Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus im Landkreis Göppingen diskret verkaufen, an Käufer, die Sie auswählen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen Ihr Haus
  • Adresse, Fotos, Unterlagen nur mit Ihrer Freigabe
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Kein Schild am Zaun
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Wir wohnen noch im Haus
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Das Haus soll nicht verbrannt sein
Tage am Markt zählt hier niemand. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Ihr Haus, Ihre Freigabe.

Leise verkaufen heißt nicht, unter Wert verkaufen.

Einfamilienhaus im Landkreis GöppingenBeispielansicht

Landkreis Göppingen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses im Landkreis Göppingen, die verkaufen, ohne dass Nachbarn, Kollegen oder Mieter es vorher erfahren.

Verkaufen können Sie, wenn Sie im Grundbuch stehen; ist das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen und sind Sie verheiratet, braucht es die Zustimmung Ihres Ehegatten. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, Kosten und 5,0 % Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg trägt in der Regel der Käufer. Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Kauf höchstens zehn Jahre zurückliegt und Sie nicht selbst darin gewohnt haben.

Häuser im Landkreis Göppingen in Zahlen

Insgesamt leben im Landkreis Göppingen 258.048 Menschen in 38 Gemeinden, darunter Göppingen, Geislingen an der Steige und Eislingen/Fils. 83,4 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 53.291; bundesweit sind es 81,8 %.

Karte: Landkreis Göppingen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Esslingen, Alb-Donau-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Landkreis Heidenheim, Ostalbkreis, Landkreis Reutlingen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Göppingen und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser liegt im Landkreis Göppingen über dem Wert in Baden-Württemberg von 80,4 %. Käufer vergleichen hier zwischen vielen Häusern und vielen Gemeinden; ein Mandat bei Unterhand nennt oft mehrere davon.

Mehr Häuser als im Bund sind im Landkreis Göppingen Bauten der Nachkriegsjahrzehnte: 41,8 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, verlangt das Gesetz beim Verkauf eines Hauses mit weniger als fünf Wohnungen in der Regel den Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

34,9 % der Gebäude im Landkreis Göppingen heizen mit Öl, über dem Bundeswert von 24,7 %. Halten Sie Baujahr und Wartung des Kessels, die Tankprüfung und den Feuerstättenbescheid bereit; das sind die ersten Fragen eines Käufers.

Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Göppingen bei 58,0 %, über dem Wert in Baden-Württemberg von 51,6 %. Häuser wechseln hier oft zwischen Nachbarn, Bekannten und Familien aus dem Umkreis; wer von Ihrem Verkauf erfährt, entscheiden bei Unterhand Sie.

Leer standen beim Zensus 4,7 % der Wohnungen, mehr als in Baden-Württemberg (4,2 %). Ein Haus, das lange leer steht, verliert an Zustand; prüfen Sie Heizung, Wasser und Versicherung, solange niemand darin wohnt. Vermietete Wohnungen kosteten 7,26 € Nettokaltmiete je m².

Rundherum liegen sechs Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, darunter der Landkreis Esslingen und der Alb-Donau-Kreis. Käufer suchen oft über die Grenze hinweg; die Zahlen dazu stehen weiter unten.

Bestand im Landkreis Göppingen, Zensus 2022

KennzahlLandkreis GöppingenBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)258.04811.238.76183.467.117
Einwohner je km²402314233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen53.2912.064.34316.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum83,4 %80,4 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191911,0 %10,5 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197941,8 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200014,1 %17,1 %16,5 %
Heizung mit Gas42,2 %39,6 %53,9 %
Heizung mit Öl34,9 %33,3 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie5,2 %5,6 %4,2 %
Eigentümerquote58,0 %51,6 %44,3 %
Leerstand4,7 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,26 €8,13 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wie ein Preis für Ihr Haus entsteht

Für den Wert gibt es eine amtliche Stelle, und das ist nicht Unterhand: Der Gutachterausschuss, der im Landkreis Göppingen zuständig ist, sammelt alle Kaufpreise, leitet daraus Bodenrichtwerte ab (§ 196 BauGB) und berichtet jährlich über den Grundstücksmarkt. Verfahren und Begriffe stehen in der ImmoWertV.

Wollen Sie eine belastbare Zahl, beantragen Sie als Eigentümer ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder beauftragen einen Sachverständigen. Die Kosten richten sich beim Gutachterausschuss nach Landesrecht, beim Sachverständigen nach Vereinbarung.

