Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.
Haus im Landkreis Elbe-ElsterBeispielansicht
Landkreis Elbe-Elster, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Erbinnen und Erben, allein oder in einer Erbengemeinschaft, mit einem Haus im Landkreis Elbe-Elster.
Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.
Ihre Lage im Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster zählt 97.017 Einwohner in 33 Gemeinden, darunter Finsterwalde, Bad Liebenwerda und Herzberg (Elster). 89,8 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 30.528. Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen 20,7 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 36,3 %.
Mit 54,2 % Gebäuden aus der Zeit bis 1949 liegt der Anteil im Landkreis Elbe-Elster über dem Bundeswert von 24,8 %. Ein Haus aus diesen Jahren verkauft sich über seine Belege: Dach, Leitungen, Fenster, Feuchtigkeit im Keller. Steht es unter Denkmalschutz, gehört der Auszug aus der Denkmalliste zu den Unterlagen.
32,0 % der Gebäude im Landkreis Elbe-Elster heizen mit Öl, 38,8 % mit Gas, 5,2 % mit Fernwärme. Für ein geerbtes Haus mit altem Kessel zählt der Energieausweis: Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).
59,0 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Elbe-Elster bewohnen ihre Eigentümer, in Brandenburg 45,5 %, bundesweit 44,3 %. Hier ist Wohneigentum verbreitet; viele Käufer kennen die Gegend und kaufen, um selbst einzuziehen.
Mit 9,0 % lag der Leerstand beim Zensus über dem Wert in Brandenburg von 5,2 %. Ein Erbhaus steht oft monatelang leer, bis die Erbfolge geklärt ist; sagen Sie das der Wohngebäudeversicherung, lassen Sie im Winter heizen oder das Wasser abstellen, und lüften Sie regelmäßig.
Mit 4,95 € je m² liegt die Nettokaltmiete im Landkreis Elbe-Elster nicht über dem Landeswert von 6,21 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.
Zwischen Finsterwalde und den kleinen Gemeinden des Kreises unterscheiden sich Käufer und Preise oft deutlich. Wer ein Haus im Kreis erbt, schaut deshalb auf die Seite seiner Gemeinde, sofern Unterhand eine zeigt, und auf die Nachbarn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Landkreis Meißen.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, der für Ihre Gemeinde zuständig ist. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer, also auch der Erben, und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Bestand im Landkreis Elbe-Elster, Zensus 2022
Kennzahl
Landkreis Elbe-Elster
Brandenburg
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
97.017
2.551.889
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
30.528
618.232
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
89,8 %
86,7 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
20,7 %
14,3 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
54,2 %
39,8 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
7,5 %
22,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
38,8 %
60,8 %
53,9 %
Heizung mit Öl
32,0 %
13,1 %
24,7 %
Eigentümerquote
59,0 %
45,5 %
44,3 %
Leerstand
9,0 %
5,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
4,95 €
6,21 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
In dieser Reihenfolge verkaufen Erben
Manche Schritte haben eine Frist, andere warten, bis die Familie so weit ist. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.
Das Testament zum Nachlassgericht. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
Annehmen oder ausschlagen. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Erbfolge nachweisen. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
Dem Finanzamt melden. Das Finanzamt erfährt vom Erbe durch Ihre Meldung: schriftlich, binnen drei Monaten, nachdem Sie davon wissen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Mit einem Haus im Nachlass bleibt die Pflicht, auch wenn Gericht oder Notar das Testament eröffnet haben (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Welches Finanzamt Erbschaften bearbeitet, richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
Grundbuch auf die Erben umschreiben. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall berichtigt das Grundbuchamt gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Verkaufen die Erben, verlangt das Grundbuch ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Der berichtigte Auszug dient bei Unterhand als Eigentumsnachweis.
Wert klären. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten hilft, wenn Miterben sich über den Preis nicht einig sind, und kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
Die Unterlagen zusammentragen. Was ein Käufer fragt, beantworten die Unterlagen: Wohnfläche, Baujahr, Heizung, Lasten im Grundbuch. Legen Sie einen Ordner an, den alle Miterben einsehen können, und bestellen Sie den Energieausweis rechtzeitig, denn er gehört spätestens zur Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Käufer auswählen. Wer das Haus sieht, bestimmen Sie. Bei Unterhand stehen vor Ihrer Freigabe nur Lageplan, Preisband und Flächen; Adresse und Fotos geben Sie je Mitglied frei, Gebote kommen in einer Angebotsrunde mit Frist.
