Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Fotos sieht nur, wem Sie freigeben, jedes mit dessen Mitgliedsnummer. Den Mieter informieren Sie selbst.
Im Haus soll niemand mitreden
Wer die Adresse sieht, steht in Ihrem Protokoll. Ohne Freigabe weiß niemand, um welches Haus es geht.
Keine Besichtigung ohne Finanzierung
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Die Unterlagen der Gemeinschaft sind vertraulich
Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jeder Abruf steht im Protokoll. Weitergeben lässt sich nichts unbemerkt.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Ihre Mieter, Ihre Nachbarn, Ihre Gemeinschaft: Wer davon erfährt, entscheiden Sie.
Eigentumswohnung im Landkreis AugsburgBeispielansicht
Landkreis Augsburg, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihre Wohnung, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die im Landkreis Augsburg eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.
Eine Eigentumswohnung im Landkreis Augsburg verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % zahlt in der Regel der Käufer.
Was der Bestand im Landkreis Augsburg über Ihre Wohnung sagt
Allein Königsbrunn hat 27.847 Einwohner; im Landkreis Augsburg insgesamt stehen 8.025 Häuser mit drei und mehr Wohnungen. Darin liegen 40,7 % der 120.898 Wohnungen, bundesweit 55,8 %.
Nur 8,4 % der Wohnungen im Landkreis Augsburg haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %. Größere Wohnungen kaufen häufig Selbstnutzer; für sie zählen Etage, Aufzug, Sondernutzungsrechte und die Pläne der Gemeinschaft.
Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Augsburg bei 60,3 %, über dem Landeswert von 49,3 %. Selbstnutzer sind hier ein größerer Teil des Markts als im Land; ist Ihre Wohnung frei oder wird sie frei, sagen Sie das auf Stufe 1.
Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Augsburg beim Zensus 7,50 € Nettokaltmiete je m², in Bayern 8,74 €. Für Anleger ist das die Ausgangszahl; Hausgeld und Erhaltungsrücklage stellen sie daneben.
Mehr als im Bund wurde im Landkreis Augsburg in den Jahren 1950 bis 1979 gebaut: 39,3 % der Gebäude mit Wohnraum, im Bund 36,3 %. Für eine Wohnung in einem solchen Haus zählen Erhaltungsrücklage und beschlossene Maßnahmen oft mehr als die Wohnung selbst.
Gas 40,4 %, Öl 35,2 %, Fernwärme 2,5 %: So heizen die Gebäude im Landkreis Augsburg. Für eine Wohnung steckt die Heizung im Hausgeld und in der Rücklage; die Jahresabrechnung zeigt den Anteil Ihrer Wohnung.
Mit 4,0 % liegt der Leerstand im Landkreis Augsburg unter dem Landeswert von 4,2 % und unter dem Bundeswert. Wer hier eine Wohnung sucht, findet wenig freie; das gilt für Käufer wie für Mieter.
Zu den acht Nachbarkreisen mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst Augsburg; die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.
Wohnungen im Landkreis Augsburg
Kennzahl
Landkreis Augsburg
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
263.381
13.245.503
83.467.117
Wohnungen
120.898
6.642.728
43.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen
8.025
511.047
3.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen
40,7 %
51,4 %
55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
8,4 %
15,8 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
4,3 %
8,4 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
39,3 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 1999
29,3 %
25,9 %
22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
21,4 %
19,8 %
16,5 %
Fernwärme
2,5 %
5,3 %
6,6 %
Heizung mit Gas
40,4 %
34,4 %
53,9 %
Eigentümerquote
60,3 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
4,0 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
7,50 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Teilungserklärung, Hausgeld, Protokolle
Teilungserklärung und Zustimmung des Verwalters
Prüfen Sie die Teilungserklärung auf eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG). Steht dort die Zustimmung des Verwalters, wird der Vertrag erst mit ihr wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Den Antrag stellt der Notar, die Kosten der Beglaubigung regelt der Kaufvertrag.
Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.
Geld der Gemeinschaft
Ihr Anteil an der Erhaltungsrücklage wird nicht ausgezahlt: Die Rücklage ist Vermögen der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für Käufer ist sie trotzdem ein Argument, denn sie zeigt im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG), wofür schon angespart ist.
