Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein geerbtes Haus im Landkreis Kulmbach verkaufen, in Ruhe und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Das Nachlassgericht ist noch nicht so weit
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Erbe verkauft man nicht in Eile, und nicht vor aller Augen.

Haus im Landkreis KulmbachBeispielansicht

Landkreis Kulmbach, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Erben eines Hauses im Landkreis Kulmbach, die verkaufen wollen, ohne dass Nachbarn, Mieter oder die halbe Verwandtschaft vorher davon erfahren.

Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.

Das Erbhaus im Bestand im Landkreis Kulmbach

70.997 Menschen, 108 je km², verteilt auf 22 Gemeinden: 88,6 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, in Bayern 84,2 %. Zu den großen Orten gehören Kulmbach und Mainleus.

Karte: Landkreis Kulmbach und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Bayreuth, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Kronach, Landkreis Hof; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Kulmbach und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 26,7 % Gebäuden aus der Zeit bis 1949 liegt der Anteil im Landkreis Kulmbach über dem Bundeswert von 24,8 %. Ein Haus aus diesen Jahren verkauft sich über seine Belege: Dach, Leitungen, Fenster, Feuchtigkeit im Keller. Steht es unter Denkmalschutz, gehört der Auszug aus der Denkmalliste zu den Unterlagen.

Mit Öl heizen im Landkreis Kulmbach 30,5 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %; Gas haben 34,1 %. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

Wohneigentum ist im Landkreis Kulmbach verbreiteter als im Land: 62,8 % der Haushalte wohnen in den eigenen Wänden, in Bayern 49,3 %. Gerade dann spricht sich ein Verkauf schnell herum, wenn das Haus öffentlich steht; bei Unterhand sieht es nur, wer geprüft ist.

Mit 6,8 % lag der Leerstand beim Zensus über dem Wert in Bayern von 4,2 %. Ein Erbhaus steht oft monatelang leer, bis die Erbfolge geklärt ist; sagen Sie das der Wohngebäudeversicherung, lassen Sie im Winter heizen oder das Wasser abstellen, und lüften Sie regelmäßig.

Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Kulmbach bei 5,41 € je m², unter dem Wert in Bayern (8,74 €). Wer vermieten will, braucht in der Erbengemeinschaft für jede größere Entscheidung wieder alle; manche Erben verkaufen deshalb lieber.

Zwischen Kulmbach und den kleinen Gemeinden des Kreises unterscheiden sich Käufer und Preise oft deutlich. Wer ein Haus im Kreis erbt, schaut deshalb auf die Seite seiner Gemeinde, sofern Unterhand eine zeigt, und auf die Nachbarn der Landkreis Bayreuth und der Landkreis Lichtenfels.

Einen Preis nennt Unterhand nicht. Den amtlichen Rahmen liefert der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist; ein Gutachten von ihm können Erben ebenso beantragen wie Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und es dient oft als gemeinsame Zahl in der Familie.

Bestand im Landkreis Kulmbach, Zensus 2022

KennzahlLandkreis KulmbachBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)70.99713.245.50383.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen20.4412.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum88,6 %84,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197938,0 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194926,7 %15,9 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200012,2 %19,8 %16,5 %
Heizung mit Gas34,1 %34,4 %53,9 %
Heizung mit Öl30,5 %36,7 %24,7 %
Eigentümerquote62,8 %49,3 %44,3 %
Leerstand6,8 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,41 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Neun Schritte vom Erbfall bis zum Kaufvertrag

Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.

