Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?
Nein, wenn es notariell ist: Dann reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangt es den Erbschein.
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Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.
149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.
Burgenlandkreis, Bereich —
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Für Erbinnen und Erben, allein oder in einer Erbengemeinschaft, mit einem Haus im Burgenlandkreis.
Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.
Vom Dorf bis zur Kreisstadt: 33 Gemeinden gehören zum Kreisgebiet, zusammen 171.535 Einwohner auf 1.419,88 km². Von den 48.836 Gebäuden mit Wohnraum haben 39.719 eine oder zwei Wohnungen. Ein Erbhaus in Naumburg (Saale) findet oft andere Käufer als eines in Weißenfels.
Der Bestand ist älter als im Bund: 54,3 % der Gebäude mit Wohnraum sind bis 1949 gebaut, bundesweit 24,8 %; vor 1919 entstanden 32,5 %. Erbhäuser dieses Alters haben oft mehrere Umbauten hinter sich. Was wann erneuert wurde, wissen oft nur die Eltern; suchen Sie Rechnungen und Pläne, bevor Käufer danach fragen.
Gas heizt im Burgenlandkreis nur 40,3 % der Gebäude, weniger als bundesweit (53,9 %); Öl kommt auf 32,8 %, Fernwärme auf 9,9 %. Steht im Keller des Erbhauses ein Öltank, fragen Käufer nach Alter, Prüfung und Füllstand. Vorzulegen ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Die Eigentümerquote liegt im Burgenlandkreis bei 47,3 %, in Sachsen-Anhalt bei 43,0 %. Häuser wechseln hier oft innerhalb von Familien oder an Käufer aus der Nachbarschaft; umso mehr zählt, wer von Ihrem Verkauf erfährt.
Mit 10,8 % lag der Leerstand beim Zensus über dem Wert in Sachsen-Anhalt von 8,9 %. Ein Erbhaus steht oft monatelang leer, bis die Erbfolge geklärt ist; sagen Sie das der Wohngebäudeversicherung, lassen Sie im Winter heizen oder das Wasser abstellen, und lüften Sie regelmäßig.
Mit 5,08 € je m² liegt die Nettokaltmiete im Burgenlandkreis unter dem Landeswert von 5,38 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.
Zwischen Weißenfels und den kleinen Gemeinden des Kreises unterscheiden sich Käufer und Preise oft deutlich. Wer ein Haus im Kreis erbt, schaut deshalb auf die Seite seiner Gemeinde, sofern Unterhand eine zeigt, und auf die Nachbarn der Saale-Holzland-Kreis und der Saalekreis.
Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
| Kennzahl | Burgenlandkreis | Sachsen-Anhalt | Deutschland |
|---|---|---|---|
| Einwohner (31. Dezember 2025) | 171.535 | 2.120.252 | 83.467.117 |
| Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen | 39.719 | 492.479 | 16.327.510 |
| Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum | 81,3 % | 82,9 % | 81,8 % |
| Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979 | 18,1 % | 16,8 % | 36,3 % |
| Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949 | 54,3 % | 51,5 % | 24,8 % |
| Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000 | 9,1 % | 12,2 % | 16,5 % |
| Heizung mit Gas | 40,3 % | 55,9 % | 53,9 % |
| Heizung mit Öl | 32,8 % | 20,6 % | 24,7 % |
| Eigentümerquote | 47,3 % | 43,0 % | 44,3 % |
| Leerstand | 10,8 % | 8,9 % | 4,3 % |
| Nettokaltmiete je m² | 5,08 € | 5,38 € | 7,28 € |
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Die Reihenfolge ist fest, die Geschwindigkeit bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.