Was ein Käufer tatsächlich zahlt, zeigt erst ein Gebot. Bei Unterhand nennen Sie auf Stufe 1 ein Preisband, keinen Festpreis, und holen in der Angebotsrunde Gebote bis zu einer Frist ein. Ein Preis, der sich als zu hoch erweist, steht danach nirgends im Internet, und niemand sieht, wie lange das Haus schon zu haben ist.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Rechenbeispiel für ein Haus im Landkreis Göppingen

Beispiel: ein gebrauchtes Haus im Landkreis Göppingen zu 400.000 €, mit einer Grundschuld, die Sie löschen lassen. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 785 €, die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)20.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 22.355 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich, also 5,6 % des Kaufpreises, nur für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung. Wer finanziert, braucht diesen Betrag in der Regel aus Eigenkapital.

Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €12.500 €1.605 €14.105 €5,6 %
400.000 €20.000 €2.355 €22.355 €5,6 %
650.000 €32.500 €3.525 €36.025 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Was das Finanzamt und die Bank wissen wollen

Steuer auf den Gewinn

Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn Sie das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Auch dann bleibt der Gewinn frei, wenn Sie selbst darin gewohnt haben: entweder die ganze Zeit seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.

Bei einem vermieteten Haus innerhalb der zehn Jahre mindern die Abschreibungen, die Sie abgesetzt haben, die Anschaffungskosten und erhöhen so den Gewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Liegt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr unter 1.000 €, bleibt er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wie das bei Ihnen aussieht, rechnet Ihre Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt

Läuft die Zinsbindung noch, gibt Ihnen der Verkauf ein Recht zur Kündigung, sobald das Darlehen mindestens sechs Monate ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Preis dafür ist die Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken lassen stattdessen über einen Tausch der Sicherheit mit sich reden, wenn Sie neu kaufen.

Ihre Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Der Notar fordert bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an und zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank, dann Sie; im Grundbuch kostet die Löschung eine 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag (GNotKG KV 14140).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Verkaufen Sie unterm Jahr, zahlen Sie die Grundsteuer des laufenden Jahres an die Gemeinde, denn sie wird nach den Verhältnissen am Jahresanfang festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Den Anteil ab der Übergabe holen Sie sich über den Kaufvertrag vom Käufer zurück.

Beim Kauf fallen in Baden-Württemberg 5,0 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 20.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle

Die erste Zeile gilt nur in Baden-Württemberg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Form des Kaufvertragsnur beim Notar wirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögender Ehegatte willigt ein, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel„gekauft wie gesehen“ schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln§ 444 BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetKauf bricht nicht Miete: Der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindebesteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Göppingen

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Göppingen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 3 von 38 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 3 von 38 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 3 von 38 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Göppingen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 1 von 38 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 3 von 38 Gemeinden

Göppingen, Eislingen/Fils, Salach.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 3 von 38 Gemeinden

Göppingen, Eislingen/Fils, Salach.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 3 von 38 Gemeinden

Göppingen, Eislingen/Fils, Salach.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 38 Gemeinden

Eislingen/Fils.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Der Ablauf im Landkreis Göppingen, Schritt für Schritt

Neun Schritte, von denen keiner ein Schild am Zaun braucht. Wie schnell Sie gehen, entscheiden Sie.

  1. Den Zeitpunkt wählen. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
  2. Den Ordner anlegen. Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen und Belege über Modernisierungen. Fehlen Bauakten, hilft das Bauaktenarchiv der Gemeinde oder des Kreises. Was fehlt, verzögert später den Notartermin.
  3. Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
  4. Nachfrage sehen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
  5. Haus beschreiben. Ein Entwurf ist schnell angelegt: Flächen, Baujahr, Heizung und Preisband für Stufe 1, Adresse, Fotos und Unterlagen für Stufe 2. Wer was sieht, legen Sie mit Modus, Mindeststufe und Nachweispflicht fest. Bezahlt wird beim Anlegen nichts.
  6. Zur Prüfung geben. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Freigeben und besichtigen. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte: Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis, Mandat, keine Namen. Wem Sie freigeben, sieht Adresse und Fotos und kann einen Termin bekommen. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis aus oder wird vorgelegt (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. In der Angebotsrunde bestimmen Sie Frist und, wenn Sie wollen, ein Mindestgebot. Gebote sind unverbindlich und verdeckt: Jeder sieht nur sein eigenes, Sie sehen alle. Mit dem Mitglied, dessen Gebot und Bedingungen passen, gehen Sie ins Gespräch.
  9. Notar und Übergabe. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.

Unterlagen für den Hausverkauf

Diese Unterlagen sehen bei Unterhand nur Mitglieder mit Freigabe, jede Seite mit Wasserzeichen.