  1. Das Testament zum Nachlassgericht. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
  2. Annehmen oder ausschlagen. Bevor jemand über den Verkauf spricht, klären Sie, ob Sie das Erbe überhaupt wollen. Grundschulden, Kredite und offene Rechnungen gehen mit über. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB); erklärt wird sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch über das Amtsgericht am eigenen Wohnort (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  3. Nachweisen, wer erbt. Den Nachweis führt der Erbschein (§ 2353 BGB), beantragt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit eidesstattlicher Versicherung. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Vollmachten zustimmender Miterben beschleunigen den Antrag.
  4. Erbschaftsteuer: die Meldung. Das Finanzamt erfährt vom Erbe durch Ihre Meldung: schriftlich, binnen drei Monaten, nachdem Sie davon wissen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Mit einem Haus im Nachlass bleibt die Pflicht, auch wenn Gericht oder Notar das Testament eröffnet haben (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Welches Finanzamt Erbschaften bearbeitet, richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
  5. Die Erben ins Grundbuch. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht trägt Sie als Eigentümer ein. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet die Eintragung nichts (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für die Übertragung an den Käufer verlangt das Grundbuch Ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Als Eigentumsnachweis bei Unterhand dient der Grundbuchauszug.
  6. Wert klären. Bevor ein Preisband auf Stufe 1 steht, braucht die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Vorstellung. Bodenrichtwert und Marktbericht des Gutachterausschusses geben den Rahmen; ein Gutachten auf Antrag der Erben (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) macht ihn belastbar, auch gegenüber dem Finanzamt (§ 198 Abs. 2 BewG). Die Gebühr regelt das Landesrecht.
  7. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Pläne, Wohnfläche, Nachweise über Modernisierungen; bei Vermietung die Mietverträge. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Wer das Haus sehen darf. Sie entscheiden, wer das Haus sieht und wann. Über Unterhand sehen geprüfte Mitglieder zuerst nur Lageplan und Zahlen; Adresse und Fotos öffnen Sie einzeln. Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit fester Frist ein.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Am Ende steht der Notartermin. Alle Miterben unterschreiben selbst oder durch einen Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreis tritt an die Stelle des Hauses und gehört zum Nachlass (§ 2041 BGB); erst werden die Nachlassschulden beglichen, dann wird der Rest nach Quoten verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Was bis wann zu tun ist

WasFristFundstelle
Gefundenes Testament abgebenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbschaft ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immerdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuchberichtigung ohne Gebührbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauftzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblasserszehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiungzehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die ErbschaftsteuerVerkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis vorlegenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Teilungsversteigerung aufschiebenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Unterlagen für Erbschein und Verkauf

Für Erbschein und Grundbuchamt

  • Sterbeurkunde
  • das Original eines Testaments oder Erbvertrags, falls es eines gibt
  • Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
  • Personenstandsurkunden der Familie: Geburt, Heirat, Tod, im Original oder beglaubigt
  • Namen und Anschriften aller Miterben
  • Zustimmungen oder Vollmachten der übrigen Erben zum Antrag
  • Aufstellung des Nachlasses mit Wert des Hauses und den Schulden des Erblassers

Für die Käufer

  • aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wohnrechten und Nießbrauch, Abteilung III mit Grundschulden
  • Erbschein, ersatzweise notarielles Testament und Eröffnungsniederschrift
  • Energieausweis, Protokoll des Schornsteinfegers, Daten der Heizung
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • wenn vermietet: Mietverträge, Nachweis der Kaution, Nebenkostenabrechnung
  • bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins

Für die Einigung unter Erben

  • Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
  • schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
  • notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen

Rechenbeispiel für ein Erbhaus im Landkreis Kulmbach

Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus im Landkreis Kulmbach, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; in Bayern gilt eine Grunderwerbsteuer von 3,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erteilung des Erbscheinsvolle Gebühr nach GNotKG KV 12210885 €Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300885 €Erben
Eröffnung eines TestamentsFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, früh beantragtGNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahren1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer alten Grundschuld (100.000 €)0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)15.750 €Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 18.405 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 4,1 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.

Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Über Unterhand fällt keine Provision an; einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €10.500 €1.905 €12.405 €4,1 %
450.000 €15.750 €2.655 €18.405 €4,1 %
700.000 €24.500 €3.765 €28.265 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Welche Steuern Erben kennen sollten

Die Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Achtung beim Familienheim: Zieht ein Kind unverzüglich selbst in das Haus, in dem der Erblasser bis zuletzt wohnte, kann der Erwerb bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei sein; unverzüglich heißt in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Verkauft oder vermietet es innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).

Maßgeblich ist der Wert am Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Einen niedrigeren Wert weisen Sie mit Gutachten nach (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis aus dem Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG); ob ein früher Verkauf so zählt, klärt Ihr Steuerberater.

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Die Zehnjahresfrist

Steuer auf den Gewinn verlangt das Finanzamt nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Sie als Erben zählt der Kauf durch den Erblasser: Liegt er mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn steuerfrei.

Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer

Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Bayern 3,5 %, im Beispiel 15.750 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Bis auf die Grunderwerbsteuer in Bayern gelten diese Regeln bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Wer unterschreibtalle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das GrundbuchamtErbschein oder öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkaufbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§ 566 Abs. 1 BGB
Begrenzung der Miete bei Neuvermietunggilt nur, wo die Landesregierung die Gemeinde per Verordnung bestimmt hat§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG
Grundsteuer, Versicherung, Reparaturentragen die Miterben nach ihren Anteilen§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Kulmbach

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Kulmbach. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Erbengemeinschaft: vier Wege

Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Verkauf mit allen Unterschriften

Der Weg ohne Streit: Alle Erben verkaufen zusammen, der Kaufpreis geht in den Nachlass und wird nach den Quoten verteilt, ohne Gericht.

