Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Wir wohnen noch im Haus
Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe und den Stand des Nachweises.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Die Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung. Im Stillen Register warten Sie, ohne dass etwas sichtbar wird.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Leise verkaufen heißt nicht, unter Wert verkaufen.
Einfamilienhaus im Kreis Schleswig-FlensburgBeispielansicht
Kreis Schleswig-Flensburg, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses im Kreis Schleswig-Flensburg, die verkaufen, ohne dass Nachbarn, Kollegen oder Mieter es vorher erfahren.
Ihr Haus im Kreis Schleswig-Flensburg verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 6,5 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).
Was der Bestand im Kreis Schleswig-Flensburg über Ihr Haus sagt
In den 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg stehen 68.342 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 92,5 % aller Gebäude mit Wohnraum. Allein Schleswig hat 25.567 Einwohner, der ganze Kreis 205.816.
Mehr Häuser als im Landesdurchschnitt: 92,5 % gegenüber 87,6 %. Wer im Kreis Schleswig-Flensburg ein Haus sucht, hat Auswahl; was Ihres heraushebt, zeigen Unterlagen und Fotos, die nur Freigegebene sehen.
Der Bestand ist alt: 16,6 % der Gebäude mit Wohnraum stammen von vor 1919, bundesweit 13,1 %; bis 1949 entstanden zusammen 23,8 %. Bei Häusern dieses Alters fragen Käufer nach Dach, Leitungen, Feuchtigkeit im Keller und nach dem Denkmalschutz.
Geheizt wird hier öfter mit Öl als im Bund: 27,5 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %; Gas haben 42,2 %. Käufer fragen bei Ölheizungen nach dem Baujahr des Kessels, dem Zustand des Tanks und dem letzten Protokoll des Schornsteinfegers.
Mit 57,4 % wohnen im Kreis Schleswig-Flensburg mehr Haushalte im Eigentum als im Land (47,6 %). Käufer, die selbst einziehen wollen, vergleichen genau; ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis als Bedingung der Freigabe trennt Ernst von Neugier.
Der Leerstand lag im Kreis Schleswig-Flensburg beim Zensus bei 3,1 %, über dem Wert in Schleswig-Holstein von 2,7 %. Steht Ihr Haus schon leer, sagen Sie es Käufern offen und legen Sie den Zustand mit Fotos fest, die nur Freigegebene sehen. Die Nettokaltmiete lag bei 6,45 € je m².
Rundherum liegen 4 Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, darunter Flensburg und der Kreis Nordfriesland. Käufer suchen oft über die Grenze hinweg; die Zahlen dazu stehen weiter unten.
Bestand im Kreis Schleswig-Flensburg, Zensus 2022
Kennzahl
Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
205.816
2.958.519
83.467.117
Einwohner je km²
99
187
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
68.342
759.539
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
92,5 %
87,6 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
16,6 %
11,3 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
32,8 %
39,1 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
21,2 %
18,5 %
16,5 %
Heizung mit Gas
42,2 %
59,9 %
53,9 %
Heizung mit Öl
27,5 %
19,3 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
4,9 %
3,3 %
4,2 %
Eigentümerquote
57,4 %
47,6 %
44,3 %
Leerstand
3,1 %
2,7 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,45 €
7,41 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wie ein Preis für Ihr Haus entsteht
Den Wert Ihres Hauses ermittelt niemand bei Unterhand. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der im Kreis Schleswig-Flensburg zuständig ist: Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB, den Grundstücksmarktbericht und, auf Antrag, ein Gutachten. Wie gerechnet wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV); bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es in der Regel das Sachwert- oder das Vergleichswertverfahren.
Auf Antrag der Eigentümer erstellt der Gutachterausschuss ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Das kostet Geld und Zeit, hilft aber, wenn mehrere mitentscheiden oder wenn Sie einen Preis begründen wollen, ohne ihn erst öffentlich auszuprobieren.
Ein Gutachten sagt, was das Haus wert sein sollte, ein Gebot, was jemand zahlt. Bei Unterhand nennen Sie ein Preisband, sehen vorher in der Resonanz die passenden Mandate und holen dann Gebote ein, deren Beträge nur Sie kennen. Ein Preis, der nicht trägt, hinterlässt keine Spur.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel
Das Rechenbeispiel nimmt 400.000 € als Kaufpreis an, eine Zahl für die Rechnung, keine Schätzung Ihres Hauses. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) sind dann 785 €; in Schleswig-Holstein kommt die Grunderwerbsteuer von 6,5 % hinzu.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
26.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung allein rechnet der Käufer mit 28.355 €, 7,1 % des Preises; Vollzug, Betreuung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Je höher diese Nebenkosten, desto knapper rechnet er beim Gebot.
