Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus im Landkreis Celle verkaufen, ohne dass die Nachbarschaft mitliest

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen Ihr Haus
  • Adresse, Fotos, Unterlagen nur mit Ihrer Freigabe
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Kein Schild am Zaun
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Mitglieder sehen zuerst nur Lageplan, Preisband und Flächen.
Wir wohnen noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
Gebote kommen bis zu einer festen Frist, verdeckt und ohne Überbieten. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen, oder mit niemandem.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Erst wissen, wer kaufen will. Dann die Tür aufmachen.

Einfamilienhaus im Landkreis CelleBeispielansicht

Landkreis Celle, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Sie, wenn Ihr Haus im Landkreis Celle zu groß, zu weit weg oder nicht mehr vermietet sein soll, und der Verkauf nicht die Runde machen darf.

Ein Haus im Landkreis Celle ist eines von 54.186 Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen. Verkaufen heißt: Unterlagen ordnen, Energieausweis vorlegen, Kaufvertrag beim Notar. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen von 5,0 % zahlt üblicherweise der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Steuer auf den Gewinn entfällt, wenn Sie das Haus zuletzt selbst bewohnt haben.

Landkreis Celle: Häuser, Baujahre, Heizung

Insgesamt leben im Landkreis Celle 172.089 Menschen in 20 Gemeinden, darunter Celle, Bergen (Celle) und Winsen (Aller). 90,4 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 54.186; in Niedersachsen sind es 87,3 %.

Karte: Landkreis Celle und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Heidekreis, Landkreis Gifhorn, Region Hannover, Landkreis Uelzen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Celle und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 90,4 % Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Kreis über dem Landeswert von 87,3 %. Ein Haus ist hier der übliche Weg ins Eigentum, und Käufer kennen die Preise der Nachbargemeinden.

Gebaut wurde im Landkreis Celle vor allem zwischen 1950 und 1979, das sind 45,4 % der Gebäude mit Wohnraum. Wer ein Haus aus diesen Jahren verkauft, klärt den Energieausweis früh: Für Bauanträge vor dem 1. November 1977 schreibt § 80 Abs. 3 GModG bei Häusern mit weniger als fünf Wohnungen in der Regel den Bedarfsausweis vor.

Mit Gas heizen im Landkreis Celle 65,1 % der Gebäude, im Bund 53,9 %. Wie alt die Therme ist und was sie verbraucht, steht im Energieausweis und in den Abrechnungen; beides fragt ein Käufer vor dem Gebot.

Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Celle bei 57,6 %, über dem Wert in Niedersachsen von 51,1 %. Häuser wechseln hier oft zwischen Nachbarn, Bekannten und Familien aus dem Umkreis; wer von Ihrem Verkauf erfährt, entscheiden bei Unterhand Sie.

Mit 5,2 % liegt der Leerstand im Landkreis Celle über dem Landeswert von 4,0 %. Ein leeres Haus braucht Pflege bis zum Verkauf: Frostschutz, Lüften, eine Versicherung, die den Leerstand kennt. Vermietete Wohnungen kosteten hier 6,04 € Nettokaltmiete je m².

Die Tabelle unten stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der 4 Nachbarkreise nebeneinander, angefangen mit dem Heidekreis.

Häuser und Wohnungen im Landkreis Celle

KennzahlLandkreis CelleNiedersachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)172.0898.000.82683.467.117
Einwohner je km²111168233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen54.1862.064.65916.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum90,4 %87,3 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19199,1 %10,7 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197945,4 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,4 %17,9 %16,5 %
Heizung mit Gas65,1 %71,0 %53,9 %
Heizung mit Öl20,6 %16,2 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie3,6 %2,6 %4,2 %
Eigentümerquote57,6 %51,1 %44,3 %
Leerstand5,2 %4,0 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,04 €6,56 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wert, Preis und Gebot

Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der im Landkreis Celle zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.

Wollen Sie eine belastbare Zahl, beantragen Sie als Eigentümer ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder beauftragen einen Sachverständigen. Die Kosten richten sich beim Gutachterausschuss nach Landesrecht, beim Sachverständigen nach Vereinbarung.

Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus im Landkreis Celle zu 400.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind hier 785 €; in Niedersachsen gilt ein Grunderwerbsteuersatz von 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)20.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung allein rechnet der Käufer mit 22.355 €, 5,6 % des Preises; Vollzug, Betreuung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Je höher diese Nebenkosten, desto knapper rechnet er beim Gebot.

Ihre Seite der Rechnung ist kurz: Grundschuld löschen, Grundbuchausdruck, Einzelobjekt. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Offen bleibt, was Ihre Bank für eine vorzeitige Rückzahlung verlangt; fragen Sie das früh, denn es kann die größere Zahl sein.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €12.500 €1.605 €14.105 €5,6 %
400.000 €20.000 €2.355 €22.355 €5,6 %
650.000 €32.500 €3.525 €36.025 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Finanzamt, Bank und Gemeinde

Steuer auf den Gewinn

Die Frist beträgt zehn Jahre ab dem Kauf, maßgeblich sind jeweils die Tage der notariellen Verträge (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Haus selbst bewohnt hat, seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, versteuert keinen Gewinn.

Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen und Grundschuld

Läuft die Zinsbindung noch, gibt Ihnen der Verkauf ein Recht zur Kündigung, sobald das Darlehen mindestens sechs Monate ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Preis dafür ist die Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken lassen stattdessen über einen Tausch der Sicherheit mit sich reden, wenn Sie neu kaufen.

Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Jahr des Verkaufs

Verkaufen Sie unterm Jahr, zahlen Sie die Grundsteuer des laufenden Jahres an die Gemeinde, denn sie wird nach den Verhältnissen am Jahresanfang festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Den Anteil ab der Übergabe holen Sie sich über den Kaufvertrag vom Käufer zurück.

Beim Kauf fallen in Niedersachsen 5,0 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 20.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013)
Kaufvertragnotariell beurkundet, sonst unwirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist Ihr wesentliches Vermögennötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelwer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB
Energieausweisvorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbei Einfamilienhaus und Käufer als Verbraucher nur zu gleichen Teilen§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindebesteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Celle

Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Celle in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 1 von 20 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 1 von 20 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 1 von 20 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2031. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in 1 von 20 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 250 BauGB: Verordnung vom 27. November 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 91), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 1 von 20 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB: Verordnung vom 8. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 59), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 1 von 20 Gemeinden

Winsen (Aller).

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 1 von 20 Gemeinden

Winsen (Aller).

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 1 von 20 Gemeinden

Winsen (Aller).

Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 1 von 20 Gemeinden

Winsen (Aller).

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 20 Gemeinden

Winsen (Aller).

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe

Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Ihr Haus öffentlich zu sehen ist.

  1. Den Stichtag setzen. Wer umzieht, verkleinert oder eine Vermietung beendet, hat in der Regel einen Stichtag: den Einzug in die neue Wohnung, das Ende eines Mietvertrags, den Ablauf der Zinsbindung. Rechnen Sie von diesem Tag zurück. Sind Sie noch nicht so weit, tragen Sie das Haus ohne Objekt ins Stille Register ein und erfahren höchstens einmal je Woche, wie sich die Käuferresonanz entwickelt.
  2. Den Ordner anlegen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
  3. Wert einordnen. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
  4. Nachfrage sehen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
  5. Objekt anlegen. Ein Entwurf ist schnell angelegt: Flächen, Baujahr, Heizung und Preisband für Stufe 1, Adresse, Fotos und Unterlagen für Stufe 2. Wer was sieht, legen Sie mit Modus, Mindeststufe und Nachweispflicht fest. Bezahlt wird beim Anlegen nichts.
  6. Vorlauf-Zusage und Prüfung. Mit dem Grundbuchauszug als Nachweis und der Vorlauf-Zusage, ausschließlich über Unterhand und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal, geben Sie das Haus zur Prüfung. Erst dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung von Identität und Nachweis ist es im Netzwerk.
  7. Anfragen entscheiden. Treffer gehen per E-Mail an Mitglieder, deren Mandat passt; deren Anfragen entscheiden Sie einzeln, nach Nummer, Stufe und Nachweis. Besichtigt wird erst nach Freigabe, und dort zeigen Sie den Energieausweis spätestens vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Die Frist setzen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Notar und Übergabe. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.

Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen

Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.

Eigentum und Grundstück

  • aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wegerechten und Wohnrechten, Abteilung III mit Grundschulden
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Haus und Technik

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
  • Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
  • Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
  • Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Wenn das Haus vermietet ist

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus Ihr wesentliches Vermögen ist

Je nach Anlass ein anderer Weg

Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.

Ein Umzug steht an

Wer wegzieht, will das Haus nicht monatelang leer stehen lassen. Legen Sie die Frist der Angebotsrunde vor den Umzug, bündeln Sie die Besichtigungen und entscheiden Sie den Rest aus der Ferne; nichts davon braucht ein Schild am Haus.

Verkleinern im Alter

Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.

Mit Mieter verkaufen

Wollen Sie als Vermieter aufhören, ist der Mieter Teil des Verkaufs. Sein Vertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht später einen Grund wie Eigenbedarf (§ 573 BGB). Wollen Sie dem Mieter den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.

Erst verkaufen, dann kaufen

Verkauf und Kauf greifen ineinander: Erst die Fälligkeit des einen, dann die Zahlung des anderen. Als Mitglied hinterlegen Sie ein Mandat für das, was Sie suchen, während Ihr Haus als Objekt im Netzwerk ist, und stimmen beide Übergaben aufeinander ab.

Vier Einwände von Eigentümern

„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“

Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.

„Was, wenn der Preis zu niedrig ist?“

Ein Mindestgebot schützt Sie: Darunter nimmt die Angebotsrunde nichts an. Und weil kein Gebot bindet, verkaufen Sie nur, wenn ein Betrag Sie überzeugt.

„Wir wohnen noch hier.“

Termine vergeben Sie, und nur an Mitglieder mit Freigabe. Vorher sehen Sie von jedem die Nummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises; Fotos zeigen Sie nur, wem Sie freigeben.

„Ich habe schon einen Makler.“

Ein Makler kann Ihr Haus über Unterhand anbieten, mit Professional. Seine Arbeit bleibt dieselbe; neu ist, dass Adresse und Fotos nur sieht, wer freigegeben ist.

So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand

Bei Unterhand sucht niemand anonym. Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen, und es sieht Ihr Haus zuerst nur als Lageplan mit Preisband und Flächen, ohne Straße, ohne Foto, ohne Ihren Namen.

Adresse, Fotos und Unterlagen geben nur Sie frei: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.

Den Preis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, keine Auktion. Eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen.

Käufer für Häuser im Landkreis Celle

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Celle
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Celle
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl im Landkreis Celle, vorher keine. Was zu Ihrem Haus passt, zählt die Resonanz, ohne Konto.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um den Landkreis Celle

Wer ein Haus im Landkreis Celle sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Celle–172.08957,6 %6,04 € je m²
Heidekreis34,9 km141.47354,2 %5,82 € je m²
Landkreis Gifhorn35,7 km175.51865,4 %6,41 € je m²
Region Hannover41,7 km1.141.12837,8 %7,21 € je m²
Landkreis Uelzen42,3 km91.36754,1 %5,73 € je m²

Fragen von Eigentümern im Landkreis Celle

Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?

Im gesetzlichen Güterstand braucht es sie, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen oder nahezu im Ganzen ist (§ 1365 BGB); bei Gütertrennung nicht. Gehört das Haus Ihnen beiden, verkaufen Sie ohnehin nur gemeinsam. Der Notar fragt danach.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.

Was ist mein Haus im Landkreis Celle wert?

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der im Landkreis Celle zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 90,4 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Celle sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, in Niedersachsen 87,3 %.

Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend: Vertrag und Vollzug übernimmt der Notar. Mit Makler gilt beim Einfamilienhaus und privatem Käufer, dass beide Seiten gleich viel Provision zahlen (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine an.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.

Wer bekommt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?

Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.

Sind Häuser im Landkreis Celle eher alt oder neu?

Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Celle 18,4 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 45,4 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 15,4 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013). Niedersachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Niedersachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ihr Haus verkaufen, ohne es vorzuführen.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.