Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus in Kulmbach verkaufen, ohne dass die Nachbarschaft mitliest

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus
  • Adresse und Fotos erst nach Ihrer Freigabe
  • Gebote bis zu einer Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand in der Straße soll mitlesen
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Mitglieder sehen zuerst nur Lageplan, Preisband und Flächen.
Wir wohnen noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
Gebote kommen bis zu einer festen Frist, verdeckt und ohne Überbieten. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen, oder mit niemandem.
Ich bin mir noch nicht sicher
Die Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung. Im Stillen Register warten Sie, ohne dass etwas sichtbar wird.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.

Einfamilienhaus in KulmbachBeispielansicht

Kulmbach, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Sie, wenn Ihr Haus in Kulmbach zu groß, zu weit weg oder nicht mehr vermietet sein soll, und der Verkauf nicht die Runde machen darf.

Verkaufen können Sie, wenn Sie im Grundbuch stehen; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen und sind Sie verheiratet, braucht es die Zustimmung Ihres Ehegatten. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, Kosten und 3,5 % Grunderwerbsteuer in Bayern trägt in der Regel der Käufer. Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Kauf höchstens zehn Jahre zurückliegt und Sie nicht selbst darin gewohnt haben.

Ihr Haus im Bestand in Kulmbach

81,0 % der Gebäude mit Wohnraum in Kulmbach sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 5.935, bei 26.511 Einwohnern und 286 Einwohnern je km². Zum Vergleich: in Bayern 84,2 %, in ganz Deutschland 81,8 %.

Karte: Kulmbach und die Nachbargemeinden Mainleus, Ködnitz, Untersteinach, Stadtsteinach, Rugendorf, Trebgast, Weißenbrunn, Kasendorf, Neudrossenfeld, Thurnau; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Kulmbach und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Häuser sind in Kulmbach seltener als im Land; 50,6 % der Wohnungen liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen. Ein Haus, das frei wird, ist hier keine Massenware, und es lohnt, genau zu wählen, wer es sieht.

41,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Kulmbach stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, in Bayern 38,5 %. Für viele dieser Häuser genügt der Verbrauchsausweis nicht: Bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen ist es ein Bedarfsausweis, es sei denn, das Haus wurde mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 gebracht (§ 80 Abs. 3 GModG).

Mit Wärmepumpe, Solar- oder Geothermie heizen in Kulmbach 5,9 % der Gebäude, Solar- oder Geothermie, bundesweit 4,2 %. Wer ein Haus mit Gas- oder Ölkessel verkauft, hört die Frage nach den Kosten eines Umstiegs; Baujahr und Wartung des Kessels gehören deshalb in die Unterlagen.

Die Eigentümerquote liegt in Kulmbach bei 50,6 %, über dem Wert in Bayern von 49,3 %. Häuser wechseln hier oft zwischen Nachbarn, Bekannten und Familien aus dem Umkreis; wer von Ihrem Verkauf erfährt, entscheiden bei Unterhand Sie.

Leer standen beim Zensus 6,5 % der Wohnungen, mehr als in Bayern (4,2 %). Ein Haus, das lange leer steht, verliert an Zustand; prüfen Sie Heizung, Wasser und Versicherung, solange niemand darin wohnt. Vermietete Wohnungen kosteten 5,80 € Nettokaltmiete je m².

Bis Erlangen sind es 68,2 km Luftlinie, zum Nachbarort Mainleus 5,9 km. Wer in Erlangen arbeitet und hier ein Haus sucht, vergleicht mit Mainleus und Ködnitz; die Zahlen der Nachbarorte stehen weiter unten.

Häuser und Wohnungen in Kulmbach

KennzahlKulmbachLandkreis KulmbachBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)26.51170.99713.245.50383.467.117
Einwohner je km²286108188233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen5.93520.4412.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum81,0 %88,6 %84,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191912,0 %15,0 %8,4 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197941,5 %38,0 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200011,0 %12,2 %19,8 %16,5 %
Heizung mit Gas60,8 %34,1 %34,4 %53,9 %
Heizung mit Öl16,7 %30,5 %36,7 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie5,9 %6,6 %5,7 %4,2 %
Eigentümerquote50,6 %62,8 %49,3 %44,3 %
Leerstand6,5 %6,8 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,80 €5,41 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Ihr Haus in Kulmbach wert ist, und wer das sagt

Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der in Kulmbach zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.

