Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus geerbt im Landkreis Jerichower Land: verkaufen, ohne dass Nachbarn es merken

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Das Nachlassgericht ist noch nicht so weit
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Ein Erbe verkauft man nicht in Eile, und nicht vor aller Augen.

Haus im Landkreis Jerichower LandBeispielansicht

Landkreis Jerichower Land, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Erbinnen und Erben, allein oder in einer Erbengemeinschaft, mit einem Haus im Landkreis Jerichower Land.

Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.

Landkreis Jerichower Land in Zahlen, gelesen als Erbe

In den acht Gemeinden im Landkreis Jerichower Land leben 88.356 Menschen, in Burg (Jerichower Land) allein 22.838. Ein geerbtes Haus ist hier fast immer ein Bestandsbau: 61,7 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus der Zeit bis 1979.

Karte: Landkreis Jerichower Land und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Magdeburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Landkreis Börde, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Stendal, Salzlandkreis, Landkreis Havelland; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Jerichower Land und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mehr Altbau als im Bundesdurchschnitt: 45,6 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Jerichower Land stammen aus der Zeit bis 1949, 23,9 % sogar von vor 1919. Für Erben heißt das, die Geschichte des Hauses zu rekonstruieren, aus Bauakte, alten Rechnungen und dem, was Nachbarn noch wissen.

Gas ist im Landkreis Jerichower Land der häufigste Energieträger, mit 60,7 % der Gebäude über dem Bundeswert von 53,9 %. Wie alt die Therme im Erbhaus ist, steht auf dem Typenschild und im Protokoll des Schornsteinfegers. Einen Energieausweis braucht der Verkauf ohnehin; vorlegen müssen die Erben ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).

Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Jerichower Land bei 55,5 %, in Sachsen-Anhalt bei 43,0 %. Häuser wechseln hier oft innerhalb von Familien oder an Käufer aus der Nachbarschaft; umso mehr zählt, wer von Ihrem Verkauf erfährt.

Mit 8,5 % Leerstand liegt der Landkreis Jerichower Land unter dem Landeswert von 8,9 %. Steht das Erbhaus trotzdem leer, informieren Sie die Wohngebäudeversicherung und sorgen Sie für Frostschutz, bis verkauft ist.

Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Jerichower Land bei 5,11 € je m², unter dem Wert in Sachsen-Anhalt (5,38 €). Wer vermieten will, braucht in der Erbengemeinschaft für jede größere Entscheidung wieder alle; manche Erben verkaufen deshalb lieber.

Zwischen Burg (Jerichower Land) und den kleinen Gemeinden des Kreises unterscheiden sich Käufer und Preise oft deutlich. Wer ein Haus im Kreis erbt, schaut deshalb auf die Seite seiner Gemeinde, sofern Unterhand eine zeigt, und auf die Nachbarn Magdeburg und der Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Für den Wert ist der Gutachterausschuss zuständig, der den Landkreis Jerichower Land betreut, nicht Unterhand. Er veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag ein Verkehrswertgutachten, auch für Erben und Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Gebäude und Wohnungen im Landkreis Jerichower Land

KennzahlLandkreis Jerichower LandSachsen-AnhaltDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)88.3562.120.25283.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen26.587492.47916.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum88,6 %82,9 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197916,1 %16,8 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194945,6 %51,5 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200013,8 %12,2 %16,5 %
Heizung mit Gas60,7 %55,9 %53,9 %
Heizung mit Öl15,6 %20,6 %24,7 %
Eigentümerquote55,5 %43,0 %44,3 %
Leerstand8,5 %8,9 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,11 €5,38 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

In dieser Reihenfolge verkaufen Erben

Manche Schritte haben eine Frist, andere warten, bis die Familie so weit ist. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.

