Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus in Frankfurt (Oder) verkaufen: erst Käufer prüfen, dann die Adresse zeigen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen Ihr Haus
  • Adresse und Fotos erst nach Ihrer Freigabe
  • Gebote bis zu einer Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand in der Straße soll mitlesen
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Nicht jeder soll ins Wohnzimmer
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
Gebote kommen bis zu einer festen Frist, verdeckt und ohne Überbieten. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen, oder mit niemandem.
Ich bin mir noch nicht sicher
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Leise verkaufen heißt nicht, unter Wert verkaufen.

Haus in Frankfurt (Oder)Beispielansicht

Frankfurt (Oder), Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Frankfurt (Oder) ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.

Ihr Haus in Frankfurt (Oder) verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 6,5 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).

Frankfurt (Oder): Häuser, Baujahre, Heizung

Frankfurt (Oder) zählt 56.586 Einwohner auf 147,85 km², 383 je km². Häuser mit einer oder zwei Wohnungen sind 6.124 der 8.799 Gebäude mit Wohnraum, ein Anteil von 69,6 %; in Brandenburg liegt er bei 86,7 %, bundesweit bei 81,8 %.

Karte: Frankfurt (Oder) und die Nachbargemeinden Jacobsdorf, Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Treplin, Müllrose, Lebus, Wiesenau, Briesen (Mark); nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Frankfurt (Oder) und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Häuser sind in Frankfurt (Oder) seltener als im Land; 80,2 % der Wohnungen liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen. Ein Haus, das frei wird, ist hier keine Massenware, und es lohnt, genau zu wählen, wer es sieht.

21,9 % der Gebäude in Frankfurt (Oder) sind ab 2000 gebaut, mehr als im Bundesdurchschnitt von 16,5 %. Ist Ihr Haus eines davon, legen Sie Baugenehmigung, Abnahme und die Unterlagen der Haustechnik bereit; sie ersetzen vieles, was bei Altbauten erst geprüft werden muss.

66,0 % der Gebäude in Frankfurt (Oder) heizen mit Gas, 24,5 % mit Fernwärme, mehr als im Bundesdurchschnitt von 6,6 %. Für Käufer zählen Vertrag, Kosten und Alter der Anlage, also die Abrechnungen der letzten Jahre.

Mit 21,4 % wohnen in Frankfurt (Oder) weniger Haushalte im Eigentum als im Land (45,5 %). Für Ihren Verkauf heißt das: Viele Interessenten finanzieren ihren ersten Kauf. Eine Freigabe nur mit Nachweis erspart Ihnen Termine ohne Folge.

Leer standen beim Zensus 6,3 % der Wohnungen, mehr als in Brandenburg (5,2 %). Ein Haus, das lange leer steht, verliert an Zustand; prüfen Sie Heizung, Wasser und Versicherung, solange niemand darin wohnt. Vermietete Wohnungen kosteten 5,41 € Nettokaltmiete je m².

Frankfurt (Oder) liegt 76,4 km Luftlinie von Berlin entfernt. Für Käufer, die in der Stadt arbeiten, ist das die erste Rechnung; die zweite ist der Vergleich mit Jacobsdorf, Brieskow-Finkenheerd und Groß Lindow, den die Tabelle unten erlaubt.

Frankfurt (Oder) im Vergleich

KennzahlFrankfurt (Oder)BrandenburgDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)56.5862.551.88983.467.117
Einwohner je km²38386233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen6.124618.23216.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum69,6 %86,7 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19199,4 %16,6 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197918,0 %14,3 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200021,9 %22,8 %16,5 %
Heizung mit Gas66,0 %60,8 %53,9 %
Heizung mit Öl2,6 %13,1 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie2,6 %5,2 %4,2 %
Eigentümerquote21,4 %45,5 %44,3 %
Leerstand6,3 %5,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,41 €6,21 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wie ein Preis für Ihr Haus entsteht

Den Wert Ihres Hauses ermittelt niemand bei Unterhand. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der in Frankfurt (Oder) zuständig ist: Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB, den Grundstücksmarktbericht und, auf Antrag, ein Gutachten. Wie gerechnet wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV); bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es in der Regel das Sachwert- oder das Vergleichswertverfahren.

Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten lohnt, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten, mit Miterben oder mit der Bank über einen Betrag sprechen müssen, der belastbar sein soll.

Den Marktpreis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, kein Überbieten. Sie zeigen nur ein Preisband, und weil Unterhand keine Tage am Markt zählt, schadet ein erster Versuch Ihrem Haus nicht. Vorher sagt Ihnen die Resonanz, wie viele Mandate geprüfter Mitglieder zu Ort, Objektart und Preis passen.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel

Beispiel: ein gebrauchtes Haus in Frankfurt (Oder) zu 400.000 €, mit einer Grundschuld, die Sie löschen lassen. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 785 €, die Grunderwerbsteuer in Brandenburg 6,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)26.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 28.355 € hinzu, 7,1 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.

Was Sie selbst tragen, ist überschaubar: Grundbuchausdruck, Löschung der Grundschuld, das Einzelobjekt, aber keine Provision. Die eine Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Ihr Darlehen noch fest läuft.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €16.250 €1.605 €17.855 €7,1 %
400.000 €26.000 €2.355 €28.355 €7,1 %
650.000 €42.250 €3.525 €45.775 €7,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Was das Finanzamt und die Bank wissen wollen

Steuer auf den Gewinn

Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn Sie das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Auch dann bleibt der Gewinn frei, wenn Sie selbst darin gewohnt haben: entweder die ganze Zeit seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.

Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Bank und Grundbuch

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.

Ihre Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Der Notar fordert bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an und zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank, dann Sie; im Grundbuch kostet die Löschung eine 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag (GNotKG KV 14140).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Jahr des Verkaufs

Verkaufen Sie unterm Jahr, zahlen Sie die Grundsteuer des laufenden Jahres an die Gemeinde, denn sie wird nach den Verhältnissen am Jahresanfang festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Den Anteil ab der Übergabe holen Sie sich über den Kaufvertrag vom Käufer zurück.

Beim Kauf fallen in Brandenburg 6,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 26.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle

Die erste Zeile gilt nur in Brandenburg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Kaufvertragnur beim Notar wirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist Ihr wesentliches Vermögennötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchzahlt nach dem Gesetz der Käufer§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelwer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB
Energieausweisvorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindebesteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht in Frankfurt (Oder)

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Frankfurt (Oder). Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Frankfurt (Oder) nicht: Die Verordnung des Landes nennt Frankfurt (Oder) nicht.Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Frankfurt (Oder) nicht: Die Verordnung des Landes nennt Frankfurt (Oder) nicht.Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Frankfurt (Oder) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Frankfurt (Oder) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Frankfurt (Oder) nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Der Ablauf in Frankfurt (Oder), Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Ihr Haus öffentlich zu sehen ist.

  1. Den Stichtag setzen. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
  2. Papiere zusammenstellen. Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen und Belege über Modernisierungen. Fehlen Bauakten, hilft das Bauaktenarchiv der Gemeinde oder des Kreises. Was fehlt, verzögert später den Notartermin.
  3. Preisband festlegen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten, was Sie mindestens erlösen wollen, oben, was Marktbericht und Bodenrichtwert hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) macht den Rahmen belastbar.
  4. Nachfrage sehen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele geprüfte Mitglieder ein passendes Mandat haben. Ohne Konto, ohne Zahlung, und ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
  5. Objekt anlegen. Sie füllen vier Blätter: was Mitglieder sehen, was erst nach Freigabe sichtbar ist, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Stufe 1 zeigt Lageplan, Preisband und Flächen, Stufe 2 Adresse, Fotos und Unterlagen. Bis zum „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie nichts.
  6. Zur Prüfung geben. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Wer darf ins Haus. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Die Frist setzen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Beurkunden, zahlen, übergeben. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.

Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen

Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
  • Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Baupläne und eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
  • Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
  • Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
  • Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden

Wenn das Haus vermietet ist

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für Sie persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus Ihr wesentliches Vermögen ist

Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg

Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.

Sie ziehen weg

Wer in eine andere Stadt zieht, verkauft oft aus der Ferne. Anfragen, Freigaben und Gebote entscheiden Sie im Konto, von überall; jede Ansicht steht im Protokoll. Die Frist der Angebotsrunde legen Sie so, dass der Notartermin vor Ihren Umzug fällt.