Was Sie selbst tragen, ist überschaubar: Grundbuchausdruck, Löschung der Grundschuld, das Einzelobjekt, aber keine Provision. Die eine Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Ihr Darlehen noch fest läuft.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
16.250 €
1.605 €
17.855 €
7,1 %
400.000 €
26.000 €
2.355 €
28.355 €
7,1 %
650.000 €
42.250 €
3.525 €
45.775 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Gewinn, Kredit, Grundsteuer
Spekulationsfrist
Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen ist ein Haus, das Sie im ganzen Zeitraum dazwischen oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben.
Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.
Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Verkaufen Sie unterm Jahr, zahlen Sie die Grundsteuer des laufenden Jahres an die Gemeinde, denn sie wird nach den Verhältnissen am Jahresanfang festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Den Anteil ab der Übergabe holen Sie sich über den Kaufvertrag vom Käufer zurück.
Beim Kauf fallen in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 26.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was das Gesetz beim Hausverkauf vorschreibt
Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 789), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 494)
Form des Kaufvertrags
notariell beurkundet, sonst unwirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist Ihr wesentliches Vermögen
der Ehegatte willigt ein, außer bei Gütertrennung; ersetzen kann die Zustimmung nur das Familiengericht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss
§ 444 BGB
Energieausweis
vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
der Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
nur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Kreis Schleswig-Flensburg
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Kreis Schleswig-Flensburg. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt im Kreis Schleswig-Flensburg nicht. Die Verordnung ist seit dem 1. Dezember 2019 außer Kraft; eine Nachfolgeregelung war bei der Prüfung am 3. November 2026 nicht verkündet.
Mietpreisverordnung Schleswig-Holstein vom 11. November 2015 (GVOBl. Schl.-H. 2015 S. 402), aufgehoben durch Landesverordnung vom 28. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 528)
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein (KappVO SH): Landesverordnung vom 25. März 2024 (GVOBl. Schl.-H. 2024 S. 308), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Kreis Schleswig-Flensburg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Schleswig-Holstein dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Kreis Schleswig-Flensburg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Schleswig-Holstein dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 24. Januar 2023 (GVOBl. Schl.-H. 2023 S. 58), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Der Ablauf im Kreis Schleswig-Flensburg, Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Ihr Haus öffentlich zu sehen ist.
Den Stichtag setzen. Am Anfang steht ein Datum: der Umzug, der Einzug ins Kleinere, das Ende der Zinsbindung. Von dort rechnen Sie rückwärts. Wer noch abwartet, trägt sein Haus ohne Objekt ins Stille Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sieht die Nachfrage, ohne etwas zu zeigen.
Unterlagen ordnen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
Preisband festlegen. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
Resonanz prüfen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele geprüfte Mitglieder ein passendes Mandat haben. Ohne Konto, ohne Zahlung, und ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
Haus beschreiben. Stufe 1 ist, was geprüfte Mitglieder sehen: Lageplan, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Baujahr. Stufe 2 ist, was erst nach Ihrer Freigabe sichtbar wird: Adresse, Fotos und Unterlagen. Dazu wählen Sie den Modus der Freigabe, die Mindeststufe und ob Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis verlangen. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
Zusagen und prüfen lassen. Mit dem Grundbuchauszug als Nachweis und der Vorlauf-Zusage, ausschließlich über Unterhand und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal, geben Sie das Haus zur Prüfung. Erst dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung von Identität und Nachweis ist es im Netzwerk.
Freigeben und besichtigen. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab, und erst wer freigegeben ist, bekommt einen Termin; den Energieausweis legen Sie spätestens dann vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Gebote einholen. In der Angebotsrunde bestimmen Sie Frist und, wenn Sie wollen, ein Mindestgebot. Gebote sind unverbindlich und verdeckt: Jeder sieht nur sein eigenes, Sie sehen alle. Mit dem Mitglied, dessen Gebot und Bedingungen passen, gehen Sie ins Gespräch.