  1. Testament abliefern. Erster Schritt ist das Nachlassgericht. Wer ein Testament in Händen hält, liefert es unverzüglich ab (§ 2259 Abs. 1 BGB), beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 Abs. 1 FamFG). Beizulegen sind Sterbeurkunde und die Anschriften der Erben; die Eröffnung kostet 109 € (GNotKG KV 12101).
  2. Ausschlagen, solange die Frist läuft. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  3. Nachweisen, wer erbt. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
  4. Das Erbe beim Finanzamt melden. Die Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt ist Pflicht, sobald ein Haus zum Nachlass gehört, auch bei eröffnetem Testament (§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis. Eine Steuer folgt daraus nicht zwingend; viele Erben bleiben mit dem Haus unter ihrem Freibetrag.
  5. Grundbuch auf die Erben umschreiben. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall berichtigt das Grundbuchamt gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Verkaufen die Erben, verlangt das Grundbuch ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Der berichtigte Auszug dient bei Unterhand als Eigentumsnachweis.
  6. Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen Eigentümer und Pflichtteilsberechtigte dort (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr legt das Land fest. Wo Miterben über den Preis streiten, schafft das Gutachten eine gemeinsame Zahl, und es kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Die Unterlagen zusammentragen. Was ein Käufer fragt, beantworten die Unterlagen: Wohnfläche, Baujahr, Heizung, Lasten im Grundbuch. Legen Sie einen Ordner an, den alle Miterben einsehen können, und bestellen Sie den Energieausweis rechtzeitig, denn er gehört spätestens zur Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Käufer finden. Wer das Haus sieht, bestimmen Sie. Bei Unterhand stehen vor Ihrer Freigabe nur Lageplan, Preisband und Flächen; Adresse und Fotos geben Sie je Mitglied frei, Gebote kommen in einer Angebotsrunde mit Frist.
  9. Kaufvertrag und Teilung des Erlöses. Am Ende steht der Notartermin. Alle Miterben unterschreiben selbst oder durch einen Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreis tritt an die Stelle des Hauses und gehört zum Nachlass (§ 2041 BGB); erst werden die Nachlassschulden beglichen, dann wird der Rest nach Quoten verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Was bis wann zu tun ist

WasFristFundstelle
Testament zum Amtsgericht bringenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate§ 1944 BGB
Erbe beim Finanzamt melden, bei einem Haus auch nach Eröffnungdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Erben gebührenfrei eintragen lassenbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauftzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiungzehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem Finanzamtein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis für Kaufinteressentenbis zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Was in den Ordner gehört

Für Erbschein und Grundbuch

  • Sterbeurkunde
  • das Original eines Testaments oder Erbvertrags, falls es eines gibt
  • Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
  • Personenstandsurkunden der Familie: Geburt, Heirat, Tod, im Original oder beglaubigt
  • Anschriftenliste der Erbengemeinschaft
  • Vollmachten der Miterben, die dem Erbscheinsantrag zustimmen
  • Nachlassverzeichnis: Haus, Konten, Kredite, offene Rechnungen

Für die Käufer

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbschein, ersatzweise notarielles Testament und Eröffnungsniederschrift
  • Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
  • Flurkarte, Baupläne und eine Berechnung der Wohnfläche
  • Rechnungen über erneuerte Bauteile wie Dach, Fenster, Heizung und Leitungen
  • für vermietete Teile: Verträge, Kautionskonto, letzte Abrechnung
  • bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins

Für die Erbengemeinschaft

  • Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
  • eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
  • Vollmacht beim Notar für jeden, der beim Termin fehlt

Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel

Beispiel: ein gebrauchtes Haus im Landkreis Jerichower Land zum Preis von 450.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Der Nachlass besteht nur aus diesem Haus, ohne Schulden. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erteilung des Erbscheinseine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG885 €Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherungeine Gebühr (1,0) nach KV 23300 GNotKG885 €Erben
Eröffnung durch das NachlassgerichtFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahrengebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahrenvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)22.500 €Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertragsdoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 25.155 € oder 5,6 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.

Mit notariellem Testament entfallen beide Erbscheinsgebühren, es bleibt die Eröffnung. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Welche Steuern Erben kennen sollten

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.

Maßgeblich ist der Wert am Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Einen niedrigeren Wert weisen Sie mit Gutachten nach (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis aus dem Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG); ob ein früher Verkauf so zählt, klärt Ihr Steuerberater.

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Steuer auf den Verkaufsgewinn

Steuer auf den Gewinn verlangt das Finanzamt nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Sie als Erben zählt der Kauf durch den Erblasser: Liegt er mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn steuerfrei.

Zahlt einer von Ihnen die anderen aus, kauft er deren Anteile; für diese Anteile beginnt eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG). Ausgenommen sind Häuser, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer beim Erbe

Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Sachsen-Anhalt 5,0 %, im Beispiel 22.500 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe

Die erste Zeile gilt nur in Sachsen-Anhalt, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes des Landes Sachsen-Anhalt (Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 vom 17. Februar 2010, GVBl. LSA S. 69), geändert durch Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54)
Verfügung über das Hausdie Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im GrundbuchErbschein oder öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkaufder Käufer tritt in ihn ein§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse bei Wiedervermietungnur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG
Grundsteuer, Versicherung, Reparaturenzahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Jerichower Land

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Jerichower Land. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt im Landkreis Jerichower Land nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt im Landkreis Jerichower Land nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Landkreis Jerichower Land nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Jerichower Land nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt im Landkreis Jerichower Land nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Erbengemeinschaft: vier Wege

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Alle verkaufen zusammen

Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.

