Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus verkaufen bei Scheidung in Halle (Saale), ohne Versteigerung und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Einer will mehr, der andere will schnell
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Den Verkauf bereiten Sie in Ruhe vor, ohne Zahlung, bis Sie beide einverstanden sind. Kein Termin bei Gericht, keine Bieter im Saal.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.

Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.

Haus in Halle (Saale)Beispielansicht

Halle (Saale), Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die sich trennen und denen ein Haus in Halle (Saale) gemeinsam gehört oder einem von beiden.

Zuerst die Einigung, dann der Verkauf: Beide Eigentümer unterschreiben beim Notar (§ 747 BGB), und gehört das Haus einem allein, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen, wenn es nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 BGB). Häuser mit einer oder zwei Wohnungen sind in Halle (Saale) 55,9 % der Gebäude mit Wohnraum; die Grunderwerbsteuer beim Verkauf an Dritte beträgt 5,0 %.

Häuser, Eigentum und Mieten in Halle (Saale)

In einer Stadt mit 1.669 Einwohnern je km² sind Häuser seltener als im Bund: 55,9 % der Gebäude mit Wohnraum in Halle (Saale) haben eine oder zwei Wohnungen, 16.982 Gebäude, im Bund 81,8 %. Für ein Familienhaus, das nach einer Trennung frei wird, gibt es viele Suchende in der Stadt.

Karte: Halle (Saale) und die Nachbargemeinden Kabelsketal, Landsberg, Schkopau, Teutschenthal, Petersberg (Saalekreis), Salzatal, Wettin-Löbejün; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Halle (Saale) und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

16,8 % Eigentümerquote in Halle (Saale), 44,3 % im Bund. Wohneigentum ist hier deutlich seltener als im Bund. Umso weniger muss ein Haus öffentlich angeboten werden, um Käufer zu finden, die selbst einziehen wollen.

Mieten liegen in Halle (Saale) unter dem Bundesschnitt: 5,92 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus 2022, im Bund 7,28 € je m². Für den, der das Haus verlässt, ist eine Mietwohnung hier eine bezahlbare Übergangslösung.

Leer standen beim Zensus 7,7 % der Wohnungen in Halle (Saale), bundesweit 4,3 %. Eine Mietwohnung für den, der auszieht, ist hier in der Regel ohne lange Wartezeit zu finden.

Mit Gas heizen in Halle (Saale) 66,6 % der Gebäude, bundesweit 53,9 %; Öl haben 5,3 %. Den Energieausweis braucht das Haus vor der ersten Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Wer ihn bestellt und bezahlt, gehört in Ihre schriftliche Einigung.

Ab 2000 gebaut sind in Halle (Saale) 17,3 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 16,5 %; bis 1949 stammen 48,6 %. Ob Ihr Haus jung oder alt ist, entscheidet, welche Unterlagen Käufer zuerst sehen wollen: Baugenehmigung und Gewährleistung oder Nachweise über Modernisierungen.

Halle (Saale) grenzt an sieben Nachbarorte, der nächste ist Kabelsketal in 10,3 km Luftlinie. Käufer für ein Haus in Halle (Saale) kommen oft aus dem Umkreis; die Tabelle unten stellt die Nachbarn nebeneinander.

Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Der örtlich zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Beantragen Sie es gemeinsam, gilt es für beide.

Häuser und Wohnungen in Halle (Saale)

KennzahlHalle (Saale)Sachsen-AnhaltDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)226.1862.120.25283.467.117
Einwohner je km²1.669103233
Eigentümerquote16,8 %43,0 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²5,92 €5,38 €7,28 €
Leerstand7,7 %8,9 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen17,5 %11,5 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen16.982492.47916.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum55,9 %82,9 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197918,7 %16,8 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194948,6 %51,5 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200017,3 %12,2 %16,5 %
Heizung mit Gas66,6 %55,9 %53,9 %
Heizung mit Öl5,3 %20,6 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Verkaufen, übernehmen, behalten oder versteigern

Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.

Freihändig an Dritte

Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.

Übernahme durch einen von Ihnen

Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).

Behalten und vermieten

Sie bleiben beide Eigentümer, vermieten das Haus und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB). Das verlangt, dass Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden; der Kredit bleibt eine gemeinsame Schuld. Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Teilungsversteigerung

Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).

Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.

Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt

Zustimmung zum Verkauf

Gemeinsames Eigentum, gemeinsame Unterschrift (§ 747 Satz 2 BGB). Bei Alleineigentum eines Ehegatten gilt in der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB: Ist das Haus fast das ganze Vermögen, braucht der Verkauf die Einwilligung des anderen. Das Familiengericht kann sie ersetzen, wenn der Verkauf ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und die Weigerung keinen ausreichenden Grund hat (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung gilt die Regel nicht.

