Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?
Nein, wenn es notariell ist: Dann reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangt es den Erbschein.
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Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.
149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.
Göppingen, Bereich —
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Für Sie, wenn das Elternhaus in Göppingen an Sie gefallen ist und die Familie entscheiden muss, was daraus wird.
Erst die Erbfolge nachweisen, dann verkaufen: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift genügen, bei mehreren Erben unterschreiben alle. In Göppingen stammen 70,4 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1979, für viele Erbhäuser ist deshalb ein Energieausweis früh zu klären. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5,0 %.
Auf 59,21 km² leben in Göppingen 58.678 Menschen. Wer hier erbt, erbt meistens einen Bau der Nachkriegsjahrzehnte: 42,5 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, in Baden-Württemberg 39,6 %. Bis 1949 gebaut sind 27,9 %, ab 2000 nur 12,2 %.
Mehr Altbau als im Bundesdurchschnitt: 27,9 % der Gebäude mit Wohnraum in Göppingen stammen aus der Zeit bis 1949, 13,8 % sogar von vor 1919. Für Erben heißt das, die Geschichte des Hauses zu rekonstruieren, aus Bauakte, alten Rechnungen und dem, was Nachbarn noch wissen.
Geheizt wird überwiegend mit Gas: 58,8 % der Gebäude, mehr als im Bundesdurchschnitt von 53,9 %; mit Öl 22,2 %. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
Die Eigentümerquote liegt in Göppingen bei 47,0 %, unter dem Wert in Baden-Württemberg von 51,6 %. Wer hier ein Haus kaufen will, wohnt oft noch zur Miete und finanziert zum ersten Mal; fragen Sie früh nach dem Finanzierungsnachweis.
Beim Wohneigentum liegt Göppingen nicht über dem Kreis (47,0 % gegenüber 58,0 %). Häuser sind hier etwas seltener im Familienbesitz als ringsum, und ein Erbhaus ist für Mieter aus dem Ort eine Möglichkeit, zu bleiben.
Der Leerstand lag in Göppingen beim Zensus bei 4,1 %, nicht über dem Wert in Baden-Württemberg (4,2 %). Ein leeres Erbhaus ist hier die Ausnahme; wer vorbeikommt, bemerkt die zugezogenen Vorhänge, auch ohne Schild am Zaun.
Vermietete Wohnungen kosteten in Göppingen beim Zensus 7,51 € Nettokaltmiete je m², in Baden-Württemberg 8,13 €. Ob Vermieten für die Erbengemeinschaft lohnt, hängt weniger an der Miete als daran, ob alle dauerhaft gemeinsam Vermieter sein wollen.
Von Göppingen nach Stuttgart sind es 37,0 km Luftlinie. Für Käufer, die in der Stadt arbeiten, ist das die erste Rechnung; für die Erben zählt eher, wer von dem Verkauf erfährt, bevor er beim Notar ist.
Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Göppingen zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
| Kennzahl | Göppingen | Landkreis Göppingen | Baden-Württemberg | Deutschland |
|---|---|---|---|---|
| Einwohner (31. Dezember 2025) | 58.678 | 258.048 | 11.238.761 | 83.467.117 |
| Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen | 8.513 | 53.291 | 2.064.343 | 16.327.510 |
| Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum | 73,7 % | 83,4 % | 80,4 % | 81,8 % |
| Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979 | 42,5 % | 41,8 % | 39,6 % | 36,3 % |
| Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949 | 27,9 % | 21,3 % | 19,8 % | 24,8 % |
| Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000 | 12,2 % | 14,1 % | 17,1 % | 16,5 % |
| Heizung mit Gas | 58,8 % | 42,2 % | 39,6 % | 53,9 % |
| Heizung mit Öl | 22,2 % | 34,9 % | 33,3 % | 24,7 % |
| Eigentümerquote | 47,0 % | 58,0 % | 51,6 % | 44,3 % |
| Leerstand | 4,1 % | 4,7 % | 4,2 % | 4,3 % |
| Nettokaltmiete je m² | 7,51 € | 7,26 € | 8,13 € | 7,28 € |
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Neun Schritte, deren Reihenfolge das Gesetz vorgibt. Das Tempo bestimmen Sie, und keiner verlangt, dass das Haus öffentlich gezeigt wird.