| Was | Frist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gefundenes Testament abgeben | unverzüglich | § 2259 Abs. 1 BGB |
| Erbschaft ausschlagen | sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug | § 1944 BGB |
| Erwerb dem Finanzamt melden, mit Haus auch bei eröffnetem Testament | drei Monate ab Kenntnis | § 30 Abs. 1 und 3 ErbStG |
| Grundbuchberichtigung ohne Gebühr | binnen zwei Jahren nach dem Erbfall | GNotKG KV 14110, Anm. 1 |
| Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauft | zwei Monate | § 2034 Abs. 2 BGB |
| Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich | bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheims | zehn Jahre | § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG |
| Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem Finanzamt | Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall | § 198 Abs. 3 BewG |
| Energieausweis vorlegen | bis zur Besichtigung | § 80 Abs. 4 GModG |
| Teilungsversteigerung einstweilen einstellen lassen | bis zu sechs Monate, auf Antrag | § 180 Abs. 2 ZVG |
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus im Burgenlandkreis, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; in Sachsen-Anhalt gilt eine Grunderwerbsteuer von 5,0 %.
| Posten | Grundlage | Betrag | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht | volle Gebühr nach GNotKG KV 12210 | 885 € | Erben |
| Versicherung an Eides statt zum Erbschein | volle Gebühr nach GNotKG KV 23300 | 885 € | Erben |
| Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegt | Festgebühr, GNotKG KV 12101 | 109 € | Erben |
| Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren | GNotKG KV 14110, Anm. 1 | 0 € | Erben |
| Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahren | volle Gebühr nach GNotKG KV 14110 | 885 € | Erben |
| Löschung einer alten Grundschuld (100.000 €) | halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140 | 136,50 € | Erben |
| Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage | zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist | 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar | Erben |
| Grunderwerbsteuer | Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz) | 22.500 € | Käufer, nach Vertrag |
| Kaufvertrag beim Notar | doppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt. | 1.770 € | Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB) |
| Eigentumsumschreibung auf den Käufer | 1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110 | 885 € | Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB) |
Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 25.155 € oder 5,6 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.
Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Über Unterhand fällt keine Provision an; einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen.
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer 5,0 % | Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren) | Zusammen | Anteil am Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|
| 300.000 € | 15.000 € | 1.905 € | 16.905 € | 5,6 % |
| 450.000 € | 22.500 € | 2.655 € | 25.155 € | 5,6 % |
| 700.000 € | 35.000 € | 3.765 € | 38.765 € | 5,5 % |
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Kinder erben 400.000 € steuerfrei, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Enkel 200.000 € oder, wenn ihr Elternteil verstorben ist, ebenfalls 400.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Für Geschwister, Nichten und Neffen bleibt es bei 20.000 €. Hat der Erblasser in den zehn Jahren davor schon etwas geschenkt, wird es angerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.
Vorsicht bei der Auszahlung: Übernimmt ein Miterbe das Haus gegen Geld, erwirbt er die Anteile der anderen entgeltlich, und für sie startet eine eigene Frist (§ 23 Abs. 1 EStG). Frei bleibt ein Gewinn dagegen, wenn das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt war (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Sachsen-Anhalt beträgt sie 5,0 % vom Kaufpreis, im Beispiel 22.500 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Bis auf die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt gelten diese Regeln bundesweit.
| Was | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt | 5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012 | § 1 Gesetz über die Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes des Landes Sachsen-Anhalt (Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 vom 17. Februar 2010, GVBl. LSA S. 69), geändert durch Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54) |
| Wer verkaufen darf | die Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker | §§ 2040, 2205 BGB |
| Was das Grundbuch als Nachweis nimmt | Erbschein, bei notariellem Testament auch Urkunde und Eröffnungsniederschrift | § 35 Abs. 1 GBO |
| Mietvertrag im Erbhaus | bleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter | § 566 Abs. 1 BGB |
| Mietpreisbremse bei Wiedervermietung | nur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt | § 556d BGB |
| Pflicht zum Energieausweis | vorzulegen spätestens zur Besichtigung | § 80 Abs. 4 GModG |
| Kosten des Hauses bis zum Verkauf | tragen die Miterben nach ihren Anteilen | §§ 2038 Abs. 2, 748 BGB |
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Burgenlandkreis. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
| Regel | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Mietpreisbremse (§ 556d BGB) | Gilt im Burgenlandkreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung. | § 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung |
| Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) | Gilt im Burgenlandkreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung. | § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung |
| Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB) | Gilt im Burgenlandkreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung. | § 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung |
| Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) | Gilt im Burgenlandkreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung. | § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung |
| Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB) | Gilt im Burgenlandkreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Sachsen-Anhalt dazu keine geltende Landesverordnung. | § 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung |
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Wer nicht warten will, verkauft seinen Erbteil, den Anteil am gesamten Nachlass (§ 2033 BGB), beim Notar. Die Miterben dürfen binnen zwei Monaten selbst eintreten (§ 2034 BGB); ein Bruchteil des Hauses allein lässt sich so nicht verkaufen.
