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Haus in Karlsruhe kaufen und erst hinfahren, wenn es passt

Sie sehen Lage und Zahlen passender Objekte. Adresse und Fotos gibt der Anbieter Ihnen persönlich frei.

Mitglied

49 €netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Häuser, die nicht öffentlich verkauft werden
  • Lage und Zahlen, bevor Sie hinfahren
  • Jedes passende Haus per E-Mail
  • Der Eigentümer sieht nie Ihren Namen

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Die passenden Häuser sind weg, bevor wir davon hören
Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihr Haus. Passt es zu Ihrem Mandat, kommt es per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Wir haben keine Zeit für zwanzig Besichtigungen
Lage, Wohnfläche, Grundstück und Preisband sehen Sie vorher. Besichtigt wird einzeln, nach der Freigabe des Eigentümers.
Am Ende treibt ein Bieterwettkampf den Preis
In der Angebotsrunde gilt eine feste Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer.
Was, wenn monatelang nichts passt?
Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst. Konto und Resonanz kosten nichts.

Was Sie sehen, bevor Sie hinfahren.

Hinfahren lohnt sich erst, wenn die Zahlen passen.

Haus in KarlsruheBeispielansicht

Karlsruhe, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Fakten, etwa Baujahr und Zimmer
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied ein Haus, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange ein Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellt es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Häuser sehen, in der Regel innerhalb eines Werktags; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf. Unterhand bewertet kein Haus.

Für Familien und Paare, die in Karlsruhe oder im Umland ein Haus selbst bewohnen wollen.

Wer in Karlsruhe ein Haus sucht, sucht in einem Bestand von 26.333 Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen. Die Nebenkosten betragen in Baden-Württemberg im Beispiel mindestens 5,6 % des Preises, davon 5,0 % Grunderwerbsteuer. Unterhand meldet passende Häuser von Eigentümern, die nicht öffentlich verkaufen.

Was Sie in Karlsruhe vorfinden

309.247 Menschen, 173,42 km², 26.333 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen: So sieht der Bestand in Karlsruhe aus. Bundesweit sind 81,8 % der Gebäude mit Wohnraum solche Häuser, hier 61,0 %; den Rest machen Häuser mit drei und mehr Wohnungen aus.

Karte: Karlsruhe und die Nachbargemeinden Rheinstetten, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Pfinztal, Stutensee, Weingarten (Baden), Waldbronn, Hagenbach, Neuburg am Rhein, Karlsbad, Wörth am Rhein; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Karlsruhe und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Weniger Häuser als im Landesdurchschnitt: 61,0 % gegenüber 80,4 %. 80,6 % der Wohnungen liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen. Wer ein Haus will, muss hier früher hinschauen als anderswo.

29,1 % der bewohnten Wohnungen in Karlsruhe bewohnen ihre Eigentümer, in Baden-Württemberg 51,6 %. Wohneigentum ist hier weniger verbreitet als im Land; wer ein Haus sucht, gewinnt mit früher Information mehr als mit jeder Besichtigung.

Ab 2000 entstanden in Karlsruhe 11,9 % der Gebäude mit Wohnraum, weniger als in Baden-Württemberg (17,1 %). Das Haus Ihrer Familie wird also eher ein Bestandsbau sein; bis 1979 gebaut sind 70,0 %.

8,46 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus, in Baden-Württemberg 8,13 €: Mieten ist hier teurer als im Land. Eine ehrliche Rechnung stellt die Rate neben die Miete und vergisst Rücklagen für Dach und Heizung nicht.

Ein Mandat kann mehrere Orte nennen, etwa Karlsruhe, Rheinstetten und Eggenstein-Leopoldshafen; jeder passende Treffer kommt per E-Mail. Die Zahlen der Nachbarorte stehen unten.

Bestand in Karlsruhe, Zensus 2022

KennzahlKarlsruheBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)309.24711.238.76183.467.117
Einwohner je km²1.783314233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen26.3332.064.34316.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum61,0 %80,4 %81,8 %
Eigentümerquote29,1 %51,6 %44,3 %
Leerstand3,2 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,46 €8,13 €7,28 €
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194928,7 %19,8 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197941,3 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200011,9 %17,1 %16,5 %
Heizung mit Gas59,9 %39,6 %53,9 %
Fernwärme13,2 %5,1 %6,6 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie2,9 %5,6 %4,2 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Worauf Sie bei einem Haus in Karlsruhe achten

Mehr Altbau als im Bundesdurchschnitt: 28,7 % der Gebäude in Karlsruhe stammen aus der Zeit bis 1949, bundesweit 24,8 %. Lassen Sie ein älteres Haus vor dem Gebot von einem Sachverständigen ansehen; Kellerfeuchte, Elektrik und Dachstuhl sind die Posten, die die Rechnung verändern.