| Was | Frist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gefundenes Testament abgeben | unverzüglich | § 2259 Abs. 1 BGB |
| Erbe ausschlagen | sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug | § 1944 BGB |
| Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immer | drei Monate ab Kenntnis | § 30 Abs. 1 und 3 ErbStG |
| Grundbuchberichtigung ohne Gebühr | zwei Jahre ab Erbfall | GNotKG KV 14110, Anm. 1 |
| Vorkauf beim Verkauf eines Erbteils | zwei Monate | § 2034 Abs. 2 BGB |
| Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblassers | zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiung | zehn Jahre | § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG |
| Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuer | Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall | § 198 Abs. 3 BewG |
| Energieausweis für Kaufinteressenten | spätestens bei der Besichtigung | § 80 Abs. 4 GModG |
| Teilungsversteigerung aufschieben | bis zu sechs Monate, auf Antrag | § 180 Abs. 2 ZVG |
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Das Beispiel rechnet mit einem Erbhaus in Göppingen zu 450.000 € ohne weitere Nachlassschulden, eine Annahme, keine Bewertung. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) beträgt dann 885 €; die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg liegt bei 5,0 %.
| Posten | Grundlage | Betrag | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Erbschein: Verfahren | eine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG | 885 € | Erben |
| eidesstattliche Versicherung beim Antrag | volle Gebühr nach GNotKG KV 23300 | 885 € | Erben |
| Eröffnung durch das Nachlassgericht | Festgebühr, GNotKG KV 12101 | 109 € | Erben |
| Berichtigung des Grundbuchs, früh beantragt | GNotKG KV 14110, Anm. 1 | 0 € | Erben |
| Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragt | volle Gebühr nach GNotKG KV 14110 | 885 € | Erben |
| Löschung einer Grundschuld über 100.000 € | 0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140 | 136,50 € | Erben |
| Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage | zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist | 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar | Erben |
| Grunderwerbsteuer | Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz) | 22.500 € | Käufer, nach Vertrag |
| notarielle Beurkundung des Vertrags | doppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt. | 1.770 € | Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB) |
| Grundbucheintrag des neuen Eigentümers | 1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110 | 885 € | Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB) |
Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 25.155 € oder 5,6 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.
Mit notariellem Testament entfallen beide Erbscheinsgebühren, es bleibt die Eröffnung. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer 5,0 % | Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren) | Zusammen | Anteil am Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|
| 300.000 € | 15.000 € | 1.905 € | 16.905 € | 5,6 % |
| 450.000 € | 22.500 € | 2.655 € | 25.155 € | 5,6 % |
| 700.000 € | 35.000 € | 3.765 € | 38.765 € | 5,5 % |
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.
Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Baden-Württemberg beträgt sie 5,0 % vom Kaufpreis, im Beispiel 22.500 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Nur die erste Zeile ist Landesrecht in Baden-Württemberg; alles Weitere gilt in ganz Deutschland.
| Was | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg | 5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011 | § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493) |
| Verfügung über das Haus | alle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein | §§ 2040, 2205 BGB |
| Nachweis der Erbfolge im Grundbuch | Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift | § 35 Abs. 1 GBO |
| Laufender Mietvertrag | der Käufer tritt in ihn ein | § 566 Abs. 1 BGB |
| Begrenzung der Miete bei Neuvermietung | gilt nur, wo die Landesregierung den Ort per Verordnung bestimmt hat | § 556d BGB |
| Pflicht zum Energieausweis | vorzulegen spätestens zur Besichtigung | § 80 Abs. 4 GModG |
| Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen | verteilen sich auf die Erben nach Quoten | §§ 2038 Abs. 2, 748 BGB |
Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Göppingen. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
| Regel | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Mietpreisbremse (§ 556d BGB) | Gilt in Göppingen, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB). | Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1 |
| Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) | Gilt in Göppingen, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). | Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1 |
| Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB) | Gilt in Göppingen, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB). | Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2 |
| Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) | Gilt in Göppingen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung. | § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung |
| Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB) | Gilt in Göppingen nicht: Die Verordnung des Landes nennt Göppingen nicht. | Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1 |
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Der Weg ohne Streit: Alle Erben verkaufen zusammen, der Kaufpreis geht in den Nachlass und wird nach den Quoten verteilt, ohne Gericht.