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt ein Erbe das Haus für alle. Was dort ankommt, Anfragen, Gebote, jede Ansicht, steht im Protokoll und lässt sich den Miterben vorlegen; unterschrieben wird erst, wenn alle einverstanden sind.
„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“
Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.
„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“
Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.
„Das Nachlassgericht braucht noch.“
Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Unterhand ist kein Portal, sondern ein geschlossener Kreis geprüfter Mitglieder. Sie sehen Ihr Haus zuerst als Stufe 1: Art, Bereich, Preisband, Flächen, ein Lageplan. Fotos, Adresse und Namen enthält diese Stufe nicht.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.
Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vorher prüft Unterhand Ihren Nachweis; steht noch der Erblasser im Grundbuch, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Eine Zahl für den Burgenlandkreis steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt
Käufer für ein Erbhaus suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarn mit gemeinsamer Grenze, mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.
| Ort | Luftlinie | Einwohner | Eigentümerquote | Nettokaltmiete |
|---|---|---|---|---|
| Burgenlandkreis | – | 171.535 | 47,3 % | 5,08 € je m² |
| Saale-Holzland-Kreis | 29,1 km | 82.163 | 55,9 % | 5,29 € je m² |
| Saalekreis | 31,0 km | 181.327 | 54,2 % | 5,36 € je m² |
| Gera | 31,4 km | 95.162 | 23,1 % | 5,13 € je m² |
| Landkreis Altenburger Land | 41,9 km | 86.712 | 40,8 % | 5,03 € je m² |
| Landkreis Greiz | 46,4 km | 92.479 | 53,8 % | 4,67 € je m² |
| Landkreis Leipzig | 50,7 km | 259.516 | 49,8 % | 5,42 € je m² |
| Landkreis Sömmerda | 51,0 km | 67.106 | 62,2 % | 5,36 € je m² |
| Landkreis Weimarer Land | 52,0 km | 81.766 | 58,0 % | 5,42 € je m² |
| Kyffhäuserkreis | 65,8 km | 70.635 | 60,3 % | 4,95 € je m² |
Nein, wenn es notariell ist: Dann reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangt es den Erbschein.
Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt, 5,0 %, schulden Käufer und Erben gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Auf die Erben entfallen Erbnachweis und Löschung alter Grundschulden.
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Jede Ansicht steht im Protokoll, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Vorbereiten ja: Wert klären, Unterlagen sammeln, sich mit den Miterben einigen, im Stillen Register die Nachfrage sehen. Unterschreiben können Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist, und ins Netzwerk geht das Haus erst mit diesem Nachweis.
Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Im Burgenlandkreis lag der Leerstand beim Zensus bei 10,8 %, in Sachsen-Anhalt bei 8,9 %.
Alle Miterben nach Quoten (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB): Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Reparaturen. Wer vorlegt, kann bei der Auseinandersetzung Ausgleich verlangen; ein gemeinsames Konto für das Haus macht das einfacher.
Der Käufer erwirbt das Haus mit dem Wohnrecht belastet; es bleibt im Grundbuch, Abteilung II, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Für einen Käufer, der einziehen will, ist das Haus mit Wohnrecht kaum zu nutzen; in der Regel wird der Verzicht vor dem Verkauf geregelt.
Aus dem Nachlass, also auch aus dem Kaufpreis. Die Erben tragen die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB) und die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB); erst danach wird verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB). Eine Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; die Löschungsbewilligung der Bank holt der Notar ein.
Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
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