Ein Miterbe behält das Haus

Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.

Nur den Erbteil verkaufen

Jeder Miterbe kann seinen Anteil am ganzen Nachlass verkaufen, nicht aber seinen Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht den Notar; die übrigen Miterben können binnen zwei Monaten vorkaufen (§ 2034 BGB).

Teilungsversteigerung

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Erreicht im ersten Termin kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts, gibt es keinen Zuschlag (§ 85a ZVG); einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.

Vier Einwände von Erben

„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“

Ohne Ihre Freigabe kennt niemand Adresse oder Fotos. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Nachweis, und einen Termin im Haus vergeben nur Sie.

„Über den Preis werden wir uns nie einig.“

Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.

„Wir sind noch gar nicht so weit.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.

„Was, wenn sich niemand meldet?“

Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.

So verkaufen Sie ein geerbtes Haus über Unterhand

Unterhand ist geschlossen: Wer Häuser sehen will, zahlt einen Beitrag und weist seine Identität nach. Auf Stufe 1 sieht er Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und Lageplan, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen.

Adresse, Fotos und Unterlagen gibt nur frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.

Nachfrage im Landkreis Kulmbach

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Kulmbach
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Kulmbach
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für den Landkreis Kulmbach steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Kulmbach und die Nachbarkreise

Käufer für ein Erbhaus suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarn mit gemeinsamer Grenze, mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Kulmbach–70.99762,8 %5,41 € je m²
Landkreis Bayreuth24,5 km102.75667,8 %5,37 € je m²
Landkreis Lichtenfels26,1 km67.11463,5 %5,49 € je m²
Landkreis Kronach26,2 km63.80670,2 %5,27 € je m²
Landkreis Hof30,7 km91.58266,0 %4,48 € je m²

Fragen von Erben im Landkreis Kulmbach

Wird durch den Verkauf Erbschaftsteuer fällig?

Nein, sie entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 ErbStG), unabhängig vom Verkauf. Freibeträge von 400.000 € je Kind und 500.000 € für Ehegatten (§ 16 ErbStG) decken viele Erbhäuser ab. Eine Ausnahme: Wurde das Familienheim steuerfrei geerbt, kostet ein Verkauf binnen zehn Jahren die Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Will er bleiben, kann er die anderen auszahlen, ohne Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Will er weder kaufen noch verkaufen, darf jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) ist dann der letzte und teure Weg.

Wie finden wir einen Preis für das Erbhaus im Landkreis Kulmbach?

Amtliche Anhaltspunkte liefert der Gutachterausschuss für Ihre Gemeinde: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Zur Einordnung: 88,6 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Kulmbach sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 38,0 % stammen aus den Jahren 1950 bis 1979. Einen Preis nennt Unterhand nicht.

Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?

Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % in Bayern schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.

Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Was geht schon vor dem Erbschein?

Vorbereiten ja, unterschreiben nein. Wert klären, Unterlagen ordnen, die Miterben einbinden, im Stillen Register die Nachfrage sehen: Das geht sofort. Den Kaufvertrag unterschreiben Sie, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist.

Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?

Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Im Landkreis Kulmbach lag der Leerstand beim Zensus bei 6,8 %, in Bayern bei 4,2 %.

Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Können wir trotzdem verkaufen?

Verkaufen ja, aber das Recht bleibt bestehen, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Es steht in Abteilung II des Grundbuchs. Käufer, die selbst einziehen wollen, kaufen in der Regel nur ohne das Recht; klären Sie deshalb früh, ob die Berechtigte, etwa der überlebende Elternteil, ausziehen und verzichten will.

Wie unterschreibt ein Erbe, der weit weg wohnt?

Er erteilt eine Vollmacht, die ein Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigt, und ein anderer unterschreibt für ihn. Wer im Ausland lebt, hat zum Ausschlagen sechs Monate statt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Wie häufig sind Häuser im Landkreis Kulmbach?

Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Kulmbach 20.441 Ein- und Zweifamilienhäuser bei 23.076 Gebäuden mit Wohnraum, also 88,6 %. Bundesweit liegt der Anteil bei 81,8 %. Wie viele Käufer gerade ein Haus wie Ihres suchen, zeigt die Resonanz.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.