Eigentum und Grundstück

  • aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wegerechten und Wohnrechten, Abteilung III mit Grundschulden
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
  • Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Haus und Technik

  • gültiger Energieausweis
  • Baupläne und eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
  • Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
  • Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
  • Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Bei Vermietung

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
  • Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist

Vier Gründe, ein Haus zu verkaufen

Ihr Anlass entscheidet, wie viel Zeit Sie haben und wem Sie freigeben.

Sie ziehen weg

Wer in eine andere Stadt zieht, verkauft oft aus der Ferne. Anfragen, Freigaben und Gebote entscheiden Sie im Konto, von überall; jede Ansicht steht im Protokoll. Die Frist der Angebotsrunde legen Sie so, dass der Notartermin vor Ihren Umzug fällt.

Das Haus ist zu groß geworden

Wer im Alter in eine Wohnung zieht, will Fremde im Haus vermeiden, solange er noch darin lebt. Geben Sie nur auf Einladung oder einzeln auf Anfrage frei, vergeben Sie wenige Termine, und legen Sie den Auszug in den Kaufvertrag. Kinder oder Vertraute können die Resonanz selbst prüfen, ohne Konto.

Vermietung beenden

Mit Mieter verkauft, bleibt der Mieter: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 566 BGB) und kann nur aus den Gründen des Mietrechts kündigen. Wählen Sie Mitglieder, die eine vermietete Immobilie suchen, und vereinbaren Sie Termine im Einvernehmen mit dem Mieter.

Zwei Verträge zugleich

Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.

Vier Einwände von Eigentümern

„Ein Haus muss man doch zeigen.“

Mehr Leute heißt auch mehr Neugierige, mehr Nachbarn, mehr Anrufe. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach steht Ihnen jeder Weg offen.

„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.

„Wir wohnen noch hier.“

Wer Ihr Haus betritt, ist kein Unbekannter: Mitglied mit Beitrag, Ausweis geprüft, von Ihnen freigegeben. Wie viele Termine es gibt, bestimmen Sie, und keiner fällt in eine Woche, die Ihnen nicht passt.

„Ich habe schon einen Makler.“

Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.

Verkaufen, ohne dass es die Straße merkt

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Wer Mitglied ist, hat einen Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Stufe 1 sieht er von Ihrem Haus Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen; genug, um zu entscheiden, zu wenig, um das Haus zu finden.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht mit Zeitpunkt in Ihrem Protokoll; geändert werden kann dort nichts.

Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit Frist ein; die Beträge sehen nur Sie. Niemand sieht, wie lange Ihr Haus schon im Netzwerk ist. Im Gegenzug erklären Sie per Kontrollkästchen, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung nur über Unterhand anzubieten.

Nachfrage im Landkreis Göppingen

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Göppingen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Göppingen
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl im Landkreis Göppingen, vorher keine. Was zu Ihrem Haus passt, zählt die Resonanz, ohne Konto.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Göppingen und die Nachbarkreise

Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Göppingen–258.04858,0 %7,26 € je m²
Landkreis Esslingen25,7 km536.32852,6 %8,89 € je m²
Alb-Donau-Kreis30,2 km202.55464,1 %7,11 € je m²
Rems-Murr-Kreis30,7 km438.87355,8 %8,18 € je m²
Landkreis Heidenheim34,2 km135.07559,0 %6,83 € je m²
Ostalbkreis36,3 km316.32861,0 %6,97 € je m²
Landkreis Reutlingen39,4 km293.52757,8 %7,85 € je m²

Fragen von Eigentümern im Landkreis Göppingen

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?

Nur auf einen Gewinn und nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie das Haus seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt auch ein Gewinn frei. Den Erlös selbst versteuern Sie nicht.

Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?

Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bei einem Haus mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel den Bedarfsausweis, außer es erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG); sonst wählen Sie. Vorgelegt wird er spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Zwischen 1950 und 1979 gebaut sind im Landkreis Göppingen 41,8 % der Gebäude mit Wohnraum.

Was ist mein Haus im Landkreis Göppingen wert?

Den amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss im Landkreis Göppingen: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Was Käufer zahlen, zeigt die Angebotsrunde. Unterhand selbst nennt keinen Wert.

Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?

Ja, mit Mieter. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); wer selbst einziehen will, braucht einen Kündigungsgrund nach dem Mietrecht, etwa Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Göppingen beim Zensus bei 7,26 € je m².

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Kaufvertrag macht der Notar, Unterlagen und Termine machen Sie. Beauftragen Sie doch einen, teilen Sie die Provision bei einem Einfamilienhaus mit einem Käufer, der Verbraucher ist, zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.

Wer zahlt die Grundsteuer, wenn ich unterm Jahr verkaufe?

Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.

Sind Häuser im Landkreis Göppingen eher alt oder neu?

Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Göppingen 21,3 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 41,8 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 14,1 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.