Ist die Straße noch nicht endgültig hergestellt, kann die Gemeinde Erschließungsbeiträge erheben (§§ 127, 133 BauGB); fragen Sie beim Eigentümer und bei der Gemeinde, ob Bescheide offen sind, und lassen Sie im Kaufvertrag regeln, wer sie trägt. Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Fundstellen: §§ 127, 133 BauGB; § 80 GModG. Stand 3. November 2026.

Kaufnebenkosten: Rechenbeispiel

Das Beispiel rechnet mit 550.000 € Kaufpreis für ein Haus in Karlsruhe und einer Grundschuld der Bank. Notar- und Grundbuchgebühren sind überall gleich (§ 34 GNotKG; eine volle Gebühr hier 1.015 €), die Grunderwerbsteuer bestimmt das Land: 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)27.500 €Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.2.030 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug und Betreuung durch den Notarzweimal eine halbe Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.015 €Käufer
Eintragung der Vormerkunghalbe Gebühr nach GNotKG KV 14150507,50 €Käufer
Grundbucheintrag als Eigentümervolle Gebühr nach GNotKG KV 141101.015 €Käufer
Grundschuld für die Bank, 400.000 €, Urkundevolle Gebühr nach GNotKG KV 21200, zzgl. USt.785 €Käufer
Grundschuld für die Bank, 400.000 €, Eintragvolle Gebühr nach GNotKG KV 14121785 €Käufer
Mitglied bei UnterhandBeitrag im Monat, keine Provision49 € netto zzgl. USt. im Monat (58,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarKäufer

Ohne Finanzierung und ohne Vollzug kommen im Beispiel mindestens 30.545 € hinzu, das sind 5,6 % des Kaufpreises. Dieses Geld bringen Sie in der Regel aus Eigenkapital auf; die Bank finanziert den Kaufpreis, selten die Nebenkosten.

Eine Maklerprovision teilen sich Käufer und Verkäufer beim Einfamilienhaus, Sie tragen höchstens die Hälfte (§ 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine Provision an, nur der Beitrag.

Dazu kommt jedes Jahr die Grundsteuer, berechnet aus dem Messbetrag des Finanzamts und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
350.000 €17.500 €2.055 €19.555 €5,6 %
550.000 €27.500 €3.045 €30.545 €5,6 %
800.000 €40.000 €4.245 €44.245 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln beim Hauskauf

Die erste Zeile gilt nur in Baden-Württemberg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Entwurf des Kaufvertragsin der Regel zwei Wochen vor dem Termin, damit Sie prüfen können§ 17 Abs. 2a BeurkG
Vorkauf durch die Gemeindedie Gemeinde entscheidet binnen drei Monaten nach Mitteilung durch den Notar§§ 24, 28 BauGB
Sanierungs- und EntwicklungsgebietVertrag braucht unter Umständen eine Genehmigung; ein Ausgleichsbetrag kann folgen§§ 144, 154, 169 BauGB
Provision, wenn ein Makler anbietethöchstens die Hälfte für den Käufer; Vertrag in Textform§§ 656a, 656c, 656d BGB
Bescheinigung über die Grunderwerbsteuerohne sie trägt das Grundbuchamt keinen neuen Eigentümer ein§ 22 Abs. 1 GrEStG
Energieausweisder Verkäufer legt ihn spätestens bei der Besichtigung vor§ 80 Abs. 4 GModG
Vermietetes Hausder Vertrag bleibt bestehen, Sie werden Vermieter§ 566 Abs. 1 BGB

Mietrecht und Baurecht in Karlsruhe

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Karlsruhe. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Karlsruhe, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Karlsruhe, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Karlsruhe, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Karlsruhe nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Karlsruhe, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Sieben Schritte bis zum eigenen Haus

Sieben Schritte; die ersten kosten nichts.