Auf Antrag der Eigentümer erstellt der Gutachterausschuss ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Das kostet Geld und Zeit, hilft aber, wenn mehrere mitentscheiden oder wenn Sie einen Preis begründen wollen, ohne ihn erst öffentlich auszuprobieren.

Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Rechenbeispiel für ein Haus in Kulmbach

Das Rechenbeispiel nimmt 400.000 € als Kaufpreis an, eine Zahl für die Rechnung, keine Schätzung Ihres Hauses. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) sind dann 785 €; in Bayern kommt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % hinzu.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 16.355 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich, also 4,1 % des Kaufpreises, nur für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung. Wer finanziert, braucht diesen Betrag in der Regel aus Eigenkapital.

Ihre Seite der Rechnung ist kurz: Grundschuld löschen, Grundbuchausdruck, Einzelobjekt. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Offen bleibt, was Ihre Bank für eine vorzeitige Rückzahlung verlangt; fragen Sie das früh, denn es kann die größere Zahl sein.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €8.750 €1.605 €10.355 €4,1 %
400.000 €14.000 €2.355 €16.355 €4,1 %
650.000 €22.750 €3.525 €26.275 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Finanzamt, Bank und Gemeinde

Zehn Jahre und die eigene Wohnung

Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen ist ein Haus, das Sie im ganzen Zeitraum dazwischen oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben.

Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt

Wer verkauft, darf ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen, ersetzt der Bank aber den Schaden (§ 490 Abs. 2 BGB). Diese Vorfälligkeitsentschädigung rechnet die Bank Ihnen auf Anfrage aus; sie gehört in Ihre Rechnung, bevor Sie ein Preisband festlegen.

Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Jahr des Verkaufs

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.

Mit 3,5 % Grunderwerbsteuer in Bayern rechnet der Käufer, bei 400.000 € also 14.000 €. Gesetzlich schulden Sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG), vertraglich trägt sie in der Regel er; ohne ihre Zahlung trägt das Grundbuchamt ihn nicht ein.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die erste Zeile gilt nur in Bayern, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Kaufvertragnur beim Notar wirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des EhegattenZustimmung des Ehegatten, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen; bei Gütertrennung nicht§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchzahlt nach dem Gesetz der Käufer§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelwer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindenur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht in Kulmbach

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Kulmbach. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Kulmbach nicht: Die Verordnung des Landes nennt Kulmbach nicht.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Kulmbach nicht: Die Verordnung des Landes nennt Kulmbach nicht.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Kulmbach nicht: Die Verordnung des Landes nennt Kulmbach nicht.Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Kulmbach nicht: Die Verordnung des Landes nennt Kulmbach nicht.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Kulmbach nicht: Die Verordnung des Landes nennt Kulmbach nicht.Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Hausverkauf in neun Schritten

Erst ordnen, dann zeigen, dann verkaufen. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.

  1. Entscheiden, wann. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
  2. Den Ordner anlegen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
  3. Den Preisrahmen finden. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
  4. Resonanz prüfen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele geprüfte Mitglieder ein passendes Mandat haben. Ohne Konto, ohne Zahlung, und ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
  5. Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Ein Entwurf ist schnell angelegt: Flächen, Baujahr, Heizung und Preisband für Stufe 1, Adresse, Fotos und Unterlagen für Stufe 2. Wer was sieht, legen Sie mit Modus, Mindeststufe und Nachweispflicht fest. Bezahlt wird beim Anlegen nichts.
  6. Vorlauf-Zusage und Prüfung. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Wer darf ins Haus. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Die Frist setzen. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Der Termin beim Notar. Ein Notar Ihrer Wahl oder der des Käufers beurkundet; Kosten trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit vergehen in der Regel einige Wochen: Vormerkung, Löschungsbewilligung, Zeugnis der Gemeinde. Dann zahlt der Käufer, und Sie übergeben mit Protokoll.

Unterlagen für den Hausverkauf

Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Unterlagen zu Wege- und Leitungsrechten aus Abteilung II des Grundbuchs
  • Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Baupläne und eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
  • Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
  • Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Bei Vermietung

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für Sie persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus Ihr wesentliches Vermögen ist

Je nach Anlass ein anderer Weg

Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.

Sie ziehen weg

Wer wegzieht, will das Haus nicht monatelang leer stehen lassen. Legen Sie die Frist der Angebotsrunde vor den Umzug, bündeln Sie die Besichtigungen und entscheiden Sie den Rest aus der Ferne; nichts davon braucht ein Schild am Haus.