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinnausgleich und Stichtag

Ausgeglichen wird der Zugewinn, das ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB); der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte des Überschusses (§ 1378 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Ein Verkauf vor diesem Tag macht aus einem geschätzten Hauswert einen belegten Kaufpreis.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Wer im Haus wohnen bleibt

Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Der Kredit

Für ein gemeinsames Darlehen haften Sie beide als Gesamtschuldner, jeder für alles (§ 421 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Wer übernimmt, braucht die Zustimmung der Bank, damit der andere frei wird (§ 415 BGB). Verkaufen Sie, ist die vorzeitige Kündigung einer festen Zinsbindung möglich, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie die Bank früh nach der Höhe.

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer und Gewinn

Ein Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Frei bleibt, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat. Wer nach der Trennung ausgezogen ist, nutzt das Haus nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn die Kinder dort wohnen (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21). Klären Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Steuerberater.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Von der Einigung bis zum Notar: der Ablauf

Erst die Fragen zwischen Ihnen, dann die Fragen des Käufers. So bleibt der Verkauf eine gemeinsame Entscheidung.

  1. Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Wer steht zu welchem Anteil im Grundbuch, welche Grundschulden sind eingetragen, wie hoch ist die Restschuld? Fragen Sie die Bank nach der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Verkauf (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Ein Wert, den Sie beide akzeptieren, ist die halbe Einigung. Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.
  4. Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
  5. Unterlagen sammeln. Sammeln Sie gemeinsam, was Käufer und Notar sehen wollen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnfläche, Baujahr, Rechnungen über Arbeiten am Haus, Darlehensverträge. Der Energieausweis liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Anfragen und Termine. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail und fragen an, mit Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis. Sie geben frei oder lehnen ab; Termine stimmen Sie mit dem ab, der im Haus wohnt.
  8. Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
  9. Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.

Die Fristen bei Trennung und Verkauf

WasFristFundstelle
Scheidung, wenn beide sie beantragen oder einer zustimmtein Jahr Trennung§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderendrei Jahre Trennung§ 1566 Abs. 2 BGB
Nach dem Auszug ernsthaft die Rückkehr ankündigenbinnen sechs Monaten§ 1361b Abs. 4 BGB
Stichtag des Endvermögens für den ZugewinnRechtshängigkeit des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhaltenbis zu sechs Monate, einmal wiederholbar§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindesauf Antrag, auch mehrmals§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstensfünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrungzwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtigbis zehn Jahre nach dem Kauf§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung für die Ausnahmeim Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis vorlegenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käuferals Regel zwei Wochen vor dem Notartermin§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für Ihre Einigung

  • aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
  • Ehevertrag, falls Sie einen geschlossen haben
  • Kreditverträge mit Restschuld und der Rechnung der Bank für eine vorzeitige Ablösung
  • Bauspar- und Versicherungsverträge, die an das Darlehen gebunden sind
  • Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
  • Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
  • Ihre unterschriebene Abrede zu Mindestpreis, Besichtigungen, Auszug und Erlös

Für den Verkauf

  • Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
  • Baugenehmigung, bei Anbauten auch deren Genehmigung
  • letzter Grundsteuerbescheid, Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung
  • bei Vermietung einer Einliegerwohnung: Mietvertrag, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung

Für den Notar

  • Personalausweis oder Pass von Ihnen beiden
  • die Steuer-ID jedes Eigentümers
  • notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
  • die Konten, auf die der Notar Ihre Anteile am Erlös überweist

Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus in Halle (Saale) zu 450.000 €, je zur Hälfte im Eigentum von Ihnen beiden, belastet mit einer Grundschuld über 200.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)22.500 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 25.155 € an Steuer und Gebühren, 5,6 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.

Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die erste Zeile gilt nur in Sachsen-Anhalt, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes des Landes Sachsen-Anhalt (Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 vom 17. Februar 2010, GVBl. LSA S. 69), geändert durch Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Halle (Saale)

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Halle (Saale). Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Halle (Saale) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Halle (Saale) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Halle (Saale) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Halle (Saale) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Halle (Saale) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Kinder im Haus wohnen

Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.

Der Zeitpunkt

Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.

Kein Schild am Zaun

Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.

Wenn es vor Gericht geht

Das Wohl gemeinsamer Kinder kann eine Teilungsversteigerung aufhalten: auf Antrag, mehrfach, zusammen bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG). Ein freihändiger Verkauf zu einem Termin, den Sie beide wählen, bleibt der Weg mit weniger Druck.

Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten

„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“

Jedes Gebot steht im Konto mit Betrag, Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, und das Protokoll zeigt jede Ansicht. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen dieselbe Seite. Ein Gutachten und die Gebote zusammen sind eine Grundlage, über die man reden kann.

„Wir wollen nicht, dass Fremde unser Leben sehen.“

Vor der Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos gibt es nur für die, die Sie auswählen, mit deren Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Kein Foto steht öffentlich.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.

So verkaufen Sie das gemeinsame Haus über Unterhand

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage in Halle (Saale)

Geprüfte Mandate für Häuser in Halle (Saale)
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Halle (Saale)
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Halle (Saale) steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Halle (Saale) und die Nachbarorte

Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Halle (Saale)–226.18616,8 %5,92 € je m²
Kabelsketal10,3 km8.89551,2 %5,50 € je m²
Landsberg10,9 km14.68466,0 %5,96 € je m²
Schkopau11,1 km10.64668,6 %5,36 € je m²
Teutschenthal11,4 km13.00970,5 %5,30 € je m²
Petersberg (Saalekreis)11,6 km9.22178,1 %5,50 € je m²
Salzatal14,4 km11.17767,9 %5,77 € je m²
Wettin-Löbejün16,4 km9.44769,3 %4,86 € je m²

Fragen von Paaren in Trennung in Halle (Saale)

Müssen wir mit dem Verkauf bis zur Scheidung warten?