  1. Beschreiben, was Sie suchen. Ort, Haus, Preis bis, dazu ein Satz in Ihren Worten: Kinderzimmer, Garten, Weg zur Schule. So beginnt das Mandat, noch ohne Konto; Fläche und weitere Orte kommen im Konto dazu.
  2. Konto, Beitrag, Identität. Sie legen ein Konto an, treten als Mitglied bei (49 € netto zzgl. USt. im Monat) und zeigen Ihren Ausweis. Nach der Prüfung, in der Regel am nächsten Werktag, löscht Unterhand die Bilder; das Mandat ist dann aktiv.
  3. Finanzierung zuerst. Klären Sie die Finanzierung, bevor Sie bieten. Die Bestätigung der Bank hinterlegen Sie als Nachweis; Eigentümer sehen nur die Betragsklasse.
  4. Das passende Haus kommt. Statt täglich zu suchen, warten Sie auf die E-Mail. Sie zeigt das Haus auf Stufe 1: Lageplan, Flächen, Preisband, Fakten. Ohne Adresse und Fotos entscheiden Sie, ob Sie anfragen; „Nicht passend“ reicht als Antwort.
  5. Anfrage und Freigabe. Der Eigentümer gibt frei: automatisch, auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Mit der Freigabe sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Den Termin zur Besichtigung vereinbaren Sie danach.
  6. Bieten bis zur Frist. In der Angebotsrunde gibt jeder einmal sein Gebot ab, verdeckt, bis zu einer Frist. Sie sehen, wie viele geboten haben, nicht wie viel. Gebunden sind Sie erst mit dem Kaufvertrag.
  7. Notar und Grundbuch. Der Notar schickt den Entwurf des Kaufvertrags, in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Beurkundung folgen Vormerkung, Anfrage zum Vorkaufsrecht bei der Gemeinde, Grunderwerbsteuer und die Umschreibung beim Grundbuchamt.

Was Sie bereithalten und was Sie prüfen

Was Sie bereithalten

  • Ausweis oder Pass für Unterhand und den Notar
  • Finanzierungsbestätigung der Bank oder Nachweis des Eigenkapitals
  • Steuer-ID jedes Käufers, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • für die Finanzierung: Gehaltsnachweise, Eigenkapital, bei Selbstständigen Steuerbescheide

Was Sie nach der Freigabe prüfen

  • Grundbuchauszug mit Eigentümer, Lasten, Grundschulden und einem etwaigen Sanierungsvermerk
  • Lageplan, Grundrisse, Wohnfläche nach Berechnung
  • Baugenehmigung und Baubeschreibung, auch für Anbauten
  • Energieausweis mit Heizung und Baujahr der Anlage
  • Baulastenverzeichnis und offene Erschließungsbeiträge
  • Grundsteuerbescheid, Rechnungen über Dach, Fenster, Heizung
  • bei einem Haus von vor 1949: ob es in der Denkmalliste steht
  • Schulbezirk der Adresse, bei der Gemeinde erfragt

Was Hauskäufer zögern lässt

„Wir hören immer erst davon, wenn es verkauft ist.“

Deshalb gibt es Unterhand: Wer nicht öffentlich verkaufen will, zeigt sein Haus hier geprüften Mitgliedern. Ihr Mandat meldet jeden Treffer per E-Mail, statt dass Sie jeden Morgen suchen.

„Mit Kindern schaffen wir keine Massenbesichtigung.“

Auf Stufe 1 sehen Sie Lageplan, Wohnfläche, Grundstück und Preisband, bevor Sie fahren. Besichtigt wird erst nach der Freigabe, einzeln und mit dem Eigentümer.

„Wir zahlen, bevor wir ein einziges Haus gesehen haben.“

Ohne Treffer zahlen Sie nicht dauerhaft: Bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert die Abbuchung. Der Beitrag beträgt 49 € netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar; Resonanz und Mandat kosten vorher nichts.

„Niemand soll wissen, dass wir suchen.“

Ihr Mandat ist nie öffentlich. Eigentümer sehen von Ihnen die Mitgliedsnummer, die Stufe, den Stand des Nachweises und Ihr Mandat, nie Ihren Namen.

Unterhand für Hauskäufer

Eigentümer, die noch nicht verkaufen, tragen ihre Verkaufsbereitschaft im Stillen Register ein und sehen, wie viele Mandate zu ihrem Haus und Preis passen, ohne Namen. Als Mitglied zählt Ihr Mandat dort mit, auch bei Häusern, die noch nicht im Netzwerk stehen.

Bevor Sie einen Termin planen, kennen Sie Lageplan, Wohnfläche, Grundstück, Preisband und Fakten. Adresse, Fotos und Unterlagen kommen mit der Freigabe, und jeder Abruf steht im Protokoll.

Häuser bei Unterhand stehen mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal; das erklärt jeder Eigentümer per Kontrollkästchen. Wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, zeigt Unterhand nicht.