Möchte ein Kind im Elternhaus bleiben, kauft es die Geschwister aus. Die Übernahme bei der Teilung ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die zugekauften Anteile läuft eine eigene Frist nach § 23 EStG.
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.
„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“
Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.
„Das Nachlassgericht braucht noch.“
Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.
„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“
Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.
Unterhand ist kein Portal, sondern ein geschlossener Kreis geprüfter Mitglieder. Sie sehen Ihr Haus zuerst als Stufe 1: Art, Bereich, Preisband, Flächen, ein Lageplan. Fotos, Adresse und Namen enthält diese Stufe nicht.
Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vorher prüft Unterhand Ihren Nachweis; steht noch der Erblasser im Grundbuch, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Eine Zahl für Göppingen steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt
Zum Vergleich die Nachbarorte: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
| Ort | Luftlinie | Einwohner | Eigentümerquote | Nettokaltmiete |
|---|---|---|---|---|
| Göppingen | – | 58.678 | 47,0 % | 7,51 € je m² |
| Rechberghausen | 3,2 km | 5.427 | 65,2 % | 7,44 € je m² |
| Eislingen/Fils | 3,7 km | 22.168 | 55,2 % | 7,76 € je m² |
| Birenbach | 4,7 km | 1.931 | 68,7 % | 7,05 € je m² |
| Wangen | 5,4 km | 3.174 | 67,3 % | 7,27 € je m² |
| Heiningen (Göppingen) | 5,5 km | 5.060 | 62,3 % | 7,04 € je m² |
| Eschenbach | 5,9 km | 2.100 | 64,9 % | 6,98 € je m² |
| Wäschenbeuren | 6,0 km | 3.916 | 68,6 % | 6,97 € je m² |
| Ottenbach | 7,0 km | 2.355 | 75,6 % | 6,61 € je m² |
| Schlat | 7,0 km | 1.670 | 70,1 % | 7,09 € je m² |
| Süßen | 7,3 km | 10.115 | 59,9 % | 7,27 € je m² |
| Uhingen | 7,5 km | 14.203 | 64,0 % | 7,66 € je m² |
| Dürnau (Göppingen) | 8,1 km | 2.180 | 67,0 % | 7,17 € je m² |
Nein, wenn es notariell ist: Dann reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangt es den Erbschein.
Nur auf einen Gewinn, und nur, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt und das Haus nicht selbst bewohnt war (§ 23 EStG). Der Erlös ist kein Einkommen. Erbschaftsteuer hängt am Wert des Erbes und am Freibetrag, nicht am Verkauf.
Nein, sie entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 ErbStG), unabhängig vom Verkauf. Freibeträge von 400.000 € je Kind und 500.000 € für Ehegatten (§ 16 ErbStG) decken viele Erbhäuser ab. Eine Ausnahme: Wurde das Familienheim steuerfrei geerbt, kostet ein Verkauf binnen zehn Jahren die Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Sprechen Sie zuerst über einen Preis, den ein Gutachten stützt, oder über eine Auszahlung. Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB) und jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Bleibt es beim Nein, bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG).
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Baden-Württemberg schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Jede Ansicht steht im Protokoll, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Die Erbengemeinschaft, und zwar jeder nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2, § 748 BGB). Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und nötige Reparaturen. Halten Sie Belege fest; sie werden bei der Teilung des Erlöses verrechnet.
Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.
73,7 % der Gebäude mit Wohnraum in Göppingen sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 8.513; in Baden-Württemberg sind es 80,4 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
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