Das Haus ist zu groß geworden

Verkleinern heißt oft: noch im Haus wohnen, während verkauft wird. Freigaben nur auf Anfrage, wenige feste Termine und ein Übergabedatum im Vertrag, das zu Ihrem Umzug passt, schonen den Alltag. Wer Ihnen hilft, prüft die Resonanz ohne eigenes Konto.

Das Haus ist vermietet

Ein vermietetes Haus verkaufen Sie mit Mieter: Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB), und der Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Geben Sie nur Mitgliedern frei, die vermietet kaufen wollen; Besichtigungen stimmen Sie mit dem Mieter ab.

Zwei Verträge zugleich

Wer verkauft, um woanders zu kaufen, braucht beide Termine in der richtigen Reihenfolge. Bei Unterhand legen Sie Ihr Haus als Objekt an und können als Mitglied zugleich ein Mandat für das Neue hinterlegen; die Übergabe vereinbaren Sie so, dass Sie nicht doppelt finanzieren.

Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten

„Ein Haus muss man doch zeigen.“

Ob es ohne Portal reicht, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie zahlen. Reicht es, haben Sie verkauft, ohne dass jemand mitgezählt hat; reicht es nicht, steht Ihnen nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung jeder andere Weg offen.

„Was, wenn der Preis zu niedrig ist?“

Ein Mindestgebot schützt Sie: Darunter nimmt die Angebotsrunde nichts an. Und weil kein Gebot bindet, verkaufen Sie nur, wenn ein Betrag Sie überzeugt.

„Wir wohnen noch hier.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

„Ich habe schon einen Makler.“

Dann nutzt er sein Wissen und Unterhand für den Weg: Als Professional stellt er Ihr Haus ein, und nur Freigegebene sehen Adresse und Fotos.

So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand

Ein Haus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Nachbarn und Kollegen, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt. Unterhand dreht die Reihenfolge um. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist; Ihr Haus sehen diese Mitglieder zuerst auf Stufe 1, ohne Adresse, ohne Fotos, ohne Ihren Namen.

Adresse, Fotos und Unterlagen geben nur Sie frei: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.

Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit Frist ein; die Beträge sehen nur Sie. Niemand sieht, wie lange Ihr Haus schon im Netzwerk ist. Im Gegenzug erklären Sie per Kontrollkästchen, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung nur über Unterhand anzubieten.

Nachfrage in Kulmbach

Geprüfte Mandate für Häuser in Kulmbach
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Kulmbach
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl in Kulmbach, vorher keine. Was zu Ihrem Haus passt, zählt die Resonanz, ohne Konto.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Kulmbach

Die Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Kulmbach–26.51150,6 %5,80 € je m²
Mainleus5,9 km6.37867,5 %5,11 € je m²
Ködnitz6,1 km1.46974,3 %5,27 € je m²
Untersteinach6,3 km1.72166,5 %5,22 € je m²
Stadtsteinach8,6 km2.99663,3 %4,90 € je m²
Rugendorf9,0 km92980,9 %4,68 € je m²
Trebgast9,4 km1.51377,9 %5,15 € je m²
Weißenbrunn9,6 km2.70474,0 %4,85 € je m²
Kasendorf10,9 km2.38071,1 %4,52 € je m²
Neudrossenfeld11,6 km3.73876,8 %5,45 € je m²
Thurnau13,6 km4.05570,0 %5,16 € je m²

Was Eigentümer in Kulmbach fragen

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?

Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen in Kulmbach 41,5 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.

Was ist mein Haus in Kulmbach wert?

Das sagt Ihnen der Gutachterausschuss mit Bodenrichtwert und Marktbericht, belastbar mit einem Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB), und am Ende die Gebote. Von den 7.330 Gebäuden mit Wohnraum in Kulmbach sind 5.935 Ein- und Zweifamilienhäuser; Ihres vergleichen Käufer mit diesem Bestand.

Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?

Ja, mit Mieter. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); wer selbst einziehen will, braucht einen Kündigungsgrund nach dem Mietrecht, etwa Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Nettokaltmiete lag in Kulmbach beim Zensus bei 5,80 € je m².

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.

Wer bekommt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?

Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.

Sind Häuser in Kulmbach eher alt oder neu?

Bis 1949 gebaut sind in Kulmbach 25,6 % der Gebäude mit Wohnraum, ab 2000 11,0 %, dazwischen der große Block der Jahre 1950 bis 1979 mit 41,5 %. Käufer lesen das Baujahr Ihres Hauses vor diesem Hintergrund und fragen nach den Belegen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ihr Haus verkaufen, ohne es vorzuführen.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.