Häuser und Mandate im Netzwerk

Häuser in Karlsruhe im Netzwerk
nicht ausgewiesen
geprüfte Mandate für Häuser in Karlsruhe
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Karlsruhe nennt Unterhand erst ab drei; vorher keine. Ihr Mandat können Sie ohne Konto beschreiben.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Karlsruhe

Diese Nachbarorte grenzen an Karlsruhe. Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete helfen zu entscheiden, welche davon ins Mandat gehören.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Karlsruhe–309.24729,1 %8,46 € je m²
Rheinstetten8,8 km21.23358,1 %7,75 € je m²
Eggenstein-Leopoldshafen9,0 km16.85054,6 %8,06 € je m²
Ettlingen9,4 km38.55747,3 %7,89 € je m²
Pfinztal9,7 km18.29160,2 %7,40 € je m²
Stutensee10,0 km25.42259,0 %7,87 € je m²
Weingarten (Baden)10,3 km10.58255,8 %7,54 € je m²
Waldbronn10,6 km13.79955,2 %7,94 € je m²
Hagenbach11,7 km5.29562,8 %7,03 € je m²
Neuburg am Rhein12,4 km2.52070,1 %6,76 € je m²
Karlsbad13,6 km16.13758,3 %7,33 € je m²
Wörth am Rhein16,6 km18.35058,0 %7,27 € je m²

Was Hauskäufer in Karlsruhe fragen

Was kommt in Karlsruhe zum Kaufpreis hinzu?

Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg: 5,0 %, bei 550.000 € also 27.500 €. Mit Beurkundung und Eintragung sind es mindestens 30.545 € (§ 34 GNotKG), dazu Vollzug, Grundschuld und gegebenenfalls ein halber Maklerlohn (§ 656c BGB).

Welche Preise gelten in Karlsruhe?

Einen Wert nennt Unterhand nicht. Was Häuser tatsächlich gekostet haben, steht im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Karlsruhe, dazu die Bodenrichtwerte (§ 193 BauGB). Zum Vergleich der Mieten: 8,46 € je m² in Karlsruhe, 8,13 € in Baden-Württemberg (Zensus 2022).

Ab wann sehen wir bei Unterhand Häuser?

Sobald Ihre Identität geprüft ist, in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Beitritt. Ihr Mandat können Sie schon vorher ohne Konto beschreiben; jeder passende Treffer kommt per E-Mail. Eine Zahl der Häuser in Karlsruhe nennt Unterhand erst ab drei.

Sieht der Eigentümer unseren Namen?

Eine Nummer, keine Namen: Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und Ihr Mandat mit Ihrem Satz. Was Sie öffnen, steht in seinem und in Ihrem Protokoll.

Was ist, wenn das Haus in einem Sanierungsgebiet liegt?

Dann kann der Kaufvertrag die Genehmigung der Gemeinde brauchen, sie kann einen Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung erheben und hat ein Vorkaufsrecht (§§ 144, 154, 24 BauGB). Ob das Grundstück betroffen ist, zeigt der Vermerk im Grundbuch.

Wie hoch ist die Grundsteuer?

Der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mal dem Hebesatz der Gemeinde. Den Bescheid des Hauses erhalten Sie in Stufe 2 vom Eigentümer; den Hebesatz nennt die Haushaltssatzung der Gemeinde.

Welche Heizung ist in Karlsruhe üblich?

Gas: 59,9 % der Gebäude, Öl: 17,6 %, Wärmepumpe, Solar- oder Geothermie: 2,9 %, bundesweit 4,2 % (Zensus 2022). Für Ihr Haus zählen Art und Alter der Anlage; beides steht im Energieausweis und im Protokoll des Schornsteinfegers.

Was passiert mit einem Mieter im Haus?

Sie werden Vermieter, der Vertrag bleibt (§ 566 Abs. 1 BGB). Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund, aber mit Fristen, die mit der Mietdauer wachsen (§§ 573, 573c BGB). Wer bald einziehen will, kauft besser ein Haus, das frei übergeben wird.

Haftet der Verkäufer für Mängel?

Die Sachmängelhaftung ist bei gebrauchten Häusern im Vertrag üblicherweise ausgeschlossen, außer bei Arglist oder Garantie (§ 444 BGB). Was Sie vorher prüfen, schützt Sie mehr als jede Klausel.

Können wir das Mandat jederzeit ändern?

Das Mandat lässt sich jederzeit anpassen: Orte, Kaufpreis bis, Wohnfläche und Ihren Satz ändern Sie im Konto, so oft Sie wollen. Neue Treffer richten sich danach; Häuser, die Sie mit „Nicht passend“ beantwortet haben, kommen nicht wieder.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst hinfahren, wenn das Haus zur Familie passt.

Sie beschreiben einmal, was Ihre Familie braucht: Karlsruhe oder die Nachbarorte, Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten Kinderzimmer, Garten oder Schulweg. Jedes passende Haus kommt per E-Mail mit Lage und Zahlen; hin fahren Sie erst nach der Freigabe.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
  2. 2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft in der Regel innerhalb eines Werktags. Ihr Mandat nennt Ort, Haus und Kaufpreis bis.
  3. 3Nach der PrüfungJedes passende Haus kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse und Fotos fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.

49 €Mitglied, netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Objekte über 1,5 Mio. €: Vier Augen, auf Einladung.

Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Haus passt.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.