Der Termin beim Notar. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, lässt die Auflassungsvormerkung eintragen, holt die Löschungsbewilligung Ihrer Bank und das Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, teilt er die Fälligkeit mit; nach Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Haus mit Protokoll und Zählerständen.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Hochgeladen ist nichts öffentlich: Die Unterlagen sieht nur, wer freigegeben ist, mit seiner Nummer auf jeder Seite.
Grundbuch und Grundstück
Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
Flurkarte und Lageplan
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Baupläne und eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden
Bei Vermietung
Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für den Notar
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)
Je nach Anlass ein anderer Weg
Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.
Ein Umzug steht an
Wer in eine andere Stadt zieht, verkauft oft aus der Ferne. Anfragen, Freigaben und Gebote entscheiden Sie im Konto, von überall; jede Ansicht steht im Protokoll. Die Frist der Angebotsrunde legen Sie so, dass der Notartermin vor Ihren Umzug fällt.
Das Haus ist zu groß geworden
Verkleinern heißt oft: noch im Haus wohnen, während verkauft wird. Freigaben nur auf Anfrage, wenige feste Termine und ein Übergabedatum im Vertrag, das zu Ihrem Umzug passt, schonen den Alltag. Wer Ihnen hilft, prüft die Resonanz ohne eigenes Konto.
Das Haus ist vermietet
Für ein vermietetes Haus kommen Anleger in Frage, die die Miete schätzen, und der Mieter selbst. Für beide gilt, dass der Mietvertrag bleibt (§ 566 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie das Haus zuerst dem Mieter, mit der Mindeststufe Investor zuerst Anlegern.
Verkaufen und neu kaufen
Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.
Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten
„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“
Mehr Leute heißt auch mehr Neugierige, mehr Nachbarn, mehr Anrufe. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach steht Ihnen jeder Weg offen.
„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“
Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.
„Fremde im Schlafzimmer, das will ich nicht.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
„Mein Makler kennt den Ort.“
Ein Makler kann Ihr Haus über Unterhand anbieten, mit Professional. Seine Arbeit bleibt dieselbe; neu ist, dass Adresse und Fotos nur sieht, wer freigegeben ist.
So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand
Ein Haus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Nachbarn und Kollegen, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt. Unterhand dreht die Reihenfolge um. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist; Ihr Haus sehen diese Mitglieder zuerst auf Stufe 1, ohne Adresse, ohne Fotos, ohne Ihren Namen.
Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Den Preis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, keine Auktion. Eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen.
Nachfrage im Kreis Schleswig-Flensburg
Geprüfte Mandate für Häuser im Kreis Schleswig-Flensburg
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Kreis Schleswig-Flensburg
nicht ausgewiesen
Ab drei steht hier eine Zahl im Kreis Schleswig-Flensburg, vorher keine. Was zu Ihrem Haus passt, zählt die Resonanz, ohne Konto.
Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Kreis Schleswig-Flensburg
–
205.816
57,4 %
6,45 € je m²
Flensburg
18,5 km
95.568
24,9 %
6,96 € je m²
Kreis Nordfriesland
39,0 km
170.148
53,8 %
7,71 € je m²
Kreis Rendsburg-Eckernförde
41,3 km
277.263
55,9 %
6,86 € je m²
Kreis Dithmarschen
60,1 km
133.405
58,5 %
6,12 € je m²
Was Eigentümer im Kreis Schleswig-Flensburg fragen
Wie verkaufe ich mein Haus im Kreis Schleswig-Flensburg, ohne dass Nachbarn es erfahren?
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, auf Stufe 1 ohne Adresse und ohne Fotos. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnen Sie einzeln, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein von 6,5 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?
Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Im gesetzlichen Güterstand braucht es sie, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen oder nahezu im Ganzen ist (§ 1365 BGB); bei Gütertrennung nicht. Gehört das Haus Ihnen beiden, verkaufen Sie ohnehin nur gemeinsam. Der Notar fragt danach.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es bei Unterhand zwei: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung hat die Gemeinde für ihr Vorkaufsrecht höchstens drei Monate (§ 28 Abs. 2 BauGB), in der Regel antwortet sie früher.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.
Sind Häuser im Kreis Schleswig-Flensburg eher alt oder neu?
Der Zensus 2022 zählt im Kreis Schleswig-Flensburg 23,8 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 32,8 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 21,2 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 789), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 494). Schleswig-Holstein; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Schleswig-Holstein; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.
Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.