Beim Notar unterschreiben und teilen. Am Ende steht der Notartermin. Alle Miterben unterschreiben selbst oder durch einen Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreis tritt an die Stelle des Hauses und gehört zum Nachlass (§ 2041 BGB); erst werden die Nachlassschulden beglichen, dann wird der Rest nach Quoten verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB).
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Testament zum Amtsgericht bringen
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Ausschlagung erklären
sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug
§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immer
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigen
binnen zwei Jahren nach dem Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauft
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)
zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiung
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Niedrigerer Wert durch einen zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG)
Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall
§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis für Kaufinteressenten
bis zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellen
auf Antrag bis zu sechs Monate
§ 180 Abs. 2 ZVG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für Erbschein und Grundbuchamt
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
Ausweis oder Pass aller Antragsteller
Urkunden über Geburten, Ehen und Sterbefälle, aus denen sich die Erbfolge ergibt
Namen und Anschriften aller Miterben
Vollmachten der Miterben, die dem Erbscheinsantrag zustimmen
Rechnungen über erneuerte Bauteile wie Dach, Fenster, Heizung und Leitungen
bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses
Für die Miterben
Liste aller Erben mit Erbquoten aus dem Erbschein
eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen
Kosten für Erben und Käufer in Euro
Das Beispiel rechnet mit einem Erbhaus im Landkreis Elbe-Elster zu 450.000 € ohne weitere Nachlassschulden, eine Annahme, keine Bewertung. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) beträgt dann 885 €; die Grunderwerbsteuer in Brandenburg liegt bei 6,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbschein: Verfahren
1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210
885 €
Erben
Versicherung an Eides statt zum Erbschein
1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300
885 €
Erben
Eröffnung eines Testaments
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren
GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragt
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage
zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
29.250 €
Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notar
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 31.905 €, das sind 7,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren des Notars, Auslagen und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.
Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
19.500 €
1.905 €
21.405 €
7,1 %
450.000 €
29.250 €
2.655 €
31.905 €
7,1 %
700.000 €
45.500 €
3.765 €
49.265 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Welche Steuern Erben kennen sollten
Die Erbschaftsteuer
Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Maßgeblich ist der Wert am Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Einen niedrigeren Wert weisen Sie mit Gutachten nach (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis aus dem Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG); ob ein früher Verkauf so zählt, klärt Ihr Steuerberater.
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Steuer auf den Verkaufsgewinn
Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Als Erbe übernehmen Sie den Kauf des Erblassers: Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wann Grunderwerbsteuer anfällt
Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Brandenburg 6,5 %, im Beispiel 29.250 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was gilt, wenn Erben verkaufen
Die erste Zeile gilt nur in Brandenburg, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Wer unterschreibt
die Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker
§§ 2040, 2205 BGB
Was das Grundbuch als Nachweis nimmt
Erbschein, bei notariellem Testament auch Urkunde und Eröffnungsniederschrift
§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertrag
der Käufer tritt in ihn ein
§ 566 Abs. 1 BGB
Begrenzung der Miete bei Neuvermietung
gilt nur, wo die Landesregierung den Ort per Verordnung bestimmt hat
§ 556d BGB
Energieausweis
vorzulegen spätestens zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkauf
tragen die Miterben nach ihren Anteilen
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Elbe-Elster
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Elbe-Elster. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Elbe-Elster nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Elbe-Elster nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Landkreis Elbe-Elster nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Erbengemeinschaft: vier Wege
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Alle verkaufen zusammen
Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.
Einer übernimmt und zahlt aus
Möchte ein Kind im Elternhaus bleiben, kauft es die Geschwister aus. Die Übernahme bei der Teilung ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die zugekauften Anteile läuft eine eigene Frist nach § 23 EStG.
Aussteigen mit dem Erbteil
Jeder Miterbe kann seinen Anteil am ganzen Nachlass verkaufen, nicht aber seinen Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht den Notar; die übrigen Miterben können binnen zwei Monaten vorkaufen (§ 2034 BGB).
Teilungsversteigerung
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.
Was Erben uns sagen, und was wir antworten
„Im Haus meiner Eltern soll keiner herumlaufen.“
Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.