Nein, verkaufen können Sie jederzeit, wenn Sie beide unterschreiben (§ 747 Satz 2 BGB). Für den Zugewinn zählt das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB); ob dann ein Haus oder ein Erlös im Vermögen steht, macht die Rechnung einfacher oder schwerer, selten den Wert.

Kann einer allein verkaufen, wenn er allein im Grundbuch steht?

Steht einer allein im Grundbuch, verkauft er allein, mit einer Ausnahme: In der Zugewinngemeinschaft braucht er die Einwilligung des anderen, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ausmacht (§ 1365 Abs. 1 BGB). Das Familiengericht kann eine grundlose Weigerung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Haben Sie Gütertrennung vereinbart, entfällt die Regel; der Ausgleich zwischen Ihnen bleibt eine eigene Frage.

Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?

Grundsätzlich beide. Einer kann verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl der Kinder zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Dem, der geht, kann dafür eine Vergütung zustehen (§ 1361b Abs. 3 BGB). Wer auszieht und sechs Monate keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, verliert das Nutzungsrecht (§ 1361b Abs. 4 BGB). Eine Mietwohnung kostete in Halle (Saale) beim Zensus 2022 im Schnitt 5,92 € je m² kalt.

Ist die Übernahme durch einen von uns steuerfrei?

Die Grunderwerbsteuer entfällt bei der Übertragung zwischen Ehegatten und bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), in Sachsen-Anhalt sparen Sie so 5,0 % auf den Wert der Hälfte. Für die Einkommensteuer gilt § 23 EStG: Wer ausgezogen ist, bewohnt das Haus nicht mehr selbst (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).

Fällt Steuer an, wenn wir an Dritte verkaufen?

Nur, wenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und keine Ausnahme greift. Ausgenommen ist, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat; nach einem Auszug kann das für einen von Ihnen nicht mehr gelten, für den anderen schon. Klären Sie das mit einem Steuerberater, bevor Sie den Verkaufstermin festlegen.

Was bringt eine Teilungsversteigerung, und was kostet sie?

Sie beendet die Gemeinschaft, aber auf eine Weise, die keiner von Ihnen steuert. Das Gericht setzt den Wert fest, und nach dem ersten Termin gilt das Meistgebot; die Grenzen im ersten Termin nennt der Abschnitt zur Teilungsversteigerung (§§ 74a, 85a ZVG). Gerichtsgebühren und Gutachten gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG). Grunderwerbsteuer zahlt auch der Ersteher, in Sachsen-Anhalt 5,0 % auf das Meistgebot (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG).

Wie lässt sich eine Teilungsversteigerung aufhalten?

Auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen und die Einstellung einmal wiederholen (§ 180 Abs. 2 ZVG); zum Wohl eines gemeinsamen Kindes auch mehrfach (§ 180 Abs. 3 ZVG), zusammen höchstens fünf Jahre (§ 180 Abs. 4 ZVG). Den Antrag stellen Sie binnen zwei Wochen nach der Belehrung (§ 30b ZVG). Die Zeit lässt sich für einen freihändigen Verkauf nutzen.

Was ist das Haus wert, wenn wir uns nicht einig sind?

Ein Gutachten des Gutachterausschusses, das Sie gemeinsam beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und die Gebote einer Angebotsrunde ergeben zusammen eine Zahl, die keiner von Ihnen allein gesetzt hat. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen sind in Halle (Saale) 55,9 % der Gebäude mit Wohnraum; der Grundstücksmarktbericht nennt Vergleichswerte. Unterhand bewertet nicht.

Können wir das Objekt zu zweit führen?

Ein Konto, ein Objekt: Einer von Ihnen führt das Haus, und Sie einigen sich vorher schriftlich, wer. Im Konto stehen Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll; zeigen Sie sie dem anderen, wann immer er fragt. Wer freigegeben wird, wann die Angebotsrunde startet und wem Sie verkaufen, entscheiden Sie zu zweit.

Können wir den Verkauf abbrechen?

Ja. Bis zur Beurkundung bindet Sie nichts, auch kein Gebot. Ziehen Sie das Haus zurück, sehen Mitglieder es sofort nicht mehr, und das Einzelobjekt endet zum Ende des laufenden Zeitraums von 30 Tagen. Freigaben lassen sich jederzeit widerrufen; das Protokoll bleibt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes des Landes Sachsen-Anhalt (Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 vom 17. Februar 2010, GVBl. LSA S. 69), geändert durch Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54). Sachsen-Anhalt; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Sachsen-Anhalt; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst einigen, dann verkaufen, und niemand sieht zu.

Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.