Übernahme durch einen Erben

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.

Aussteigen mit dem Erbteil

Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

Wenn keine Einigung gelingt

Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Im ersten Termin gibt es keinen Zuschlag, wenn kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a ZVG); auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.

Vier Einwände von Erben

„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.

„Jeder in der Familie hat eine andere Zahl im Kopf.“

Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.

„Das Nachlassgericht braucht noch.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.

„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.

Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.

Nachfrage im Landkreis Jerichower Land

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Jerichower Land
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Jerichower Land
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für den Landkreis Jerichower Land steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Jerichower Land und die Nachbarkreise

Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Jerichower Land–88.35655,5 %5,11 € je m²
Magdeburg30,8 km244.49418,4 %5,75 € je m²
Landkreis Potsdam-Mittelmark45,3 km221.34758,2 %6,94 € je m²
Landkreis Börde46,6 km167.31458,1 %5,18 € je m²
Landkreis Anhalt-Bitterfeld48,5 km151.35249,9 %5,22 € je m²
Landkreis Stendal50,1 km105.80348,4 %4,99 € je m²
Salzlandkreis52,5 km178.77346,1 %4,98 € je m²
Landkreis Havelland57,3 km170.79252,0 %6,49 € je m²

Was Erben im Landkreis Jerichower Land fragen

Was kostet ein Erbschein für das Haus?

Zwei volle Gebühren nach dem Wert des Nachlasses: eine für das Verfahren (GNotKG KV 12210), eine für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Bei 450.000 € sind das je 885 €. Beantragt wird beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder über einen Notar.

Ist der Erlös aus dem Erbhaus zu versteuern?

Der Kaufpreis ist kein Einkommen. Steuer kann nur auf einen Gewinn anfallen, und nur, wenn der Erblasser das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft hat und es nicht zuletzt selbst bewohnt wurde (§ 23 EStG). Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Erbe, nicht nach dem Verkauf.

Wie finden wir einen Preis für das Erbhaus im Landkreis Jerichower Land?

Amtliche Anhaltspunkte liefert der Gutachterausschuss für Ihre Gemeinde: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Zur Einordnung: 88,6 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Jerichower Land sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 16,1 % stammen aus den Jahren 1950 bis 1979. Einen Preis nennt Unterhand nicht.

Das Haus ist vermietet. Was ändert sich für den Mieter?

Nichts am Vertrag: Der Käufer wird Vermieter mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 Abs. 1 BGB). Die Mietpreisbremse gilt im Landkreis Jerichower Land nicht; bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt keine geltende Landesverordnung dazu. Beim Zensus 2022 lag die Nettokaltmiete hier bei 5,11 € je m².

Was geht schon vor dem Erbschein?

Vorbereiten ja, unterschreiben nein. Wert klären, Unterlagen ordnen, die Miterben einbinden, im Stillen Register die Nachfrage sehen: Das geht sofort. Den Kaufvertrag unterschreiben Sie, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist.

Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?

Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Im Landkreis Jerichower Land lag der Leerstand beim Zensus bei 8,5 %, in Sachsen-Anhalt bei 8,9 %.

Wer zahlt Grundsteuer und Versicherung bis zum Verkauf?

Die Erbengemeinschaft, und zwar jeder nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2, § 748 BGB). Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und nötige Reparaturen. Halten Sie Belege fest; sie werden bei der Teilung des Erlöses verrechnet.

Was geschieht mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch?

Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.

Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?

Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zu denen auch die Kosten der Beerdigung gehören (§ 1968 BGB). Aus dem Erlös werden zuerst diese Schulden beglichen, dann teilen die Erben den Rest nach Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Gibt es im Landkreis Jerichower Land viele Häuser wie unseres?

88,6 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Jerichower Land sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 26.587; in Sachsen-Anhalt sind es 82,9 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes des Landes Sachsen-Anhalt (Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 vom 17. Februar 2010, GVBl. LSA S. 69), geändert durch Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54). Sachsen-Anhalt; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Sachsen-Anhalt; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.