„Jeder in der Familie hat eine andere Zahl im Kopf.“
In der Angebotsrunde geben Mitglieder bis zu einer festen Frist ein Gebot ab. Jeden Betrag sehen nur Sie, als Zahl mit Mitgliedsnummer, und Sie können ihn Ihren Geschwistern zeigen. Ein Gutachten und die Gebote zusammen ergeben eine Grundlage, über die man reden kann.
„Wir sind noch gar nicht so weit.“
Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Dann hat es niemand öffentlich gesehen. Unterhand zeigt keine Tage am Markt, Adresse und Fotos kennen nur Freigegebene. Sie können zurückziehen, neu anlegen oder einen anderen Weg gehen, ohne Spuren im Netz.
So verkaufen Sie ein geerbtes Haus über Unterhand
Unterhand ist geschlossen: Wer Häuser sehen will, zahlt einen Beitrag und weist seine Identität nach. Auf Stufe 1 sieht er Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und Lageplan, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen.
Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vorher prüft Unterhand Ihren Nachweis; steht noch der Erblasser im Grundbuch, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Nachfrage im Landkreis Elbe-Elster
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Elbe-Elster
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Elbe-Elster
nicht ausgewiesen
Unter drei steht hier keine Zahl für den Landkreis Elbe-Elster. Die Resonanz zu Ihrem Haus prüfen Sie ohne Konto, und sie kostet nichts.
Zum Vergleich die Nachbarkreise: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Elbe-Elster
–
97.017
59,0 %
4,95 € je m²
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
33,5 km
106.744
42,7 %
5,02 € je m²
Landkreis Meißen
41,5 km
238.334
43,3 %
5,60 € je m²
Landkreis Nordsachsen
49,6 km
198.639
48,9 %
5,30 € je m²
Landkreis Teltow-Fläming
52,8 km
177.982
49,0 %
6,31 € je m²
Landkreis Dahme-Spreewald
53,9 km
179.480
52,5 %
7,03 € je m²
Landkreis Wittenberg
57,3 km
120.375
54,7 %
5,05 € je m²
Was Erben im Landkreis Elbe-Elster fragen
Wer unterschreibt beim Verkauf eines Erbhauses im Landkreis Elbe-Elster?
Die Erben, und zwar alle gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Wer Erbe ist, weisen Sie mit dem Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift nach (§ 35 Abs. 1 GBO). Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, verfügt er über den Nachlass, nicht die Erben (§§ 2205, 2211 BGB).
Wo beantrage ich den Erbschein, und was kostet er?
Beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG), oder bei einem Notar. Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert an, für das Verfahren und für die eidesstattliche Versicherung (GNotKG KV 12210 und KV 23300). Bei einem Nachlass von 450.000 € ist eine volle Gebühr 885 €.
Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?
Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und keine Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift (§ 23 EStG). Der Erlös selbst ist kein Einkommen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Freibetrag ab, nicht vom Verkauf.
Was hat der Pflichtteil mit dem Verkauf zu tun?
Wer pflichtteilsberechtigt ist, bekommt Geld, kein Stück vom Haus: die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), gerechnet nach dem Wert am Todestag (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein späterer Verkaufspreis kann diesen Wert belegen; ein Gutachten dürfen beide Seiten beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Aus welchen Jahren stammt der Bestand im Landkreis Elbe-Elster?
Bis 1949 gebaut sind im Landkreis Elbe-Elster 54,2 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 20,7 %, zwischen 1980 und 1999 17,6 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.
Das geerbte Haus steht leer. Worauf sollten wir achten?
Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Im Landkreis Elbe-Elster lag der Leerstand beim Zensus bei 9,0 %, in Brandenburg bei 5,2 %.
Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Können wir trotzdem verkaufen?
Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.
Werden Schulden des Erblassers aus dem Kaufpreis bezahlt?
Aus dem Nachlass, also auch aus dem Kaufpreis. Die Erben tragen die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB) und die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB); erst danach wird verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB). Eine Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; die Löschungsbewilligung der Bank holt der Notar ein.
Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?
Er erteilt eine Vollmacht, die ein Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigt, und ein anderer unterschreibt für ihn. Wer im Ausland lebt, hat zum Ausschlagen sechs Monate statt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Gibt es im Landkreis Elbe-Elster viele Häuser wie unseres?
89,8 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Elbe-Elster sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 30.528; in Brandenburg sind es 86,7 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.