Das Haus ist zu groß geworden

Verkleinern heißt oft: noch im Haus wohnen, während verkauft wird. Freigaben nur auf Anfrage, wenige feste Termine und ein Übergabedatum im Vertrag, das zu Ihrem Umzug passt, schonen den Alltag. Wer Ihnen hilft, prüft die Resonanz ohne eigenes Konto.

Mit Mieter verkaufen

Wollen Sie als Vermieter aufhören, ist der Mieter Teil des Verkaufs. Sein Vertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht später einen Grund wie Eigenbedarf (§ 573 BGB). Wollen Sie dem Mieter den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.

Zwei Verträge zugleich

Verkauf und Kauf greifen ineinander: Erst die Fälligkeit des einen, dann die Zahlung des anderen. Als Mitglied hinterlegen Sie ein Mandat für das, was Sie suchen, während Ihr Haus als Objekt im Netzwerk ist, und stimmen beide Übergaben aufeinander ab.

Bedenken vor dem Verkauf

„Ein Haus muss man doch zeigen.“

Ob es ohne Portal reicht, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie zahlen. Reicht es, haben Sie verkauft, ohne dass jemand mitgezählt hat; reicht es nicht, steht Ihnen nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung jeder andere Weg offen.

„Was, wenn der Preis zu niedrig ist?“

Ein Mindestgebot schützt Sie: Darunter nimmt die Angebotsrunde nichts an. Und weil kein Gebot bindet, verkaufen Sie nur, wenn ein Betrag Sie überzeugt.

„Ins Haus soll nicht jeder.“

Wer Ihr Haus betritt, ist kein Unbekannter: Mitglied mit Beitrag, Ausweis geprüft, von Ihnen freigegeben. Wie viele Termine es gibt, bestimmen Sie, und keiner fällt in eine Woche, die Ihnen nicht passt.

„Das macht doch ein Makler.“

Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.

So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand

Bei Unterhand sucht niemand anonym. Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen, und es sieht Ihr Haus zuerst nur als Lageplan mit Preisband und Flächen, ohne Straße, ohne Foto, ohne Ihren Namen.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht mit Zeitpunkt in Ihrem Protokoll; geändert werden kann dort nichts.

Verkauft wird über eine Angebotsrunde, nicht über einen öffentlichen Preis. Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist, zeigt Unterhand niemandem; Ihre Zusage dafür ist, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich hier anzubieten.

Käufer für Häuser in Frankfurt (Oder)

Geprüfte Mandate für Häuser in Frankfurt (Oder)
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Frankfurt (Oder)
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl in Frankfurt (Oder), vorher keine. Was zu Ihrem Haus passt, zählt die Resonanz, ohne Konto.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Häuser in der Umgebung

Käufer suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarorte mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Frankfurt (Oder)–56.58621,4 %5,41 € je m²
Jacobsdorf8,8 km1.79361,1 %5,26 € je m²
Brieskow-Finkenheerd8,9 km2.25369,0 %5,71 € je m²
Groß Lindow9,4 km1.63880,6 %5,83 € je m²
Treplin9,6 km35678,4 %5,08 € je m²
Müllrose9,9 km4.64661,7 %6,56 € je m²
Lebus12,1 km3.01582,1 %5,39 € je m²
Wiesenau12,5 km1.20473,6 %6,93 € je m²
Briesen (Mark)14,9 km2.94467,3 %5,58 € je m²

Was Eigentümer in Frankfurt (Oder) fragen

Wie verkaufe ich mein Haus in Frankfurt (Oder), ohne dass Nachbarn es erfahren?

Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, auf Stufe 1 ohne Adresse und ohne Fotos. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnen Sie einzeln, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.

Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?

Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).

Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?

Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen in Frankfurt (Oder) 18,0 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.

Was ist mein Haus in Frankfurt (Oder) wert?

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der in Frankfurt (Oder) zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 69,6 % der Gebäude mit Wohnraum in Frankfurt (Oder) sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, in Brandenburg 86,7 %.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Kaufvertrag macht der Notar, Unterlagen und Termine machen Sie. Beauftragen Sie doch einen, teilen Sie die Provision bei einem Einfamilienhaus mit einem Käufer, der Verbraucher ist, zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Was steht auf Stufe 1?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.

Wer bekommt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?

Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Adresse.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.