehegatte willigt ein, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
„gekauft wie gesehen“ schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln
§ 444 BGB
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer wird Vermieter
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
nur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Merzig-Wadern
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Merzig-Wadern. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt im Landkreis Merzig-Wadern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt im Landkreis Merzig-Wadern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Merzig-Wadern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Merzig-Wadern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Landkreis Merzig-Wadern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Hausverkauf in neun Schritten
Erst ordnen, dann zeigen, dann verkaufen. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.
Den Stichtag setzen. Legen Sie zuerst fest, bis wann verkauft sein soll, und ob Sie vorher ausziehen oder erst danach. Bis das feststeht, genügt das Stille Register: kein Objekt, keine Zahlung, und höchstens einmal je Woche eine Nachricht zur Resonanz.
Unterlagen ordnen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
Resonanz prüfen. Bevor Sie etwas anlegen, fragen Sie die Resonanz: Haus, Ort, Preis. Die Antwort zählt Mandate geprüfter Mitglieder, die dazu passen, und kostet weder ein Konto noch einen Euro.
Haus beschreiben. Sie füllen vier Blätter: was Mitglieder sehen, was erst nach Freigabe sichtbar ist, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Stufe 1 zeigt Lageplan, Preisband und Flächen, Stufe 2 Adresse, Fotos und Unterlagen. Bis zum „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie nichts.
Zusagen und prüfen lassen. Per Kontrollkästchen erklären Sie, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Mit dem Grundbuchauszug weisen Sie Ihr Eigentum nach. Beim „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand das Haus frei.
Wer darf ins Haus. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab, und erst wer freigegeben ist, bekommt einen Termin; den Energieausweis legen Sie spätestens dann vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Gebote einholen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
Beurkunden, zahlen, übergeben. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.
Unterlagen für den Hausverkauf
Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.
Eigentum und Grundstück
aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wegerechten und Wohnrechten, Abteilung III mit Grundschulden
Flurkarte und Lageplan
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Wohnflächenberechnung
Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre
Bei Vermietung
Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für Sie persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus Ihr wesentliches Vermögen ist
Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg
Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.
Sie ziehen weg
Wer wegzieht, will das Haus nicht monatelang leer stehen lassen. Legen Sie die Frist der Angebotsrunde vor den Umzug, bündeln Sie die Besichtigungen und entscheiden Sie den Rest aus der Ferne; nichts davon braucht ein Schild am Haus.
Das Haus ist zu groß geworden
Wer im Alter in eine Wohnung zieht, will Fremde im Haus vermeiden, solange er noch darin lebt. Geben Sie nur auf Einladung oder einzeln auf Anfrage frei, vergeben Sie wenige Termine, und legen Sie den Auszug in den Kaufvertrag. Kinder oder Vertraute können die Resonanz selbst prüfen, ohne Konto.
Mit Mieter verkaufen
Für ein vermietetes Haus kommen Anleger in Frage, die die Miete schätzen, und der Mieter selbst. Für beide gilt, dass der Mietvertrag bleibt (§ 566 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie das Haus zuerst dem Mieter, mit der Mindeststufe Investor zuerst Anlegern.
Erst verkaufen, dann kaufen
Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.
Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten
„Auf einem Portal sehen es mehr Leute.“
Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.
„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“
Sie nennen ein Preisband, keinen Festpreis. Was der Gutachterausschuss sagt und was Mitglieder bieten, legen Sie nebeneinander; gebunden sind Sie an keines der Gebote.
„Fremde im Schlafzimmer, das will ich nicht.“
Termine vergeben Sie, und nur an Mitglieder mit Freigabe. Vorher sehen Sie von jedem die Nummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises; Fotos zeigen Sie nur, wem Sie freigeben.
„Mein Makler kennt den Ort.“
Ein Makler kann Ihr Haus über Unterhand anbieten, mit Professional. Seine Arbeit bleibt dieselbe; neu ist, dass Adresse und Fotos nur sieht, wer freigegeben ist.
Verkaufen, ohne dass es die Straße merkt
Statt das Haus allen zu zeigen und dann zu sortieren, sortiert Unterhand zuerst: Nur geprüfte Mitglieder mit Beitrag und Ausweis sehen es, und zwar auf Stufe 1, ohne Adresse und ohne Fotos. Wer mehr sehen will, fragt an.
Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Verkauft wird über eine Angebotsrunde, nicht über einen öffentlichen Preis. Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist, zeigt Unterhand niemandem; Ihre Zusage dafür ist, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich hier anzubieten.
Käufer für Häuser im Landkreis Merzig-Wadern
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Merzig-Wadern
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Merzig-Wadern
nicht ausgewiesen
Eine Zahl steht hier, sobald sie im Landkreis Merzig-Wadern drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Wer ein Haus im Landkreis Merzig-Wadern sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Merzig-Wadern
–
107.982
70,9 %
6,07 € je m²
Landkreis Saarlouis
17,1 km
204.087
65,8 %
5,97 € je m²
Landkreis Trier-Saarburg
22,3 km
148.645
65,8 %
6,59 € je m²
Landkreis St. Wendel
30,5 km
87.372
72,0 %
5,51 € je m²
Fragen von Eigentümern im Landkreis Merzig-Wadern
Wie verkaufe ich mein Haus im Landkreis Merzig-Wadern, ohne dass Nachbarn es erfahren?
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, auf Stufe 1 ohne Adresse und ohne Fotos. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnen Sie einzeln, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen im Landkreis Merzig-Wadern 41,1 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja, mit Mieter. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); wer selbst einziehen will, braucht einen Kündigungsgrund nach dem Mietrecht, etwa Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Merzig-Wadern beim Zensus bei 6,07 € je m².
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja. Der Übergabetag steht im Vertrag, und er kann Monate nach der Zahlung liegen; für die Zeit dazwischen vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist auch möglich, senkt aber den Kreis der Käufer.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.
Wer bekommt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?
Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447). Saarland; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Saarland; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Ihr Haus verkaufen, ohne es vorzuführen.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.