Das Hausgeld setzt die Versammlung mit dem Wirtschaftsplan fest (§ 28 Abs. 1 WEG), nach Ablauf des Jahres beschließt sie über Nachschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, ab dem der Käufer zahlt; gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers Wohnungseigentümer.
Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.
Beschlüsse und Protokolle
Die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG) ist das Gedächtnis der Gemeinschaft. Wer kauft, will sie sehen, dazu die Protokolle der letzten Versammlungen. Einsicht verlangen Sie als Eigentümer beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG), und jeden Dritten können Sie dazu ermächtigen, auch einen Käufer (§ 24 Abs. 7 WEG).
Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Mit Mieter oder ohne
Ein Mieter in der Wohnung ändert den Käuferkreis, nicht den Verkauf. Die Regeln dazu, mit Fundstelle (§§ 566, 573, 577, 577a BGB).
Mit laufendem Mietvertrag
Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).
Frei verkaufen
Steht die Wohnung leer, zeigen Sie sie leichter, zahlen aber jeden Monat Hausgeld. Eine Angebotsrunde mit Frist begrenzt diese Zeit. Wird sie erst frei, nennen Sie auf Stufe 1 den Tag, ab dem sie es ist.
Vorkaufsrecht des Mieters
Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).
Kündigungssperre nach Umwandlung
Für Selbstnutzer ist die Umwandlung eine entscheidende Angabe: Lag sie nach dem Einzug des Mieters, ist Eigenbedarf erst nach drei Jahren möglich, länger, wo das Land es bestimmt (§ 577a Abs. 1 und 2 BGB). Das Datum steht im Wohnungsgrundbuch.
Rechenbeispiel für eine Wohnung im Landkreis Augsburg
Für das Rechenbeispiel nehmen wir 280.000 € an. Daraus ergibt sich nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) eine volle Gebühr von 585 €; in Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 %. Eine Bewertung Ihrer Wohnung ist das nicht.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tage
zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlich
GNotKG KV 17001, Festgebühr
20 €
Sie
Grundschuld über 80.000 € löschen
GNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag
109,50 €
Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)
Landessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
9.800 €
Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des Kaufvertrags
GNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.
1.170 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholen
GNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur Fälligkeit
GNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den Käufer
GNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im Wohnungsgrundbuch
GNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr
585 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Neben dem Kaufpreis braucht der Käufer im Beispiel mindestens 11.555 €, also 4,1 %, allein für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung; Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Ein Anleger rechnet diese Summe in seine Rendite ein.
Sie tragen Grundbuchauszug, Löschung der Grundschuld und das Einzelobjekt; wer die Zustimmung des Verwalters bezahlt, regelt der Vertrag, und manche Verwalter berechnen dafür eine Gebühr nach ihrem Verwaltervertrag. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Läuft Ihr Darlehen noch fest, kommt die Vorfälligkeitsentschädigung dazu.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
180.000 €
6.300 €
1.224 €
7.524 €
4,2 %
280.000 €
9.800 €
1.755 €
11.555 €
4,1 %
420.000 €
14.700 €
2.505 €
17.205 €
4,1 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde beim Wohnungsverkauf
Gewinn und Zehnjahresfrist
Die Frist von zehn Jahren läuft von Kaufvertrag zu Kaufvertrag (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Vermieter ist sie die entscheidende Zahl: Eine vermietete Wohnung, die kürzer gehalten wurde, bringt einen steuerpflichtigen Gewinn, eine selbst bewohnte nicht.
Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Kredit und Grundschuld
Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Zwei Steuern, zwei Schuldner
Zwei Steuern hängen am Verkauf: Die Grundsteuer zahlt für das laufende Jahr, wer am Jahresanfang Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also Sie; die Grunderwerbsteuer von 3,5 % in Bayern, im Beispiel 9.800 €, zahlt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer, gesetzlich schulden sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).
Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wohnungsverkauf: Recht mit Fundstelle
Zuerst das Landesrecht, dann Bundesrecht.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Kaufvertrag
wirksam nur notariell beurkundet
§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung zum Verkauf
steht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam
§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Unterlagen der Verwaltung
jeder Eigentümer kann sie verlangen; die Beschluss-Sammlung auch ein von ihm ermächtigter Dritter
§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertrag
bleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter
§§ 566, 566a BGB
Mieter kauft
nur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate
§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlung
drei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre
§ 577a BGB
Energieausweis
gilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor
§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragen
bei einer Wohnung und privatem Käufer nur zu gleichen Teilen
§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängel
kein Schutz durch Haftungsausschluss bei Arglist
§ 444 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Augsburg
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Augsburg in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 6 von 46 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 6 von 46 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in 6 von 46 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in 5 von 46 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Wohnungsverkauf in neun Schritten
Neun Schritte, davon zwei mit der Gemeinschaft. Kein Schritt verlangt, dass die Wohnung irgendwo öffentlich zu sehen ist.
Ziel und Zeitpunkt klären. Setzen Sie einen Rahmen: bis wann, an wen, zu welchem Preis mindestens. Die Zinsbindung Ihres Darlehens und der Mietvertrag geben oft das Datum vor. Wer noch nicht so weit ist, nutzt das Stille Register.
Den Ordner der Gemeinschaft holen. Der Verwalter hat, was Käufer sehen wollen: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnungen, Vermögensbericht, Energieausweis des Gebäudes. Ihr Recht auf Einsicht folgt aus § 18 Abs. 4 WEG. Je früher Sie fragen, desto weniger warten Sie später.
Wert einordnen. Für Wohnungen veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht Vergleichswerte je m², oft nach Baujahr und Lage. Eine belastbare Zahl gibt ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Unterhand bewertet nicht; das Preisband legen Sie fest.
Resonanz prüfen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
Wohnung anlegen. Trennen Sie beim Anlegen: Fläche, Zimmer, Hausgeld und Preisband für alle Mitglieder, Adresse, Etage, Fotos und Protokolle nur für Freigegebene. Modus und Mindeststufe legen fest, wer anfragen darf.
Zur Prüfung geben. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung mit Nachweis und Vorlauf-Zusage. Fällig werden 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage. Nach der Prüfung von Identität und Wohnungsgrundbuch ist die Wohnung im Netzwerk; bis mindestens 30 Tage danach steht sie auf keinem Portal.
Anfragen und Besichtigung. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte ohne Namen. Freigegebene Mitglieder lesen die Protokolle der Gemeinschaft, bevor sie die Wohnung sehen; das spart Termine. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
Beurkundung und Zustimmung. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um Vormerkung, Verwalterzustimmung und Löschung. Erst wenn sie vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Mit der Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen, und der Verwalter erfährt, wer ab wann Hausgeld zahlt.
Der Ordner einer Eigentumswohnung
Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.
Grundbuch und Teilung
aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
Nachweis der Sondernutzungsrechte: Stellplatz, Keller, Garten, Dachboden
Grundriss und Wohnflächenberechnung
Von der Gemeinschaft
Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
Auszug aus der Beschluss-Sammlung
aktueller Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung des Vorjahres
Vermögensbericht des Verwalters
Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
Energieausweis des Gebäudes
Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung
Bei Vermietung
Mietvertrag mit allen Nachträgen
Nachweis der Kaution
Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war
Persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Kontakt zur Bank für die Löschung der Grundschuld
Bedenken vor dem Wohnungsverkauf
„Ich will meinem Mieter nichts zumuten.“
Sein Mietvertrag bleibt, wie er ist (§ 566 BGB). Was sich ändert, sind ein paar Termine, und die vereinbaren Sie mit ihm, nur für Mitglieder, die Sie freigegeben haben.
„Auf einem Portal geht es schneller.“
Online ja, öffentlich nein. Geprüfte Mitglieder sehen Ihre Wohnung im Netzwerk; Nachbarn, Mieter und die Gemeinschaft sehen nichts. Wie viele suchen, zählt die Resonanz.
„Das Protokoll liest sich schlecht.“
Viele Gemeinschaften streiten, und Käufer wissen das. Entscheidend ist, dass sie es von Ihnen erfahren und nicht später; die Unterlagen sehen bei Unterhand nur Freigegebene, nummeriert und protokolliert.
„Das macht mein Makler.“
Er kann Ihre Wohnung als Professional über Unterhand anbieten. Sein Auftrag bleibt, neu ist nur, dass Adresse und Fotos ausschließlich Freigegebene sehen.
Unter der Hand, auch mit Mieter
Im Netzwerk ist niemand anonym: Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen. Ihre Wohnung erscheint ihm als Lageplan ohne Straßennamen mit Preisband und Fläche, ohne Fotos aus der Wohnung.
Adresse, Etage, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft öffnen Sie selbst: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt beim Abruf die Mitgliedsnummer des Lesenden, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Am Ende steht eine Liste von Geboten, die nur Sie lesen, und keine öffentliche Zahl, wie lange es gedauert hat. Bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung bieten Sie die Wohnung nur hier an; das erklären Sie beim Anlegen.
Nachfrage im Landkreis Augsburg
Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Augsburg
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Augsburg
nicht ausgewiesen
Eine Zahl steht hier, sobald sie im Landkreis Augsburg drei erreicht, vorher keine. Was zu Ihrer Wohnung passt, zählt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.
Mieten und Eigentümerquote ändern sich über Grenzen hinweg. Die Tabelle stellt die Nachbarkreise nebeneinander.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Augsburg
–
263.381
60,3 %
7,50 € je m²
Augsburg
11,4 km
301.786
32,5 %
8,48 € je m²
Landkreis Aichach-Friedberg
25,1 km
137.281
63,1 %
7,58 € je m²
Landkreis Günzburg
26,0 km
129.580
61,5 %
6,49 € je m²
Landkreis Dillingen an der Donau
30,9 km
98.870
67,0 %
6,25 € je m²
Landkreis Landsberg am Lech
39,6 km
122.307
56,5 %
8,54 € je m²
Landkreis Unterallgäu
43,3 km
147.386
62,3 %
6,64 € je m²
Landkreis Donau-Ries
50,1 km
135.262
64,1 %
6,34 € je m²
Landkreis Ostallgäu
65,4 km
142.065
59,2 %
6,93 € je m²
Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf im Landkreis Augsburg
Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?
Nur, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht (§ 12 Abs. 1 WEG); das steht auch im Wohnungsgrundbuch. Dann ist der Kaufvertrag bis zur Zustimmung unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Der Notar holt sie ein; verweigern darf der Verwalter sie nur aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 2 WEG).
Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?
Alles, was zeigt, wie es um das Haus steht: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnung, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen, Energieausweis. Bei Unterhand sehen sie nur Freigegebene.
Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?
Nur, wenn an seiner Wohnung nach seinem Einzug Wohnungseigentum begründet wurde, und nur beim ersten Verkauf danach an einen Dritten (§ 577 Abs. 1 BGB). Er hat dann zwei Monate nach Mitteilung des Vertrags Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB). Sonst können Sie ihm freiwillig den Vortritt lassen.
Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?
Der Kauf allein ist kein Grund. Will der Käufer selbst einziehen, braucht er Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), nach einer Umwandlung während der Mietzeit frühestens nach drei Jahren, in Gemeinden mit Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Anleger behalten den Mieter; die Nettokaltmiete lag im Landkreis Augsburg bei 7,50 € je m².
Ab wann zahlt der Käufer Hausgeld?
Ab dem Tag, den der Vertrag nennt, im Innenverhältnis. Gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie Wohnungseigentümer bis zur Umschreibung. Teilen Sie dem Verwalter den Stichtag mit, damit die Abrechnung später stimmt.
Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?
Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).
Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?
Gegenüber der Gemeinschaft, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag können Sie die Last anders verteilen, etwa nach dem Übergabetag. Nennen Sie die Umlage in den Unterlagen; wer einen bekannten Umstand verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB).
Was ist meine Wohnung im Landkreis Augsburg wert?
Unterhand bewertet nicht. Vergleichswerte für Wohnungseigentum veröffentlicht der Gutachterausschuss, der im Landkreis Augsburg zuständig ist, im Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Einordnen hilft auch der Bestand: 8,4 % der Wohnungen im Landkreis Augsburg haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %.
Brauche ich einen Makler?
Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.
Verkaufe ich besser vermietet oder frei?
Das hängt an Ihren Käufern. Frei spricht Selbstnutzer an, vermietet Anleger. Ihr Eigentum bewohnen im Landkreis Augsburg 60,3 % der Haushalte, in Bayern 49,3 %; wo die Quote niedrig ist, kaufen oft Anleger. Kündigen, um frei zu verkaufen, erlaubt das Mietrecht nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Ihre Wohnung verkaufen, ohne dass das Treppenhaus mitliest.
Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.